§ 252/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Fertigstellung der Sanierung des Gebäudes Im Haal 14; hier: Abweichung von den Vergaberegeln für die Ausschreibung von Malerarbeiten - Bekanntgabe einer Eilentscheidung - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Bis Weihnachten 2013 soll das Gebäude „Im Hall 14“ weitestgehend für den Umzug der „Haller Akademie der Künste“ sowie der „Freilichtspiele Schwäbisch Hall“ fertiggestellt werden.

Um diesen Zeitplan einhalten zu können, wird es für die Ausschreibung der Malerarbeiten erforderlich, kurzfristig Angebote von leistungsstarken und zuverlässigen Firmen einzuholen. Nach VOB Teil A, § 3, (3) der Vergabeordnung für Bauleistungen kann von der Verpflichtung ab einem Auftragswert von 50.000 € netto bei Ausbaugewerken öffentlich auszuschreiben abgewichen werden, wenn dies z. B. aufgrund der Dringlichkeit unzweckmäßig ist.

In Absprache mit dem Fachbereich Revision kann wegen der Eilbedürftigkeit eine beschränkte Ausschreibung bei einer Kostenberechnung von ca. 80.000 € netto durchgeführt werden.

Bei diesem beschränkten Verfahren werden mindestens drei leistungsfähige Malerbetriebe zur Angebotsabgabe aufgefordert, so dass das Prinzip der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes gewahrt bleibt.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim am 28.10.2013 folgende Eilentscheidung:
Aufgrund der Dringlichkeit wird der Änderung der Vergaberegelungen in diesem Fall ausnahmsweise zugestimmt.

Von der o. g. Eilentscheidung wird zustimmend Kenntnis genommen.

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