3886799/meetingminutes/4797467/paragraph

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<u>Benutzungsordnung</u></p>
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<u>Benutzungsordnung</u><br />
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Die neuen Kunstrasenpl&auml;tze im Schulzentrum Ost und Schulzentrum West werden bis voraussichtlich Mitte November 2013 fertiggestellt, so dass anschlie&szlig;end der Betrieb aufgenommen werden kann. F&uuml;r die Nutzung des Kunstrasens wurde beiliegende Benutzungsordnung erstellt und mit dem Stadtverband f&uuml;r Sport abgestimmt.</p>
 
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Die neuen Kunstrasenpl&auml;tze im Schulzentrum Ost und Schulzentrum West werden bis voraussichtlich Mitte November 2013 fertig gestellt, so dass anschlie&szlig;end der Betrieb aufgenommen werden kann. F&uuml;r die Nutzung des Kunstrasens wurde eine Benutzungsordnung erstellt und mit dem Stadtverband f&uuml;r Sport abgestimmt. Sie ist als Anlage 1 beigef&uuml;gt.</p>
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<u>Kunstrasensportentgelt</u><br />
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Bei Benutzung der bisherigen Sportfreifl&auml;chen im Schenkenseestadion und im Hagenbachstadion wird von den Vereinen ein Rasensportentgelt erhoben. Dieses betr&auml;gt 17&nbsp;&euro; pro Stunde f&uuml;r Jugendliche und 19 &euro; pro Stunde f&uuml;r Erwachsene. Die Entgelte sind incl. Flutlicht und Duschen. Die Vereine in den Teilorten bezahlen anstatt dem o. g. Rasensportentgelt 0,20 &euro;/ m&sup2; Rasenfl&auml;che.</p>
 
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Der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales schl&auml;gt aufgrund der unterschiedlichen Nutzer vor, dass k&uuml;nftig f&uuml;r die Nutzung der Kunstrasenfelder ebenfalls ein Rasensport&shy;entgelt erhoben wird. Die beiliegende Entgeltordnung ist ebenfalls mit dem Stadtverband f&uuml;r Sport abgestimmt.</p>
 
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<u>Kunstrasensportentgelt</u></p>
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<u>M&uuml;nzz&auml;hler Flutlicht an den Kunstrasenfeldern</u><br />
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An beiden Kunstrasenpl&auml;tzen wurden f&uuml;r das Flutlicht M&uuml;nzz&auml;hler vorgesehen, d. h. dass sich das Flutlicht und die Dauer der Flutlichtnutzung &uuml;ber so genannte &bdquo;Coins&ldquo; schalten l&auml;sst. F&uuml;r das Flutlicht am Kunstrasenplatz West gibt es einen M&uuml;nzz&auml;hler f&uuml;r das Gesamtspielfeld und einen Z&auml;hler f&uuml;r den Rasennebenplatz (bei der Weitsprunggrube). F&uuml;r das Flutlicht am Kunstrasenplatz Ost werden zwei M&uuml;nzz&auml;hler installiert, so dass das Flutlicht auch nur f&uuml;r die halbe Fl&auml;che geschalten werden kann (Nutzung bei Jugendmannschaften).</p>
 
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Bei Benutzung der bisherigen Sportfreifl&auml;chen im Schenkenseestadion und im Hagenbachstadion wird von den Vereinen ein Rasensportentgelt erhoben. Dieses betr&auml;gt 17 &euro; / Stunde f&uuml;r Jugendliche und 19 &euro; / Stunde f&uuml;r Erwachsene. Die Entgelte sind incl. Flutlicht und Duschen. Die Vereine in den Teilorten bezahlen anstatt dem o.g. Rasensportentgelt 0,20 &euro; / m&sup2; Rasenfl&auml;che.</p>
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Die Flutlichtanlage ben&ouml;tigt f&uuml;r das gesamte Spielfeld eines Kunstrasens 24 kWh. Eine Kilowattstunde kostet derzeit incl. aller Abgaben 25 Cent; es fallen demnach pro Stunde 6 &euro; Stromkosten an. Diese haben die Vereine &uuml;ber den Kauf der M&uuml;nzen zu bezahlen.</p>
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Der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales schl&auml;gt aufgrund der unterschiedlichen Nutzer vor, dass k&uuml;nftig f&uuml;r die Nutzung der Kunstrasenfelder ebenfalls ein Rasensportentgelt erhoben wird. Dieses soll wie in Anlage 2 aufgef&uuml;hrt, erhoben werden. Die Entgeltordnung ist ebenfalls mit dem Stadtverband f&uuml;r Sport abgestimmt.</p>
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<u>M&uuml;nzz&auml;hler Flutlicht an den Kunstrasenfeldern</u></p>
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An beiden Kunstrasenpl&auml;tzen wurden f&uuml;r das Flutlicht M&uuml;nzz&auml;hler vorgesehen. Das hei&szlig;t, dass sich das Flutlicht und die Dauer der Flutlichtnutzung &uuml;ber sogenannte &bdquo;Coins&ldquo; schalten l&auml;sst. F&uuml;r das Flutlicht am Kunstrasenplatz West gibt es einen M&uuml;nzz&auml;hler f&uuml;r das Gesamtspielfeld und einen Z&auml;hler f&uuml;r den Rasennebenplatz (bei der Weitsprunggrube). F&uuml;r das Flutlicht am Kunstrasenplatz Ost werden zwei M&uuml;nzz&auml;hler installiert, so dass das Flutlicht auch nur f&uuml;r die halbe Fl&auml;che geschalten werden kann (Nutzung bei Jugendmannschaften).</p>
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Die Flutlichtanlage ben&ouml;tigt f&uuml;r das gesamte Spielfeld eines Kunstrasens 24 kWh. Eine Kilowattstunde kostet derzeit incl. aller Abgaben 25 Cent . Es fallen demnach pro Stunde 6 &euro; Stromkosten an. Diese haben die Vereine &uuml;ber den Kauf der M&uuml;nzen zu bezahlen.</p>
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Der M&uuml;nzz&auml;hler kann nahezu stufenlos eingestellt werden. Da die Trainings- und Spielzeiten im Normalfall immer im halbst&uuml;ndlichen Rhythmus beginnen, empfiehlt der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales auch aufgrund der m&ouml;glichen Zweiteilung im Osten, die M&uuml;nzen auf eine viertelst&uuml;ndliche Dauer, gerechnet auf den Gesamtplatz, einzustellen.</p>
 
Der M&uuml;nzz&auml;hler kann nahezu stufenlos eingestellt werden. Da die Trainings- und Spielzeiten im Normalfall immer im halbst&uuml;ndlichen Rhythmus beginnen, empfiehlt der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales auch aufgrund der m&ouml;glichen Zweiteilung im Osten, die M&uuml;nzen auf eine viertelst&uuml;ndliche Dauer, gerechnet auf den Gesamtplatz, einzustellen.</p>
 
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F&uuml;r die Beleuchtung des gesamten Spielfeldes m&uuml;ssen demnach 4 M&uuml;nzen und f&uuml;r den halben Platz 2 M&uuml;nzen eingeworfen werden. Der Nebenplatz ben&ouml;tigt 4 kWh. Somit reicht eine M&uuml;nze f&uuml;r 1,5 Stunden.</p>
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F&uuml;r die Beleuchtung des gesamten Spielfeldes m&uuml;ssen demnach vier M&uuml;nzen und f&uuml;r den halben Platz zwei M&uuml;nzen eingeworfen werden. Der Nebenplatz ben&ouml;tigt 4 kWh. Somit reicht eine M&uuml;nze f&uuml;r 1,5 Stunden.</p>
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F&uuml;r eine M&uuml;nze ist ein Betrag in H&ouml;he von 1,50 &euro;. zu entrichten. Die Ausgabe der M&uuml;nzen erfolgt &uuml;ber das Sportb&uuml;ro bzw. den jeweils zust&auml;ndigen Hausmeistern.</p>
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F&uuml;r eine M&uuml;nze ist ein Betrag in H&ouml;he von 1,50 &euro; zu entrichten. Die Ausgabe der M&uuml;nzen erfolgt &uuml;ber das Sportb&uuml;ro bzw. den jeweils zust&auml;ndigen Hausmeistern.<br />
 
Ob alternativ anstatt der M&uuml;nzen k&uuml;nftig Eurom&uuml;nzen genutzt werden k&ouml;nnen (Takt wird dann dementsprechende eingestellt) ist noch in Kl&auml;rung.</p>
 
Ob alternativ anstatt der M&uuml;nzen k&uuml;nftig Eurom&uuml;nzen genutzt werden k&ouml;nnen (Takt wird dann dementsprechende eingestellt) ist noch in Kl&auml;rung.</p>
 
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Anlage 1: [[Media:316-13_A1neuGeaendert.pdf{{!}}ge&auml;nderte Benutzungsordnung]]</p>
 
Anlage 1: [[Media:316-13_A1neuGeaendert.pdf{{!}}ge&auml;nderte Benutzungsordnung]]</p>
 
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Anlage 2: [[Media:316-13_A2.pdf{{!}}Nutzungsentgeltordnung Kunstrasen]]</p>
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Anlage 2: [[Media:316-13_A2.pdf{{!}}ge&auml;nderte Nutzungsentgeltordnung Kunstrasen]]</p>
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Die Benutzungsordnung f&uuml;r die Kunstrasenpl&auml;tze im Schulzentrum Ost und Schulzentrum&nbsp; West wird zustimmend zur Kenntnis genommen.</li>
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Die Benutzungsordnung f&uuml;r die Kunstrasenpl&auml;tze im Schulzentrum Ost und Schulzentrum West wird zustimmend zur Kenntnis genommen. In &sect; 3, Abs. 1 wird der letzte Satz gestrichen.</li>
 
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Der Entgeltordnung f&uuml;r die Kunstrasenpl&auml;tze wird zugestimmt</li>
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Der ge&auml;nderten Entgeltordnung f&uuml;r die Kunstrasenpl&auml;tze wird zugestimmt.</li>
 
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Sollte die Pr&uuml;fung ergeben, dass f&uuml;r das Flutlicht keine Eurom&uuml;nzen genutzt werden k&ouml;nnen, wird f&uuml;r den Kauf der Flutlichtm&uuml;nzen ein Betrag in H&ouml;he von 1,50 &euro; / M&uuml;nze festgesetzt.</li>
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Sollte die Pr&uuml;fung ergeben, dass f&uuml;r das Flutlicht keine Eurom&uuml;nzen genutzt werden k&ouml;nnen, wird f&uuml;r den Kauf der Flutlichtm&uuml;nzen ein Betrag in H&ouml;he von 1,50 &euro;/ M&uuml;nze festgesetzt.</li>
 
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Version vom 12. November 2013, 14:13 Uhr

Sachvortrag:

Benutzungsordnung
Die neuen Kunstrasenplätze im Schulzentrum Ost und Schulzentrum West werden bis voraussichtlich Mitte November 2013 fertiggestellt, so dass anschließend der Betrieb aufgenommen werden kann. Für die Nutzung des Kunstrasens wurde beiliegende Benutzungsordnung erstellt und mit dem Stadtverband für Sport abgestimmt.

Kunstrasensportentgelt
Bei Benutzung der bisherigen Sportfreiflächen im Schenkenseestadion und im Hagenbachstadion wird von den Vereinen ein Rasensportentgelt erhoben. Dieses beträgt 17 € pro Stunde für Jugendliche und 19 € pro Stunde für Erwachsene. Die Entgelte sind incl. Flutlicht und Duschen. Die Vereine in den Teilorten bezahlen anstatt dem o. g. Rasensportentgelt 0,20 €/ m² Rasenfläche.

Der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales schlägt aufgrund der unterschiedlichen Nutzer vor, dass künftig für die Nutzung der Kunstrasenfelder ebenfalls ein Rasensport­entgelt erhoben wird. Die beiliegende Entgeltordnung ist ebenfalls mit dem Stadtverband für Sport abgestimmt.

Münzzähler Flutlicht an den Kunstrasenfeldern
An beiden Kunstrasenplätzen wurden für das Flutlicht Münzzähler vorgesehen, d. h. dass sich das Flutlicht und die Dauer der Flutlichtnutzung über so genannte „Coins“ schalten lässt. Für das Flutlicht am Kunstrasenplatz West gibt es einen Münzzähler für das Gesamtspielfeld und einen Zähler für den Rasennebenplatz (bei der Weitsprunggrube). Für das Flutlicht am Kunstrasenplatz Ost werden zwei Münzzähler installiert, so dass das Flutlicht auch nur für die halbe Fläche geschalten werden kann (Nutzung bei Jugendmannschaften).

Die Flutlichtanlage benötigt für das gesamte Spielfeld eines Kunstrasens 24 kWh. Eine Kilowattstunde kostet derzeit incl. aller Abgaben 25 Cent; es fallen demnach pro Stunde 6 € Stromkosten an. Diese haben die Vereine über den Kauf der Münzen zu bezahlen.

Der Münzzähler kann nahezu stufenlos eingestellt werden. Da die Trainings- und Spielzeiten im Normalfall immer im halbstündlichen Rhythmus beginnen, empfiehlt der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales auch aufgrund der möglichen Zweiteilung im Osten, die Münzen auf eine viertelstündliche Dauer, gerechnet auf den Gesamtplatz, einzustellen.

Für die Beleuchtung des gesamten Spielfeldes müssen demnach vier Münzen und für den halben Platz zwei Münzen eingeworfen werden. Der Nebenplatz benötigt 4 kWh. Somit reicht eine Münze für 1,5 Stunden.

Für eine Münze ist ein Betrag in Höhe von 1,50 € zu entrichten. Die Ausgabe der Münzen erfolgt über das Sportbüro bzw. den jeweils zuständigen Hausmeistern.
Ob alternativ anstatt der Münzen künftig Euromünzen genutzt werden können (Takt wird dann dementsprechende eingestellt) ist noch in Klärung.

Anlage 1: geänderte Benutzungsordnung

Anlage 2: geänderte Nutzungsentgeltordnung Kunstrasen

 

 

Beschluss:

  1. Die Benutzungsordnung für die Kunstrasenplätze im Schulzentrum Ost und Schulzentrum West wird zustimmend zur Kenntnis genommen. In § 3, Abs. 1 wird der letzte Satz gestrichen.
  2. Der geänderten Entgeltordnung für die Kunstrasenplätze wird zugestimmt.
  3. Sollte die Prüfung ergeben, dass für das Flutlicht keine Euromünzen genutzt werden können, wird für den Kauf der Flutlichtmünzen ein Betrag in Höhe von 1,50 €/ Münze festgesetzt.

(einstimmig - 35 -; Stadtrat Gehrke wegen Befangenheit abgetreten)

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