§ 219/4 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Produkt "Presse- und Öffentlichkeitsarbeit" in Höhe von 30.000 €; hier: Bekanntgabe einer Eilentscheidung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Bei dem Produktsachkonto 1130000-44314000 handelt es sich um ein Querschnittsbudget, auf dem sämtliche Rechnungen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gebucht werden. Diese Vorgehensweise ist seit Einführung der Doppik neu. Aufgrund der fehlenden Erfahrung wurde der Haushaltsansatz zu gering festgesetzt, so dass die Mittel nun ausgeschöpft sind. Über weitere Produktsachkonten innerhalb des abgegrenzten Haushaltsbudgets kann keine Deckung erzielt werden. Ersatzdeckungsmittel sind nicht vorhanden.

Für die Stellenausschreibungen Baubürgermeister (m/w) und Persönlicher Referent (m/w) des Oberbürgermeisters werden kurzfristig Mittel benötigt.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit (Skonto) trifft Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim am 20.09.2013 gemäß  § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg folgende Eilentscheidung:
Auf dem Querschnittsbudget 1130000-44314000 werden 30.000,- € überplanmäßig bereitgestellt.

Von der o. g. Eilentscheidung wird zustimmend Kenntnis genommen.

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