3886791/meetingminutes/4756733/paragraph

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Entgegen der urspr&uuml;nglichen Sanierungs&uuml;berlegungen zum Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt in den 90er Jahren ist die Auslagerung des Kinokomplexes an der Zollh&uuml;ttengasse bis heute nicht gelungen. Das Kino hat sich mittlerweile in seinem Bestand gefestigt, was sich auch durch die umfangreichen Investitionen in Modernisierung und Umbau in den letzten Jahren zeigt. Starke Konfliktpotentiale werden nicht mehr gesehen, so dass die gesamte Gebietskulisse als Mischgebiet ausgewiesen werden kann, um der faktischen Nutzung auch bauleitplanerisch Rechnung zu tragen.</p>
 
Entgegen der urspr&uuml;nglichen Sanierungs&uuml;berlegungen zum Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt in den 90er Jahren ist die Auslagerung des Kinokomplexes an der Zollh&uuml;ttengasse bis heute nicht gelungen. Das Kino hat sich mittlerweile in seinem Bestand gefestigt, was sich auch durch die umfangreichen Investitionen in Modernisierung und Umbau in den letzten Jahren zeigt. Starke Konfliktpotentiale werden nicht mehr gesehen, so dass die gesamte Gebietskulisse als Mischgebiet ausgewiesen werden kann, um der faktischen Nutzung auch bauleitplanerisch Rechnung zu tragen.</p>
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Dazu ist die &Auml;nderung des rechtsg&uuml;ltigen Bebauungsplanes Nr. 0112-14 &bdquo;Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt&ldquo; notwendig, in dem die Art der baulichen Nutzung bisher als besonderes Wohngebiet festgesetzt ist. K&uuml;nftig wird die Nutzung als Mischgebiet ausgewiesen, s&auml;mtliche anderen Festsetzungen bleiben unber&uuml;hrt.</p>
 
Dazu ist die &Auml;nderung des rechtsg&uuml;ltigen Bebauungsplanes Nr. 0112-14 &bdquo;Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt&ldquo; notwendig, in dem die Art der baulichen Nutzung bisher als besonderes Wohngebiet festgesetzt ist. K&uuml;nftig wird die Nutzung als Mischgebiet ausgewiesen, s&auml;mtliche anderen Festsetzungen bleiben unber&uuml;hrt.</p>
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In der rechtsg&uuml;ltigen 7. Fortschreibung Fl&auml;chennutzungsplan ist die Fl&auml;che als Wohn- und Mischgebietsfl&auml;che ausgewiesen. Der Bereich der Wohngebietsfl&auml;che wird im Parallelverfahren der n&auml;chsten Fortschreibung Fl&auml;chennutzungsplan in Mischgebiet ge&auml;ndert.<br />
 
In der rechtsg&uuml;ltigen 7. Fortschreibung Fl&auml;chennutzungsplan ist die Fl&auml;che als Wohn- und Mischgebietsfl&auml;che ausgewiesen. Der Bereich der Wohngebietsfl&auml;che wird im Parallelverfahren der n&auml;chsten Fortschreibung Fl&auml;chennutzungsplan in Mischgebiet ge&auml;ndert.<br />
 
Damit ist k&uuml;nftig die gesamte Katharinenvorstadt einheitlich als Mischgebietsfl&auml;che festgesetzt.</p>
 
Damit ist k&uuml;nftig die gesamte Katharinenvorstadt einheitlich als Mischgebietsfl&auml;che festgesetzt.</p>
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Anlage 3: [[Media:13-326.pdf{{!}}neuer Bebauungsplan]]</p>
 
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> tr&auml;gt vor, dass der bisherige g&uuml;ltige Bebauungsplan mit der Festsetzung bW = besonders Wohngebiet ge&auml;ndert werden soll, da die damaligen Planungsziele sich durch Zeitablauf ge&auml;ndert haben. F&uuml;r das Kino, die Kunsthalle oder andere Betriebe wie die Gastronomie sind die Festsetzungen &bdquo;besonderes Wohngebiet&ldquo; nicht mehr haltbar. Sie f&uuml;hren insbesondere bei Erg&auml;nzungs- und Modernisierungsma&szlig;nahmen immer wieder zu Schwierigkeiten.</p>
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<u>Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:</u></p>
 
<u>Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:</u></p>
 
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<u>A) Bebauungsplan Nr. 0112-14/01 &bdquo;Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt &ndash; 1.&nbsp;&Auml;nderung&ldquo;</u></p>
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<u>1. Bebauungsplan Nr. 0112-14/01 &bdquo;Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt &ndash; 1.&nbsp;&Auml;nderung&ldquo;</u><br />
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Der B-Plan Nr. 0112-14/01 &bdquo;Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt &ndash; 1.&nbsp;&Auml;nderung&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs.3 in Verbindung mit &sect; 2 Abs. 1 und &sect; 12 Abs. 2 BauGB endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:1.000 vom 01.10.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (&Ouml;ffentliche Auslegung und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
 
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Der B-Plan Nr. 0112-14/01 &bdquo;Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt &ndash; 1.&nbsp;&Auml;nderung&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs.3 in Verbindung mit &sect; 2 Abs. 1 und &sect; 12 Abs. 2 BauGB endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:1000 vom 01.10.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (&Ouml;ffentliche Auslegung und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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<u>2. &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 0112-14/01 &bdquo;Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt &ndash; 1.&nbsp;&Auml;nderung&ldquo;</u><br />
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Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3, &sect; 2 Abs.1 und &sect; 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Textteil vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 01.10.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes &bdquo;Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt &ndash; 1.&nbsp;&Auml;nderung&ldquo;. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
 
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<u>B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 0112-14/01 &bdquo;Sanierungsgebiet K in der KatharinenvorstdtI &ndash; 1.&nbsp;&Auml;nderung&ldquo;</u><br />
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Bebauungsplan und &Ouml;rtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautende Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.</p>
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3, &sect; 2 Abs.1 und &sect; 12 Abs. 2 BauGB&nbsp; in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Textteil vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 01.10.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes &bdquo;Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt &ndash; 1.&nbsp;&Auml;nderung&ldquo;. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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Bebauungsplan und &Ouml;rtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautende Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.<br />
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(einstimmig - 20 -)</p>
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[[Category:Startdate|2013-10-14]]
 
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Aktuelle Version vom 6. November 2013, 11:20 Uhr

Sachvortrag:

Entgegen der ursprünglichen Sanierungsüberlegungen zum Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt in den 90er Jahren ist die Auslagerung des Kinokomplexes an der Zollhüttengasse bis heute nicht gelungen. Das Kino hat sich mittlerweile in seinem Bestand gefestigt, was sich auch durch die umfangreichen Investitionen in Modernisierung und Umbau in den letzten Jahren zeigt. Starke Konfliktpotentiale werden nicht mehr gesehen, so dass die gesamte Gebietskulisse als Mischgebiet ausgewiesen werden kann, um der faktischen Nutzung auch bauleitplanerisch Rechnung zu tragen.

Dazu ist die Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 0112-14 „Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt“ notwendig, in dem die Art der baulichen Nutzung bisher als besonderes Wohngebiet festgesetzt ist. Künftig wird die Nutzung als Mischgebiet ausgewiesen, sämtliche anderen Festsetzungen bleiben unberührt.

In der rechtsgültigen 7. Fortschreibung Flächennutzungsplan ist die Fläche als Wohn- und Mischgebietsfläche ausgewiesen. Der Bereich der Wohngebietsfläche wird im Parallelverfahren der nächsten Fortschreibung Flächennutzungsplan in Mischgebiet geändert.
Damit ist künftig die gesamte Katharinenvorstadt einheitlich als Mischgebietsfläche festgesetzt.

Anlage 1: Orientierungsplan

Anlage 2: alter Bebauungsplan

Anlage 3: neuer Bebauungsplan

 

Oberbürgermeister Pelgrim trägt vor, dass der bisherige gültige Bebauungsplan mit der Festsetzung bW = besonders Wohngebiet geändert werden soll, da die damaligen Planungsziele sich durch Zeitablauf geändert haben. Für das Kino, die Kunsthalle oder andere Betriebe wie die Gastronomie sind die Festsetzungen „besonderes Wohngebiet“ nicht mehr haltbar. Sie führen insbesondere bei Ergänzungs- und Modernisierungsmaßnahmen immer wieder zu Schwierigkeiten.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

1. Bebauungsplan Nr. 0112-14/01 „Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt – 1. Änderung“
Der B-Plan Nr. 0112-14/01 „Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt – 1. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:1.000 vom 01.10.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

2. Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0112-14/01 „Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt – 1. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs.1 und § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 01.10.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt – 1. Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautende Begründung beigefügt.

(einstimmig - 20 -)

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