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Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Version vom 4. Dezember 2013, 09:48 Uhr

Sachvortrag:

Bis Weihnachten 2013 soll das Gebäude „Im Hall 14“ weitestgehend für den Umzug der „Haller Akademie der Künste“ sowie der „Freilichtspiele Schwäbisch Hall“ fertiggestellt werden.

Um diesen Zeitplan einhalten zu können, wird es für die Ausschreibung der Malerarbeiten erforderlich, kurzfristig Angebote von leistungsstarken und zuverlässigen Firmen einzuholen. Nach VOB Teil A, § 3, (3) der Vergabeordnung für Bauleistungen kann von der Verpflichtung ab einem Auftragswert von 50.000 € netto bei Ausbaugewerken öffentlich auszuschreiben abgewichen werden, wenn dies z. B. aufgrund der Dringlichkeit unzweckmäßig ist.

In Absprache mit dem Fachbereich Revision, kann wegen der Eilbedürftigkeit eine beschränkte Ausschreibung bei einer Kostenberechnung von ca. 80.000 € netto durchgeführt werden.

Bei diesem beschränkten Verfahren werden mindestens 3 leistungsfähige Malerbetriebe zur Angebotsabgabe aufgefordert, so dass das Prinzip der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes gewahrt bleibt.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim folgende Eilentscheidung:
Aufgrund der Dringlichkeit wird der Änderung der Vergaberegelungen in diesem Fall ausnahmsweise zugestimmt.

Schwäbisch Hall, den 28.10.2013
Hermann-Josef Pelgrim
Oberbürgermeister

Beschluss:

Von der o. g. Eilentscheidung wird zustimmend Kenntnis genommen.

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