3886799/meetingminutes/4797491/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(automatisch generiert)
 
(Änderung am 12.11.2013 13:25, durch Sigrid Kitterer.)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{paragraph_template
 
{{paragraph_template
|paragraph-attribute-id=4797491|paragraph-attribute-mm_id=3886799|paragraph-attribute-number=7|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=7|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=2. 20/13|paragraph-attribute-title=Baugebiet Mittelhöhe VIII; hier: Bebauung des Eckgrundstückes Am Kreuzstein/ Bühlertalstraße|paragraph-attribute-statement=<p align="JUSTIFY">
+
|paragraph-attribute-id=4797491|paragraph-attribute-mm_id=3886799|paragraph-attribute-number=242|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=242|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=2. 20/13|paragraph-attribute-title=Baugebiet Mittelhöhe VIII, Hessental; hier: Bebauung des Eckgrundstückes Am Kreuzstein/ Bühlertalstraße|paragraph-attribute-statement=<p align="JUSTIFY">
Seit mehreren Jahren steht im Baugebiet Hessental Mittelh&ouml;he ein gr&ouml;&szlig;eres Baugrundst&uuml;ck zur Disposition, dass bislang noch nicht bebaut worden ist. Das Grundst&uuml;ck befindet sich an der B&uuml;hlertalstra&szlig;e, Ecke Am Kreuzstein gegen&uuml;ber dem Lidl-Markt. Die Grundst&uuml;cksfl&auml;che betr&auml;gt ca. 7.700 qm.</p>
+
Seit mehreren Jahren steht im Baugebiet Mittelh&ouml;he in Hessental ein gr&ouml;&szlig;eres Baugrundst&uuml;ck zur Disposition, dass bislang noch nicht bebaut worden ist. Das Grundst&uuml;ck befindet sich an der B&uuml;hlertalstra&szlig;e, Ecke Am Kreuzstein gegen&uuml;ber dem Lidl-Markt. Die Grundst&uuml;cksfl&auml;che betr&auml;gt ca. 7.700 qm.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Nachdem die Absicht eines Bautr&auml;gers, hier ein gemischt genutztes Grundst&uuml;ck f&uuml;r Einkaufsm&ouml;glichkeiten und Wohnen zu entwickeln vom Gemeinderat verworfen wurde, hat die Bautr&auml;gergesellschaft R&ouml;wisch einen Entwurf vorgestellt, der nur das Wohnen auf diesem Grundst&uuml;ck erm&ouml;glichte.</p>
+
Nachdem die Absicht eines Bautr&auml;gers, hier ein gemischt genutztes Grundst&uuml;ck f&uuml;r Einkaufsm&ouml;glichkeiten und Wohnen zu entwickeln vom Bau- und Planungsausschuss verworfen wurde (s. BPA 28.01.13, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2697549/meetingminutes/3043529/paragraph &sect; 6]), hat die Bautr&auml;gergesellschaft R&ouml;wisch einen Entwurf vorgestellt, der nur das Wohnen auf diesem Grundst&uuml;ck erm&ouml;glichte.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Vorgeschlagen wurde eine gemischte Wohnanlage, die von Studentenwohnungen bis Familienwohnungen als Nutzungsspektrum reicht. Prinzipiell wurde diese Form der Bebauung vom Gemeinderat akzeptiert; es wurde jedoch der Wunsch ge&auml;u&szlig;ert, hier ein Bautr&auml;gerverfahren zu er&ouml;ffnen, in dessen Rahmen mehrere regional t&auml;tige Bautr&auml;ger angefragt werden, ob sie Interesse an einer Bebauung dieses Grundst&uuml;cks haben.</p>
+
Vorgeschlagen wurde eine gemischte Wohnanlage, die von Studentenwohnungen bis Familienwohnungen als Nutzungsspektrum reicht. Prinzipiell wurde diese Form der Bebauung vom Gemeinderat akzeptiert; es wurde jedoch der Wunsch ge&auml;u&szlig;ert, hier ein Bautr&auml;gerverfahren zu er&ouml;ffnen, in dessen Rahmen mehrere regional t&auml;tige Bautr&auml;ger angefragt werden, ob sie Interesse an einer Bebauung dieses Grundst&uuml;cks haben (s. BPA 29.04.13, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2697607/meetingminutes/3688030/paragraph &sect; 80]).</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Angefragt wurden Bauunternehmung B&ouml;pple GmbH in Heilbronn (Filiale Schw&auml;bisch Hall), Otterbach Wohnbau GmbH, Hofmann Haus GmbH, R&ouml;wisch Wohnbau, Stauch Bau GmbH, sowie die GWG. B&ouml;pple Bau, Stauch, Hofmann Haus und Otterbach haben kein Interesse an diesem Grundst&uuml;ck bekundet, sodass nur Entwurfsl&ouml;sungen der GWG und der R&ouml;wisch Wohnbau GmbH vorgelegt wurden.</p>
+
Angefragt wurden Bauunternehmung B&ouml;pple GmbH in Heilbronn (Filiale Schw&auml;bisch Hall), Otterbach Wohnbau GmbH, Hofmann Haus GmbH, R&ouml;wisch Wohnbau, Stauch Bau GmbH sowie die GWG. Die Firmen B&ouml;pple Bau, Stauch, Hofmann Haus und Otterbach haben kein Interesse an diesem Grundst&uuml;ck bekundet, sodass nur Entwurfsl&ouml;sungen der GWG und der R&ouml;wisch Wohnbau GmbH vorgelegt wurden.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Die Verwaltung hat die beiden Entw&uuml;rfe im Hinblick auf ihre Funktionalit&auml;t, ihre st&auml;dtebauliche Funktionalit&auml;t und der Freiraumqualit&auml;t &uuml;berpr&uuml;ft und bewertet. Eine grundrissliche Bewertung fand nicht statt, da die grundrissliche Gestaltung das Risiko des Bautr&auml;gers ist.</p>
+
Die Verwaltung hat die beiden Entw&uuml;rfe im Hinblick auf ihre st&auml;dtebauliche Funktionalit&auml;t und der Freiraumqualit&auml;t &uuml;berpr&uuml;ft und bewertet. Eine grundrissliche Bewertung fand nicht statt, da die grundrissliche Gestaltung das Risiko des Bautr&auml;gers ist.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
 
<strong>Entwurf GWG Schw&auml;bisch Hall</strong><br />
 
<strong>Entwurf GWG Schw&auml;bisch Hall</strong><br />
Zeile 19: Zeile 19:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.12cm;">
 
Brutto-Grundfl&auml;che (BGF)</p>
 
Brutto-Grundfl&auml;che (BGF)</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 29: Zeile 29:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.12cm;">
 
Brutto-Rauminhalt (BRI)</p>
 
Brutto-Rauminhalt (BRI)</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 39: Zeile 39:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.12cm;">
 
Grundfl&auml;chenzahl</p>
 
Grundfl&auml;chenzahl</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 49: Zeile 49:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.12cm;">
 
Wohneinheiten</p>
 
Wohneinheiten</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 59: Zeile 59:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.12cm;">
 
Hotelbetten</p>
 
Hotelbetten</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 69: Zeile 69:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.12cm;">
 
erforderliche Stellpl&auml;tze</p>
 
erforderliche Stellpl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 79: Zeile 79:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.12cm;">
 
geplante Stellpl&auml;tze</p>
 
geplante Stellpl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 89: Zeile 89:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.12cm;">
 
- Tiefgarage</p>
 
- Tiefgarage</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 99: Zeile 99:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.12cm;">
 
- Stellpl&auml;tze</p>
 
- Stellpl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 115: Zeile 115:
 
&nbsp;</p>
 
&nbsp;</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
<strong>Entwurf R&ouml;wisch Wohnbau</strong></p>
+
<strong>Entwurf R&ouml;wisch Wohnbau</strong><br />
<p align="JUSTIFY">
+
 
Das von der R&ouml;wisch-Wohnbaugruppe beauftragte Architekturb&uuml;ro Lamparter schl&auml;gt vor, auf dem Areal insgesamt sieben Geb&auml;ude zu platzieren. Die Geb&auml;ude umschlie&szlig;en einen ausreichend gro&szlig; dimensionierten Innenhof, dessen Nutzbarkeit angenommen werden kann. Die an der Westseite und S&uuml;dseite gelegenen Geb&auml;ude haben eine zweigeschossige Bauweise mit Staffeldach, w&auml;hrend die an der Nord- und Ostseite gelegenen Geb&auml;ude in drei bis viergeschossiger Form vorgesehen sind. Das viergeschossige Geb&auml;ude, ebenfalls mit Staffeldachgeschoss versehen ist an der Stra&szlig;enecke Willy-Brandt-Allee Am Kreuzstein platziert. Hier gilt die gleiche Kritik wie am Entwurf der GWG. Die Geb&auml;ude selbst haben eine L&auml;nge von 15-25 Metern mit Ausnahme des &ouml;stlichen Geb&auml;udes, dass im Erdgeschoss eine L&auml;ngenausdehnung von 45 Metern aufweist. Die Wohngeb&auml;ude sind insgesamt in Nord- und S&uuml;drichtung aufgestellt, also mit ihrer Schmalseite zur Willy-Brandt-Stra&szlig;e. Somit wird eher ein Bezug zu den k&uuml;nftigen Siedlungsh&auml;usern s&uuml;dlich der Willy-Brandt-Stra&szlig;e vermittelt. Die im Kern der Siedlung zweigeschossige Bauweise und im Norden der Siedlung dreigeschossige Bauweise ist st&auml;dtebaulich nicht zu beanstanden. Alle Geb&auml;ude sind &auml;hnlich konzipiert. Dieses kann zu einer gewissen Monotonie in der Siedlung f&uuml;hren.</p>
 
Das von der R&ouml;wisch-Wohnbaugruppe beauftragte Architekturb&uuml;ro Lamparter schl&auml;gt vor, auf dem Areal insgesamt sieben Geb&auml;ude zu platzieren. Die Geb&auml;ude umschlie&szlig;en einen ausreichend gro&szlig; dimensionierten Innenhof, dessen Nutzbarkeit angenommen werden kann. Die an der Westseite und S&uuml;dseite gelegenen Geb&auml;ude haben eine zweigeschossige Bauweise mit Staffeldach, w&auml;hrend die an der Nord- und Ostseite gelegenen Geb&auml;ude in drei bis viergeschossiger Form vorgesehen sind. Das viergeschossige Geb&auml;ude, ebenfalls mit Staffeldachgeschoss versehen ist an der Stra&szlig;enecke Willy-Brandt-Allee Am Kreuzstein platziert. Hier gilt die gleiche Kritik wie am Entwurf der GWG. Die Geb&auml;ude selbst haben eine L&auml;nge von 15-25 Metern mit Ausnahme des &ouml;stlichen Geb&auml;udes, dass im Erdgeschoss eine L&auml;ngenausdehnung von 45 Metern aufweist. Die Wohngeb&auml;ude sind insgesamt in Nord- und S&uuml;drichtung aufgestellt, also mit ihrer Schmalseite zur Willy-Brandt-Stra&szlig;e. Somit wird eher ein Bezug zu den k&uuml;nftigen Siedlungsh&auml;usern s&uuml;dlich der Willy-Brandt-Stra&szlig;e vermittelt. Die im Kern der Siedlung zweigeschossige Bauweise und im Norden der Siedlung dreigeschossige Bauweise ist st&auml;dtebaulich nicht zu beanstanden. Alle Geb&auml;ude sind &auml;hnlich konzipiert. Dieses kann zu einer gewissen Monotonie in der Siedlung f&uuml;hren.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Zeile 124: Zeile 123:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
Brutto-Grundfl&auml;che (BGF)</p>
 
Brutto-Grundfl&auml;che (BGF)</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 134: Zeile 133:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
Brutto-Rauminhalt (BRI)</p>
 
Brutto-Rauminhalt (BRI)</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 144: Zeile 143:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
Grundfl&auml;chenzahl</p>
 
Grundfl&auml;chenzahl</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 154: Zeile 153:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
Wohneinheiten</p>
 
Wohneinheiten</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 164: Zeile 163:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
erforderliche Stellpl&auml;tze</p>
 
erforderliche Stellpl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 174: Zeile 173:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
geplante Stellpl&auml;tze</p>
 
geplante Stellpl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 184: Zeile 183:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
- Tiefgarage</p>
 
- Tiefgarage</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 194: Zeile 193:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
- Parkdeck Nord</p>
 
- Parkdeck Nord</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 204: Zeile 203:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
- Parkdeck Ost</p>
 
- Parkdeck Ost</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 214: Zeile 213:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
- Stellpl&auml;tze</p>
 
- Stellpl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 226: Zeile 225:
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
 
<u>Fazit:</u><br />
 
<u>Fazit:</u><br />
Der Vorschlag der R&ouml;wisch Wohnbau geht im Hinblick auf die Geb&auml;udekubaturen wesentlich mehr auf die zuk&uuml;nftigen Siedlungselemente ein. Der von den Geb&auml;uden umschlossene Innenhof, zus&auml;tzlich noch mit einem Wasserspiel ausgestattet, kann ein attraktiver Ort der Begegnung und Kommunikation werden. Auf die f&uuml;nfgeschossige Auspr&auml;gung an der S&uuml;d-, Ostseite sollte verzichtet werden. Hier ist eine dreigeschossige Bauweise mit Staffeldach als angemessener zu bezeichnen. Die horizontale Ausf&uuml;hrung des &ouml;stlich gelegenen Geb&auml;udes ist st&auml;dtebaulich eher akzeptabel als die vertikale Auspr&auml;gung. Einer zu monotonen Auspr&auml;gung der Siedlungsstruktur kann dadurch entgegengewirkt werden, dass f&uuml;r die verschiedenen Geb&auml;ude auch verschiedene Au&szlig;enbandmaterialien vorgesehen werden. Die Plandarstellung der R&ouml;wisch-Wohnbau-Gruppe ist im Gegensatz zur GWG-Darstellung eher minimalistisch. Die vorgelegten Skizzen k&ouml;nnen jedoch die Planungsabsicht in guter Weise darstellen.</p>
+
Der Vorschlag der R&ouml;wisch Wohnbau geht im Hinblick auf die Geb&auml;udekubaturen wesentlich mehr auf die zuk&uuml;nftigen Siedlungselemente ein. Der von den Geb&auml;uden umschlossene Innenhof, zus&auml;tzlich noch mit einem Wasserspiel ausgestattet, kann ein attraktiver Ort der Begegnung und Kommunikation werden. Auf die f&uuml;nfgeschossige Auspr&auml;gung an der S&uuml;d- und Ostseite sollte verzichtet werden. Hier ist eine dreigeschossige Bauweise mit Staffeldach als angemessener zu bezeichnen. Die horizontale Ausf&uuml;hrung des &ouml;stlich gelegenen Geb&auml;udes ist st&auml;dtebaulich eher akzeptabel als die vertikale Auspr&auml;gung. Einer zu monotonen Auspr&auml;gung der Siedlungsstruktur kann dadurch entgegengewirkt werden, dass f&uuml;r die verschiedenen Geb&auml;ude auch verschiedene Au&szlig;enbandmaterialien vorgesehen werden. Die Plandarstellung der R&ouml;wisch-Wohnbau-Gruppe ist im Gegensatz zur GWG-Darstellung eher minimalistisch. Die vorgelegten Skizzen k&ouml;nnen jedoch die Planungsabsicht in guter Weise darstellen.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
 
Aus Sicht der Bauverwaltung / HGE wird dem Entwurf der R&ouml;wisch-Wohnbau-Gruppe eindeutig der Vorzug gegeben. Dieser Entwurf ist st&auml;dtebaulich klarer orientiert, verbunden mit einem besseren &Uuml;bergang zu den s&uuml;dlich gelegenen Siedlungsbereichen. Die Anlage wirkt nicht &uuml;berfrachtet und hat dar&uuml;ber hinaus einen attraktiven Innenhof, der bei entsprechender Ausstattung ein markanter Punkt der gesamten Siedlungskonzeption werden kann.</p>
 
Aus Sicht der Bauverwaltung / HGE wird dem Entwurf der R&ouml;wisch-Wohnbau-Gruppe eindeutig der Vorzug gegeben. Dieser Entwurf ist st&auml;dtebaulich klarer orientiert, verbunden mit einem besseren &Uuml;bergang zu den s&uuml;dlich gelegenen Siedlungsbereichen. Die Anlage wirkt nicht &uuml;berfrachtet und hat dar&uuml;ber hinaus einen attraktiven Innenhof, der bei entsprechender Ausstattung ein markanter Punkt der gesamten Siedlungskonzeption werden kann.</p>
Zeile 239: Zeile 238:
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
 
Anlage 4: [[Media:20-13_PraesentationLamparter.pdf{{!}}Pr&auml;sentation Architekturb&uuml;ro Lamparter]]</p>
 
Anlage 4: [[Media:20-13_PraesentationLamparter.pdf{{!}}Pr&auml;sentation Architekturb&uuml;ro Lamparter]]</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
&nbsp;</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> f&uuml;hrt in die Diskussion ein und teilt mit, er m&ouml;chte am Verwaltungsvorschlag festhalten.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> lobt die hohe Kompetenz der GWG, es geh&ouml;re jedoch nicht zu deren Kernaufgaben, in Gesch&auml;ftsfelder vorzudringen, die von privaten Wohnungsbauunternehmen besetzt sind.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat Kaiser</u> fragt, ob die GWG ihren Entwurf zur&uuml;ckgezogen hat.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> best&auml;tigt, dass dieses Projekt nicht Bestandteil des Wirtschaftsplans der GWG ist.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat Kaiser</u> h&auml;lt den Ablauf f&uuml;r extrem unbefriedigend. Er findet es f&uuml;r sehr schlecht, wenn die GWG zuerst in einen Wettbewerb hineingelassen wird um auf halbem Weg nun zu erkl&auml;ren, dass die Leistungsf&auml;higkeit der GWG f&uuml;r diese Projekt nicht ausreicht.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat Prof. Dr. Geisen</u> k&uuml;ndigt an, dass er f&uuml;r die Verwaltungsvorlage stimmen wird. Die Aufsichtsratssitzung der GWG in der vergangenen Woche war notwendig und hat zur Kl&auml;rung beigetragen. Er pflichtet jedoch Stadtrat Kaiser bei, dass der Ablauf nicht optimal war.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat Sakellariou</u> f&uuml;hlt sich hinter das Licht gef&uuml;hrt; wenn bei zwei Entw&uuml;rfen einer bereits wieder zur&uuml;ckgezogen wurde und somit keine Auswahl zur Verf&uuml;gung steht, ist das f&uuml;r ihn als Stadtrat nicht ausreichend. Ein Beschluss des Gemeinderats ist dann auch nicht mehr n&ouml;tig. Er regt einen neuen Wettbewerb an.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
Auch <u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> ist mit dem Verfahren extrem unzufrieden. Die Architektur eines immer wiederkehrenden Bautr&auml;gers - selbst mit Ver&auml;nderungen in Nuancen - ist nicht zufriedenstellend; sie bef&uuml;rchtet architektonische Monotonie. Sie m&ouml;chte auch in einen neuen Wettbewerb einsteigen. Evtl. k&ouml;nnten die Grundst&uuml;cke aufgeteilt werden, so dass mehrere Wohnungsbauunternehmen zum Zug kommen k&ouml;nnten.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> stellt nochmals den Verfahrensablauf dar: Die Verwaltung hat mehrfach bebauungsplankonforme Vorschl&auml;ge f&uuml;r die Bebauung dieses Grundst&uuml;cks vorgetragen; diese wurden jedoch vom Gemeinderat abgelehnt. Der Gemeinderat hat dann entschieden, dass es zu einer Wohnbebauung kommen soll, daraufhin hat sich ein Wohnbautr&auml;ger mit Vorschl&auml;gen gemeldet. Im n&auml;chsten Schritt fordert der Gemeinderat eine Ausschreibung, daraufhin wurden von der Verwaltung alle Wohnbautr&auml;ger, die in Schw&auml;bisch Hall auf dem Markt sind, angeschrieben - leider sind nur zwei Vorschl&auml;ge eingebracht worden. Die Firma R&ouml;wisch Wohnbau GmbH ist ein leistungsf&auml;higes, solides Unternehmen, das bei den Kundinnen und Kunden &uuml;ber eine hohe Akzeptanz verf&uuml;gt. Bei einer erneuten Ausschreibung w&auml;re der Vertrauensschutz der Beteiligten nicht gewahrt.<br />
 +
Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim teilt die Kritik am Ablauf hinsichtlich der GWG, er gibt jedoch zu bedenken, dass die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung selbstst&auml;ndig agiert. Es ist durchaus normal, dass die zust&auml;ndigen Gremien eine andere Auffassung vertreten als die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat Sakellariou</u> stellt klar, dass seine Kritik nichts mit der Firma R&ouml;wisch Wohnbau GmbH zu tun hat. Diese ist ein gesch&auml;tzter Arbeitgeber f&uuml;r eine Vielzahl von Besch&auml;ftigten und hat eine hohe Akzeptanz bei der Kundschaft, jedoch muss auch das st&auml;dtebauliche Empfinden eines Laien bei einer Entscheidung im Gemeinderat Eingang finden.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> pl&auml;diert f&uuml;r eine Auftragserteilung an die Firma R&ouml;wisch Wohnbau GmbH. Der vorgelegte Entwurf verf&uuml;gt &uuml;ber ein hohes Ma&szlig; an Freiraum und einer angemessenen Dichte.</p>
 
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
 
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
Der Gemeinderat nimmt die Ausf&uuml;hrungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die R&ouml;wisch-Wohnbau-Gruppe erh&auml;lt das Mandat, die vorgelegte Planung im Rahmen eines Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplans auszuarbeiten und zur weiteren Beschlusslage vorzulegen.</p>
+
Der Gemeinderat nimmt die Ausf&uuml;hrungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die R&ouml;wisch-Wohnbau-Gruppe erh&auml;lt das Mandat, die vorgelegte Planung im Rahmen eines Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplans auszuarbeiten und zur weiteren Beschlusslage vorzulegen.<br />
|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Baugebiet Mittelhöhe VIII; hier: Bebauung des Eckgrundstückes Am Kreuzstein/ Bühlertalstraße|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=21.10.2013|paragraph-template-backlink=3886799/0/meetingminutes|}}
+
(23 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen)</p>
 +
|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 60/HGE
 +
1 A. FB 23/ HGE
 +
1 A. GWG|paragraph-attribute-keywords=Mittelhöhe, Hessental, Wettbewerb|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Baugebiet Mittelhöhe VIII, Hessental; hier: Bebauung des Eckgrundstückes Am Kreuzstein/ Bühlertalstraße|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=21.10.2013|paragraph-template-backlink=3886799/0/meetingminutes|}}
  
 
[[Category:TYP:P|4797491]]
 
[[Category:TYP:P|4797491]]
[[Category:MMID:3886799|#########7##########]]
+
[[Category:MMID:3886799|#######242##########]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 +
[[Category:Index:Mittelhöhe|Baugebiet Mittelhöhe VIII, Hessental; hier: Bebauung des Eckgrundstückes Am Kreuzstein/ Bühlertalstraße (21.10.2013, Gemeinderat)]]
 +
[[Category:Index:Hessental|Baugebiet Mittelhöhe VIII, Hessental; hier: Bebauung des Eckgrundstückes Am Kreuzstein/ Bühlertalstraße (21.10.2013, Gemeinderat)]]
 +
[[Category:Index:Wettbewerb|Baugebiet Mittelhöhe VIII, Hessental; hier: Bebauung des Eckgrundstückes Am Kreuzstein/ Bühlertalstraße (21.10.2013, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Startdate|2013-10-21]]
 
[[Category:Startdate|2013-10-21]]

Aktuelle Version vom 12. November 2013, 14:25 Uhr

Sachvortrag:

Seit mehreren Jahren steht im Baugebiet Mittelhöhe in Hessental ein größeres Baugrundstück zur Disposition, dass bislang noch nicht bebaut worden ist. Das Grundstück befindet sich an der Bühlertalstraße, Ecke Am Kreuzstein gegenüber dem Lidl-Markt. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 7.700 qm.

Nachdem die Absicht eines Bauträgers, hier ein gemischt genutztes Grundstück für Einkaufsmöglichkeiten und Wohnen zu entwickeln vom Bau- und Planungsausschuss verworfen wurde (s. BPA 28.01.13, § 6), hat die Bauträgergesellschaft Röwisch einen Entwurf vorgestellt, der nur das Wohnen auf diesem Grundstück ermöglichte.

Vorgeschlagen wurde eine gemischte Wohnanlage, die von Studentenwohnungen bis Familienwohnungen als Nutzungsspektrum reicht. Prinzipiell wurde diese Form der Bebauung vom Gemeinderat akzeptiert; es wurde jedoch der Wunsch geäußert, hier ein Bauträgerverfahren zu eröffnen, in dessen Rahmen mehrere regional tätige Bauträger angefragt werden, ob sie Interesse an einer Bebauung dieses Grundstücks haben (s. BPA 29.04.13, § 80).

Angefragt wurden Bauunternehmung Böpple GmbH in Heilbronn (Filiale Schwäbisch Hall), Otterbach Wohnbau GmbH, Hofmann Haus GmbH, Röwisch Wohnbau, Stauch Bau GmbH sowie die GWG. Die Firmen Böpple Bau, Stauch, Hofmann Haus und Otterbach haben kein Interesse an diesem Grundstück bekundet, sodass nur Entwurfslösungen der GWG und der Röwisch Wohnbau GmbH vorgelegt wurden.

Die Verwaltung hat die beiden Entwürfe im Hinblick auf ihre städtebauliche Funktionalität und der Freiraumqualität überprüft und bewertet. Eine grundrissliche Bewertung fand nicht statt, da die grundrissliche Gestaltung das Risiko des Bauträgers ist.

Entwurf GWG Schwäbisch Hall
Die GWG Schwäbisch Hall, hat das Architekturbüro Kuhn beauftragt, Entwurfslösungen zu erarbeiten. Geplant sind insgesamt fünf größere Wohnanlagen, die zum Teil zwei- bis dreigeschossig, zum Teil in einem Bereich aber auch fünfgeschossig sind. Das fünfgeschossige Bauwerk, dass quasi als Akzent für dieses Areal dienen soll, ist jedoch aus städtebaulicher Sicht falsch platziert. Vorgesehen ist dieses fünfgeschossige Bauwerk an der Straßenecke Willy-Brandt-Allee und Am Kreuzstein. Auf der Südseite ist ein zweigeschossiges Gebäude geplant, während auf der Ostseite ein größerer Parkplatz südlich des Lidl-Marktes besteht. Städtebaulich hat dieses fünfgeschossige Element weder ein Pendant noch ein Gegengewicht und lässt die Platzierung unmotiviert erscheinen. Ein Heranrücken an den Kreisverkehr, quasi als Entree für die Siedlung wäre städtebaulich zwar konsequenter, scheitert jedoch wohl daran, dass bei einem fünfgeschossigen Bauwerk die Lärmproblematik, die von der Bühlertalstraße ausgeht, nicht bewältigt werden kann. Die drei parallel aufgestellten Wohnanlagen mit zwei bis drei Vollgeschossen öffnen sich leicht gegen Westen. Damit wird zwar der sich jeweils ergebende kleine Wohnhof vergrößert, die Besonnung der einzelnen Wohnungen wird jedoch mit der Auffächerung eher verschlechtert. Die dichte Abfolge der Gebäude ermöglicht nur geringe Freiräume zwischen den Gebäuden, die nicht unbedingt zum Verweilen einladen. Die U-förmige Anordnung der Gebäude in Richtung Norden hat zur Folge, dass das nördlich an der Bühlertalstraße gelegene Gebäude in den Obergeschossen erhebliche Probleme mit der Bewältigung der Lärmsituation erwarten lassen.

Kennzahlen des Entwurfs:

Brutto-Grundfläche (BGF)

3.080 m²

Brutto-Rauminhalt (BRI)

28.122 m³

Grundflächenzahl

0,39

Wohneinheiten

97

Hotelbetten

48

erforderliche Stellplätze

113

geplante Stellplätze

118

- Tiefgarage

104

- Stellplätze

14

Fazit:
Aus Sicht der Verwaltung kann dieser Entwurf aufgrund seiner hohen Dichte und den untergeordneten Freiräumen städtebaulich wenig überzeugen. Die im Planentwurf dargestellten funktionalen Elemente wie Wohnen, Hotel und Kindertagesstätte sind machbar und können einen Beitrag zur Gesamtsiedlung darstellen. Die Plandarstellung beeindruckt durch eine überaus informative Präsentation der Siedlung und einzelner Elemente aus verschiedenen Perspektiven.

 

Entwurf Röwisch Wohnbau
Das von der Röwisch-Wohnbaugruppe beauftragte Architekturbüro Lamparter schlägt vor, auf dem Areal insgesamt sieben Gebäude zu platzieren. Die Gebäude umschließen einen ausreichend groß dimensionierten Innenhof, dessen Nutzbarkeit angenommen werden kann. Die an der Westseite und Südseite gelegenen Gebäude haben eine zweigeschossige Bauweise mit Staffeldach, während die an der Nord- und Ostseite gelegenen Gebäude in drei bis viergeschossiger Form vorgesehen sind. Das viergeschossige Gebäude, ebenfalls mit Staffeldachgeschoss versehen ist an der Straßenecke Willy-Brandt-Allee Am Kreuzstein platziert. Hier gilt die gleiche Kritik wie am Entwurf der GWG. Die Gebäude selbst haben eine Länge von 15-25 Metern mit Ausnahme des östlichen Gebäudes, dass im Erdgeschoss eine Längenausdehnung von 45 Metern aufweist. Die Wohngebäude sind insgesamt in Nord- und Südrichtung aufgestellt, also mit ihrer Schmalseite zur Willy-Brandt-Straße. Somit wird eher ein Bezug zu den künftigen Siedlungshäusern südlich der Willy-Brandt-Straße vermittelt. Die im Kern der Siedlung zweigeschossige Bauweise und im Norden der Siedlung dreigeschossige Bauweise ist städtebaulich nicht zu beanstanden. Alle Gebäude sind ähnlich konzipiert. Dieses kann zu einer gewissen Monotonie in der Siedlung führen.

Kennzahlen des Entwurfs:

Brutto-Grundfläche (BGF)

2.191 m²

Brutto-Rauminhalt (BRI)

30.551 m³

Grundflächenzahl

0,28

Wohneinheiten

62

erforderliche Stellplätze

100

geplante Stellplätze

104

- Tiefgarage

38

- Parkdeck Nord

24

- Parkdeck Ost

21

- Stellplätze

21

Fazit:
Der Vorschlag der Röwisch Wohnbau geht im Hinblick auf die Gebäudekubaturen wesentlich mehr auf die zukünftigen Siedlungselemente ein. Der von den Gebäuden umschlossene Innenhof, zusätzlich noch mit einem Wasserspiel ausgestattet, kann ein attraktiver Ort der Begegnung und Kommunikation werden. Auf die fünfgeschossige Ausprägung an der Süd- und Ostseite sollte verzichtet werden. Hier ist eine dreigeschossige Bauweise mit Staffeldach als angemessener zu bezeichnen. Die horizontale Ausführung des östlich gelegenen Gebäudes ist städtebaulich eher akzeptabel als die vertikale Ausprägung. Einer zu monotonen Ausprägung der Siedlungsstruktur kann dadurch entgegengewirkt werden, dass für die verschiedenen Gebäude auch verschiedene Außenbandmaterialien vorgesehen werden. Die Plandarstellung der Röwisch-Wohnbau-Gruppe ist im Gegensatz zur GWG-Darstellung eher minimalistisch. Die vorgelegten Skizzen können jedoch die Planungsabsicht in guter Weise darstellen.

Aus Sicht der Bauverwaltung / HGE wird dem Entwurf der Röwisch-Wohnbau-Gruppe eindeutig der Vorzug gegeben. Dieser Entwurf ist städtebaulich klarer orientiert, verbunden mit einem besseren Übergang zu den südlich gelegenen Siedlungsbereichen. Die Anlage wirkt nicht überfrachtet und hat darüber hinaus einen attraktiven Innenhof, der bei entsprechender Ausstattung ein markanter Punkt der gesamten Siedlungskonzeption werden kann.

Es wird aus den vorgenannten Gründen empfohlen, dass Mandat für die weitere Planung zu erteilen und dem Verkauf des Grundstücks an die Röwisch-Wohnbau-Gruppe zuzustimmen.

Anlage 1: GWG Plan 1; GWG Plan 2; GWG Plan 3

Anlage 2: Plan Röwisch Wohnbau

Anlage 3: Präsentation Architekturbüro Kuhn

Anlage 4: Präsentation Architekturbüro Lamparter

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt in die Diskussion ein und teilt mit, er möchte am Verwaltungsvorschlag festhalten.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt lobt die hohe Kompetenz der GWG, es gehöre jedoch nicht zu deren Kernaufgaben, in Geschäftsfelder vorzudringen, die von privaten Wohnungsbauunternehmen besetzt sind.

Stadtrat Kaiser fragt, ob die GWG ihren Entwurf zurückgezogen hat.

Oberbürgermeister Pelgrim bestätigt, dass dieses Projekt nicht Bestandteil des Wirtschaftsplans der GWG ist.

Stadtrat Kaiser hält den Ablauf für extrem unbefriedigend. Er findet es für sehr schlecht, wenn die GWG zuerst in einen Wettbewerb hineingelassen wird um auf halbem Weg nun zu erklären, dass die Leistungsfähigkeit der GWG für diese Projekt nicht ausreicht.

Stadtrat Prof. Dr. Geisen kündigt an, dass er für die Verwaltungsvorlage stimmen wird. Die Aufsichtsratssitzung der GWG in der vergangenen Woche war notwendig und hat zur Klärung beigetragen. Er pflichtet jedoch Stadtrat Kaiser bei, dass der Ablauf nicht optimal war.

Stadtrat Sakellariou fühlt sich hinter das Licht geführt; wenn bei zwei Entwürfen einer bereits wieder zurückgezogen wurde und somit keine Auswahl zur Verfügung steht, ist das für ihn als Stadtrat nicht ausreichend. Ein Beschluss des Gemeinderats ist dann auch nicht mehr nötig. Er regt einen neuen Wettbewerb an.

Auch Stadträtin Herrmann ist mit dem Verfahren extrem unzufrieden. Die Architektur eines immer wiederkehrenden Bauträgers - selbst mit Veränderungen in Nuancen - ist nicht zufriedenstellend; sie befürchtet architektonische Monotonie. Sie möchte auch in einen neuen Wettbewerb einsteigen. Evtl. könnten die Grundstücke aufgeteilt werden, so dass mehrere Wohnungsbauunternehmen zum Zug kommen könnten.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt nochmals den Verfahrensablauf dar: Die Verwaltung hat mehrfach bebauungsplankonforme Vorschläge für die Bebauung dieses Grundstücks vorgetragen; diese wurden jedoch vom Gemeinderat abgelehnt. Der Gemeinderat hat dann entschieden, dass es zu einer Wohnbebauung kommen soll, daraufhin hat sich ein Wohnbauträger mit Vorschlägen gemeldet. Im nächsten Schritt fordert der Gemeinderat eine Ausschreibung, daraufhin wurden von der Verwaltung alle Wohnbauträger, die in Schwäbisch Hall auf dem Markt sind, angeschrieben - leider sind nur zwei Vorschläge eingebracht worden. Die Firma Röwisch Wohnbau GmbH ist ein leistungsfähiges, solides Unternehmen, das bei den Kundinnen und Kunden über eine hohe Akzeptanz verfügt. Bei einer erneuten Ausschreibung wäre der Vertrauensschutz der Beteiligten nicht gewahrt.
Oberbürgermeister Pelgrim teilt die Kritik am Ablauf hinsichtlich der GWG, er gibt jedoch zu bedenken, dass die Geschäftsführung selbstständig agiert. Es ist durchaus normal, dass die zuständigen Gremien eine andere Auffassung vertreten als die Geschäftsführung.

Stadtrat Sakellariou stellt klar, dass seine Kritik nichts mit der Firma Röwisch Wohnbau GmbH zu tun hat. Diese ist ein geschätzter Arbeitgeber für eine Vielzahl von Beschäftigten und hat eine hohe Akzeptanz bei der Kundschaft, jedoch muss auch das städtebauliche Empfinden eines Laien bei einer Entscheidung im Gemeinderat Eingang finden.

Oberbürgermeister Pelgrim plädiert für eine Auftragserteilung an die Firma Röwisch Wohnbau GmbH. Der vorgelegte Entwurf verfügt über ein hohes Maß an Freiraum und einer angemessenen Dichte.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Röwisch-Wohnbau-Gruppe erhält das Mandat, die vorgelegte Planung im Rahmen eines Vorhaben- und Erschließungsplans auszuarbeiten und zur weiteren Beschlusslage vorzulegen.
(23 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge