§ 2 - Zentrale Info- und Vormerkstelle für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 6. November 2013, 09:15 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Städte und Gemeinden benötigen für die Einlösung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren einen Überblick über die tatsächliche Nachfrage und die konkrete Belegungssituation in den einzelnen Einrichtungen aller Träger.
In der gemeinsamen Empfehlung der Kommunalen Landesverbände und der Kirchen wird  vorgeschlagen, sich auf die Beteiligung an einem zentralen, elektronischen Anmeldeverfahren zu verständigen.
Hierüber wurde am 25.02.2013 nö in der Sitzung des BSSK berichetet.

In einer weiteren Trägerbesprechung am 08.07.2013, mit allen Trägern in der Stadt und dem Gesamtelternbeirat, wurde die geplante zentrale Info- und Vormerkstelle der Stadt Schwäbisch Hall vorgestellt.

Ziel dieser Stelle ist es, die zentrale Vormerkung aller Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren vorzunehmen, diese Vormerkungen an die von den Eltern ausgewählten Einrichtungen aller Träger weiter zu leiten und ggf. Eltern zu beraten und zu vermitteln, falls zum gewünschten Aufnahmetermin kein Platz in der Wunscheinrichtung zur Verfügung stehen sollte. Durch die zentrale Vormerkmöglichkeit haben die Eltern nur eine Ansprechperson. Die einzelnen Träger erhalten eine genauere Planungssicherheit, da Mehrfachanmeldungen verhindert werden.
Eine weitere Aufgabe der zentrale Vormerkstelle ist es, die jeweils belegten und freien Belegplätze der einzelnen Einrichtungen zu erheben und zu kontrollieren, damit der Rechtsanspruch erfüllt werden kann.

Die Platzvergabe eines Betreuungsplatzes erfolgt dezentral in der jeweiligen Tageseinrichtung. Gemeinsame Aufnahmekriterien werden z. Z. mit den Trägern und dem Gesamtelternbeirat abgestimmt.

Alle Träger und der Gesamtelternbeirat stimmten einer Beteiligung der zentralen Vormerkung auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren zu.

Am 01. August, zeitgleich mit Beginn des Rechtsanspruchs, wurde die Stelle eingerichtet.
Das Programm des Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), Kita-Data-Webhouse mit dem Modul „Zentrale Vormerkung“, das den Kommunen kostenlos zur Verfügung gestellt wird, wird z. Z. von der Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder in Zusammenarbeit mit dem KVJS auf die Belange der Stadt Schwäbisch Hall angepasst.

Ab 01. November 2013 soll für die Eltern die Möglichkeit bestehen ihre Vormerkungen und ihren Bedarf ONLINE über das Meldesystem bei der zentralen Info- und Vormerkstelle anzumelden. Eltern können selbstverständlich persönlich auch bei der Info- und Vormerkstelle ihre Vormerkung auf einen Betreuungsplatz mit Hilfe eines Formulars vormerken.

Die zentrale Info- und Vormerkstelle in der Gymnasiumstr. 2, angegliedert an die Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder, ist auch Anlaufstelle für alle Fragen der Eltern, damit eine bestmögliche Betreuung der Kleinkinder ermöglicht werden kann.

Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

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