§ 6 - Nutzungsentgelte für die Anmietung des Neubausaals und der Hospitalkirche (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Eigenbetrieb Touristik und Marketing bewirtschaftet die Gebäude Neubausaal und Hospitalkirche, wobei die bauliche Unterhaltung und die damit verbundenen Kosten bei der Stadt Schwäbisch Hall liegen. Die Höhe der Miet- und Nebenkosten wurden im Jahr 2003 durch den Aufsichtsrat der damaligen TMG Touristik- und Marketinggesellschaft mbH beschlossen. Die Gebäude sind an jeweils ca. 100 Tagen im Jahr belegt.

Das Pachtverhältnis über die gastronomische Nutzung des Neubausaals mit der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft endet am 30.09.2016, wobei der Pächter eine Option zur Verlängerung des Pachvertrags für weitere 5 Jahre hat.
Beim Neubau handelt es sich zu ca. 75 Prozent um kommerzielle Veranstaltungen und bei der Hospitalkirche zu ca. 80 Prozent um kulturelle gemeinnützige einheimische Veranstaltungen. Mit der Vermietung konnte im Jahr 2011, unter Berücksichtigung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben der TM, eine Kostendeckung in Höhe von 34 Prozent erreicht werden. Im Jahr 2012 stieg die Kostendeckung durch Einsparungen in Höhe von 40.000 € auf 43 Prozent. Die Einsparungen wurden durch energieeffiziente Maßnahmen und Umstrukturierungen beim Personal erzielt. Bei gleichbleibenden Einnahmen wird der Kostendeckungsgrad, aufgrund von tariflich bedingten Mehrkosten für Personal und höheren Energiekosten, tendenziell sinken.
Die TM hat mit den einheimischen Kulturschaffenden sehr intensiv über die geplante Erhöhungen diskutiert. Dabei wurde relativ einvernehmlich der Rahmen der Gebührenerhöhung für einheimische Kulturschaffende festgelegt und Forderungen entwickelt wie bspw. die Senkung der Nebenkosten für die Nutzung der Flügel und des Klaviers. Die TM schlägt daher folgende neue Gebührenordnung (siehe Anlage 1) vor, wobei die Gebühren zweijährig, in Anlehung an die vom statistischen Landesamt veröffentlichte Inflationsrate, angepasst wird. Die vorgeschlagene Erhöhung berücksichtigt eine Ermäßigung für einheimische Kulturschaffende. Durch die Erhöhung könnten bei gleicher Belegung Mehreinnahmen in Höhe von 16.000 Euro erzielt werden. Damit würde der voraussichtliche Kostendeckungsgrad bei 53% liegen. Würden nur die Nutzungsentgelte der kommerziellen Veranstalterinnen und Veranstalter erhöht, könnten die Mehreinnahmen voraussichtlich nur um 11.000 Euro gesteigert werden, was einem Kostendeckungsgrad von 49% entsprechen würde. Bei den Angaben zum Kostendeckungsgrad ist zu beachten, dass darin nur die laufenden Kosten berücksichtigt wurden. Die getätigten investiven Kosten verschlechtern den Kostendeckungsgrad zusätzlich. Aus dem Vergleich mit den Nutzungsentgelten benachbarter Einrichtungen (siehe Anlage 2) zeigt sich, dass die geplanten Erhöhungen angemessen sind.

Anlage 1 a): Gebührenordnung Hospitalkirche Alternative 1

Anlage 1 b) Gebührenordnung Neubausaal Alternative 1

Anlage 2: Übersicht Grundmieten Veranstaltungsräume

Anlage 3: Präsentation

Beschluss:

Der Erhöhung der Nutzungsentgelte (gemäß Anlage 1) für kommerzielle und gemeinnützige einheimische Veranstalterinnen und Veranstalter im Neubausaal und der Hospitalkirche sowie der zweijährigen Entgeltanpassung, in Anlehung an die Infaltionsrate, wird zugestimmt. Diese tritt zum 1. Oktober 2013 in Kraft.

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