3886776/meetingminutes/4717255/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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St&auml;dte und Gemeinden ben&ouml;tigen f&uuml;r die Einl&ouml;sung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz f&uuml;r Kinder im Alter von ein bis drei Jahren einen &Uuml;berblick &uuml;ber die tats&auml;chliche Nachfrage und die konkrete Belegungssituation in den einzelnen Einrichtungen aller Tr&auml;ger.<br />
 
St&auml;dte und Gemeinden ben&ouml;tigen f&uuml;r die Einl&ouml;sung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz f&uuml;r Kinder im Alter von ein bis drei Jahren einen &Uuml;berblick &uuml;ber die tats&auml;chliche Nachfrage und die konkrete Belegungssituation in den einzelnen Einrichtungen aller Tr&auml;ger.<br />
In der gemeinsamen Empfehlung der Kommunalen Landesverb&auml;nde und der Kirchen wird&nbsp; vorgeschlagen, sich auf die Beteiligung an einem zentralen, elektronischen Anmeldeverfahren zu verst&auml;ndigen.<br />
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In der gemeinsamen Empfehlung der Kommunalen Landesverb&auml;nde und der Kirchen wird vorgeschlagen, sich auf die Beteiligung an einem zentralen, elektronischen Anmeldeverfahren zu verst&auml;ndigen.<br />
Hier&uuml;ber wurde am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2697569/meetingminutes/3207338/paragraph 25.02.2013 n&ouml;] in der Sitzung des BSSK berichetet.</p>
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Hier&uuml;ber wurde am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2697569/meetingminutes/3207338/paragraph 25.02.2013 n&ouml;] in der Sitzung des BSSK berichtet.</p>
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In einer weiteren Tr&auml;gerbesprechung am 08.07.2013, mit allen Tr&auml;gern in der Stadt und dem Gesamtelternbeirat, wurde die geplante zentrale Info- und Vormerkstelle der Stadt Schw&auml;bisch Hall vorgestellt.</p>
 
In einer weiteren Tr&auml;gerbesprechung am 08.07.2013, mit allen Tr&auml;gern in der Stadt und dem Gesamtelternbeirat, wurde die geplante zentrale Info- und Vormerkstelle der Stadt Schw&auml;bisch Hall vorgestellt.</p>
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Ziel dieser Stelle ist es, die zentrale Vormerkung aller Betreuungspl&auml;tze f&uuml;r Kinder unter drei Jahren vorzunehmen, diese Vormerkungen an die von den Eltern ausgew&auml;hlten Einrichtungen aller Tr&auml;ger weiter zu leiten und ggf. Eltern zu beraten und zu vermitteln, falls zum gew&uuml;nschten Aufnahmetermin kein Platz in der Wunscheinrichtung zur Verf&uuml;gung stehen sollte. Durch die zentrale Vormerkm&ouml;glichkeit haben die Eltern nur eine Ansprechperson. Die einzelnen Tr&auml;ger erhalten eine genauere Planungssicherheit, da Mehrfachanmeldungen verhindert werden.<br />
 
Ziel dieser Stelle ist es, die zentrale Vormerkung aller Betreuungspl&auml;tze f&uuml;r Kinder unter drei Jahren vorzunehmen, diese Vormerkungen an die von den Eltern ausgew&auml;hlten Einrichtungen aller Tr&auml;ger weiter zu leiten und ggf. Eltern zu beraten und zu vermitteln, falls zum gew&uuml;nschten Aufnahmetermin kein Platz in der Wunscheinrichtung zur Verf&uuml;gung stehen sollte. Durch die zentrale Vormerkm&ouml;glichkeit haben die Eltern nur eine Ansprechperson. Die einzelnen Tr&auml;ger erhalten eine genauere Planungssicherheit, da Mehrfachanmeldungen verhindert werden.<br />
 
Eine weitere Aufgabe der zentrale Vormerkstelle ist es, die jeweils belegten und freien Belegpl&auml;tze der einzelnen Einrichtungen zu erheben und zu kontrollieren, damit der Rechtsanspruch erf&uuml;llt werden kann.</p>
 
Eine weitere Aufgabe der zentrale Vormerkstelle ist es, die jeweils belegten und freien Belegpl&auml;tze der einzelnen Einrichtungen zu erheben und zu kontrollieren, damit der Rechtsanspruch erf&uuml;llt werden kann.</p>
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Die Platzvergabe eines Betreuungsplatzes erfolgt dezentral in der jeweiligen Tageseinrichtung. Gemeinsame Aufnahmekriterien werden z. Z. mit den Tr&auml;gern und dem Gesamtelternbeirat abgestimmt.</p>
 
Die Platzvergabe eines Betreuungsplatzes erfolgt dezentral in der jeweiligen Tageseinrichtung. Gemeinsame Aufnahmekriterien werden z. Z. mit den Tr&auml;gern und dem Gesamtelternbeirat abgestimmt.</p>
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Alle Tr&auml;ger und der Gesamtelternbeirat stimmten einer Beteiligung der zentralen Vormerkung auf einen Betreuungsplatz f&uuml;r Kinder unter drei Jahren zu.</p>
 
Alle Tr&auml;ger und der Gesamtelternbeirat stimmten einer Beteiligung der zentralen Vormerkung auf einen Betreuungsplatz f&uuml;r Kinder unter drei Jahren zu.</p>
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Am 01. August, zeitgleich mit Beginn des Rechtsanspruchs, wurde die Stelle eingerichtet.<br />
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Am 1. August 2013, zeitgleich mit Beginn des Rechtsanspruchs, wurde die Stelle eingerichtet. Das Programm des Kommunalverband f&uuml;r Jugend und Soziales Baden-W&uuml;rttemberg (KVJS), Kita-Data-Webhouse mit dem Modul &bdquo;Zentrale Vormerkung&ldquo;, das den Kommunen kostenlos zur Verf&uuml;gung gestellt wird, wird z. Z. von der Abteilung Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder in Zusammenarbeit mit dem KVJS auf die Belange der Stadt Schw&auml;bisch Hall angepasst.</p>
Das Programm des Kommunalverband f&uuml;r Jugend und Soziales Baden-W&uuml;rttemberg (KVJS), Kita-Data-Webhouse mit dem Modul &bdquo;Zentrale Vormerkung&ldquo;, das den Kommunen kostenlos zur Verf&uuml;gung gestellt wird, wird z. Z. von der Abteilung Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder in Zusammenarbeit mit dem KVJS auf die Belange der Stadt Schw&auml;bisch Hall angepasst.</p>
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Ab 1. November 2013 soll f&uuml;r die Eltern die M&ouml;glichkeit bestehen, ihre Vormerkungen und ihren Bedarf online &uuml;ber das Meldesystem bei der zentralen Info- und Vormerkstelle anzumelden. Eltern k&ouml;nnen selbstverst&auml;ndlich pers&ouml;nlich auch bei der Info- und Vormerkstelle ihre Vormerkung auf einen Betreuungsplatz mit Hilfe eines Formulars vormerken.</p>
Ab 01. November 2013 soll f&uuml;r die Eltern die M&ouml;glichkeit bestehen ihre Vormerkungen und ihren Bedarf ONLINE &uuml;ber das Meldesystem bei der zentralen Info- und Vormerkstelle anzumelden. Eltern k&ouml;nnen selbstverst&auml;ndlich pers&ouml;nlich auch bei der Info- und Vormerkstelle ihre Vormerkung auf einen Betreuungsplatz mit Hilfe eines Formulars vormerken.</p>
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Die zentrale Info- und Vormerkstelle in der Gymnasiumstra&szlig;e 2, angegliedert an die Abteilung Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder, ist auch Anlaufstelle f&uuml;r alle Fragen der Eltern, damit eine bestm&ouml;gliche Betreuung der Kleinkinder erm&ouml;glicht werden kann.</p>
Die zentrale Info- und Vormerkstelle in der Gymnasiumstr. 2, angegliedert an die Abteilung Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder, ist auch Anlaufstelle f&uuml;r alle Fragen der Eltern, damit eine bestm&ouml;gliche Betreuung der Kleinkinder erm&ouml;glicht werden kann.</p>
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<u>Erste B&uuml;rgermeisterin Wilhelm</u> berichtet, dass nun alle Tr&auml;ger dieser zentralen Vormerkstelle zugestimmt haben. Diese bedeutet eine Serviceverbesserung f&uuml;r die Eltern und mehr Planungssicherheit f&uuml;r die Stadt. Die zentrale Vormerkstelle ist seit 01.08.2013 eingerichtet. Es ist geplant, ab 01.11.2013 eine Online-Vormerkung zu erm&ouml;glichen.</p>
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<u>Abteilungsleiterin Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder Bub</u> erl&auml;utert die Vorgehensweise: Zun&auml;chst wurde eine zentrale Erfassung durchgef&uuml;hrt, um Doppelanmeldungen auszusondern. Hiernach kann gesagt werden, dass momentan alle W&uuml;nsche der Eltern entsprechend dem Rechtsanspruch erf&uuml;llt werden k&ouml;nnen. Momentan wurden die Eltern derjenigen Kinder angeschrieben, wo ein bereits abgelaufener Vormerktermin bestand, die R&uuml;ckmeldungen laufen noch. Der Fachbereich bekommt auch durch die zentrale Vormerkstelle einen besseren &Uuml;berblick &uuml;ber die Belegung der einzelnen Einrichtungen.<br />
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Wichtig ist au&szlig;erdem zu betonen, dass die Platzvergabe trotz zentraler Vormerkstelle dezentral &uuml;ber die jeweiligen Tr&auml;ger erfolgt.</p>
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<u>Stadtrat Gehrke</u> begr&uuml;&szlig;t die Einrichtung dieser zentralen Vormerkstelle. Er m&ouml;chte wissen, in welchem Umfang eine Stellenerh&ouml;hung erfolgt ist.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Jugend, Schule und Soziales Blinzinger</u> berichtet, dass der Arbeitsrahmen ca. 50 % betr&auml;gt. 25 % wird durch eine Stellenaufstockung abgedeckt, die andere H&auml;lfte konnte durch Umschichtungen aufgefangen werden. Insgesamt ist zu sagen, dass diese Stelle zun&auml;chst auf zwei Jahre befristet eingerichtet wurde.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Magel-Streicher</u> m&ouml;chte wissen, wie lange vorher die Kinder angemeldet werden m&uuml;ssen und ob das Kriterium &bdquo;Geschwisterkind&ldquo; eine Rolle spielt.</p>
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<u>Abteilungsleiterin Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder Bub</u> f&uuml;hrt aus, dass die Anmeldung sechs Monate vor dem Bedarf vorgenommen werden soll. Das Kriterium &bdquo;Geschwisterkind&ldquo; soll in den Katalog der Aufnahmekriterien einflie&szlig;en.</p>
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Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.</p>
 
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.</p>
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Aktuelle Version vom 6. November 2013, 09:20 Uhr

Sachvortrag:

Städte und Gemeinden benötigen für die Einlösung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren einen Überblick über die tatsächliche Nachfrage und die konkrete Belegungssituation in den einzelnen Einrichtungen aller Träger.
In der gemeinsamen Empfehlung der Kommunalen Landesverbände und der Kirchen wird vorgeschlagen, sich auf die Beteiligung an einem zentralen, elektronischen Anmeldeverfahren zu verständigen.
Hierüber wurde am 25.02.2013 nö in der Sitzung des BSSK berichtet.

In einer weiteren Trägerbesprechung am 08.07.2013, mit allen Trägern in der Stadt und dem Gesamtelternbeirat, wurde die geplante zentrale Info- und Vormerkstelle der Stadt Schwäbisch Hall vorgestellt.

Ziel dieser Stelle ist es, die zentrale Vormerkung aller Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren vorzunehmen, diese Vormerkungen an die von den Eltern ausgewählten Einrichtungen aller Träger weiter zu leiten und ggf. Eltern zu beraten und zu vermitteln, falls zum gewünschten Aufnahmetermin kein Platz in der Wunscheinrichtung zur Verfügung stehen sollte. Durch die zentrale Vormerkmöglichkeit haben die Eltern nur eine Ansprechperson. Die einzelnen Träger erhalten eine genauere Planungssicherheit, da Mehrfachanmeldungen verhindert werden.
Eine weitere Aufgabe der zentrale Vormerkstelle ist es, die jeweils belegten und freien Belegplätze der einzelnen Einrichtungen zu erheben und zu kontrollieren, damit der Rechtsanspruch erfüllt werden kann.

Die Platzvergabe eines Betreuungsplatzes erfolgt dezentral in der jeweiligen Tageseinrichtung. Gemeinsame Aufnahmekriterien werden z. Z. mit den Trägern und dem Gesamtelternbeirat abgestimmt.

Alle Träger und der Gesamtelternbeirat stimmten einer Beteiligung der zentralen Vormerkung auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren zu.

Am 1. August 2013, zeitgleich mit Beginn des Rechtsanspruchs, wurde die Stelle eingerichtet. Das Programm des Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), Kita-Data-Webhouse mit dem Modul „Zentrale Vormerkung“, das den Kommunen kostenlos zur Verfügung gestellt wird, wird z. Z. von der Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder in Zusammenarbeit mit dem KVJS auf die Belange der Stadt Schwäbisch Hall angepasst.

Ab 1. November 2013 soll für die Eltern die Möglichkeit bestehen, ihre Vormerkungen und ihren Bedarf online über das Meldesystem bei der zentralen Info- und Vormerkstelle anzumelden. Eltern können selbstverständlich persönlich auch bei der Info- und Vormerkstelle ihre Vormerkung auf einen Betreuungsplatz mit Hilfe eines Formulars vormerken.

Die zentrale Info- und Vormerkstelle in der Gymnasiumstraße 2, angegliedert an die Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder, ist auch Anlaufstelle für alle Fragen der Eltern, damit eine bestmögliche Betreuung der Kleinkinder ermöglicht werden kann.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm berichtet, dass nun alle Träger dieser zentralen Vormerkstelle zugestimmt haben. Diese bedeutet eine Serviceverbesserung für die Eltern und mehr Planungssicherheit für die Stadt. Die zentrale Vormerkstelle ist seit 01.08.2013 eingerichtet. Es ist geplant, ab 01.11.2013 eine Online-Vormerkung zu ermöglichen.

Abteilungsleiterin Tageseinrichtungen für Kinder Bub erläutert die Vorgehensweise: Zunächst wurde eine zentrale Erfassung durchgeführt, um Doppelanmeldungen auszusondern. Hiernach kann gesagt werden, dass momentan alle Wünsche der Eltern entsprechend dem Rechtsanspruch erfüllt werden können. Momentan wurden die Eltern derjenigen Kinder angeschrieben, wo ein bereits abgelaufener Vormerktermin bestand, die Rückmeldungen laufen noch. Der Fachbereich bekommt auch durch die zentrale Vormerkstelle einen besseren Überblick über die Belegung der einzelnen Einrichtungen.
Wichtig ist außerdem zu betonen, dass die Platzvergabe trotz zentraler Vormerkstelle dezentral über die jeweiligen Träger erfolgt.

Stadtrat Gehrke begrüßt die Einrichtung dieser zentralen Vormerkstelle. Er möchte wissen, in welchem Umfang eine Stellenerhöhung erfolgt ist.

Fachbereichsleiter Jugend, Schule und Soziales Blinzinger berichtet, dass der Arbeitsrahmen ca. 50 % beträgt. 25 % wird durch eine Stellenaufstockung abgedeckt, die andere Hälfte konnte durch Umschichtungen aufgefangen werden. Insgesamt ist zu sagen, dass diese Stelle zunächst auf zwei Jahre befristet eingerichtet wurde.

Stadträtin Magel-Streicher möchte wissen, wie lange vorher die Kinder angemeldet werden müssen und ob das Kriterium „Geschwisterkind“ eine Rolle spielt.

Abteilungsleiterin Tageseinrichtungen für Kinder Bub führt aus, dass die Anmeldung sechs Monate vor dem Bedarf vorgenommen werden soll. Das Kriterium „Geschwisterkind“ soll in den Katalog der Aufnahmekriterien einfließen.

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

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