§ 227 - Eckpunkte der konzeptionellen Weiterentwicklung der städtischen Musikschule (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 6. November 2013, 09:05 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die Unterricht in einem Hauptfach an der städtischen Musikschule haben, hat mit aktuell mehr als 600 einen Höchststand erreicht. Dies ist umso bemerkenswerter als nach der Umstellung beider Gymnasien auf G8 ein ganzer Jahrgang in der Musikschule weggebrochen ist. Der Anteil Erwachsener wächst langsam, aber kontinuierlich. Trotz dieser positiven Entwicklung hat die Musikschule im Vergleich mit Musikschulen anderer Städten eine deutlich unterdurchschnittliche Schüler­zahl.

Die organisatorische, personelle und räumliche Integration des Stadtorchesters in die Musikschule ist erfolgreich abgeschlossen. Unter dem Dach der Musikschule findet jetzt auch der Blechblas- und Schlagzeugunterricht im Haus der Bildung statt. Die Voraussetzungen für die Landesförderung sind damit erfüllt. Hier stößt der Unterricht räumlich an Grenzen. Eine zeitnahe Realisierung des geplanten Bandproberaums im UG soll hier Abhilfe schaffen.

Seit Jahren dokumentieren die vielfältigen Erfolge bei „Jugend musiziert“ den Leistungs­stand und das hohe Niveau der Arbeit der städtischen Musikschule. Diese Qualität gilt es auch künftig zu sichern und auszubauen.

Mit dem Wechsel in der Musikschulleitung zum Ende des vergangenen Jahres war der Auftrag verbunden, den Entwicklungsstand der Musikschule selbstkritisch zu hinterfragen und Perspektiven für eine konzeptionelle Weiterentwicklung aufzuzeigen. Um die Schülerzahlen langfristig zu steigern und das Unterrichtsangebot zeitgemäß zu entwickeln, legt der neue Leiter der Musikschule einen besonderen Fokus auf:

  • Ausbau des Instrumental- und Vokalunterrichts

  • Intensivierung des Elementarbereichs

  • Intensivierung der Kooperation mit Kindertagesstätten und Schulen

  • Aufbau und Entwicklung der Popularmusik

  • Stärkung der Ensemblearbeit

  • Entwicklung der inneren Organisation
    ohne dabei die Förderung in der Spitze zu vernachlässigen.

Realisiert werden kann das Konzept durch die Besetzung von drei TVöD-Stellen mit einem Beschäftigungsumfang von jeweils 50 %. Diese speisen sich zum einen aus einer im Stellenplan bereits vorhandenen 70 %-Stelle, deren Wiederbesetzung mit Blick auf konzeptionelle Weiterentwicklungsszenarien nach dem Leitungswechsel zurückgestellt worden war, und zum anderen aus einer neuen, zusätzlich zu schaffenden 80 %-Stelle. Diese kann durch die Gebührenmehreinnahmen aus dem Gruppenunterricht (Musikalische Früherziehung, Popularmusik) kostenneutral finanziert werden.

Weiter auf der Agenda steht eine Überarbeitung der Gebührensatzung, die 2015 umgesetzt werden soll. Zunächst sollen hier allgemeine Eckpunkte, z. B Geschwister­regelung, Wohnortfrage, Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse und der sozialen Bedürftig­­keit, Kostendeckungsgrad etc. geklärt werden.

Anlage: Entwicklungskonzeption Musikschule

 

Musikschulleiter Adjei stellt das von ihm erarbeitete Konzept vor. Er sieht in der hohen Anzahl von Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden Schulen ein Potential für die Musikschule. Die Kooperationen mit allen Schulen soll verstärkt werden. Neue Tätigkeitsfelder wie die Popularmusik und Trompetenunterricht werden erschlossen. Hierfür werden drei neue 50 % TVöD-Stellen geschaffen. Eine bisher nicht mehr wieder besetzte 70 %ige TVöD-Stelle wird mit eingebracht. Die Stellenmehrung erfolgen kostenneutral, da zum einen mehr Unterricht angeboten werden kann und auch in größeren Gruppen unterrichtet wird.

Von dem o. g. Sachverhalt wird Kenntnis genommen.


Hinweis: Die Stellenmehrungen werden im Rahmen des Doppelhaushaltes 2014/2015 beschlossen.

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