§ 214 - Bebauungsplan Gewerbepark Schwäbisch Hall-West - 1. Änderung; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/Behörden und Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Der Bebauungsplan "Gewerbepark Schwäbisch Hall – West - 1. Änderung" hat die Änderung von Gewerbefläche in ein Sondergebiet (Verlagerung Lebensmitteldiscounter) und eine Änderung von Gemeinbedarfsfläche (bisher Feuerwache) in eine Gewerbefläche zum Inhalt.

Der Bebauungsplanentwurf lag vom 06.08.2013 bis 06.09.2013 öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen.

Von Seiten der Träger öffentlicher Belange ging eine Stellungnahmen ein:

Der Regionalverband Heilbronn-Franken lehnt das Vorhaben ab. In der Anlage ist die Stellungnahme des Regionalverbandes mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen aufgeführt. Ferner liegt eine Kopie des Gutachtens der GMA zu dieser Thematik bei.

Ableitung aus dem Flächennutzungsplan
Die Flächen des Plangebietes sind entsprechend des Bebauungsplans „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche und Gemeinbedarfsflächen dargestellt.

Die Bebauungsplanänderung ist somit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 können im beschleunigten Verfahren Bebauungspläne auch aufgestellt werden bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist, soweit die städtebauliche Entwicklung hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Dies ist durch die geringfügigen Änderungen im vorliegenden Fall gewährleistet.

Der Flächennutzungsplan ist somit gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 im Zuge der Berichtigung anzupassen.

Anlage 1: GMA-Auswirkungsanalyse

Anlage 2: Lageplan

 

Stadträtin Herrmann merkt an, dass sie sich bei ihrer Entscheidung auf die Aussage von Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann verlässt, dass der Regionalverband die Abwägung der Stadt so akzeptiert.

Beschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie oben erläutert, entschieden. Der Textteil zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt.

A.) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0183-01/01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall - West - 1. Änderung"
Der Bebauungsplan Nr. 0183-01/01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West - 1. Änderung" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro mquadrat aus Bad Boll im M 1:1.000 vom 08.07.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West - 1. Änderung"
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West – 1. Änderung" werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil vom Büro mquadrat, Bad Boll, vom 16.09.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West – 1. Änderung".

(einstimmig - 33 -)

Meine Werkzeuge