§ 254 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt für die Jahre 2014/2015; hier: Stellungnahme der Verwaltung und Beratung der Anträge, Anregungen und Fragen der Fraktionen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Anträge der CDU–Fraktion

1. Durch eine bessere Vermarktung der Freilichtspiele jährliche Einsparungseffekte in der Größenordnung von 50.000 bis 100.000 € realisieren (EWEH)

Erläuterung des Haushaltsantrags siehe: GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Da es sich im Wesentlichen um den Zuständigkeitsbereich der Freilichtspiele e.V. (FLS) handelt, wird auf die ausführliche Stellungnahme der FLS verwiesen. Aus Sicht der Verwaltung ist eine kurzfristige Steigerung der Vermarktung mit einem Deckungsbeitrag in der Größenordnung von 50.000 € bzw. 100.000 € nicht zu erzielen.

Stellungnahme der FLS:
Die Freilichtspiele Schwäbisch Hall sind die erfolgreichsten Theaterfestspiele in Baden-Württemberg, ein kultureller Leuchtturm der Region und nicht zuletzt ein touristisches Highlight im Herzen unserer Stadt.
In den vergangenen Jahren haben sich die Freilichtspiele Schwäbisch Hall darüber hinaus zu einer bedeutenden Kultureinrichtung im ländlichen Raum weiterentwickelt. Ihr umfangreiches theaterpädagogisches Engagement, auch im Bereich Interkultur, ist der Nachhaltigkeit verpflichtet, belebt, beflügelt und trägt nicht zuletzt zur Weltoffenheit Schwäbisch Halls bei.

Das Internationale Jugendtheaterfestival Schwäbisch Hall - ebenfalls eine feste Größe im Festspielkalender - führt alle zwei Jahre junge Menschen aus aller Welt zusammen.

Mit dem neuen Winterprogramm „Theater für ZeitgenossInnen“ - von und mit Künstlern des durchweg starken Ensembles - bauen die FLS ihre ganzjährige Präsenz kontinuierlich aus. Maßgeschneiderte musikalische Events für Firmenveranstaltungen und Familienfeiern runden das breite Angebot ab.

Anders als Stadt-, Landes- oder Staatstheater, die zwischen 15 % und 20 % ihrer Etats erwirtschaften, sind es bei den Freilichtspielen Schwäbisch Hall knapp 70 %, die sie zum Gesamtetat beitragen müssen. Nach den Geboten der Wirtschaftlichkeit zu denken und zu handeln ist für die FLS eine Selbstverständlichkeit.

Im Jahre 2007 gründeten die FLS einen Förderverein, die Gesellschaft der Freundinnen und Freunde. Mit dem Stuttgarter Verleger Michael Klett, dem ehemaligen Leiter der Akademie der Künste zu München, Prof. Ben Willikens, dem ehemaligen Innenminister von Baden-Württemberg, Frieder Birzele und Fürstin Saskia zu Hohenlohe-Langenburg, konnten wir Persönlichkeiten für den Vorstand gewinnen, die weit über die Region hinaus für unser Theater werben. Mit ca. 17.000 € im Jahr unterstützen die mittlerweile 222 Mitglieder vor allem die Theaterpädagogik.

Die FLS sind auch ein wichtiger Standortfaktor. Dieses Bewusstsein setzt sich immer mehr bei den Unternehmen in Stadt und Region durch. Eine wachsende Zahl an Unternehmen konnten die FLS in den zurückliegenden Jahren als Partner gewinnen.

Öffentliche Förderung
Die FLS erhielten von der Stadt Schwäbisch Hall bislang einen jährlichen Festzuschuss in Höhe von 450.000 € plus 10.000 € für das Winterprogramm.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die FLS mit einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 148.000 €. Das ist gemessen an anderen Fördertatbeständen des Landes in der Tat wenig.

Zum Vergleich: Spielzeit 2011/2012
Burgfestspiele Jagsthausen   48.671 BesucherInnen = 255.000 €/Jahr
Freilichtspiele Schwäbisch Hall   70.411 BesucherInnen = 148.000 €/Jahr

Die FLS stehen in engem Kontakt mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Trotz der angespannten finanziellen Situation des Landes und der Globalen Minderausgabe, die auch den Kulturbereich trifft, kämpfen die FLS hartnäckig für eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses. Als Teilerfolg dieser Bemühungen konnten die FLS für das Projekt „Kunst und Integration“ im Rahmen der Nachhaltigkeitsstategie 13.640 € erhalten und für die Jahre 2013 und 2014 jeweils 38.000 € zur Absicherung der befristeten Stelle des Theaterpädagogen.

Dennoch sieht die FLS wie die CDU-Fraktion nach wie vor Handlungsbedarf und setzt sich mit Nachdruck für eine deutliche Anhebung der Grundförderung durch das Land ein.
Eine Unterstützung des Landkreises gibt es bedauerlicherweise nicht, obwohl die positiven Effekte der FLS auch für den Landkreis belegt sind.
Generell generieren die öffentlichen Fördermittel der FLS „eine Hebelwirkung von mindestens 5,78. Das heißt, jeder €, mit dem die FLS gefördert werden, fließt in mindestens 5,78-facher Höhe in die Stadt bzw. die Region zurück.“ (Birgit Schwappach. Kultur als Wirtschaftsfaktor am Fallbeispiel der Freilichtspiele Schwäbisch Hall. Diplomarbeit, Künzelsau 2006.)

Förderung durch den Hauptsponsor, Bausparkasse Schwäbisch Hall
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall unterstützt die FLS indirekt über eine Spende an den Verein für gemeinnützige Aktivitäten. Als Anerkennung weisen die FLS vor jeder Aufführung auf der Großen Treppe oder im Haller Globe-Theater auf die Partnerschaft mit der Bausparkasse mit einer Bandeinspielung hin. Ein weiterer Hauptsponsor dürfte nur in enger Abstimmung mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall realistisch sein.

Defizit                
Das Haushaltsjahr 2013 schließt vermutlich mit einem Minus von 300.000 € ab. In den zehn Jahren der Intendanz von Herrn Christoph Biermeier muss zum ersten Mal eine Defizitübernahme durch den Gemeinderat vorgenommen werden. Die Gründe dafür wurden im Kuratorium und im Gemeinderat ausreichend diskutiert. Dankenswerterweise gleicht die Stadt dieses Minus aus.
Ein „steigendes Defizit“ der FLS im Sinne eines Schuldenberges gibt es nicht.

Bis in das Jahr 2006 wurde keine Kassenkredite in Anspruch genommen. Ausgeglichene Haushalte bzw. Haushalte mit leichten Überschüssen gab es in den Jahren 2004, 2005, 2007, 2008, 2009 sowie im Jahr 2012.
Defizitär waren die Haushalte 2006, 2010, 2011 sowie das Jahr 2013. Die Tilgung des für das Defizit des Jahres 2006 aufgenommenen Kassenkredites erfolgte in der Regel durch einen Sonderzuschuss des Vereins für gemeinnützige Aktivitäten.
Der verbleibende Kassenkredit beträgt nach dem beschlossenen Sonderzuschuss der Stadt für die Spielzeit 2013 zum Jahresende voraussichtlich ca. 60.000 €.
Weitere Verbindlichkeiten gibt es nach Übernahme des aktuellen Defizits 2013 nicht.
Über Rücklagen verfügen die FLS ebenfalls nicht.

Herausforderungen
Die Infrastruktur, die noch zu Zeiten der Intendanz von Herrn Achim Plato geschaffen wurde, musste in den vergangenen Jahren sukzessive erneuert und ergänzt werden (Maske, Schneiderei, Tontechnik, Leitungsnetze). Dieser Erneuerungsprozess sowie die Anpassung der technischen Ausrüstung an die sich verändernden Standards ist noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus führen Engpässe am Wohnungsmarkt immer wieder zu neuen Herausforderungen in der Organisation für geeigneten Wohnraum. Zur Verbesserung der Wohnraumunterbringung wurde das „Wohnheim Ripperg“ geschaffen. Letztlich steigt der Unterhalt für das Haller Globe-Theater langsam an, der durch den Haushalt der FLS bisher aufgefangen wurde.

Zuverlässigkeit der Haushaltsplanung und Kalkulation
Im Haushaltsjahr 2013 waren die Überziehungen im Bereich Mehrausgaben bei ca. 7,5 %, bzw. Mindereinnahmen im Bereich von ca. 4,5 %. Einnahmeschwankungen im Bereich von 5 % lassen sich aufgrund der Örtlichkeiten (Freiluftveranstaltung, Wetterabhängigkeit) und des sich wandelnden Zuschauerverhaltens (in zunehmendem Maße Spontanbesuche, Abnahme von Kundentreue) und einem sich stetig wandelndem Publikumsgeschmack nicht vermeiden.

Im Bereich der Ausgaben unterliegen die Personalkosten (künstlerisches Personal und technisches Personal) jährlichen Schwankungen, da die Personalstärke dem jeweiligen Spielplan angepasst werden muss. Grundsätzlich soll jedes Bühnenmitglied in mindestens zwei Stücken spielen, um die Lohnkosten effizient zu gestalten. Aufgrund der Arbeitsmarktsituation kann dies aber im November zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Spielplans noch nicht abschließend garantiert werden, da die überwiegende Mehrheit der Akteure sich vor Februar/März nicht festlegen will oder kann. Das führt in jedem Jahr zu gewissen Unsicherheiten in der Ausgabenplanung.
Für das Haushaltsjahr 2014 sind die Controlling-Instrumente aber nochmals verschärft worden und noch genauere Personalpläne wurden erstellt.

Darüber hinaus sind in den vergangenen Jahren durch Umstrukturierungen - gerade im sächlichen Ausgabenbereich - Einsparungen im mittleren 5-stelligen Bereich erzielt worden. Dadurch konnten bis zu einem gewissen Grade Mehrkosten z. B. Lohnsteigerungen, Mehrwertsteuererhöhungen aufgefangen und Investitionen getätigt werden.

Allerdings ist es aus Sicht der FLS illusorisch 50.000 – 100.000 € durch Einsparungen zu erzielen. Umso dringlicher ist es, der Landesregierung die Notwendigkeit von einer Zuschusserhöhung zu vermitteln, damit die Infrastruktur der FLS verbessert und erhalten werden kann.

Marketing
Die FLS sind mit der CDU der Meinung, dass das Marketing für die FLS intensiviert werden kann. Die Vermarktung der FLS als touristisches Aushängeschild der Stadt ist aber primär Aufgabe der TM.
Im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten haben die FLS in den letzten Jahren die Festspiele als Marke im Sinne einer stimmigen Gesamtphilosophie des Hauses weiterentwickelt.

Ergebnis einer intensiven internen Potentialanalyse: Im Mittelpunkt unserer Marketingstrategie steht das „Gesamterlebnis Freilichtspiele Schwäbisch Hall“ als Zusammenspiel von: Künstlerische Qualität – Location/ Einzigartigkeit unserer Spielstätten – Service – Preispolitik.

Stichwortartige Eckpunkte unserer Marketingstrategie erläutert am Beispiel einzelner Instrumente:

  • Preispolitik: z. B. Sternchenthema-Preis für Schülerinnen und Schüler im Klassenverbund 7 €, 10 €- 20 €- und 30-€-Tickets im Globe-Theater, mit Verbreiterung der Anzahl günstiger Sitzplätze.
  • Distributionspolitik: Ausbau und Differenzierung Kundendateien für zielgruppenspezifisches Mailing, Einrichtung Web-Shop, Möglichkeit Tickets zum Selbstausdrucken.
  • Kommunikationspolitik: Aufbau einer eigenen Website im CMS-Format, Relaunch- Website, diverse Newsletter, Facebook, neues Konzept Grafik (Text und Bild), Verstärkung des „Glamour-Effektes“(große Namen – Christine Urspruch, Felix Martin)

Zum Vorschlag der CDU- Fraktion auf einen Ausbau des Merchandising zu setzen, also Produktion und Vertrieb von Artikeln, die die Marke FLS transportieren, lässt sich aus Erfahrungen der Vergangenheit sagen, dass die Investitionen in keinem Verhältnis zur Wertschöpfung liegen. Hauptgrund ist, dass Präsentations- und Vertriebsmöglichkeiten fehlen und auch das Personal, das sich um Konzept und Umsetzung kümmern kann.

Die Lebkuchenherzen zur Produktion „Im weißen Rössl“ sind als PR-Maßnahme zu betrachten und nicht als Merchandising-Artikel. Die Herzen wurden im Übrigen nicht verteilt sondern immer verkauft, allerdings waren die 3,50 € der Herstellungspreis - es konnte kein Gewinn erzielt werden. Die Besucher wären nicht bereit gewesen, einen Preis z. B. von 5,00 € zu bezahlen.

Der Festspielwein als Marketing-Instrument funktioniert.

Gastronomie
Der Auffassung der CDU-Fraktion folgend sehen die FLS ebenfalls ein großes Potential in der Weiterentwicklung der Marktplatzgastronomie. Nachdem alle anderen Gastronomiebetriebe in Marktplatznähe wenig Interesse zeigten, konnten sie mit dem Adelshof einen zuverlässigen und kompetenten Kooperationspartner gewinnen, der im Rahmen der bescheidenen Hütten-Lösung den Besuchern ein gutes Angebot macht. Die Nachfrage nach Speisen ist bislang nicht groß. Das liegt an der beschränkten Infrastruktur (nur ein „Stützpunkt“ für Essen und Trinken) und den nur sehr wenig vorhandenen Flächen für Tische und Stühle.

Die FLS sind bereits dabei ein Konzept zu entwickeln, das den gestiegen Bedürfnissen und Erwartungen des Publikums an zeitgemäße Festspiele Rechnung trägt.
Die FLS denkt dabei an eine Nutzung des Übergangs Marktstraße/ Marktplatz – nach Fertigstellung der Straßensanierung – oder auch an eine Einbeziehung des Sparkassenplatzes.

Umfangreichere Angebote können nur im Kontext einer großen, weiteren Immobilienlösung im Umfeld des Marktplatzes erzielt werden (Rathausgastronomie, Gastronomie im Haus der TM). Diese Alternativen sind aber nicht mit den Mitteln der FLS zu lösen.


Stadtrat Dr. Graf von Westerholt erklärt sich mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise der Verwaltung einverstanden.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung bzw. der FLS zustimmend zu Kenntnis.

 

2. Einstellung von 100.000 € im Haushalt 2014 für die Erstellung eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes betreffend dem Kocherufer (EWEH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine wesentliche Voraussetzung für die Abstufung (auch eines Teilabschnitts) des Gewässers ist nach Auskunft des Regierungspräsidiums die Änderung des Landeswassergesetzes. Diese Änderung müsste vom Landtag beschlossen werden, was für nicht realistisch gehalten wird. Zwei wesentliche Punkte sprechen gegen eine Abstufung: Zum einen müssten alle Gemeinden, die als Anrainer am Kocher liegen mit dieser Abstufung einverstanden sein. Hier ist eine Zustimmung nicht zu erwarten. Zum anderen gehen die Kosten für Instandsetzung, Unterhaltung und Verbesserung der Gewässer auf die Gemeinden über - auch hier ist eine Zustimmung nicht zu erwarten.

Mit der Beibehaltung der jetzigen Lösung ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass auf Initiative und einer Kostenbeteiligung der Stadt punktuelle Verbesserungsmaßnahmen am Gewässer durchgeführt werden. Ein Beispiel hierfür ist der unschöne Zustand der Uferbereiche an der Neumäuerstraße. Hier sind punktuelle Verbesserungen sinnvoll. Aus Sicht der Verwaltung sind 100.000 € in diesem Bereich eine sinnvolle Investition. Allerdings wurde mit Blick auf das bestehende Finanzierungsdefizit, die noch nicht abgeschlossenen Planungen für eine Fortentwicklung des Uferbereichs und der damit einhergehenden Prioritätensetzung kein Haushaltsansatz gebildet.

Beschlussantrag der CDU-Fraktion:
Im Ergebnishaushalt 2014 werden für die Erstellung eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes betreffend dem Kocherufer zusätzlich 100.000 € eingestellt.


Stadtrat Dr. Graf von Westerholt möchte dem Ziel „Stadt am Fluss“ Taten folgen lassen.

Stadtrat Dr. Pfisterer hält den Haushaltsansatz in Höhe von 100.000 € für zu hoch, zumal die Stadt für das Kocherufer gar nicht zuständig ist.

Stadtrat Baumann bezweifelt, dass für eine Planung 100.000 € benötigt werden. Für eine Vorplanung würden auch 30.000 € ausreichen.

B e s c h l u s s :

Im Ergebnishaushalt 2014 werden für die Erstellung eines Pflege- und Entwicklungskonzepts betreffend dem Kocherufer 30.000 € eingestellt.
(31 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen)

 

3. Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € in 2014 und 900.000 € in 2015 für die Verkehrsanbindung des Haalplatzes einschließlich der vorgesehenen Fördermittel im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 500.000 € werden bis zur Vorlage einer Konzeption mit einem Sperrvermerk versehen (EN)
siehe auch Antrag Nr. 4. (Kostensenkende Anträge Nr. 4) der SPD-Fraktion
siehe auch weitergehender Antrag Nr. 1 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Aus den Eckpunkten des bereits im Entwurf vorgestellten Verkehrskonzeptes des Ingenieurbüros Mörgenthaler ist abzuleiten, dass die Erschließung des Haalplatzes einer der wesentlichen kritischen Punkte der Untersuchung ist. Kritisch ist hier vor allem das Befahren der Schwatzbühlgasse und weiterer Straßensysteme mit LKW´s, Feuerwehrfahrzeugen und sonstigen größeren Fahrzeugeinheiten mit einer Fahrzeughöhe über zwei Meter.
Die Erschließung des Haalplatzes ist ein Thema, das Verwaltung und Gemeinderat seit mehr als 30 Jahren beschäftigt. Aktuell liegt in der Anlage 3 eine vor kurzem aufgefundene Projektliste, die in den Jahren 1991/1992 entstanden sein muss, bei. In dieser Liste sind eine Vielzahl von Projekten, die bereits abgearbeitet sind, aber auch Projekte die noch in der Diskussion sind, enthalten. Auch erfolgten im Zuge der verschiedenen Wettbewerbe zum Haalplatz in den vergangenen Jahren auch Ausarbeitungen über eine Verkehrserschließung sowie Änderungen an der Henkersbrücke.

Die Mittelanmeldung im Haushalt erfolgte nicht für eine bestimmte Lösung, sondern für die Realisierung der bereits zur Diskussion gestellten Varianten. Diese sind im folgenden nochmal kurz skizziert:

  • Variante 1: Tieferlegung der Fahrbahn unter der Henkersbrücke mit ca. 1,50 - 1,80 m, Untersuchungen aus dem Jahr 1976 sowie 2009 (siehe Anlage 1, Bild 1).
  • Variante 2: Vollständige Höherlegung der Salinenstraße aus dem Jahr 1976 (siehe Anlage 1, Bild 2)
  • Variante 3: vollständige Untertunnelung der Schwatzbühlgasse aus dem Jahr 1976 (Anlage 1, Bild 3)
  • Variante 4: Umbau des 3. Bogens der Henkersbrücke in Form einer flachen Stahlkonstruktion aus dem Jahr 2009 (siehe Anlage 1 Bild 4)
  • Variante 5: Neues Brückenbauwerk Haalplatz-Mauerstraße aus dem Jahr 2013 (siehe Anlage 1, Bild 5)
  • Variante 6: Bau einer schmalen einspurigen Rampe entlang der Gebäude Salinenstraße (siehe CDU- Antrag)

Aus Sicht der Verwaltung sind mit diesen sechs Varianten die Möglichkeiten zur Verkehrserschließung des Haalplatzes sowie für den abfließenden Fahrzeugverkehr der Altstadt über zwei Meter umfassend beschrieben.
Die Beschlussfassung über die letztlich zu realisierende Form der Erschließung erfolgt im Rahmen einer Einzelberatung im Gemeinderat. Die Verwaltung plädiert für die Beibehaltung der Haushaltsansätze und für eine abschließende Untersuchung/Vorplanung der Variante 6.

Beschlussantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (weitergehender Antrag):
Die für die Haalplatz-Erschließung eingestellten Haushaltsmittel (Auszahlungen 2014 in Höhe von 100.000 €, Auszahlungen 2015 in Höhe von 900.000 € ) werden gestrichen. Auch die für 2016 vorgesehene Einzahlungen (Städtebauförderung) in der mittelfristigen Finanzplanung werden gestrichen.

Beschlussantrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion:
Die für die Haalplatz-Erschließung eingestellten Haushaltsmittel (Auszahlungen 2014 in Höhe von 100.000 €, Auszahlungen 2015 in Höhe von 900.000 € ) werden mit einem Sperrvermerk versehen.


Stadtrat Dr. Graf von Westerholt ist mit dem Beschlussantrag der Verwaltung einverstanden. Er weist darauf hin, dass die Bürgerschaft verstärkt einbezogen wird.

Auch Stadtrat Kaiser ist mit dem Beschlussantrag der Verwaltung einverstanden.

Stadträtin Niemann möchte die Variante 5 (neues Brückenbauwerk Haalplatz-Mauerstraße) von vornherein ausschließen. Ein Sperrvermerk soll über die Gesamtsumme incl. der Planungskosten erfolgen. Zuerst muss über die Zukunft des Haalplatzes entschieden werden, dann können Aussagen über die Verkehrsanbindung getroffen werden.

Stadtrat Baumann weist darauf hin, dass das Ergebnis des Verkehrsgutachtens noch offen ist. Er spricht sich für den Verwaltungsvorschlag aus.

Beschlussantrag Bündnis 90/ Die Grünen modifiziert:
Die für die Haalplatz-Erschließung vorgesehene Variante 5 (neues Brückenbauwerk Haalplatz-Mauerstraße) wird von vornherein ausgeschlossen. Die für das Jahr 2015 veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 900.000 € sowie etwaige Planungskosten werden mit einem Sperrvermerk versehen.
(5 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

Beschlussantrag der Verwaltung:
Die Variante 6 wird im Sinne einer Vorplanung untersucht. Hierfür werden 2014  50.000 € veranschlagt, die weiteren für das Jahr 2015 veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 900.000 € werden mit einem Sperrvermerk versehen.
(31 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)
Diesem Antrag ist somit zugestimmt.

 

4. Haushaltsmittel im investiven Finanzhaushalt 2014 und 2015 in Höhe von je 750.000 € für die Erhöhung der Kapitalrücklage des Eigenbetriebes Werkhof werden bis zur Ausarbeitung eines Entwicklungskonzeptes für den Werkhof mit einem Sperrvermerk versehen (EN)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung wird ein Entwicklungskonzept für den Eigenbetrieb Werkhof erstellen und dem Gemeinderat im Laufe des ersten Quartals 2014 vorlegen.

Die für die Aufstockung der Kapitalrücklage des Eigenbetriebes Werkhof eingestellten Haushaltsmittel in Höhe von je 750.000 € pro Haushaltsjahr können mit einem Sperrvermerk versehen werden.

Beschlussantrag der CDU-Fraktion:
Die für die Aufstockung der Kapitalrücklage des Eigenbetriebes Werkhof im investiven Finanzhaushalt 2014 und 2015 eingestellten Haushaltsmittel in Höhe von je 750.000 €  werden bis zur Vorlage eines Entwicklungskonzeptes mit einem Sperrvermerk versehen.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird fraktionsübergreifend zugestimmt.

 

5. Einstellung eines Planungskostenanteils in Höhe von 50.000 € im Haushalt 2015 für die Modernisierung des Bahnhofs Hessental (EWFH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits seit Jahren lehnt die Eigentümerin Deutsche Bahn AG Modernisierungen am Bahnhof Hessental gegenüber Mandatsträgern, Gemeinderat, Bahnreisenden und der Verwaltung kategorisch ab. Die Deutsche Bahn AG plant grundsätzlich nach dem Verkauf des Schwäbisch Haller Bahnhofs auch den Verkauf des Bahnhofs Hessental.

Bereits im Frühjahr 2013 hat die Verwaltung der Deutschen Bahn AG vorgeschlagen, den Hessentaler Bahnhof zu erwerben, wenn sich gleichzeitig die Deutsche Bahn AG verpflichtet, den Kaufpreis am Bahnhof Hessental zu reinvestieren (z.B. Toiletten, Unterführung, Ausstattung, usw.). Selbst dieser Vorschlag wurde von der Bahn abgelehnt.

Nach den im Jahr 2010 festgelegten Kategorien ist der Bahnhof Hessental mit Kategorie 5 ein Nahverkehrssystemhalt, in den nicht mehr neu investiert werden soll. Damit werden auch der Stadt die Hände gebunden. Solange keine Zusage über die Modernisierung des Hessentaler Bahnhofs (Gleisanlage, Toiletten, Unterführung etc.) seitens der Bahn erfolgt, macht es aus Sicht der Verwaltung keinen Sinn, einen eigenen Planansatz zu bilden.


Fraktionsübergreifend wird die Hoffnung geäußert, dass die Deutsche Bahn AG doch noch zu einer Planung und Verbesserung der Situation durchringt.

B e s c h l u s s :

Für die Modernisierung des bahneigenen Bahnhofs Hessental wird ein Planungskosten­anteil in Höhe von von 50.000 € eingestellt.
(einstimmig - 37 -)

 

6. Einstellung von 30.000 € im Haushalt 2014 für den Aufbau eines Qualitätsberichtswesens im Sozialbereich (EWEH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die im Antrag genannten Aufwendungen im Teilhaushalt 8 „Förderung von Kindern in Gruppen“ von 3,7 Mio. € im Jahr 2012 (Rechnungsergebnis) auf 6,3 Mio. € im Jahr 2015 gehen auf

  • den gezielten Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren,
  • den Ausbau von erweiterten Öffnungszeiten sowie
  • der Änderung der Kindertagesstättenverordnung (Ausbau des Personalschlüssels)

zurück.

Für das HH-Jahr 2013 wurden im Zuge des Ausbaus die Planansätze erhöht, es wird mit einem Defizit von 5,6 Mio. € gerechnet. Wie bei den kommunalen Einrichtungen sind die Ausgaben auch bei den freien und kirchlichen Kindergärten von 2,5 Mio. € (RE 2012) auf 3,4 Mio. € als Ansatz im HH-Jahr 2013 gestiegen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass mit dem gewünschten „Qualitätsberichtswesen Sozialbereich“ u. a. eine kontinuierliche Evaluation der Arbeit in den Tageseinrichtungen für Kinder gemeint ist. Für den Einstieg könnte z. B. eine entsprechende Studie an eine Hochschule oder an entsprechende Institute vergeben werden. Die Verwaltung rechnet hier jedoch damit, dass 30.000 € für eine Fremdvergabe nicht ausreichen werden. Lt. AIM Heilbronn (Akademie für Innovative Bildung und Management Heilbronn-Franken gemeinnützige GmbH) müssten ca. 100.000 € angesetzt werden.

Eine Fremdevaluation würde allerdings ein laufendes Berichtswesen in Form eines laufenden Bildungsberichts nicht ersetzen. Um ein laufendes Berichtswesen aufzubauen und laufend zu pflegen, reicht der derzeitige Personalbestand und die vorhandenen Haushaltsmittel bei weitem nicht aus.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Evaluierung der Qualität der geleisteten Arbeit im Bereich der Kinderbetreuung zunächst über Rückmeldungen aus den Grundschulen vorzunehmen. Diese werden dem Gemeinderat in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.

Ferner beabsichtigt die Verwaltung ein Kennzahlensystem zur Beurteilung der quantitativen Auswirkungen der Kostensteigerungen im Bereich der Schulträgeraufgaben bzw. Kinderbetreuung aufzubauen. Parallel hierzu soll ein Bench-Marking mit anderen Städten unserer Größe aufgebaut werden. Die hierfür notwendigen Arbeiten sollen verwaltungsintern durch Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Fachbereiche Finanzen sowie des Fachbereichs Jugend, Schule & Soziales erbracht werden.

Über erste Ergebnisse will die Verwaltung im Rahmen des Haushaltsberichtes 2014 informieren.


Erste Bürgermeisterin Wilhelm berichtet von Kostensteigerungen aufgrund des Ausbaus U3, verlängerter Öffnungszeiten und Änderung der Kindertagesstättenverordnung (höherer Personalschlüssel). Eine kontinuierliche Evaluation der Arbeit der Tageseinrichtungen für Kinder würde nach einer Kostenschätzung ca. 100.000 € betragen. Die Alternative ist der Aufbau eines laufenden Berichtswesen; dieses umfasst allerdings alle pädagogischen Aufgaben der Stadt. Tübingen hat bspw. ein solches laufendes Berichtswesen an das Institut für Stadtplanung und Sozialforschung Weeber & Partner vergeben; Kostenschätzung: 68.000 €. Hierbei ist jedoch zu sagen, dass der laufende Pflegeaufwand im jetzigen Personalbestand im Fachbereich Jugend, Schule & Soziales nicht geleistet werden kann.
Erste Bürgermeisterin Wilhelm schlägt zwei Varianten aus eigener Recherche vor:
1. Es wäre möglich, eine Rückmeldung aus den Grundschulen über den Vorbereitungsgrad der Kindergartenkinder zusammenzutragen.
2. Das Kennzahlensystem, welches sich am Haushaltsplan orientiert. Mit Erstellung des nächsten Doppelhaushaltes soll dieses umgesetzt sein.

Stadträte Dr. Graf von Westerholt und Prof. Dr. Geisen halten ein internes Qualitätsmanagement im Kita-Bereich für zwingend erforderlich.

Oberbürgermeister Pelgrim sagt die Behandlung der von Erste Bürgermeisterin Wilhelm vorgestellten Vorgehensweise im BSSK zu.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt erklärt sich schlussendlich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

7. Aufwertung des TM i-Punktes und des Kartenkontors durch investive Maßnahmen. Umschichtung von 40.000 € aus dem Bauinstandhaltungsbudget auf die vorgeschlagene Investitionsmaßnahme und weitere Mittelbereitstellung in Höhe von 60.000 € im Haushaltsjahr 2014 (EWEH / EWFH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Tourist-Information wurde im Jahr 1999 neu gestaltet. Nach nun knapp 15 Jahren stehen Renovierungsarbeiten an. Die Kosten für die Boden- und Malerarbeiten sind im Haushalt berücksichtigt.

Im Falle einer konzeptionellen Umgestaltung der TM und der Priorisierung von zusätzlichen Aufgaben können diese nicht mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln umgesetzt werden. Ob unter veränderten Voraussetzungen (Touristikempfang, Kartenkontor, Welcome-Center und Souvenir-Laden der jetzige Standort der geeignete ist, konnte noch nicht ausreichend geprüft werden. Alternativ steht die Frage an, ob im Umfeld des Marktplatzes gegebenenfalls geeignete, andere Flächen zur Verfügung stehen. Auch dieses wurde bisher im Gemeinderat noch nicht erörtert.

Als einen geeigneten neuen Standort für den Eigenbetrieb Touristik und Marketing sowie für eine im obigen Sinne beschriebenen Aufgabe hält die Verwaltung das aktuell leer stehende Gebäude Neue Straße 1 für grundsätzlich geeignet. Mit den Eigentümern könnten Verhandlungen über die Anmietung bzw. Kauf der Immobilie mit einer Nutzfläche von ca. 335 qm verteilt auf drei Geschosse aufgenommen werden.
Sofern aus Sicht des Gemeinderates hier eine derartige prioritäre Entwicklung einzuleiten ist, müssten zusätzliche Haushaltsmittel in der mittelfristigen Finanzplanung verankert werden, die je nach Kaufpreis oder Umfang der Sanierung im oberen sechsstelligen Bereich zu veranschlagen sind.

Die Kosten für eine mögliche vollständige Umgestaltung der TM im EG am bisherigen Standort, sowie die Ermittlung der Voraussetzungen einer Folgenutzung der Räume oberhalb des Cafe am Markt konnten in der Kürze der Zeit ebenfalls nicht zuverlässig ermittelt werden.

Mit einer zusätzlichen Mittelbereitstellung in Höhe von 60.000 € könnten allenfalls nur geringfügige Detailverbesserungen in der TM umgesetzt werden. Ob dies dann dem Anliegen der Antragsteller entspricht, kann von Seiten der Verwaltung nicht beurteilt werden.


Stadträtin Rabe möchte nicht nur Renovierungsarbeiten in der TM durchführen, sondern ein umfassendes, in sich stimmiges Konzept erarbeiten, um eine repräsentative Anlaufstelle für Einheimische und Auswärtige zu schaffen. Dieses soll ein Aushängeschild der Stadt darstellen und sich direkt am Marktplatz - einer der schönsten Plätze Schwäbisch Halls - befinden.
Die von der Verwaltung eingebrachte Alternative Neue Straße 1 hält sie für nicht geeignet, da dieses Gebäude zu klein und in seiner Lage nicht ideal ist.

Auch Stadtrat Kaiser hält eine konzeptionelle Weiterentwicklung der TM für nötig. Erst wenn diese ausgearbeitet ist, möchte er über den Kostenrahmen sprechen.

Stadtrat Waller möchte dem CDU-Antrag zustimmen, um so einen Anreiz zur konzeptionellen Weiterentwicklung der TM zu geben.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass für die Pläne der CDU-Fraktion der jetzige Standort zu klein ist. Für eine große konzeptionelle Umgestaltung der TM ist der von der CDU beantragte Haushaltsansatz in Höhe von 100.000 € zu gering. Dennoch möchte er dieses Ziel weiterverfolgen.

Beschlussantrag der CDU-Fraktion:
Aufwertung des TM i-Punktes und des Kartenkontors durch investive Maßnahmen. Umschichtung von 40.000 € aus dem Bauinstandhaltungsbudget auf die vorgeschlagene Investitionsmaßnahme und weitere Mittelbereitstellung in Höhe von 60.000 € im Haushaltsjahr 2014.
(15 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

Bemerkung: Die konzeptionelle Weiterentwicklung der TM soll dennoch im Jahr 2014 fortgeführt werden.

 

8. Einstellen von 41.000 € für die Herstellung von 50 Stellplätzen in Sulzdorf unter dem Aspekt „Sicherheit der Schulwege“ (EWFH)
siehe auch Antrag Nr. 10 (Kostensteigernde Anträge Nr. 5) der SPD-Fraktion

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag der CDU-Fraktion und der ähnlich lautende Antrag der SPD-Fraktion wird von der Verwaltung unterstützt.

Beschlussantrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion:
Für die Schaffung von so genannten „Elterntaxi Parkplätzen“ bei der Grundschule Sulzdorf sowie für die Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen an der Turn- und Festhalle Sulzdorf werden im investiven Finanzhaushalt 2014 41.000 € eingestellt.
(32 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen)

Bemerkung: Abstimmung aufgrund des Wunsches Bündnis 90/Die Grünen, obwohl die Verwaltung bereits ihre Unterstützung zu diesem Antrag signalisiert hat.

 


Anträge der SPD-Fraktion

Kostensenkende Anträge

1. Ansatz für die Unterbringung ausländischer Arbeitnehmer und Wirtschaftsförderung zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte in Höhe von je 65.000 € streichen (EWEH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Ansatz im Entwurf des Doppelhaushaltes 2014/2015 mit je 90.000 € für die Wirt-schaftsförderung wurde aufgrund der gestiegenen Sachkosten erhöht. Das Rechnungs-ergebnis des Haushaltsjahres 2012 betrug ca. 65.000 €, das voraussichtliche Rechnungsergebnis 2013 beträgt ca. 74.000 €. Der Differenzbetrag in Höhe von rund 16.000 € soll zur Unterstützung von Projekten der Agentur der Arbeit, des Goethe-Instituts, der Wirtschaftsregion sowie in Zusammenarbeit mit den Mittelbereichen Hohenlohes (Öhringen, Künzelsau, Crailsheim, Bad Mergentheim, Schwäbisch Hall) im Hinblick auf die Gewinnung von Fachkräften für die heimische Wirtschaft eingesetzt werden.
Die Planansätze im Doppelhaushalt 2012/2013 betrugen je 60.000 €. Die Verwaltung plädiert angesichts der steigenden Wettbewerbsintensität um Fachkräfte für eine Beibehaltung des moderaten Anstiegs des Haushaltsansatzes.


Fraktionsvorsitzender Kaiser zieht diesen Antrag zurück.

 

2. Bauunterhaltungsansatz für den Löwenkeller in Höhe von je 30.000 € streichen (EWEH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Hinblick auf die beabsichtigte Umsiedlung des Club Alpha wird die Verwaltung nur die absolut notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen (zur Erhaltung der Nutzungsfähigkeit bis zum Umzugstermin) an dem Objekt durchführen (siehe auch Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr.7). Die Verwaltung plädiert aufgrund des Bauzustandes und der Umsetzungsdauer für eine neue Lösung für den Club und für die Beibehaltung der Bauunterhaltungsansätze.

Dieser Antrag wird bis zu Behandlung des Antrages Nr. 7 (Neues Domizil für den Club Alpha) zurückgestellt.

 

3. Ansatz für einen Lärmschutzwall in Wackershofen in Höhe von 50.000 € streichen (EWFH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Lärmschutzwand entlang der Westumfahrung in Wackershofen ist verkehrsrechtlich nicht erforderlich. Deshalb lehnt der Landkreis die Kostenübernahme dieser Maßnahme ab. Gleiches galt in der Vergangenheit auch für Lärmschutzmaßnahmen entlang der Ostumfahrung für Gelbingen und Breitenstein. Dennoch sind hier entsprechende Maßnahmen als Freiwilligkeitsleistung von der Stadt durchgeführt worden.

Aus Gründen der Gleichbehandlung plädiert die Verwaltung für die Beibehaltung des Haushaltsansatzes.

Fraktionsvorsitzender Kaiser zieht diesen Antrag zurück, um die Gleichbehandlung der Einwohnerinnen und Einwohner in Wackershofen zu gewährleisten und Verbesserungen für diesen Personenkreis nicht zu verhindern.

 

4. Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € in 2014 und 900.000 € in 2015 für die Verkehrsanbindung des Haalplatzes einschließlich der vorgesehenen Fördermittel im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 500.000 € werden bis zur Vorlage einer Konzeption mit einem Sperrvermerk versehen (EN)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Beschlussfassung, siehe Antrag Nr. 3 der CDU-Fraktion

 

5. Als Planungsrate für die Neugestaltung des Hirschgrabens vorgesehene Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € in 2014 bis zur Überplanung des Bahnhofsareals mit einem Sperrvermerk versehen (EN)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Aktivierung des gesamten Bahnhofsareals wurden dem Gemeinderat bereits Planungsüberlegungen vorgestellt. Die Pläne liegen in der Anlage 2 nochmals bei. Unabhängig von der Art der Nutzung wird die Vorbereitung und Erschließung dieses gesamten Areals zu erheblichen Baumaßnahmen führen. Hierzu ist es unabdingbar, dass ein deutlich verbesserter Anschluss an die überregionalen Verkehrssysteme wie B14 und B19 hergestellt wird. Alle weiteren Verkehrsanbindungen führen durch bewohnte Bereiche, somit sind Konfliktsituationen vorprogrammiert. Die beantragten Mittel sind für die erforderlichen Untersuchungen der Geologie, der Hydrogeologie und der statischen Voruntersuchungen (Bahnböschung, Flügelmauer) veranschlagt.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass den Bewohnern des Hirschgrabens und der Katharinenstraße die Fortsetzung des Ausbaus der Steinbacher Straße/Hirschgraben mit den dazu vorgesehenen Lärmschutz bereits seit vielen Jahren zugesagt worden ist. Bisher wurde eine Umsetzung mit Blick auf den Weilertunnel zurückgestellt. Da sich nun eine Realisierung in der nächsten Periode des Bundesverkehrswegeplanes abzeichnet, steht einer Realisierung des Anschlusses Hirschgrabens nichts mehr im Wege.

Die Verwaltung plädiert dafür, dass auf die Aufnahme eines Sperrvermerks verzichtet wird siehe auch Anfrage der FWV Nr. 1 „Scharfes Eck“).


Aufgrund von verschiedenen, denkbaren Varianten zur Erschließung des Bahnhofsareals möchte Stadtrat Kaiser die Planungsrate mit einem Sperrvermerk versehen.

Beschlussantrag der SPD-Fraktion:
Im investiven Finanzhaushalt 2014 ausgewiesene Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € für die Planungsrate „Neugestaltung des Hirschgrabens“ werden bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Überplanung des Bahnhofareals mit einem Sperrvermerk versehen.
(15 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen)
Dieser Antrag ist somit abgelehnt.


Kostensteigende Anträge

6. Streichung des Sperrvermerks betreffend Haushaltsmittel in Höhe von je 350.000 € für die Ganztagesräume der Realschule im Schulzentrum West (EN)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Planentwurf sind für die Jahre 2014 und 2015 jeweils 350.000 € für Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb der Leonhard-Kern-Realschule im SZW eingestellt und mit Sperrvermerk (Durchführung nur bei einer Fördermittelzusage des Landes) versehen.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage getroffen werden, ob aufgrund der Gesamtflächen im SZW sich eine Fördermöglichkeit des Landes für die Herstellung von Ganztagsräumen für die Leonhard-Kern-Realschule ergeben.

Ferner hat der Gemeinderat im Mai 2013 die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe, bestehend aus der Thomas-Schweicker-Werkrealschule und der Leonhard-Kern-Realschule, zum Schuljahr 2015/16 beschlossen. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule beinhaltet auch einen Ganztagesbetrieb. Damit läuft der Betrieb der Thomas-Schweicker-Werkrealschule aus.

Gleichzeitig werden derzeit in einer Projektgruppe die Schulbauförderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg überarbeitet. Aus dem ersten vorliegenden Rohentwurf ergibt sich ein höheres Flächenprogramm der Unterrichtsräume, der Gruppenräume und ergänzende Flächen für einen offenen Lernbereich.

Die Vorstellung des Entwurfs des Modellraumprogramms des Landes ist noch in diesem Jahr vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, konkrete Ergebnisse und die verabschiedeten neuen Schulbauförderrichtlinien durch das Land abzuwarten, diese dann auf den Betrieb einer Gemeinschaftsschule auszurichten und dann in die Fördergespräche mit dem Regierungspräsidium einzusteigen.

Bei Beibehaltung dieser Reihenfolge kann aus Sicht der Verwaltung auf einen Sperrvermerk verzichtet werden. Das Raumprogramm der drei Schulen im SZW könnte – soweit gewünscht – in der nächsten Sitzung des BSSK vorgestellt werden.

Beschlussantrag der SPD-Fraktion:
Der Sperrvermerk betreffend der im investiven Finanzhaushalt 2014/2015 für die Schaffung von Ganztagesräume für die Realschule im Schulzentrum West eingestellten Haushaltsmittel von je 350.000 € wird gestrichen.

Über die Streichung des Sperrvermerks herrschte Einvernehmen.


- Stadträtin Ziehl ab 19.50 Uhr anwesend -


7. Neues Domizil für den Club Alpha 60 e. V. (EWFH)
siehe auch weitergehenden Antrag Nr.7 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung kann sich eine Umsiedlung des Club Alpha 60 e. V. vom Löwenkeller in das Gebäude Spitalmühlenstraße 13/2 vorstellen. Der Standort und das Gebäude sind gut  geeignet, wenn auch nicht vollkommen konfliktfrei. Auch die Mitglieder des Clubs haben gegenüber der Verwaltung signalisiert, dass sie einen raschen Umzug in das Gebäude „ehemalige Haller Arbeit“ begrüßen würden. Mit der Eigentümerin GWG müsste ein Erbpachtvertrag geschlossen werden. Mit dem Club Alpha 60 e.V. wird ein Pachtvertrag geschlossen. Der Club Alpha 60 e.V. erhält von der Stadt einen Festzuschuss für Investitionen. Vom Land kann der Club eine Co-Finanzierung im Verhältnis 2:1 - Kommune:Land über Laks-Mittel beantragen. Das Land geht bei der Bezuschussung von einer mindestens 20-jähriger Nutzung durch den Club Alpha e.V. aus. Antragsfrist ist der 12.01. eines jeden Jahres. Da dem Antrag ein differenzierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie konkrete Baupläne beiliegen müssen, ist die Antragsfrist für 2014 nicht mehr zu halten, weshalb mit einer Umsiedlung des Clubs frühestens Mitte 2016 zu rechnen ist.

Die Ergebnisse der Untersuchung des Gebäudes Spitalmühlenstraße 13/2 werden dem Gemeinderat im 1. Halbjahr 2014 vorgestellt und mit Finanzierungsvorschlag unter Berücksichtigung einer angemessenen Eigenleistung zum Beschluss vorgelegt.

Die Verwaltung unterstützt daher die Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. Entsprechend dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen schlägt die Verwaltung vor, 350.000 € pauschal als Investitionszuschuss im investiven Finanzhaushalt für das Jahr 2015 einzustellen. Weitere 50.000 € sollen für Planungsleistungen im Ergebnishaushalt 2014 eingestellt werden.


Stadtrat Kaiser möchte die Voraussetzung schaffen, dem Club Alpha ein neues Domizil zu ermöglichen. Dieses Thema sollte nach Jahrzehnten nun endlich abgeschlossen werden.

Stadtrat Härtig hält das Gebäude Spitalmühlenstraße 13/2 für den Club geeignet, er hält jedoch eine Lösung am Bahnhof für die bessere.

Stadträtin Härterich lehnt die Investitionen für das Gebäude Spitalmühlenstraße 13/2 für den Club ab. Das Gebäude ist zu überdimensioniert; die Gleichbehandlung aller Vereine ist nicht mehr gewährleistet. Darüber hinaus befürchtet sie Lärmbeschwerden.

Stadtrat Prof. Dr. Geisen kann nicht verstehen, wieso man die Zeit seit der letzten Haushaltsaufstellung nicht genutzt hat, um in Ruhe über eine Lösung für den Club nachzudenken. Die Lösung Spitalmühlenstraße kommt für ihn zu kurzfristig und ist nicht ausgereift. Darüber hinaus ist nicht klar, wer die übrigen Flächen nutzen soll. Auch für ihn ist die Fördersumme zur Sanierung in Höhe von 350.000 - 400.000 € zu überdimensioniert. Der Club Alpha ist darüber hinaus schon längst kein „Jugend-“Club mehr; kein Mitglied ist unter 18 Jahre und eine große Anzahl der Mitglieder ist bereits über 50 Jahre alt.

Auch Stadtrat Preisendanz möchte die unsichere Situation für den Club Alpha nun beenden. Er bezieht sich auf die Präambel der Sitzungsvorlage (2. Abschnitt), wonach Haushaltsansätze zu keinen Ausgaben verpflichten.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt zu den angesprochenen Punkten fest:
Überlegungen zu einem neuen Domizil des Club Alpha 60 e. V. wurden durch den CDU-Antrag vom 30.09.13 (s. BPA vom 14.10.13, § 234/1) ausgelöst. Das Gebäude steht auf dem Verkaufsprogramm der GWG. Eine Gleichbehandlung zu anderen Vereinen ist gegeben, da bspw. Sportstätten (Sportplätze und Sporthallen) auch von der Stadt finanziert werden. Betriebskosten bezahlt der Club, wie alle anderen Vereine auch. Darüber hinaus wird eine angemessene Eigenleistung des Clubs erwartet. Vorteile des Standorts Spitalmühlenstraße 13/2 sind, dass keine genehmigungsrechtlichen Probleme und keine Parkplatzproblematik vorhanden ist.

Stadtrat Sakellariou bekennt sich zum Club Alpha 60 e. V. - dieser gehört zur Stadt Schwäbisch Hall. Er zitiert einen GR-Beschluss vom 06.11.1995 - der Club sollte wie bei einer Betriebsauslagerung behandelt werden, eine Ersatzlösung ist anzubieten; hierauf sollte der Club auch heute noch vertrauen können.

Bemerkung: Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erklärt sich mit dem Beschlussantrag der Verwaltung einverstanden.

Beschlussantrag der Verwaltung:
Für die Schaffung eines neuen Domizils für den Club Alpha 60 e.V. werden im investiven Finanzhaushalt 2015 350.000 € eingestellt. Weitere 50.000 € werden für Planungsleistungen im Ergebnishaushalt 2014 eingestellt.
(21 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen)

 

8. Einrichtung eines Jugendgipfels und Bereitstellung von 5.000 bis 10.000 € jährlich für Finanzierung von kleineren Vorhaben (EWEH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung begrüßt die Durchführung eines Jugendgipfels. Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung wird mit einem Betrag von 5.000 € gerechnet (ohne Finanzierung kleiner Vorhaben).

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

9. Erarbeitung eines Spielflächenleitplans (EWEH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ausarbeitung des Projekts „Aktionsräume von Kindern“ wird im 1. Halbjahr 2014 dem Gemeinderat vorgelegt. Hiervon werden auch Impulse für die zukünftige Ausrichtung der Spielplatzanlagen erwartet. Aus heutiger Sicht kann damit auf eine dezidierte weitere Erarbeitung eines Spielflächenleitplans verzichtet werden. Die Einbindung interessierter Bürgerinnen/Bürger sowie Elternbeiräte und Organisierte, wie Kleinstadtkinder wird derzeit bei den laufenden Planungen im Bereich Unterwöhrd mit Erfolg praktiziert. Von den Beteiligten werden immer wieder interessante Ideen, die in die weitere Planung einfließen, eingebracht.

Im Doppelhaushalt sind Mittel für die Umgestaltung des Spielplatzes Unterwöhrd und Gottwollshausen eingeplant. Außerplanmäßig wurden Mittel für die Ergänzung eines Kleinkindbereichs beschlossen. Zudem steht die bauliche Umsetzung der Freizeitanlage Weilerwiese an. Ergänzend gibt es eine kleine Umgestaltungsmaßnahme in Kooperation mit dem Service Club Round Table in den Ackeranlagen zur Verbesserung des Kleinkind-angebotes. Ferner steht die große Grün- und Freizeitzone im Baugebiet An der Breiteich vor einer Umsetzung. Angesichts dieses umfangreichen Programms sieht sich die Verwaltung nicht in der Lage zusätzliche größere Einzelmaßnahmen zu stemmen.

Beschlussantrag der Verwaltung:
Für die Erarbeitung eines Spielflächenleitplans werden Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € in die Mittelfristige Finanzplanung für das Jahr 2016 aufgenommen.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

10. Bereitstellung von 20.000 € im Haushaltsjahr 2014 für das Errichten eines Überlaufparkplatzes an der Grundschule Sulzdorf (EWFH)
siehe weitergehenden Antrag Nr. 8 der CDU-Fraktio
n

Beschlussfassung, siehe Antrag Nr. 8 der CDU-Fraktion

 

11. Mittelbereitstellung für die Instandhaltung der Klingenwege (EWEH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Klingenwege sind Waldwege, welche als Wanderwege genutzt werden. Im Ergebnishaushalt der Stadt sind für die Unterhaltung von Wanderwegen Haushaltsmittel in ausreichende Höhe, nämlich je 50.000 € (25.000 € Fremdfirmen, 25.000 € Werkhof) bereitgestellt.

Da ausreichend Mittel im Haushalt vorhanden sind, ist kein Beschluss notwendig

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

12. Bereitstellung von Haushaltsmittel für die Schaffung von Schließfächern in der Innenstadt (EWFH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Schließfächer sind nur dann sinnvoll, wenn sie in geschlossenen, beobachteten Räumlichkeiten untergebracht werden können. Die Verwaltung wird dieses Thema in den Aufgabenkatalog zum Haalplatz bzw. Neueinrichtung Kartenkontor mit aufnehmen.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

- Stadträtin Magel-Streicher bis 20.35 Uhr anwesend -


13. Bereitstellung von 5.000 € für die Erstellung einer Konzeption für freies WLAN in Schwäbisch Hall (EWEH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
ohne Bemerkung, siehe Gemeinderat vom 21.10.2013, § 244/2

B e s c h l u s s :

Im Ergebnishaushalt 2014 werden 5.000 € für die Erstellung einer Konzeption für freies WLAN in Schwäbisch Hall zusätzlich aufgenommen.
(22 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)

 

Anträge zum Thema Energie

14. Einführung einer ökologischen Plakette für Gebäude die als Neubau oder im Bestand einen besonderen Standard erreichen (EN)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Dieser Vorschlag ist im Klimaschutzkonzept unter dem Maßnahmenvorschlag 5.10 „Grüne Hausnummer“ aufgeführt und wird im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes durch den Energiebeauftragten berücksichtigt. Kosten fallen nur geringfügig an, so dass keine separaten HH-Mittel vorgesehen werden müssen.

Da ausreichend Mittel im Haushalt vorhanden sind, ist kein Beschluss notwendig.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Bemerkung: Diese Aufgabe ist Teil des Arbeitsprogramms des Klimaschutzmanagers. Über diese Thematik soll im Gemeinderat nochmals diskutiert werden.

 

15. Gewährung eines Nachlasses auf den Grundstückskaufpreis in Höhe von ca. 100.000 € für besonders ökologischer Bauweise (EWEH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Förderung ökologischen Bauens, das über die aktuellen Anforderungen der Energie-einsparverordnung hinaus geht, erfolgt maßgeblich durch den Bund (Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW) oder das Land (L-Bank). In Schwäbisch Hall werden jährlich ca. 100 Gebäude mit einem geschätzten Investitionsvolumen von mehr als 50 Mio. € errichtet. Ein mit 100.000 € dotiertes Zuschussprogramm als Ergänzung zu den staatlichen Programmen wird keine weiteren Anreize schaffen, einen besseren energetischen Standard zu planen, sondern lediglich zu Mitnahmeeffekten führen.
Im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes in den nächsten Jahren wird von der Stadtverwaltung jedoch der Maßnahmenvorschlag 5.5 des Klimaschutzkonzeptes geprüft werden, der eine Förderung einer bestimmten Anzahl von Niedrigstenergiesanierungen vorsieht. In diesem Bereich ist die Anreizsetzung wichtiger als beim Neubau, da der ökologische Nutzen weitaus höher ist. Dazu wird nach Besetzung der Stelle des Klimaschutzmanagers ein Konzept dem Gemeinderat vorgelegt. Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt dürften zunächst nicht anfallen, da derartige Zuschüsse i. d. R. erst nach Fertigstellung und Prüfung der Unterlagen ausgezahlt werden.

Die Verwaltung plädiert deshalb dafür, dass angesichts des geringen Fördervolumens (0,2 % des Investitionsvolumens) keine zusätzlichen Mittel zur Gewährung von Nachlässen auf Grundstückskaufpreise für besonders ökologische Bauweisen in dem Haushalt 2014/2015 eingestellt werden. Die Verwaltung sieht allerdings einen Handlungsbedarf für besondere Sanierungsvorhaben im Bestand, insbesondere ab dem Jahr 2016 folgende.

Abgewandelter Beschlussantrag der SPD-Fraktion:
Für Niedrigstenergie-Sanierungen im Bestand soll eine Fördersumme von 100.000 € im Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung gestellt werden.
(15 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen)
Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

Beschlussantrag der Verwaltung:
Für Niedrigstenergie-Sanierungen im Bestand soll eine Fördersumme von 100.000 € in die mittelfristige Finanzplanung ab 2016 aufgenommen werden.
(31 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)
Diesem Antrag ist somit zugestimmt.

 

16. Stadtinternes Contracting für Energiesparprojekte (EN)
siehe auch Antrag Nr. 5 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die förmliche Einrichtung eines Energiespar-Contracting-Fonds im Rechnungswesen der Stadt ist verwaltungsökonomisch nicht sinnvoll.

Eine korrekte monetäre Ermittlung der Einspareffekte erfordert einen enormen Aufwand, welcher von der Verwaltung zur Zeit nicht geleistet werden kann.

Auch die Abbildung eines solchen Fonds im Rechnungswesen der Stadt ist haushaltstechnisch nicht unproblematisch.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Einspareffekte im jährlichen Bericht des Energiebeauftragten in ausreichender Form dargestellt werden. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten leistet die Stadt auch ohne ein stadtinternes Contracting für Energiesparprojekte ihren Beitrag zum Klimaschutz.

Beschlussantrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/ Die Grünen:
Stadtinternes Contracting: Die eingesparten Kosten für Energie werden ermittelt, fließen in einen eigenen Fonds zurück und werden für neue Energieeinsparmaßnahmen verwendet.
(14 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Dieser Antrag ist somit abgelehnt.


17. Neuanschaffungen für den städtische Fuhrpark sollen möglichst erdgasbetrieben sein (EN)
siehe auch Antrag Nr. 4. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei künftigen Neu- oder Ersatzbeschaffungen werden verstärkt erdgasbetriebene Fahrzeuge angeschafft. Für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen, welche von der Verwaltung für innerstädtische Fahrten (z. B. Baurechtsbehörde) genutzt werden, werden künftig verstärkt auch Elektrofahrzeuge in Betracht kommen. Eine entsprechende Aufladestation wäre am Parkplatz der Bauverwaltung zu schaffen.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

18. Angebot für die ortsansässigen Unternehmen zur Unterstützung bei der Planung von Energieeffizienz (EN)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich hat die Effizienzsteigerung bei den ortsansässigen Unternehmen ein großes Einsparpotenzial. Deshalb sind im Klimaschutzkonzept auch einige Maßnahmenvorschläge (3.1 bis 3.3) hierzu genannt. Die Stadt tritt dabei lediglich als Initiator auf, um beispielsweise auf bestehende Förderprogramme aufmerksam zu machen.

Darüber hinaus ist es nicht sinnvoll, dass die Stadt alleine agiert. Sinnvoll ist es gemeinsam mit anderen Akteuren, wie beispielsweise dem energieZENTRUM in Wolpertshausen, der Energie-Gemeinschaft Schwäbisch Hall e.V., der Stadtwerke, der IHK oder der Kreishandwerkerschaft gemeinsame Aktionen zu starten. Entsprechende Abstimmungen werden aufgenommen und sind Bestandteil der Aufgabenstellung des/der künftigen Klimaschutzmanagers.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

19. Einrichtung eines jährlichen Energietags z. B. im Zusammenhang mit dem Haller Herbst (EN)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Da ein Energietag einen hohen organisatorischen Aufwand bedeutet, ist es sinnvoll, diesen gemeinsam mit dem Landkreis und gegebenenfalls mit anderen Akteuren zu planen. Insbesondere sollte vermieden werden, dass parallel ähnliche Veranstaltungen stattfinden. Ziel ist es, einen regionalen Energietag zu etablieren, der auch an wechselnden Orten im Landkreis stattfinden kann und soll.

Der als landesweiter Energietag vom Land vorgegebene Termin im September liegt aus regionaler Sicht sehr ungünstig, da er meist entweder auf den Termin des Backofenfestes in Wackershofen oder des Crailsheimer Volksfestes fällt.
Deshalb wird im Jahr 2014 der regionale Energietag voraussichtlich am 18. Mai in Wolpertshausen sein. Federführend in der Planung ist das energieZENTRUM, weitere Beteiligte sind die Stadt Schwäbisch Hall, die Stadt Crailsheim und die beiden Stadtwerke.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Anträge der FWV–Fraktion

1. Einsparungen beim Haushaltstitel „Busbeschleunigungskonzept“ in Höhe von 450.000 € (EWFH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Busbeschleunigungskonzeption beinhaltet folgende Komponenten:

  • Beschaffung eines dynamischen Fahrgastanzeigesystems, € 280.000 €
    Die vorgesehene Maßnahme betrifft die Standorte ZOB, Scharfes Eck, Holzmarkt und Am Spitalbach.
    Mit einer dynamischen Fahrgastanzeige können Stadtbus und Regionalbuslinien wesentlich besser aufeinander abgestimmt werden und somit für eine deutlich verbesserte Fahrplantreue sorgen. Die Vernetzung der Haltestelle mit den jeweiligen Fahrzeugen reduziert Wartezeiten und sorgt für einen flüssigeren Transportablauf durch Koordinierung der Anschlusszeiten.
    Die Betreiber der Buslinien können mit diesem System kurzfristig auf Auftreten der Störungen oder Behinderungen reagieren. Die Ausrüstung der Busse mit den entsprechenden technischen Vorkehrungen obliegt den Betreibern der Buslinien.
  • Einbau eines Ampelsystems auf der Johanniterstraße, € 120.000
    Zur Verbesserung des Verkehrsablaufes in den Spitzenstunden soll auf der Johanniterstraße eine Ampelanlage eingebaut werden, mit deren Hilfe die linke Spur stadtauswärts führend in der Spitzenlast für den ÖPNV freigeschaltet werden kann.
  • Verlängerung der Linksabbiegerspur beim Autohaus Koch, € 50.000
    Zur Verbesserung des Verkehrsablaufes auf der B 14/ B19 wird die Verlängerung der Linksabbiegerspur in Höhe des Autohauses Koch erforderlich sein. Dadurch werden Rückstauereignisse auf der linken, auswärts führenden Spur bedingt durch Rückstau auf der Linksabbiegerspur vermieden.
    Auf die Streichung des Ansatzes in Höhe von 450.000 € sollte aus der Sicht der Verwaltung und im Interesse des ÖPNV's verzichtet werden.
    Die Möglichkeiten einer Beteiligung des Landkreises an den Gesamtkosten sowie die Abschöpfung von Fördermittel werden noch geprüft.


Stadtrat Baumann erklärt sich bereit, die 280.000 € für das dynamische Fahrgastanzeigesystem im Haushalt zu belassen. Die Mittel für das Ampelsystem in der Johanniterstraße (120.000 €) und die Mittel für die Verlängerung der Linksabbiegespur beim Autohaus Koch (50.000 €) gehen zu Lasten des Individualverkehrs und sollen gestrichen werden.

B e s c h l u s s :
- abgewandelter Antrag der FWV-Fraktion -

Streichung der Mittel für das Ampelsystem der Johanniterstraße (120.000 €).
(8 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen)

Streichung der Mittel für die Linksabbiegespur beim Autohaus Koch (50.000 €).
(8 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen)

Die Anträge sind somit abgelehnt.
Die Mittel werden im Haushalt 2014/2015 nicht gestrichen.

 

2. Bau eines Kreisverkehrs Kreuzung Limpurgbrücke/ Steinbacher Straße (EWFH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Knotenpunkt Limpurgbücke/Steinbacher Straße gehört zu den kritischen Verkehrsknotenpunkten im Stadtgebiet mit einer Frequenz von weit über 12.000 Fahrzeugen auf der Steinbacher Straße. Die Leistungsfähigkeit der Kreuzungsanlage ist auch aus Sicht der Verwaltung eingeschränkt gegeben.

Aufgrund des nahe gelegenen Berghanges ist hier mit deutlich erhöhten Baukosten zu rechnen. Ausführungsplanungen liegen gegenwärtig nicht vor. Eine Grobkostenschätzung ergibt einen Betrag von ca. 700.000 € zuzüglich der erforderlichen Honorare (ca. 100.000 €). Ferner müssen auch Alternativen für die bisherige Parkierungsanlage der Stadtwerke gefunden und umgesetzt werden.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, das geplante Kreisverkehrsbauwerk an der Limpurgbrücke in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen.


Oberbürgermeister Pelgrim möchte diese Maßnahme in die mittelfristige Finanzplanung 2016/2017 aufnehmen.

Stadtrat Baumann ist der Meinung, dass schneller etwas passieren muss. Der Platz ist ausreichend, die von der Verwaltung genannten Kosten sind zu hoch. Es ist durchaus möglich, mit geringeren Mitteln eine Lösung herbeizuführen.

Stadtrat Kaiser schließt sich der Meinung der Verwaltung an.
Für Stadträtin Herrmann sind die veranschlagten Kosten zu hoch.

Auch Stadtrat Neidhardt möchte mit einfacheren Mitteln eine Verbesserung herbeiführen.

Oberbürgermeister Pelgrim plädiert für eine seriöse, durchdachte Planung.

Abgewandelter Antrag der FWV-Fraktion:
In den Doppelhaushalt 2014/2015 werden 150.000 € (2014) bzw. 200.000 € (2015) zur Umsetzung dieser Maßnahme eingestellt.
(21 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen)

 

3. Vorziehen Planungsrate Südumfahrung Hessental von 2017/2018 auf aktuellen Haushaltsplan (2014/2015) (EWFH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Projekt „Südumfahrung“ geht auf Planungen der achtziger Jahre zurück.

Die Südumfahrung von Hessental ist prinzipiell ein Bauprojekt, dass GVFG-förderfähig ist. In diesem Jahr wurden vom Ministerium für Verkehr- und Infrastruktur keine GVFG-Anträge für Straßenbauprojekte angenommen. Nach kürzlich übermittelten Informationen wird im kommenden Jahr eine neue Tranche für die Förderung von Straßenbauprojekten freigegeben.

Es ist jedoch zu bezweifeln, dass die Stadt Schwäbisch Hall in den nächsten zwei Jahren eine Bewilligung erhält, insbesondere vor dem Hintergrund, dass zwischenzeitlich ein erheblicher Antragsstau von Projekten anderer Kommunen vorliegt und im Stadtgebiet auch die Planstraße 3 Gewerbepark West zu berücksichtigen ist.

Mit der Eröffnung des hierfür notwendigen Planfeststellungsverfahrens kann unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Kapazitäten frühestens 2015 begonnen werden. Hierfür sind dann Planungsmittel in einer Größenordnung von ca. 50.000 € erforderlich.


Stadtrat Baumann bekräftigt seinen Antrag auf Vorziehen der Planungsrate. Im Interesse der Bevölkerung sollte dieses Projekt zumindest planerisch angegangen werden.

Stadtrat Kaiser schließt sich der Haltung der Verwaltung an. Mittel für Planungsleistungen in der mittelfristigen Finanzplanung sind angemessen; alles andere ist unrealistisch.

Stadträtin Niemann kann eine Entlastung von Hessental bei der jetzigen Trassenführung nicht sehen. Sie fordert lärmmindernde Maßnahmen.

Stadtrat Prof. Dr. Geisen führt eine Reihe von Beispielen an, wo in jüngster Zeit relativ hohe Summen ausgegeben wurden (Spitalbach, Busbeschleunigungskonzept). Er kritisiert heftig, dass man hier nicht bereit ist, mit einem relativ geringen Betrag den Bürgerinnen und Bürger von Hessental zur Seite zur stehen.

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Planungsmittel in Höhe von 50.000 € werden im investiven Finanzhaushalt 2015 aufgenommen.
(21 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen)

 

4. Ansatzreduzierung beim Radwegenetz von 3.000.000 € auf 2.000.000 € (EWFH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Entwurf des Haushaltsplans 2014/2015 sind je 1 Mio. € pro Haushaltsjahr für die Herstellung von neuen Radwegen eingestellt. In der mittelfristigen Finanzplanung sind in 2016 und 2017 weitere je 0,50 Mio. € vorgesehen. Bei den Haushaltsansätzen handelt es sich um kombinierte Geh- und Radwege, Radwege sowie Nebenanlagen.

Die Aufnahme der o. g. Mittel in dem Haushalt erfolgte in Abhängigkeit einer 70 %-igen Förderzusage. Die Förderanträge sind gestellt.

Aus diesem Grund sind die Haushaltsmittel mit einem Sperrvermerk versehen. Die Auszahlungsansätze sollen somit erst mit dem Vorliegen der Förderbescheide des Regierungspräsidiums bewirtschaftet werden dürfen.

Vor diesem Hintergrund erachtet es die Verwaltung für nicht sinnvoll, die Ansätze für den Ausbau des Radwegenetzes zu reduzieren.


Stadtrat Baumann hält den Haushaltsansatz in Höhe von 3 Mio. € für überzogen; 2 Mio. € sind ausreichen.

Stadtrat Kaiser stellt den Vorwurf in den Raum, dass für den Individualverkehr jeglicher Betrag eingestellt wird, bei den Radfahrerinnen/ Radfahrern und beim Klimaschutz dagegen wird gespart.

Stadtrat Baumann widerspricht seinem Vorredner. Er möchte nicht die gesamten Mittel gestrichen haben, sondern lediglich 1 Mio. € reduzieren.

Oberbürgermeister Pelgrim macht deutlich, dass der Einsatz von Haushaltsmitteln Grundlage für eine Erfolg versprechende Zuschussbeantragung ist. Es ist durchaus möglich, dass Teile dieses Haushaltsansatzes in die mittelfristige Finanzplanung rücken.

Beschlussantrag der FWV-Fraktion:
Die Ansätze des Entwurfes des Doppelhaushaltes 2014/2015 für den Ausbau des Radwegenetzes werden um je 500.000 € reduziert. Die damit einhergehende Förderung wird im Haushaltsjahr 2015 um 350.000 € und in der mittelfristigen Finanzplanung für 2016 ebenfalls um 350.000 € reduziert.
(13 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen)
Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

 

5. Aufstockung der Haushaltsmittel für die Sanierung Siedlungsstraßen in Höhe von 1 Mio. € (EWEH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Entwurf des Doppelhaushaltes sind im Ergebnishaushalt im Haushaltsjahr 2014  3,72 Mio. € und im Haushaltsjahr 2015 3,49 Mio. € für Straßenunterhaltung eingestellt.
Das Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2012 beträgt 2.203.692 €.

Für investive Maßnahmen sind im Haushalt 2015 11,03 Mio. € und im Haushalt 2015  6,49 Mio. € eingestellt.

In Anbetracht der personellen Kapazitäten der Bauverwaltung ist es nicht realistisch, ein noch höheres Auftragsvolumen als im Entwurf des Haushaltsplanes veranschlagt, abzuwickeln. Vor diesem Hintergrund erachtet es die Verwaltung für nicht sinnvoll, die Ansätze für Straßensanierungen weiter zu erhöhen.


Stadtrat Baumann möchte der Tatsache Rechnung tragen, dass die Unterhaltung der Siedlungsstraßen über die Jahre vernachlässigt wurde; dem möchte er nun entgegenwirken.

Stadtrat Kaiser verweist auf die Beratungen im BPA bzw. GR im Juni 2013. Außerdem sind 2014 und 2015 Mittel für die Siedlungsstraßen eingestellt; mehr ist aus Gründen der Personalkapazitäten nicht möglich.

Oberbürgermeister Pelgrim ist gerne bereit, 1 Mio. € für die Siedlungsstraßen mehr einzusetzen; zur Umsetzung muss jedoch entsprechendes Personal vorgehalten werden.

Beschlussantrag der FWV-Fraktion:
Die Haushaltsansätze für Straßenunterhaltung werden in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 um je 500.000 € aufgestockt.
(14 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

 

6. Einstellen von 50.000 € für die Beleuchtung des Schafbrunnenweges (EWFH)

GR 18.11.2013GR 18.11.2013


B e s c h l u s s :

Im investiven Finanzhaushalt 2014 werden für die Beleuchtung des Schafbrunnenweges 50.000 € eingestellt.
(einstimmig - 37 -)

 

7. Ausbau des Leselernprogramms für Schüler in der Stadtbibliothek (EN)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Konzepte für die Unterstützung und Förderung der Lesekompetenz von Kindern und Jugendlichen in der Stadtbibliothek liegen für nahezu alle Altersklassen vor und sind in der Bibliothekskonzeption 2013 - 2017 beschrieben. Die nachhaltige Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen wie Lesestart (zusammen mit Kinderärzten, Kindertagesstätten, Grundschulen, Beginn November 2013), Curriculum Grundschule, Ferienleseclub, Bücherhüpfer (Angebot für Kinder im Alter von 18-30 Monaten, Beginn Januar 2014), Reisende Klassenbücherei, Vorlesestunden, Vorlesepatinnen und -paten, Eltern­information, Autorenlesungen oder Kindertheatervorstellungen hängt in erster Linie von den personellen Ressourcen der Stadtbibliothek ab. Einzelne Maßnahmen werden zusätzlich durch Sponsorengelder unterstützt.

Grundlegend findet die Leseförderung der Stadtbibliothek in enger Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten, Schulen, Mehrgenerationenhaus, Volkshochschule, Evangelischer Familienbildungsstätte und dem Kulturbüro statt. In der Aufgabenzuordnung liegt die Feder­führung für die Leseförderung bei der Stadtbibliothek, während das Kulturbüro stärker auf die Literaturvermittlung (z. B Lesungen) zuständig ist. Beide Bereiche wirken eng zusammen und ergänzen sich sinnvoll. Bestes Beispiel sind hier die soeben zu Ende gegangenen Kinder- und Jugendliteraturtage Baden-Württemberg mit 80 Veranstaltungen und mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher, davon allein ca. 2.000 Kinder und Jugendliche in KiTas und Schulen.

In diesem Rahmen ist auf Initiative der Kulturbeauftragten auch ein Kinderbuch zur Haller Stadtgeschichte erschienen, das auch zukünftig an alle Viertklässler kostenlos verteilt werden soll. 2014 wird dies im Rahmen der Klassenführungen der Haller Grundschulen über die Stadtbibliothek geschehen. Im Rahmen der Kinder- und Jugendliteraturtage wurden auch die 121 Schwäbisch Haller Lesepaten, die an Grundschulen, Kindertageseinrichtungen und der Stadtbibliothek im Einsatz sind, geehrt.

Da ausreichend Mittel im Haushalt vorhanden sind, ist kein Beschluss notwendig.

Stadtrat Prof. Dr. Geisen möchte Mittel umschichten; diese sollen als Hilfestellung verwendet werden, den Kindern eine erhöhte Lesekompetenz zu vermitteln.

Stadtrat Schorpp und Stadträtin Rabe halten das Angebot in Schwäbisch Hall für vorbildlich und ausreichend.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm bestätigt den Rückgang von Lesekompetenz. Sie beschreibt den Unterschied zwischen der Kulturbeauftragten und der Leiterin der Stadtbibliothek: Die Kulturbeauftragte soll durch Veranstaltungen wie die Kinder- und Jugendliteraturtage den Kindern Lust auf Bücher machen, die Stadtbibliothek zeigt sich für die Lesekompetenz verantwortlich. Der verstärkte Einsatz von Lesepatinnen/ Lesepaten entspricht dem Antrag der FWV und ist zur Erhöhung der Lesekompetenz das geeignete Instrument.

Die FWV-Fraktion erklärt sich mit den Ausführungen der Verwaltung einverstanden.


8. Gemeinderatssitzungen in den Ortsteilen (EWEH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die quartalsweise Durchführung von Gemeinderatssitzungen in verschiedenen Teilorten wäre aus Sicht der Verwaltung zwar grundsätzlich möglich, aber aus Sicht der Verwaltung aufgrund des organisatorischen und finanziellen Aufwands nicht praktikabel. Zur Umsetzung dieses Vorschlags müsste die dafür notwendige gesamte technische Ausstattung (Tonanlage, Mikrofone, Tonaufzeichnung, Beamer, Laptop etc.) in mobiler Form neu beschafft werden, was mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zudem ist der organisatorische Aufwand wie Auf- und Abstuhlung der jeweiligen Hallen, Einrichtung und Abbau der Elektronik, Hochheizen der Hallen im Winter für die Sitzungen etc. nicht zu unterschätzen. In den Teilortsturnhallen ist zudem kein WLAN-Netz vorhanden, so dass auf das Ratsinformationssystem nicht online zugegriffen werden könnte. Für die Teilnehmerinnen/ Teilnehmer und Besucherinnen/ Besucher die mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen könnte zudem, aufgrund der oft sehr lange dauernden Sitzungen, die Rückfahrt problematisch werden.

Vor diesem Hintergrund und dem Umstand, dass der Gemeinderat mit der Blendstatthalle eine extra für diesen Zweck geschaffene Räumlichkeit besitzt, hält die Verwaltung den Aufwand für quartalsweise Sitzungen in den Teilorten für nicht gerechtfertigt.

Zudem möchte die Verwaltung darauf hinweisen, dass ein entsprechender Beschluss nur empfehlenden Charakter haben kann. Gemäß § 34 Absatz 1 Gemeindeordnung wird der Gemeinderat vom Vorsitzenden zur Sitzung einberufen. Aus dieser Zuständigkeit folgt das Recht des Bürgermeisters, das vom Gemeinderat nicht eingeschränkt werden kann, den Tag, die Uhrzeit und den Ort der Sitzung zu bestimmen.

Die FWV-Fraktion erklärt sich mit den Ausführungen der Verwaltung einverstanden.


9. Einstellung von 50.000 € für die Durchführung eines Public Viewings während der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 auf der Froschgrabentreppe (EWEH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013


Stellungnahme der Verwaltung:
Die Froschgrabentreppe erscheint aufgrund von voraussehbaren Kollisionen mit den Anliegern im nahen Umfeld nicht geeignet.

Die Verwaltung schlägt vor, wenn man den Gedanken weiter verfolgt, den Hospitalhof für ein Public Viewing in Erwägung zu ziehen. Das Goethe-Institut würde eine solche Veranstaltung im Hospitalhof begrüßen.

Es gibt keine Einwände, die Organisation einem freien Unternehmen zu überlassen.

Ob und in welcher Höhe eine Bezuschussung erforderlich ist, wäre durch die Verwaltung noch zu klären. Ebenso erscheint es möglich, wie beim Haller Weindorf eine Initiative von Haller Gastronomen für dieses Projekt zu gewinnen.


Oberbürgermeister Pelgrim möchte diese Anregung aufnehmen. Aufgrund des Anwohnerschutzes bittet er jedoch um Änderung der Örtlichkeit. Im Hospitalhof könnte er sich eine solche Veranstaltung gut vorstellen.

Stadtrat Baumann vertraut auf den Rückhalt in der Verwaltung. Ein privates Unternehmen soll die Organisation übernehmen; in den Pausen ist an Werbung durch Schwäbisch Haller Unternehmen gedacht, hierdurch soll die Finanzierung erfolgen.

Stadträtin Parpart bittet die Verwaltung im Namen der Freilichtspiele, die Örtlichkeit genau auf Lärm-Emissionen, die die Freilichtspiele beeinträchtigen könnten, zu untersuchen.

Stadträtin Härterich denkt an die Fluchtwege.

Auch hier sagt Oberbürgermeister Pelgrim eine Prüfung zu.

Stadtrat Baumann erklärt sich mit dem Beschlussantrag der Verwaltung einverstanden.

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Die für die Durchführung des Projektes notwendigen Haushaltsmittel können im laufenden Haushaltsvollzug und im Rahmen der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters außerplanmäßig bereit gestellt werden.
(34 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

1. Streichung der Mittel in Höhe von 500.000 € im Haushalt 2014 für eine Brücke zur Erschließung des Haalplatzes (EWFH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Beschlussfassung, siehe Antrag Nr. 3 der CDU-Fraktion und Antrag Nr. 4 der SPD-Fraktion.


2. Einstellen von je 1.500.000 € in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 für die Sanierung der Hagenbachhallen incl. Erneuerung der Heizungsanlage (EWEH / EWFH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Hinblick auf die auf die begrenzten personellen Kapazitäten der Bauverwaltung ist ein Vorziehen der Gesamtmaßnahme nicht möglich.
Allenfalls könnte die Heizungserneuerung vorgezogen werden. Alternativ prüft die Verwaltung für die Heizungserneuerung den Abschluss eines Contractingvertrages mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH.

Nach einer Grobschätzung von Abteilungsleiter Hochbau Koch müssen für die Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlagen der drei Hallen ca. 1,2 Mio. € eingestellt werden.

Oberbürgermeister Pelgrim will diesen Betrag im Haushalt nicht binden, sagt jedoch außerplanmäßige Mittelbereitstellung zu, sofern es nicht zu einer Contracting-Maßnahme kommt.

Stadträtin Herrmann möchte trotzdem Mittel einstellen.

Das Gremium einigt sich darauf, die Maßnahme im Bau- und Planungsausschuss vorzustellen, ansonsten wird entsprechend dem Beschlussantrag der Verwaltung verfahren:

Beschlussantrag der Verwaltung:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Die notwendigen noch zu ermittelnden Haushaltsmittel sollen, sofern es nicht zu einer Contracting-Maßnahme kommt, 2014 außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

3. Aufnahme von 400.000 € im Haushalt 2014 für die energetische Sanierung eines weiteren Gebäudes, z. B. Kita (EWFH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Kindergarten in Hagenbach ist in einem energetisch besonders schlechten Zustand. Hinzu kommt, dass dieses Objekt über einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Außenwandflächen verfügt. Die Kosten für die energetische Sanierung belaufen sich auf ca. 450.000 €. Selbstverständlich wird sich die Verwaltung um Fördermittel aus dem Klimaschutzprogramm bemühen.
Achtung: Keine 50 % Zuschuss, höchstens 30 %.

B e s c h l u s s :

Im investiven Finanzhaushalt 2015 werden 450.000 € für die energetische Sanierung des Kindergartens in Hagenbach aufgenommen.
Die Haushaltsmittel in Höhe von 450.000 € werden im Jahr 2015 bis zu Bewilligung von Fördermitteln aus dem Klimaschutz-Plus-Förderprogramm des Landes in Höhe von maximal 25.000 - 30.000 € mit einem Sperrvermerk versehen.
Die Aufnahme eines weiteren Gebäudes (Kindergarten Hagenbach) wird geprüft und mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung im BPA vorstellt.

 

4. Kauf eines Elektroautos (EN)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Beschlussfassung, siehe Antrag 17 der SPD-Fraktion.

 

5. Intracting (EN)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Beschlussfassung, siehe Antrag 16 der SPD-Fraktion.

 

6. Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 500.000 € an die GWG zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus (EWFH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei einem angenommenen Herstellungsaufwand von 1.900 €/ qm Wohnfläche beträgt die Kostenmiete bei 5 % Kalkulationszinsatz (3 % Zinsen, 2 % AfA = Tilgung) und 1,60 €/ qm pro Monat Instandhaltungs- und Verwaltungspauschale 9,50 €/ qm pro Monat.
Die Differenz zu einer angenommenen sozialverträglichen Miete von 5,50 €/ qm pro Monat beträgt 4,00 €/ qm pro Monat.

Wenn die Verwaltung davon ausgeht, dass die durchschnittliche Wohnungsgröße im sozialen Wohnungsbau ca. 60 qm beträgt, so würde eine durchschnittliche Wohnung mit 240,00 € im Monat bzw. 2.880,00 € im Jahr bei der Miete entlastet.
Bezogen auf einer Bindungsfrist von 30 Jahren könnte man mit dem Zuschuss an die GWG gerade mal 5,79 Wohnungen herstellen.

Den sozialen Wohnungsbau finanziell zu unterstützen hält die Verwaltung im Grunde für richtig. Eine finanzielle Förderung der Stadt kann, wie die o. g. Beispielberechnung zeigt, nur komplementär zur Nutzung von weiteren Förderinstrumentarien des Landes und/oder des Bundes genutzt werden, um auch mengenmäßig Effekte erzielen zu können. Insofern kommen die beantragten Haushaltsmittel eher einem Arbeitsauftrag sowie einer Eigenkapitalzuführung gleich.

Die Verwaltung und die GWG werden entsprechende Konzepte ausarbeiten und dem Gemeinderat als Diskussionsgrundlage vorlegen. Gegebenenfalls sollen die Mittel für die Gewährung von Investitionszuschüssen im sozialen Wohnungsbau in Abhängigkeit der jeweiligen Finanzsituation der Stadt außerplanmäßig bereit gestellt werden.

Beschlussantrag Bündnis 90/Die Grünen:
Im investiven Finanzhaushalt 2014 werden zusätzlich Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 € zur Gewährung eines Zuschusses an die GWG zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus eingestellt.

B e s c h l u s s :

Die GWG-Geschäftsführung wird entsprechende Konzepte ausarbeiten und dem Gemeinderat vorlegen. Die Mittel werden als außerplanmäßige Eigenkapialzuführungen an die GWG zur Verfügung gestellt.
(einstimmig - 37 -)

 

7. Zusätzliche Mittel im Haushalt 2014 in Höhe von 400.000 € (unter Berücksichtigung der eingesparten Bauunterhaltungsmittel für den Löwenkeller  in Höhe von 25.000 €) für einen neuen Standort für den Club Alpha 60 e. V. einstellen (EWFH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Beschlussfassung, siehe Antrag Nr. 7 der SPD-Fraktion

 

8. Einstellung von 80.000 € im Haushalt 2014 für die Schaffung von Räumen für die städtische Kinder- und Jugendarbeit in der Innenstadt (EWEH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Kinder- und Jugendarbeit in der Innenstadt stehen nach dem Wegfall des Jugendhauses Forum an einzelnen Tagen Räumlichkeiten im Haus der Vereine, Am Schuppach zur Verfügung. Das Haus der Vereine ist durch Vereinsnutzungen gut belegt, so dass oftmals parallel zur Öffnungszeit des Cafe Farbrausch Vorträge in anderen Räumlichkeiten durch Vereine stattfinden.

In der wärmeren Jahreszeit werden im Kocherquartier für Kinder und Jugendliche „Action im Quartier“, dienstags und mittwochs, jeweils von 16.30 – 18.30 Uhr mit sehr gutem Zuspruch in Anspruch genommen (früher „Action im Haal“).

Diese Kinder kommen im Winterhalbjahr jedoch nicht - oder nicht alle - in das Haus der Vereine aufgrund des Umfeldes im Bereich Am Schuppach (Anwesenheit von Obdachlosen, Betrunkenen, viele Hunde). Auch der Außenbereich kann in diesem Areal nicht gut genutzt werden.

Eine Perspektive für alternative Räumlichkeiten in der Innenstadt wäre gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Haalplatzes oder des Unterwöhrds zu sehen.

Allerdings ist auch darauf hinzuweisen, dass der Bedarf äußerst unstetig ist und Räumlichkeiten wie z. B. das „Cafe Klax“ aufgrund geringen Bedarfs vor einigen Jahren aufgegeben wurden. Zudem ist die Anzahl der Kinder und Jugendliche im Stadtgebiet leicht rückläufig. Gegenwärtig nutzt der Hospitzverein die ehemaligen Räumlichkeiten des „Cafe Klax“ als Vereinssitz.

Die Verwaltung wird die derzeitige Nutzung des Haus der Vereine im BSSK darstellen und auf Wunsch auch einen Ortstermin organisieren. Mit den beantragten 80.000 € kann aus heutiger Sicht kein adäquater Raum für die städtische Kinder- und Jugendarbeit hergestellt werden. Auf einen Mittelansatz im Doppelhaushalt kann zunächst verzichtet werden.


Oberbürgermeister Pelgrim ist grundsätzlich bereit Räume für die städtische Kinder- und Jugendarbeit in der Innenstadt zur Verfügung zu stellen. Im Haus der Vereine wurde bislang jedoch noch nicht der optimale Raum gefunden. Er bittet um Vorschläge; außerdem sollen die Räume im Haus der Vereine im Rahmen einer Sitzung des BSSK besichtigt werden.

 

9. Einstellung von je 25.000 € in den Haushalten 2014 und 2015 zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem Projekt „Aktionsräume von Kindern“ (EWEH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Einstellung von Mitteln wird seitens der Verwaltung begrüßt.

Über die Bereitstellung von je 25.000 € in den Ergebnishaushalten der Jahre 2014 und 2015 zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem Projekt „Aktionsräume von Kindern“ herrscht Einvernehmen.

 

10. Planungsrate in Höhe von 50.000 € betreffend der Oberflächengestaltung des Haalplatzes mit Sperrvermerk versehen (EN)
siehe auch Frage Nr. 2 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Umgestaltung des Haalplatzes ist eine zentrale Zukunftsaufgabe der Stadt und auch zentrales Anliegen im jüngst beschlossenen Leitbild 2025. Zur Realisierung der umfangreichen Planungsaufgaben sind Haushaltsmittel erforderlich.

Die Umgestaltung des Haalplatzes wird ebenfalls seit mehr als 30 Jahren diskutiert. In der Anlage 3 s. (S. 397) liegen zur Information Planungsunterlagen, die bis in die Mitte der 70er Jahre zurück reichen, bei. Geplant wurden eine ergänzende Bebauung des Haalplatzes, sowie der Einbau eines Parkhauses. Für die Neugestaltung der Haalplatzfläche als beispielsweise Bürgerpark soll ein Architektenwettbewerb ausgelobt werden.

Eine Sammlung verschiedener Planungsstände betreffend dem Haalplatz wird dem Gemeinderat vorgelegt.

Oberbürgermeister Pelgrim sieht den Wunsch des gesamten Gemeinderats über den Haalplatz zu diskutieren. Um hierfür Grundlagen zu haben ist die Planungsrate erforderlich.

Stadträtin Herrmann lehnt die Diskussionsgestaltung Haalplatz in Verbindung mit den Parkdecks ab. In logischer Folge dessen müssten dann die Parkplätze auf dem Haalplatz verschwinden, zuvor ist jedoch zwingend eine Diskussion im Gemeinderat erforderlich.

Stadtrat Dr. Pfisterer und die SPD-Fraktion stimmen für den Verwaltungsantrag. Die 50.000 € Planungskosten sollen für eine Grundlagenplanung verwendet werden. Danach erfolgt die Bürgerbeteiligung.

Stadträte Baumann und Dr. Graf von Westerholt sind der Ansicht, dass eine Planung offen gestaltet werden muss. Sie sprechen sich für die Planungsrate aus.

Beschlussantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Planungsrate in Höhe von 50.000 € betreffend der Oberflächengestaltung des Haalplatzes wird mit  einem Sperrvermerk versehen.
(6 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen)
Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

 

11. Streichung Planungsrate in Höhe von 50.000 € betreffend der Maßnahme Lindachbrücke (EWFH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Erschließung der Insel Unterwöhrd ist im Hinblick auf die vielen Veranstaltungen sowie für die Unterhaltung und Wartung unzureichend. Der Weg durch die Stadt ist nur mit kleinen Fahrzeugen möglich, verbunden mit aufwendigen Stadtdurchfahrten. Der Weg über die Ackeranlagen ist ebenfalls nur eingeschränkt möglich und hat im Regelfall bei schweren Fahrzeugen erhebliche Schäden am Wegesystem der Ackeranlagen zur Folge. Um diese seit Jahren kritische Situation zu verbessern, ist der Einstieg in eine Planung verbunden mit den dafür notwendigen Haushaltsmitteln 2014 erforderlich.

Gleichzeitig wird damit dem Wunsch des Gemeinderates Rechnung getragen, die Stadtdurchfahrt (Marktstraße/Haalstraße) vom Durchgangsverkehr Stück für Stück zu entlasten. Angesichts der anstehenden Diskussion um die Zufahrt/Abfahrt Haalplatz könnte allenfalls der Planansatz sowie die entsprechenden Realisierungsmittel vorgezogen werden. Jedenfalls sollte aus der Sicht der Verwaltung der Planungsansatz erhalten bleiben.

Stadträtin Herrmann modifiziert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Planungsrate im investiven Finanzhaushalt 2015 in Höhe von 50.000 € für die Maßnahme „Lindachbrücke“ wird mit einem Sperrvermerk versehen.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

12. Steichung Planungsrate in Höhe von 60.000 € betreffend der Maßnahme Brücke Auwiese (EWFH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Durch Verdichtungen im Wohnungsbau ist auf der Neumäuerstraße die Verkehrsbelastung dieser schmalen Sackgasse in den vergangenen Jahren weiter angestiegen.

Gleichzeitig wird die Weiterentwicklung und Nutzung der umfangreichen Flächen der alten Spinnerei angestrebt, welches mit einer weiteren Erhöhung des Fahrverkehrsaufkommens auf der Neumäuerstraße einher gehen würde.

Auch steht die Attraktivierung des Uferzonenbereichs als mittelfristige Aufgabenstellung (Stadt am Fluss) an, welches weiteren Fußgänger- und Radverkehr anziehen dürfte.

Zur Entlastung der Verkehrsbeziehung strebt die Verwaltung eine partielle Einbahnregelung auf der Neumäuerstraße an (ab/bis Brücke), um für eine entsprechende Verkehrsentlastung zu sorgen. Zusätzlich wird seit Jahren über eine Umnutzungskonzeption der alten Spinnerei nachgedacht.

Da sich die verschiedenen Planungsabsichten noch nicht weiter konkretisiert haben, kann aus der Sicht der Verwaltung der Planungsansatz auch in die mittelfristige Finanzplanung für das Jahr 2016 geschoben werden.

Der Verschiebung des Planansatzes in die mittelfristige Finanzplanung für das Jahr 2016 wird im Einvernehmen zugestimmt.

 

13. Streichung der vorgesehenen Investitionszuschusses in Höhe von 3,5 Mio. € zugunsten der Stadtwerke für die Errichtung einer Messehalle auf dem Karl-Kurz -Gelände (EWFH)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Aufnahme der Mittel erfolgte im Zuge der Beschlussfassung des Gemeinderates zum Bebauungsplan „Karl-Kurz-Gelände“ und der Verankerung von Messe- und Ausstellungsflächen an dieser Stelle. Zur Zeit befindet sich die Stadtwerke als Grundstückseigentümerin in Verhandlungen über die Vermarktung dieses Geländes bzw. Vermietung dieser großen Gebäudeflächen. Diese Gespräche beinhalten auch zum Teil die im B-Plan vorgesehenen Messe- und Ausstellungsflächen. Deshalb ist die Aufnahme der Mittel angesichts der Höhe erforderlich, deren Bewirtschaftung jedoch in Abhängigkeit von den Verhandlungsergebnissen der Stadtwerke erst durch gesonderten Beschluss erfolgt. Eine Streichung der Mittel käme einem Gebot des Abbruchs der Verhandlungen gleich und müsste folgerichtig auch zu einer Änderung des B-Plans führen.


Stadträtin Herrmann hält die Etablierung eines Messebetriebs in Schwäbisch Hall für ein finanzielles Risiko, das den Stadtwerken nicht zugemutet werden soll.

Stadtrat Kaiser ist der Meinung, dass dieses Zukunftsprojekt nun angeschoben werden soll.

Beschlussantrag Bündnis 90/Die Grünen:
Streichung der vorgesehenen Investitionszuschusses in Höhe von 3.500.000 € zu Gunsten der Stadtwerke für die Errichtung einer Messehalle auf dem Karl-Kurz -Gelände
(7 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

 

14. Planungsrate Theaterneubau in Höhe von 100.000 € bis zur Vorlage einer Konzeption mit Sperrvermerk versehen (EN)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
I. Die Verwaltung und die FLS halten es nicht für zielführend, die Planungsrate Nachfolgebau Haller Globe-Theater mit einem Sperrvermerk zu versehen, da mit den Planungen dringend begonnen werden muss.
Als Standort für den Nachfolgebau Globe-Theater schlägt die Verwaltung den Bereich Unterwöhrd vor.

Nachdem in den letzten Jahren bereits sechsstellige Beträge in die laufende Bauunterhaltung des Globe-Theaters investiert wurde - voll zu Lasten des Gesamtetats der FLS -  stehen gegenwärtig erneute Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Daches an. Das Globe-Theater, welches eben als temporärer Bau konzipiert wurde, zeigt nunmehr verständlicherweise deutliche bauliche Mängel.

Darüber hinaus gibt es - dem sich wandelnden Zuschauerverhalten geschuldet - zunehmend Kritik am Haller Globe-Theater, die mit einer Lärmbeeinträchtigung durch den Biergarten, schlechten Sichtverhältnissen sowie einer ungenügende Bestuhlung begründet werden.

Außerdem sind Verwaltung und die FLS der Auffassung, dass der Neubausaal bezüglich der zu großen Sitzplatzkapazität, der hohen Bewirtschaftungskosten, der Architektur (kein Backstage, keine Lagermöglichkeiten) etc. keine Alternative für eine zweite Spielstätte der  Festspiele sein kann. Die Zukunft des Neubaus muss unabhängig vom Kontext Freilichtspiele diskutiert werden.

Zur Absicherung der Festspiele ist aus Sicht der Verwaltung und der Freilichtspiele jedoch eine zweite Bühne auch in Zukunft erforderlich, da

  • das Familien- und Kinderstück einen eigenen Spielort verlangt,
  • das Profil der FLS als innovatives und zeitgemäßes Festspieltheater dadurch ergänzt wird,
  • Schauspieler/innen durchgehend von Mai bis August beschäftigt werden können und damit die Qualität des Ensembles und das notwendige Ansehen der FLS steigt.

Ein zweiter Spielort stärkt die FLS in finanzieller und inhaltlicher Hinsicht.

II. Ein Nachfolgebau muss verschiedene Funktionen erfüllen:

  • Verbesserung des Lärmschutzes
  • Verbesserung der Sichtlinienproblematik und der Bühnensituation
  • Professionalisierung des Backstagebereichs: Maskenplätze, Garderoben, Duschen, Lagermöglichkeiten für Bühnenteile und Requisiten sind im jetzigen Bau unzureichend.
  • Toilettensituation ist bislang provisorisch mit einem Toilettenwagen gelöst.
  • Komfort der Bestuhlung sollte dringend an zeitgemäße Bedürfnisse angepasst werden.
  • Wetterabhängigkeit durch eine ggfs. mobile Dachlösung verringern
  • Einrichtung eines Bereichs für den Kartenverkauf und Gastrobereichs (optional)

Die FLS als Saisonbetrieb benötigt keinen ganzjährig bespielbaren Nachfolgebau. Ein Nachfolgebau im Sinne einer Sommerbespielung durch die FLS ist ausreichend und reduziert die Bewirtschaftungskosten. Gleichzeitig muss es sich um einen authentischen Ort handeln.

Die Freilichtspiele sind ein Open-Air-Festival. Dem sollte der Nachfolgebau Rechnung tragen. Ein Wettbewerb bzw. eine Mehrfachbeauftragung würde sicherlich zu einer kreativen Lösungen führen und eine gewisse überregionale Strahlkraft erzielen.

III. Die FLS sehen sich als Bestandteil einer lebendigen Kulturszene innerhalb der Stadt und der Region. Von verschiedenen Seiten ist zu hören, dass ein mittlerer, multifunktionaler Saal in Schwäbisch Hall fehlt. In diesem Sinne regen die FLS an, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. Denkbar ist ein Nachfolgebau als ganzjährige, wetterunabhängige Bühne aus Sicht der FLS nur, wenn verschiedenste kulturelle Institutionen (Jazzfestival, Konzertgemeinde, kleinere Theater etc.), aber auch Unternehmen (z. B. als Tagungsraum), Serviceclubs und andere ein Theater bzw. Multifunktionsraum  dieser Größe regelmäßig nutzen und für die Betriebskosten aufkommen.

Aus Sicht der Verwaltung erscheint diese Annahme unrealistisch und sollte nicht vertieft weiterverfolgt werden. Zu untersuchen wäre alternativ allenfalls eine Kombination mit einer neue Probebühne auf dem Haalplatz als Ersatz oder Ergänzung der Haalhalle.

Angesichts der vielfältigen Planungserfordernisse sollte aus Sicht der Verwaltung der Planungsansatz nicht mit einem Sperrvermerk versehen werden.

Stadtrat Härtig möchte zuerst die Diskussion und dann die Vorlage einer Planung.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass die Planungsraten im Sinne einer Entscheidungshilfe verwendet werden soll.

- Stadtrat Dr. Pfisterer bis 22.30 Uhr anwesend -

Beschlussantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die im investiven Finanzhaushalt 2015 ausgewiesene Planungsrate in Höhe von 100.000 € für einen Theaterneubau wird bis zur Vorlage einer Gesamtkonzeption mit einem Sperrvermerk versehen
(6 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen; Stadträtin Parpart wegen Befangenheit abgetreten).
Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

 


Anträge der FDP-Fraktion

1. Einrichtung einer Strukturkommission im kommenden Jahr 2014 (EN)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Vom Prinzip her wird der Antrag der FDP-Fraktion von der Verwaltung unterstützt. Die Einrichtung einer möglichen Strukturkommission macht jedoch erst nach Konstituierung des neugewählten Gemeinderates Sinn. Somit könnte dieses Thema im Rahmen einer Klausurtagung im Herbst 2014 behandelt werden.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

2. Erstellung eines kommunalen Schulentwicklungsplans unter Einbeziehung der Kindertagesstätten (EN)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Prüfen von Synergieeffekten zwischen Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung und wird innerhalb der jährlichen  Kindergartenbedarfsplanung kontinuierlich fortgeschrieben. So wird bei der Versorgung mit warmem Essen z. B. immer geprüft, ob mit Schulen, umliegenden Einrichtungen oder Gastronomie kooperiert werden kann. Auch bei der Versorgung mit warmem Essen an Grundschulen wird je nach Standort, Kapazität und räumlicher Nähe die Kooperation mit anderen Institutionen oder Gastronomie geprüft und wenn möglich angestrebt. So essen z. B. die Kinder der Grundschule Steinbach in der Akademie Comburg.

Dort, wo es möglich ist, werden im baulichen Zusammenhang Lösungen gesucht, die Synergieeffekte ermöglichen. So ist bei der Erweiterung der Breit-Eich-Grundschule auch die Verlagerung der Tageseinrichtung für Kinder „Lummerland“ hin zu Schule vorgesehen.
An anderen Standorten, wie z.B. in Hessental oder in Steinbach, fehlen die räumlichen Voraussetzungen, um eine Tagesstätte für Kinder an den Schulstandort zu verlagern.

In Breitenstein, Sulzdorf, Bibersfeld und der Kreuzäckersiedlung können aufgrund der räumlichen Nähe und dem weiteren Ausbau von Betreuungsangeboten an Grundschule und Tageseinrichtung für Kinder weitere Kooperationen geprüft werden.

Einzelthemen, wie z.B. die Neukonzeption der Schulhausmeistertätigkeiten, wurden von der Verwaltung separat angegangen. So wurden die Hausmeistertätigkeiten über ein externes Gutachten durch die Gemeindeprüfungsanstalt geprüft (Kosten 20.000 €) und die Neuorganisation der Schul- und Sporthausmeisterdienste bereits erfolgreich umgesetzt. Im Ergebnis wurden zwei Hausmeisterstelle eingespart und die Möglichkeit, zusätzliche Überstunden zu machen, eingestellt. Eine andere ebenfalls erfolgreiche Kooperation der Schulen im Schulzentrum Ost, war die Zusammenlegung der Schulbibliotheken, womit ebenfalls eine 25 % Personalstelle eingespart werden soll. Bei einem personellen Wechsel soll das Thema auch im Schulzentrum West angegangen werden.

Im Einzelthema Schulsekretariate lassen sich Synergieeffekte bei den weiterführenden Schulen der beiden Schulzentren prüfen.

Da die Schullandschaft in Schwäbisch Hall bei den weiterführenden Schulen bereits sehr übersichtlich strukturiert ist und für die Grundschulen immer noch der Grundsatz „Kurze Wege für kurze Beine“ gilt, sieht die Verwaltung für einen Schulentwicklungsplan mit dem Blick auf Grundschulstandorte derzeitig keinen Anlass.

Allerdings beabsichtigt die Landesregierung den Ausbau der verbindlichen Ganztagsschulen auch für den Grundschulbereich prioritär zu fördern. Hierfür käme in erster Linie  die Breit-Eich-Grundschule, die Grundschule Rollhof, die Grundschule Kreuzäcker, die Grundschule Langen Graben, die Grundschule Hessental und Steinbach sowie die Grundschule in Sulzdorf aufgrund ihrer jeweiligen Größe in Betracht. Damit einhergehend könnten sich aber auch Veränderung im Einzugsbereich der jeweiligen Grundschulen ergeben, sodass dieses wiederum Ausfluss auf die Grundschulen Bibersfeld, Breitenstein und Gailenkirchen haben könnte.

Bei der räumlichen Disposition der Umbaumaßnahmen an der Breit-Eich-Grundschule sind diese Aspekte bereits zu berücksichtigen.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung im Einvernehmen zur Kenntnis.

 

3. Anpassung der freiwilligen Leistungen an landesübliche Deckungsbeiträge (zunächst EN)

Erläuterung des Haushaltsantrags: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Art. 28, Abs. 2 Satz 3 GG hebt ausdrücklich hervor, dass das so genannte Selbstverwaltungsrecht auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung umfasst. Die im Haushalt ausgewiesenen freiwilligen Leistungen (im wesentlichen Transferleistungen in Form von Zuschüssen und Abmangelübernahmen) sind vom Gemeinderat unter der Ägide der verfassungsrechtlich garantierten Finanzhoheit beschlossen worden.

Empfehlungen des Landes betreffend Deckungsbeiträge für freiwillige Leistungen sind der Verwaltung nicht bekannt. Erhebungen des Städtetages bei den Mitgliedsgemeinden könnten eventuell als Grundlage für einen Vergleich mit Städten unserer Größenordnung dienen.
Aufgrund der Tatsache, dass die Vergleichsgemeinden sehr unterschiedliches Leistungs-spektrum anbieten besteht hierbei die Gefahr, dass man Äpfel mit Birnen vergleicht.

So ist zum Beispiel ein direkter Vergleich der Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder und in Krippengruppen aufgrund der sehr heterogenen Öffnungszeiten nicht möglich. Auch beinhalten die Beiträge in Schwäbisch Hall teilweise die Verpflegungsanteile.

Elternbeitrag ohne Verpflegung

Durchschnitt B-Städte

Schwäbisch Hall

1 Kind

2 Kind

3 Kind

1 Kind

2 Kind

3 Kind

Elternbeitrag Regelkindergarten

91

67

41

80

51

0

Elternbeitrag KiGa

mit verlängerten Öffnungszeiten

107

79

49

80

51

0

Elternbeitrag KiGa mit Ganztagesbetreuung

210

164

116

116

89

61

Elternbeitrag U3

bis 29 Std. pro Woche (Krippe)

164

127

91

138-192*

104-157*

 

Elternbeitrag U3

bis 35 Std. pro Woche (Krippe)

216

163

113

228*

171*

 

Elternbeitrag U3

über 35 Std. pro Woche (Krippe)

339

254

183

320*

265*

 

 

* mit Verpflegung

Die Erhebungen des Städtetages können daher nur als Grundlage für die Erarbeitung eines eigenen Benchmakingsystems dienen. Die Verwaltung müsste im Einvernehmen mit dem Gemeinderat in Abhängigkeit der vorherrschenden Finanzmöglichkeiten die eigenen Standards definieren.
Dies kann zum Beispiel Aufgabe der neuen Strukturkommission sein.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung im Einvernehmen zur Kenntnis.


- Stadtrat Waller und Stadträtin Parpart bis 22.40 Uhr anwesend -

 

Anregungen und Anfragen der SPD-Fraktion

1. Veräußerung des ehemaligen Rathauses in Tüngental

Erläuterung des Anfrage: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat den geplanten Verkauf des Rathauses an den Mieter im Hinblick auf das laufende Verfahren „Innenentwicklung Tüngental“ zurückgestellt.


2. Zusätzliche Räume für die Bauverwaltung

Erläuterung des Anfrage: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat beim Produkt 11.10.00.20 für den Umbau von Büroräumen 150.000 € veranschlagt. Es handelt sich hierbei nicht um zusätzliche Räume für die Bauverwaltung, sondern um zusätzliche Räume für die gesamte Verwaltung. Die angespannte Raumsituation der Verwaltung wurde im Personal- und Organisationsausschuss am 24.06.2013, § 166 nö ausgiebig erläutert und die Notwendigkeit der Schaffung neuer Büroräume zustimmend zur Kenntnis genommen. Die hohe Teilzeitquote bei der Stadt Schwäbisch Hall sowie die zunehmende Notwendigkeit auch die Arbeitsplätze für die Auszubildenden und die Praktikantinnen und Praktikanten vollumfänglich mit EDV auszustatten, hat zu einer sehr angespannten Raumsituation geführt. Die „Verdichtungsmöglichkeiten“ sind sämtlich ausgeschöpft und Reserveräumlichkeiten z. B. für Kontrolleure der Gemeindeprüfungsanstalt, des Finanzamtes, der Rentenversicherung oder für interne Umgliederungen und Veränderungen sind nicht mehr vorhanden.


3. Großspielplätze in Schwäbisch Hall

Erläuterung des Anfrage: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Haushaltsansatz von 160.000 € bezieht sich auf die grundlegende Sanierung des großen Spielplatzes auf dem Unterwöhrd.
25.000 € sind für eine kleinere Spielplatzanlage in Gottwollshausen angesetzt. Dieser soll im Kontext der Schulerweiterung bzw. der Kindertagesstätte untergebracht werden.

 

4. Ansätze für die Erweiterung der Breit-Eich-Grundschule

Erläuterung des Anfrage: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Für weitere Planungen einer Erweiterung der Breit-Eich-Grundschule wurde zwischen Verwaltung und Schule ein Raumprogramm diskutiert (Anlage 4). Bei der Erweiterung geht es um den Ausbau der zweizügigen Grundschule auf drei Züge, Programmflächen für einen teilgebundenen Ganztagesbetrieb und Programmflächen für die Verlässliche Grundschule.

Die Klassenzimmer (1 Zug = 4 Klassenräume) wurden bisher mit jeweils 72 qm in der Planung berechnet. Das Land fördert Klassenraumgrößen derzeit zwischen 54 und 66 qm. Allerdings wurden in Schwäbisch Hall Schulbauten und Erweiterungsbauten mit Ausnahme der ersten Erweiterung der Breit-Eich-Grundschule und weiterer sechs Klassenräume der Werkrealschule Schenkensee (60 qm) mit 72 qm ausgelegt.
In der Stellungnahme der Verwaltung zum SPD-Antrag „Streichung Sperrvermerk für die Ganztagsräume Leonhard-Kern-Realschule“ wurde informiert, dass derzeit die Schulbauförderrichtlinien des Landes überarbeitet werden. Im ersten Rohentwurf sind Beispiele für eine Grundschule dargestellt, die von jeweils 72 qm Klassenräume ausgehen.

Die Schülerzahl im Einzugsgebiet der Breit-Eich-Grundschule wird sich nach Beurteilung des Fachbereiches Jugend, Schule & Soziales zu einer dreizügigen Grundschule hin entwickeln. In der Anlage 4 sind die Schülerzahlen auf Grundlage der vorhandenen im Einzugsgebiet der Grundschule lebenden Kinder berechnet. Der Klassenteiler im Grundschulbereich liegt bei 28 Kindern, das bedeutet, dass bei 57 Kindern eine dritte Klasse gebildet werden muss.

Der Schulleiter der Breit-Eich-Grundschule hat am 19.11.2013 mitgeteilt, dass nach seinen aktuellen Informationen für das Schuljahr 2014/15  66 Kinder als mögliche Erstklässler anstehen. Abzüglich fünf bis sechs Kinder, die andere Schulen besuchen oder zurückgestellt werden, geht er von 60 Kindern aus, was eine Dreizügigkeit bedeuten würde.

Weiter wird im Baugebiet An der Breiteich, in dem derzeit 220 Einwohner leben und das bis zum Jahre 2021 auf 1.200 Einwohner anwachsen wird, mit einer weiteren Zunahme gerechnet. Gemäß durchschnittlicher Geburtenrate im Stadtgebiet werden acht Kinder pro 1.000 Einwohner geboren. Damit liegt die Breit-Eich-Grundschule langfristig im Grenzbereich einer dreizügigen Grundschule, kurz- und mittelfristig aufgrund des hohen Neubauanteils eher gesichert im dreizügigen Bereich. Unter Einbeziehung von Gailenkirchen liegt die Breit-Eich-Grundschule auch langfristig im dreizügigen Einzugsbereich.

 

5. Grundhafte Sanierung Hagenbachstadion

Erläuterung des Anfrage: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die grundhafte Sanierung des Hagenbachstadions kann erst nach Verlegung des Spielbetriebs der Unicorns in das neu zu bauende Stadion in der Auwiese erfolgen.

Aufgrund der durchgeführten Mehrfachbeauftragung seitens der TSG und der Sportfreunde und des anschließenden Abstimmungs- und Ausschreibungsaufwandes betreffend der Bauausführung wird mit der Fertigstellung des Auwiesenstadions frühestens Mitte bis Ende 2014 gerechnet. Die Jury-Sitzung zur Mehrfachbeauftragung fand am 4. Dezember 2013 statt. Nach Abschluss des Spielsaisons der Unicorns kann die Sanierung des Hagenbachstadions angegangen werden.
Die Verträge betreffend des Auwiesenstadions werden zur Zeit aufgestellt und spätestens Anfang 2014 dem Gemeinderat vorgelegt.

 

6. Planungsrate Nachfolgebau Globe-Theater

Erläuterung des Anfrage: siehe GR 18.11.2013

siehe Antrag Nr.14 der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne

 

7. Verschiedene Löschbehälter und Brandschutzmaßnahmen

Erläuterung des Anfrage: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadt hat in den letzten acht bis zehn Jahren in den Teilorten bzw. Bereichen, in denen das Mindestwasserangebot für die Löschwasserversorgung nicht bereitgestellt werden konnte, Löschwasserbehälter gebaut. Bei den jetzt im Haushalt gemeldeten Löschwasserbehältern handelt es sich um die letzten Behälter der gesamten Programmkette. Damit ist dann die rechtliche Vorgabe zur Versorgung mit Löschwasser erfüllt. Der Haushaltsansatz sollte daher nicht gestreckt werden.

 

8. Baulückenkataster und Erfassung der leerstehenden Mietwohnungen im Stadtgebiet

Erläuterung des Anfrage: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur muss bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplans nachgewiesen werden, in welchem Umfang innerörtliche Baulücken bzw. Baulandreserven aktiviert werden können. Hierüber wird im Rahmen des Feststellungsbeschlusses zum Flächennutzungsplan berichtet. Aus Sicht der Verwaltung kann auf förmliche Führung eines Baulückenkatasters verzichtet werden.

Die Leerstände in den Beständen der GWG, Hospitalstiftung und Stadt sind erfasst. Gegenwärtig liegt die Quote bei ca. 3,5 % und erklärt sich ausschließlich aus Renovierungsarbeiten oder Umzug. Eine darüber hinausgehende Erfassung aller Leerstände in der Stadt kann die Verwaltung wegen fehlender Personalkapazitäten nicht leisten. Allerdings erfolgte mit Zensus 2011 auch eine Leerstandserfassung aller Wohngebäude in der Stadt und im ganzen Bundesgebiet. Danach lag der Leerstand im Mai 2011 in Stadt Schwäbisch Hall bei 3,9 %, im Landkreis Schwäbisch Hall bei 4,9 %, im Regierungsbezirk Stuttgart bei 4,3 %, im Land Baden-Württemberg bei 4,2 % und im Bund bei 4,5 %.

Fazit: Eine ausgesprochene Leerstandsproblematik gibt es in Schwäbisch Hall nicht.

 

Anfragen der FWV-Fraktion

1. Scharfes Eck (Planung, Zeitschiene, Rollenverteilung)

Erläuterung des Anfrage: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Planung:
Die Planung für die neue Verkehrsführung am Scharfen Eck wurde im Gemeinderat bereits vorgestellt. Eine Kopie dieses zur Diskussion gestellten Vorschlags (Anlage 2, S. 405) liegt bei. Die Planung ist bereits mit den Betreibern des öffentlichen Personennahverkehrs und dem Straßenbaulastträger Bund abgestimmt. Für die Realisierung der Verbreiterung am Hirschgraben ist der Grunderwerb bzw. die Zustimmung der Deutschen Bahn erforderlich. Dieses Vertragswerk wird der nächste Arbeitsschritt sein. Sobald die Bedingungen für die Zustimmung von Seiten der Bahn vorliegen, können die notwendigen Voruntersuchungen wie Geologie, Hydrogeologie und statische Voruntersuchungen beauftragt und abgewickelt werden. Diese Untersuchungen sind dann die Grundlage für die weitere Werkplanung dieses Projektes.

Zeitschiene:
Seitens der Verwaltung kann mit dem Projekt 2014 begonnen werden. Die ersten Schritte der Umsetzung für den Straßenbau Hirschgraben können bereits 2014 erfolgen.

Rollenverteilung:
Träger der Baumaßnahme ist die Stadt Schwäbisch Hall. Die Deutsche Bahn A, sowie die Straßenbauverwaltung müssen diesem Projekt auf der Grundlage eines Vertragswerkes zustimmen. Die Planung ist in detaillierter Weise mit dem Straßenbaulastträger Bund abzustimmen. Gegenüber der Bahn müssen nur die Standsicherheitsnachweise der Böschung sowie der Flügelmauer erbracht werden.

Eine mögliche Förderung der Maßnahme wird seitens der Verwaltung geprüft.

 

2. Aufwendungen für Gutachten

Erläuterung des Anfrage: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Übersicht über die einzelnen Gutachten die für verschiedene Projekte beauftragt werden mussten, wird erarbeitet und dem Gemeinderat zugeleitet.

 

3. Prüfung der Rechtmäßigkeit der Finanzierung des Kreiskrankenhauses über die Kreisumlage

Erläuterung des Anfrage: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Sicherstellung der Krankenhausversorgung gehört zu den Kernaufgaben des Landkreises. Insofern unterliegt die Beschlussfassung der Entscheidung des Kreistages. Da der Kreis nur über unbedeutende eigene Steuereinkünfte verfügt, müssen die Defizite aus den kommunal-wirtschaftlichen Aktivitäten des Kreises durch die Kreisumlage finanziert werden. Bei einem Investitionsvolumen von ca. 50 Mio. € (25 Mio. € Zuschuss des Landes) und eines weiteren laufenden Betriebskostendefizits ist mit einem zu erwartenden Gesamtdefizit des Kreiskrankenhauses in Crailsheim in Höhe von bis zu 2,5 Mio. € jährlich einschließlich der Gebäudefinanzierung zu rechnen. Der Anteil der Stadt an der Abmangelfinanzierung entspricht dem Anteil der Stadt an der Kreisumlage (21,70 % in 2014) und liegt bei ca. 540.000 € jährlich.

Sollte sich der Abmangel verringern, verringert sich auch der entsprechende Anteil der Stadt an der Finanzierung der Kreisumlage.

 


Anregungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

1. 2 Mio. € in mittelfristige Finanzplanung aufnehmen für Bahnhaltepunkte in Sulzdorf und am Scharfen Eck

Erläuterung der Anregung: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hält eine Realisation des Vorhabens innerhalb der mittelfristigen Planungsperiode (bis einschließlich 2018) für nicht realistisch.

Oberbürgermeister Pelgrim ist der Meinung, dass sich dieses Projekt auch im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung nicht umsetzen lässt.

Stadträtin Herrmann hätte gerne den Bahnhaltepunkt Sulzdorf näher untersucht.

Oberbürgermeister Pelgrim erwidert, dass eine Einzelmaßnahme wie der Bahnhaltepunkt Sulzdorf nicht möglich ist. Wenn, dann kommt das gesamte Paket. Es stellt sich die Frage, ob es eine städtische Maßnahme ist und wo die Zuständigkeiten liegen.

Keine Aufnahme von 2 Mio. € in die mittelfristige Finanzplanung.
Es herrscht Einvernehmen, dass dieser Punkt auf einer der nächsten Tagesordnungen des Gemeinderats behandelt wird.

 

2. Familienzentrum in Gottwollshausen

Erläuterung der Anregung: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Zusammenhang der Erweiterung der Breit-Eich-Grundschule und der Verlegung der  Tageseinrichtung für Kinder „Lummerland“ hin zur Grundschule ist an diesem Standort die Weiterentwicklung zu einem Kinder- und Familienzentrum vorgesehen. Konzeptionelle Eckpunkte sowie die finanziellen und räumlichen Auswirkungen werden im Frühjahr 2014 in den entsprechenden Gremien dem Gemeinderat vorgestellt.

 

3. Großspielplatz auf dem Unterwöhrd

Erläuterung der Anregung: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Beteiligung der unterschiedlichen Interessensgruppen bei der Spielplatzplanung erfolgt schon derzeit. Vielfach fließen Anregungen seitens der Interessensgruppen in die Planung ein.


4. Geh- und Radwegeverbindung zwischen Mittelhöhe und Oberlimpurg

Erläuterung der Anregung: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Dieser Vorschlag wird Seitens der Verwaltung überprüft.
Über das Ergebnis wird berichtet.

 

5. Lärmschutz für den Langen Graben

Erläuterung der Anregung: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits Mitte der 80er Jahre hat der Straßenbaulastträger Bund für den Langen Graben ein umfangreiches Lärmsanierungsprogramm durchgeführt. Im Rahmen dieses Programms wurden an fast allen Wohngebäuden Lärmschutzfenster jeweils immer unter hoher Beteiligung des Bundes subventioniert. Die Verwaltung wird prüfen, ob eine nochmalige Bezuschussung seitens des LGVFG möglich ist. Über das Ergebnis wird berichtet.

Der Einsatz von lärmmindernden Belägen zeigt seine Wirksamkeit erst bei höheren Geschwindigkeiten. Die Fachwelt geht von einer Geschwindigkeit < = 70 aus. Bei dem im Langen Graben niedrigen Entwurfsgeschwindigkeiten wird ein solcher Belag keine Wirkung entfalten.

 

Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

1. Stehen Mittel der Städtebauförderung auch für Privatpersonen zur Verfügung?

Erläuterung der Anfrage: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Mittel der Städtebauförderung stehen grundsätzlich auch Privatpersonen zur Verfügung soweit die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Im aktuellen Entwurf des Haushaltes wurden keine konkrete Mittel für private Vorhaben eingestellt.

Beim Vorliegen von Anträgen muss die Verwaltung und der Gemeinderat im Einzellfall über die Anträge entscheiden.

 

2. Umgestaltung Oberfläche Haalplatz:
- Für welches Projekt Mittel eingestellt?
- Welche Maßnahmen (Hoch- und Tiefbau) sind vorgesehen?

Erläuterung der Anfrage: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
siehe Antrag Nr. 10 der SPD-Fraktion

 

3. Grundschule Steinbach: Übertragung der noch nicht in Anspruch genommenen Mittel in das neue Haushaltsjahr 2013 bzw. 2014

Erläuterung der Anfrage: siehe GR 18.11.2013

Stellungnahme der Verwaltung:
Die im investiven Finanzhaushalt 2012 für den Ausbau des Kellers in der Grundschule Steinbach eingestellten Mittel in Höhe von 80.000 € werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 als Ermächtigungsübertragung ins Haushaltsjahr 2013 vorgetragen.

 

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber fasst die Auswirkungen der Abstimmung gemäß anliegender Anlage 2A zusammen.

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