§ 2 - Gebühren für die Benutzung des Kunstrasens sowie Benutzungsordnung für Sportfreianlagen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 12. November 2013, 14:08 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Benutzungsordnung

Die neuen Kunstrasenplätze im Schulzentrum Ost und Schulzentrum West werden bis voraussichtlich Mitte November 2013 fertig gestellt, so dass anschließend der Betrieb aufgenommen werden kann. Für die Nutzung des Kunstrasens wurde eine Benutzungsordnung erstellt und mit dem Stadtverband für Sport abgestimmt. Sie ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Kunstrasensportentgelt

Bei Benutzung der bisherigen Sportfreiflächen im Schenkenseestadion und im Hagenbachstadion wird von den Vereinen ein Rasensportentgelt erhoben. Dieses beträgt 17 € / Stunde für Jugendliche und 19 € / Stunde für Erwachsene. Die Entgelte sind incl. Flutlicht und Duschen. Die Vereine in den Teilorten bezahlen anstatt dem o.g. Rasensportentgelt 0,20 € / m² Rasenfläche.

Der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales schlägt aufgrund der unterschiedlichen Nutzer vor, dass künftig für die Nutzung der Kunstrasenfelder ebenfalls ein Rasensportentgelt erhoben wird. Dieses soll wie in Anlage 2 aufgeführt, erhoben werden. Die Entgeltordnung ist ebenfalls mit dem Stadtverband für Sport abgestimmt.

 

Münzzähler Flutlicht an den Kunstrasenfeldern

An beiden Kunstrasenplätzen wurden für das Flutlicht Münzzähler vorgesehen. Das heißt, dass sich das Flutlicht und die Dauer der Flutlichtnutzung über sogenannte „Coins“ schalten lässt. Für das Flutlicht am Kunstrasenplatz West gibt es einen Münzzähler für das Gesamtspielfeld und einen Zähler für den Rasennebenplatz (bei der Weitsprunggrube). Für das Flutlicht am Kunstrasenplatz Ost werden zwei Münzzähler installiert, so dass das Flutlicht auch nur für die halbe Fläche geschalten werden kann (Nutzung bei Jugendmannschaften).

Die Flutlichtanlage benötigt für das gesamte Spielfeld eines Kunstrasens 24 kWh. Eine Kilowattstunde kostet derzeit incl. aller Abgaben 25 Cent . Es fallen demnach pro Stunde 6 € Stromkosten an. Diese haben die Vereine über den Kauf der Münzen zu bezahlen.

Der Münzzähler kann nahezu stufenlos eingestellt werden. Da die Trainings- und Spielzeiten im Normalfall immer im halbstündlichen Rhythmus beginnen, empfiehlt der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales auch aufgrund der möglichen Zweiteilung im Osten, die Münzen auf eine viertelstündliche Dauer, gerechnet auf den Gesamtplatz, einzustellen.

Für die Beleuchtung des gesamten Spielfeldes müssen demnach 4 Münzen und für den halben Platz 2 Münzen eingeworfen werden. Der Nebenplatz benötigt 4 kWh. Somit reicht eine Münze für 1,5 Stunden.

Für eine Münze ist ein Betrag in Höhe von 1,50 €. zu entrichten. Die Ausgabe der Münzen erfolgt über das Sportbüro bzw. den jeweils zuständigen Hausmeistern.

Ob alternativ anstatt der Münzen künftig Euromünzen genutzt werden können (Takt wird dann dementsprechende eingestellt) ist noch in Klärung.

Anlage 1: geänderte Benutzungsordnung

Anlage 2: Nutzungsentgeltordnung Kunstrasen

Beschluss:

  1. Die Benutzungsordnung für die Kunstrasenplätze im Schulzentrum Ost und Schulzentrum  West wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Der Entgeltordnung für die Kunstrasenplätze wird zugestimmt
  3. Sollte die Prüfung ergeben, dass für das Flutlicht keine Euromünzen genutzt werden können, wird für den Kauf der Flutlichtmünzen ein Betrag in Höhe von 1,50 € / Münze festgesetzt.
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