3886834/meetingminutes/5022764/paragraph

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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.10.2008 festgelegt, dass die Doppik bei der&nbsp; Stadt Schw&auml;bisch Hall zum 01.01.2012 eingef&uuml;hrt werden soll. In der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2011 wurde zudem &uuml;ber die zu verwendenden Bilanzierungswahlrechte zur Erstellung der Er&ouml;ffnungsbilanz entschieden.<br />
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.10.2008, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/694128/meetingminutes/1212881/paragraph &sect; 208] festgelegt, dass die Doppik bei der&nbsp; Stadt Schw&auml;bisch Hall zum 01.01.2012 eingef&uuml;hrt werden soll. In der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2011, &sect; 127 wurde zudem &uuml;ber die zu verwendenden Bilanzierungswahlrechte zur Erstellung der Er&ouml;ffnungsbilanz entschieden.<br />
Die Er&ouml;ffnungsbilanz (siehe Anlage) wird dem Gemeinderat zun&auml;chst zur Kenntnis gegeben.</p>
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Die Er&ouml;ffnungsbilanz wird dem Gemeinderat zun&auml;chst zur Kenntnis gegeben.</p>
 
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Gem&auml;&szlig; Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts sind auf die Er&ouml;ffnungsbilanz die f&uuml;r den Jahresabschluss geltenden Vorschriften, soweit sie sich auf die Verm&ouml;gensrechnung beziehen, entsprechend anzuwenden.<br />
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Gem&auml;&szlig; Artikel 13, Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts sind auf die Er&ouml;ffnungsbilanz die f&uuml;r den Jahresabschluss geltenden Vorschriften, soweit sie sich auf die Verm&ouml;gensrechnung beziehen, entsprechend anzuwenden.<br />
Die Er&ouml;ffnungsbilanz ist nach Feststellung der letzten Jahresrechnung sp&auml;testens zum Ende des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbeh&ouml;rde, der &uuml;ber&ouml;rtlichen Pr&uuml;fungsbeh&ouml;rde (&sect; 113 GemO) und dem Rechnungspr&uuml;fungsamt vorzulegen. Sie soll vom Rechnungspr&uuml;fungsamt innerhalb von 6 Monaten nach Vorlage und von den &uuml;ber&ouml;rtlichen Pr&uuml;fungsbeh&ouml;rden zusammen mit dem ersten Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres gepr&uuml;ft werden.<br />
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Die Er&ouml;ffnungsbilanz ist nach Feststellung der letzten Jahresrechnung sp&auml;testens zum Ende des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbeh&ouml;rde, der &uuml;ber&ouml;rtlichen Pr&uuml;fungsbeh&ouml;rde (&sect; 113 GemO) und dem Rechnungspr&uuml;fungsamt vorzulegen. Sie soll vom Rechnungspr&uuml;fungsamt innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage und von den &uuml;ber&ouml;rtlichen Pr&uuml;fungsbeh&ouml;rden zusammen mit dem ersten Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres gepr&uuml;ft werden.<br />
 
Nach Feststellung der Er&ouml;ffnungsbilanz durch den Gemeinderat ist dieser Beschluss der Rechtsaufsichtsbeh&ouml;rde und der Pr&uuml;fungsbeh&ouml;rde mitzuteilen.</p>
 
Nach Feststellung der Er&ouml;ffnungsbilanz durch den Gemeinderat ist dieser Beschluss der Rechtsaufsichtsbeh&ouml;rde und der Pr&uuml;fungsbeh&ouml;rde mitzuteilen.</p>
 
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F&uuml;r die Umstellung auf das neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) ist es erstmals erforderlich, das gesamte Verm&ouml;gen der Stadt zum Stichtag 01.01.2012 zu erfassen und zu bewerten und in einer Er&ouml;ffnungsbilanz darzustellen. In der Er&ouml;ffnungsbilanz sind gem&auml;&szlig; &sect; 62 Abs. 1 GemHVO die zum Stichtag vorhandenen Verm&ouml;gensgegenst&auml;nde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen (&sect; 91 Abs. 4 GemO), aufzunehmen.</p>
 
F&uuml;r die Umstellung auf das neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) ist es erstmals erforderlich, das gesamte Verm&ouml;gen der Stadt zum Stichtag 01.01.2012 zu erfassen und zu bewerten und in einer Er&ouml;ffnungsbilanz darzustellen. In der Er&ouml;ffnungsbilanz sind gem&auml;&szlig; &sect; 62 Abs. 1 GemHVO die zum Stichtag vorhandenen Verm&ouml;gensgegenst&auml;nde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen (&sect; 91 Abs. 4 GemO), aufzunehmen.</p>
 
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Im Rahmen des normalen Gesch&auml;ftsverlaufs der Verwaltung wurde f&uuml;r diese T&auml;tigkeiten eine Leitlinie zur Bilanzierung nach dem NKHR f&uuml;r die Stadt und die Hospitalstiftung erstellt. Nach Ma&szlig;gabe dieser Leitlinie wurden grunds&auml;tzlich alle Verm&ouml;gensgegenst&auml;nde erfasst und wirk&shy;lichkeitsgetreu bewertet.<br />
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Im Rahmen des normalen Gesch&auml;ftsverlaufs der Verwaltung wurde f&uuml;r diese T&auml;tigkeiten eine Leitlinie zur Bilanzierung nach dem NKHR f&uuml;r die Stadt und die Hospitalstiftung erstellt. Nach Ma&szlig;gabe dieser Leitlinie wurden grunds&auml;tzlich alle Verm&ouml;gensgegenst&auml;nde erfasst und wirklichkeitsgetreu bewertet.<br />
 
Lagen keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten vor, wurden z. B. die Bodenrichtwerte der Stadt Schw&auml;bisch Hall oder die ermittelten Erfahrungswerte pro Quadratmeter Stra&szlig;enfl&auml;che f&uuml;r die einzelnen Bauklassen zugrunde gelegt.</p>
 
Lagen keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten vor, wurden z. B. die Bodenrichtwerte der Stadt Schw&auml;bisch Hall oder die ermittelten Erfahrungswerte pro Quadratmeter Stra&szlig;enfl&auml;che f&uuml;r die einzelnen Bauklassen zugrunde gelegt.</p>
 
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Summa summarum ergab sich ein Verm&ouml;gensbestand zu Jahresbeginn von etwas mehr als 301 Mio. Euro.<br />
 
Summa summarum ergab sich ein Verm&ouml;gensbestand zu Jahresbeginn von etwas mehr als 301 Mio. Euro.<br />
Die Hauptanteile machen das Infrastrukturverm&ouml;gen mit rund 81,2 Mio. Euro (vor allem Stra&szlig;en, Wege und Pl&auml;tze mit 51,1 Mio. &euro;, Br&uuml;cken und Tunnel mit rund 12,5 Mio. &euro; sowie der ZOB und die Buswarteh&auml;uschen mit fast 5 Mio. &euro;) und die bebauten Grundst&uuml;cke mit 68,5 Mio. Euro ( Schulen mit 33,5 Mio. &euro;, Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 20,2 Mio. &euro;,Dienstleistungsgeb&auml;ude mit 7,5 Mio. &euro;, soziale Einrichtungen/ Kindertagesst&auml;tten mit 4,5 Mio. &euro;).<br />
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Die Hauptanteile machen das Infrastrukturverm&ouml;gen mit rund 81,2 Mio. Euro (vor allem Stra&szlig;en, Wege und Pl&auml;tze mit 51,1 Mio. &euro;, Br&uuml;cken und Tunnel mit rund 12,5 Mio. &euro; sowie der ZOB und die Buswarteh&auml;uschen mit fast 5 Mio. &euro;) und die bebauten Grundst&uuml;cke mit 68,5 Mio. Euro (Schulen mit 33,5 Mio. &euro;, Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 20,2 Mio. &euro;,Dienstleistungsgeb&auml;ude mit 7,5 Mio. &euro;, soziale Einrichtungen/ Kindertagesst&auml;tten mit 4,5 Mio. &euro;).<br />
 
Der Wert der unbebauten Grundst&uuml;cke belief sich auf 49,6 Mio. Euro.<br />
 
Der Wert der unbebauten Grundst&uuml;cke belief sich auf 49,6 Mio. Euro.<br />
 
Die Anteile an verbundenen Unternehmen (SHB, Stadtwerke, GWG, HGE, Technologiezentrum) und die sonstigen Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverb&auml;nden summiert sich auf gut 39,9 Mio. Euro, das st&auml;dtische Sonderverm&ouml;gen (Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Werkhof, Friedhof und Touristik &amp; Marketing) bel&auml;uft sich auf knapp 2,5 Mio. &euro;.<br />
 
Die Anteile an verbundenen Unternehmen (SHB, Stadtwerke, GWG, HGE, Technologiezentrum) und die sonstigen Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverb&auml;nden summiert sich auf gut 39,9 Mio. Euro, das st&auml;dtische Sonderverm&ouml;gen (Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Werkhof, Friedhof und Touristik &amp; Marketing) bel&auml;uft sich auf knapp 2,5 Mio. &euro;.<br />
Die Forderungen betrugen zum 01.01.2012 2,5 Mio. Euro. Au&szlig;erdem waren Liquide Mittel in H&ouml;he von 49 Mio. &euro; vorhanden.<br />
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Die Forderungen betrugen zum 01.01.2012&nbsp; 2,5 Mio. Euro. Au&szlig;erdem waren liquide Mittel in H&ouml;he von 49 Mio. &euro; vorhanden.<br />
Dagegen eher bescheiden sind bei der Stadt Maschinen und technische Anlagen mit 2,7 Mio. &euro;&nbsp; und weitere Betriebs- und Gesch&auml;ftsausstattungen mit 1,9 Mio. &euro; bilanziert.</p>
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Dagegen eher bescheiden sind bei der Stadt Maschinen und technische Anlagen mit 2,7 Mio. &euro; und weitere Betriebs- und Gesch&auml;ftsausstattungen mit 1,9 Mio. &euro; bilanziert.</p>
 
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Diese Verm&ouml;genswerte sind vor allem finanziert &uuml;ber das Basiskapital von gut 251,5 Mio. &euro; (83,55%) sowie Investitionszuweisungen von 18,1 Mio. &euro; (6,01%) und Sonderposten f&uuml;r unentgeltlichen Erwerb von 1,4 Mio. &euro; (0,46%) und Erschlie&szlig;ungsbeitr&auml;ge von fast 20 Mio. &euro; (6,64%), &uuml;ber Verbindlichkeiten von rund 5,3 Mio. &euro; (1,76%) und einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 4,4 Mio. &euro; (1,46%).</p>
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Diese Verm&ouml;genswerte sind vor allem finanziert &uuml;ber das Basiskapital von gut 251,5 Mio. &euro; (83,55 %) sowie Investitionszuweisungen von 18,1 Mio. &euro; (6,01 %) und Sonderposten f&uuml;r unentgeltlichen Erwerb von 1,4 Mio. &euro; (0,46 %) und Erschlie&szlig;ungsbeitr&auml;ge von fast 20 Mio. &euro; (6,64 %), &uuml;ber Verbindlichkeiten von rund 5,3 Mio. &euro; (1,76 %) und einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 4,4 Mio. &euro; (1,46 %).</p>
 
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Die Er&ouml;ffnungsbilanz zum 01.01.2012 bildet den Ausgangswert f&uuml;r die Verm&ouml;gensrechnung und die Verm&ouml;gens-, Forderungs- und Schulden&uuml;bersicht sowie die &Uuml;bersicht &uuml;ber die R&uuml;ckstellungen.</p>
 
Die Er&ouml;ffnungsbilanz zum 01.01.2012 bildet den Ausgangswert f&uuml;r die Verm&ouml;gensrechnung und die Verm&ouml;gens-, Forderungs- und Schulden&uuml;bersicht sowie die &Uuml;bersicht &uuml;ber die R&uuml;ckstellungen.</p>
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Anlage 2: [[Media:365-13_Praesentation.pdf{{!}}Pr&auml;sentation]]</p>
 
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<u>Abteilungsleiter Zentrale Buchhaltungsdienste/ Beteiligungsmanagement/ Eigenbetriebe H&auml;berlein</u> erl&auml;utert anhand beiliegender Pr&auml;sentation.</p>
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Der Gemeinderat nimmt von der Er&ouml;ffnungsbilanz der Stadt Schw&auml;bisch Hall zum 01.01.2012 Kenntnis.</p>
 
Der Gemeinderat nimmt von der Er&ouml;ffnungsbilanz der Stadt Schw&auml;bisch Hall zum 01.01.2012 Kenntnis.</p>
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[[Category:Startdate|2013-12-04]]
 
[[Category:Startdate|2013-12-04]]

Aktuelle Version vom 20. Januar 2014, 10:56 Uhr

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.10.2008, § 208 festgelegt, dass die Doppik bei der  Stadt Schwäbisch Hall zum 01.01.2012 eingeführt werden soll. In der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2011, § 127 wurde zudem über die zu verwendenden Bilanzierungswahlrechte zur Erstellung der Eröffnungsbilanz entschieden.
Die Eröffnungsbilanz wird dem Gemeinderat zunächst zur Kenntnis gegeben.

Gemäß Artikel 13, Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts sind auf die Eröffnungsbilanz die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften, soweit sie sich auf die Vermögensrechnung beziehen, entsprechend anzuwenden.
Die Eröffnungsbilanz ist nach Feststellung der letzten Jahresrechnung spätestens zum Ende des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde, der überörtlichen Prüfungsbehörde (§ 113 GemO) und dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen. Sie soll vom Rechnungsprüfungsamt innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage und von den überörtlichen Prüfungsbehörden zusammen mit dem ersten Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres geprüft werden.
Nach Feststellung der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat ist dieser Beschluss der Rechtsaufsichtsbehörde und der Prüfungsbehörde mitzuteilen.

Für die Umstellung auf das neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) ist es erstmals erforderlich, das gesamte Vermögen der Stadt zum Stichtag 01.01.2012 zu erfassen und zu bewerten und in einer Eröffnungsbilanz darzustellen. In der Eröffnungsbilanz sind gemäß § 62 Abs. 1 GemHVO die zum Stichtag vorhandenen Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen (§ 91 Abs. 4 GemO), aufzunehmen.

Im Rahmen des normalen Geschäftsverlaufs der Verwaltung wurde für diese Tätigkeiten eine Leitlinie zur Bilanzierung nach dem NKHR für die Stadt und die Hospitalstiftung erstellt. Nach Maßgabe dieser Leitlinie wurden grundsätzlich alle Vermögensgegenstände erfasst und wirklichkeitsgetreu bewertet.
Lagen keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten vor, wurden z. B. die Bodenrichtwerte der Stadt Schwäbisch Hall oder die ermittelten Erfahrungswerte pro Quadratmeter Straßenfläche für die einzelnen Bauklassen zugrunde gelegt.

Mit der Vermögensbewertung und dem Erstellen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 werden auch die finanzpolitischen Weichen für nachfolgende Generationen gestellt.
Eine zentrale Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang vor allem der Vermögensposition „Basiskapital“ (= Eigenkapital) zu.

Summa summarum ergab sich ein Vermögensbestand zu Jahresbeginn von etwas mehr als 301 Mio. Euro.
Die Hauptanteile machen das Infrastrukturvermögen mit rund 81,2 Mio. Euro (vor allem Straßen, Wege und Plätze mit 51,1 Mio. €, Brücken und Tunnel mit rund 12,5 Mio. € sowie der ZOB und die Buswartehäuschen mit fast 5 Mio. €) und die bebauten Grundstücke mit 68,5 Mio. Euro (Schulen mit 33,5 Mio. €, Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 20,2 Mio. €,Dienstleistungsgebäude mit 7,5 Mio. €, soziale Einrichtungen/ Kindertagesstätten mit 4,5 Mio. €).
Der Wert der unbebauten Grundstücke belief sich auf 49,6 Mio. Euro.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen (SHB, Stadtwerke, GWG, HGE, Technologiezentrum) und die sonstigen Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden summiert sich auf gut 39,9 Mio. Euro, das städtische Sondervermögen (Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Werkhof, Friedhof und Touristik & Marketing) beläuft sich auf knapp 2,5 Mio. €.
Die Forderungen betrugen zum 01.01.2012  2,5 Mio. Euro. Außerdem waren liquide Mittel in Höhe von 49 Mio. € vorhanden.
Dagegen eher bescheiden sind bei der Stadt Maschinen und technische Anlagen mit 2,7 Mio. € und weitere Betriebs- und Geschäftsausstattungen mit 1,9 Mio. € bilanziert.

Diese Vermögenswerte sind vor allem finanziert über das Basiskapital von gut 251,5 Mio. € (83,55 %) sowie Investitionszuweisungen von 18,1 Mio. € (6,01 %) und Sonderposten für unentgeltlichen Erwerb von 1,4 Mio. € (0,46 %) und Erschließungsbeiträge von fast 20 Mio. € (6,64 %), über Verbindlichkeiten von rund 5,3 Mio. € (1,76 %) und einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 4,4 Mio. € (1,46 %).

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 bildet den Ausgangswert für die Vermögensrechnung und die Vermögens-, Forderungs- und Schuldenübersicht sowie die Übersicht über die Rückstellungen.

Anlage 1: Dokumentation zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012

Anlage 2: Präsentation

 

Abteilungsleiter Zentrale Buchhaltungsdienste/ Beteiligungsmanagement/ Eigenbetriebe Häberlein erläutert anhand beiliegender Präsentation.

Der Gemeinderat nimmt von der Eröffnungsbilanz der Stadt Schwäbisch Hall zum 01.01.2012 Kenntnis.

Hinweis: Die Beschlussfassung erfolgt nach der örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision.

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