3886768/meetingminutes/4684362/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Der Eigenbetrieb Touristik und Marketing bewirtschaftet die Geb&auml;ude Neubausaal und Hospitalkirche, wobei die bauliche Unterhaltung und die damit verbundenen Kosten bei der Stadt Schw&auml;bisch Hall liegen. Die H&ouml;he der Miet- und Nebenkosten wurden im Jahr 2003 durch den Aufsichtsrat der damaligen TMG Touristik- und Marketinggesellschaft mbH beschlossen. Die Geb&auml;ude sind an jeweils ca. 100 Tagen im Jahr belegt.</p>
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Der Eigenbetrieb Touristik und Marketing bewirtschaftet die Geb&auml;ude Neubausaal und Hospitalkirche, wobei die bauliche Unterhaltung und die damit verbundenen Kosten bei der Stadt Schw&auml;bisch Hall liegen. Die H&ouml;he der Miet- und Nebenkosten wurden im Jahr 2003 durch den Aufsichtsrat der damaligen TMG Touristik- und Marketinggesellschaft mbH beschlossen. Die Geb&auml;ude sind an jeweils ca. 100 Tagen im Jahr belegt.<br />
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Das Pachtverh&auml;ltnis &uuml;ber die gastronomische Nutzung des Neubausaals mit der B&auml;uerlichen Erzeugergemeinschaft endet am 30.09.2016, wobei der P&auml;chter eine Option zur Verl&auml;ngerung des Pachvertrags f&uuml;r weitere f&uuml;nf Jahre hat.<br />
Das Pachtverh&auml;ltnis &uuml;ber die gastronomische Nutzung des Neubausaals mit der B&auml;uerlichen Erzeugergemeinschaft endet am 30.09.2016, wobei der P&auml;chter eine Option zur Verl&auml;ngerung des Pachvertrags f&uuml;r weitere 5 Jahre hat.<br />
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Beim Neubau handelt es sich zu ca. 75 % um kommerzielle Veranstaltungen und bei der Hospitalkirche zu ca. 80 % um kulturelle gemeinn&uuml;tzige einheimische Veranstaltungen.&nbsp; Mit der Vermietung konnte im Jahr 2011 unter Ber&uuml;cksichtigung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben der TM eine Kostendeckung in H&ouml;he von 34 % erreicht werden. Im Jahr 2012 stieg die Kostendeckung durch Einsparungen in H&ouml;he von 40.000 &euro; auf 43 %. Die Einsparungen wurden durch energieeffiziente Ma&szlig;nahmen und Umstrukturierungen beim Personal erzielt. Bei gleichbleibenden Einnahmen wird der Kostendeckungsgrad, aufgrund von tariflich bedingten Mehrkosten f&uuml;r Personal und h&ouml;heren Energiekosten, tendenziell sinken.</p>
Beim Neubau handelt es sich zu ca. 75 Prozent um kommerzielle Veranstaltungen und bei der Hospitalkirche zu ca. 80 Prozent um kulturelle gemeinn&uuml;tzige einheimische Veranstaltungen. Mit der Vermietung konnte im Jahr 2011, unter Ber&uuml;cksichtigung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben der TM, eine Kostendeckung in H&ouml;he von 34 Prozent erreicht werden. Im Jahr 2012 stieg die Kostendeckung durch Einsparungen in H&ouml;he von 40.000 &euro; auf 43 Prozent. Die Einsparungen wurden durch energieeffiziente Ma&szlig;nahmen und Umstrukturierungen beim Personal erzielt. Bei gleichbleibenden Einnahmen wird der Kostendeckungsgrad, aufgrund von tariflich bedingten Mehrkosten f&uuml;r Personal und h&ouml;heren Energiekosten, tendenziell sinken.<br />
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Die TM hat mit den einheimischen Kulturschaffenden sehr intensiv &uuml;ber die geplante Erh&ouml;hungen diskutiert. Dabei wurde relativ einvernehmlich der Rahmen der Geb&uuml;hrenerh&ouml;hung f&uuml;r einheimische Kulturschaffende festgelegt und Forderungen entwickelt wie bspw. die Senkung der Nebenkosten f&uuml;r die Nutzung der Fl&uuml;gel und des Klaviers. Die TM schl&auml;gt daher folgende neue Geb&uuml;hrenordnung (siehe Anlage 1) vor, wobei die Geb&uuml;hren zweij&auml;hrig, in Anlehung an die vom statistischen Landesamt ver&ouml;ffentlichte Inflationsrate, angepasst wird. Die vorgeschlagene Erh&ouml;hung ber&uuml;cksichtigt eine Erm&auml;&szlig;igung f&uuml;r einheimische Kulturschaffende. Durch die Erh&ouml;hung k&ouml;nnten bei gleicher Belegung Mehreinnahmen in H&ouml;he von 16.000 Euro erzielt werden. Damit w&uuml;rde der voraussichtliche Kostendeckungsgrad bei 53% liegen. W&uuml;rden nur die Nutzungsentgelte der kommerziellen Veranstalterinnen und Veranstalter erh&ouml;ht, k&ouml;nnten die Mehreinnahmen voraussichtlich nur um 11.000 Euro gesteigert werden, was einem Kostendeckungsgrad von 49% entsprechen w&uuml;rde. Bei den Angaben zum Kostendeckungsgrad ist zu beachten, dass darin nur die laufenden Kosten ber&uuml;cksichtigt wurden. Die get&auml;tigten investiven Kosten verschlechtern den Kostendeckungsgrad zus&auml;tzlich. Aus dem Vergleich mit den Nutzungsentgelten benachbarter Einrichtungen (siehe Anlage 2) zeigt sich, dass die geplanten Erh&ouml;hungen angemessen sind.</p>
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Die TM hat mit den einheimischen Kulturschaffenden sehr intensiv &uuml;ber die geplante Erh&ouml;hungen diskutiert. Dabei wurde relativ einvernehmlich der Rahmen der Geb&uuml;hrenerh&ouml;hung f&uuml;r einheimische Kulturschaffende festgelegt und Forderungen entwickelt wie bspw. die Senkung der Nebenkosten f&uuml;r die Nutzung der Fl&uuml;gel und des Klaviers. Die TM schl&auml;gt daher anliegende neue Geb&uuml;hrenordnung vor, wobei die Geb&uuml;hren zweij&auml;hrig, in Anlehnung an die vom statistischen Landesamt ver&ouml;ffentlichte Inflationsrate angepasst wird. Die vorgeschlagene Erh&ouml;hung ber&uuml;cksichtigt eine Erm&auml;&szlig;igung f&uuml;r einheimische Kulturschaffende. Durch die Erh&ouml;hung k&ouml;nnten bei gleicher Belegung Mehreinnahmen in H&ouml;he von 16.000 &euro; erzielt werden. Damit w&uuml;rde der voraussichtliche Kostendeckungsgrad bei 53 % liegen. W&uuml;rden nur die Nutzungsentgelte der kommerziellen Veranstalterinnen und Veranstalter erh&ouml;ht, k&ouml;nnten die Mehreinnahmen voraussichtlich nur um 11.000 &euro; gesteigert werden, was einem Kostendeckungsgrad von 49 % entsprechen w&uuml;rde. Bei den Angaben zum Kostendeckungsgrad ist zu beachten, dass darin nur die laufenden Kosten ber&uuml;cksichtigt wurden. Die get&auml;tigten investiven Kosten verschlechtern den Kostendeckungsgrad zus&auml;tzlich. Aus dem Vergleich mit den Nutzungsentgelten benachbarter Einrichtungen zeigt sich, dass die geplanten Erh&ouml;hungen angemessen sind.</p>
 
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Anlage 1 a): [[Media:151-12_3-Hospitalkirche.pdf{{!}}Geb&uuml;hrenordnung Hospitalkirche Alternative 1]]</p>
 
Anlage 1 a): [[Media:151-12_3-Hospitalkirche.pdf{{!}}Geb&uuml;hrenordnung Hospitalkirche Alternative 1]]</p>
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Anlage 3: [[Media:151-12_3-Praesentation.pdf{{!}}Pr&auml;sentation]]</p>
 
Anlage 3: [[Media:151-12_3-Praesentation.pdf{{!}}Pr&auml;sentation]]</p>
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<u>Erste B&uuml;rgermeisterin Wilhelm</u> f&uuml;hrt aus, dass der Neubausaal und die Hospitalkirche an ca. 100 Tagen im Jahr belegt sind. Den Neubausaal nutzen 75 % kommerzielle Veranstalter, die Hospitalkirche ca. 80 % kulturell gemeinn&uuml;tzige Veranstalter. Der Kostendeckungsgrad betr&auml;gt 43 % ohne Investitionen; er kann durch die Erh&ouml;hung der Nutzungsentgelte auf 53 % gesteigert werden. Zu den konzeptionellen &Uuml;berlegungen f&uuml;hrt Erste B&uuml;rgermeisterin Wilhelm aus, dass hiermit nicht unerhebliche Investitionen verbunden sind, deren Umsetzung momentan nicht geplant sind.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Rabe</u> sieht die Erarbeitung eines Marketingkonzepts f&uuml;r unerl&auml;sslich an. Ohne ein solches Konzept eine Erh&ouml;hung durchzuf&uuml;hren w&auml;re kontraproduktiv und w&uuml;rde eher den Charakter der Abschreckung vermitteln.</p>
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<u>Erste B&uuml;rgermeisterin Wilhelm</u> betont nochmals, dass das Marketingkonzept nur dann Sinn macht, wenn an Investitionen gedacht ist. Durch beispielsweise fehlende Nebenr&auml;ume sind Gro&szlig;veranstaltungen derzeit nicht m&ouml;glich. Sie verweist auf schlechte Erfahrungen im Rahmen des Bildungskongresses.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> gibt zu bedenken, dass gr&ouml;&szlig;ere Investitionen den Kostendeckungsgrad verschlechtern. Er h&auml;lt eine Erh&ouml;hung in diesem Rahmen f&uuml;r vertretbar.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> m&ouml;chte die einheimischen Kulturschaffenden unterst&uuml;tzen. Eine Unterscheidung in der Erh&ouml;hung der Nutzungsentgelte wurde nicht getroffen.</p>
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<u>Erste B&uuml;rgermeisterin Wilhelm</u> verweist auf die Sitzungsvorlage. Hier wurde dargestellt, dass ohne die Erh&ouml;hung f&uuml;r einheimische Kulturschaffende der Kostendeckungsgrad nur 49 % betr&auml;gt. Sie weist au&szlig;erdem darauf hin, dass die Erh&ouml;hung der Nutzungsentgelte in Absprache mit den Kulturschaffenden festgelegt wurde.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> stellt zum Verfahren klar:<br />
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Das Aussetzen der Erh&ouml;hung der Nutzungsentgelte f&uuml;r einheimische Kulturschaffende wurde im VFA 22.04. bzw. GR 15.05.13 abschl&auml;gig beschieden - deshalb hier diese Sitzungsvorlage.</p>
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<u>Stadtrat Preisendanz</u> nimmt Bezug auf das riesige Kulturangebot in Schw&auml;bisch Hall. Er ist der Ansicht, dass es durchaus angemessen ist, den Kostendeckungsgrad nach oben zu schrauben.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> h&auml;lt eine Entgeltanhebung ohne Leistungs&auml;nderung f&uuml;r nicht akzeptabel.</p>
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Hieraus entgegnet <u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u>, dass sich zwar die Leistungen nicht ver&auml;ndert haben, jedoch Strom und auch Personalkosten in den letzten zehn Jahren gestiegen sind.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Parpart</u> h&auml;lt die Entgelterh&ouml;hung f&uuml;r das falsche Signal. Sie h&auml;lt das, was die Stadt durch die Kulturschaffenden zur&uuml;ck bekommt, f&uuml;r h&ouml;herwertig.</p>
 
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Der Erh&ouml;hung der Nutzungsentgelte (gem&auml;&szlig; Anlage 1) f&uuml;r kommerzielle und gemeinn&uuml;tzige einheimische Veranstalterinnen und Veranstalter im Neubausaal und der Hospitalkirche sowie der zweij&auml;hrigen Entgeltanpassung, in Anlehung an die Infaltionsrate, wird zugestimmt. Diese tritt zum 1. Oktober 2013 in Kraft.</p>
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Der Erh&ouml;hung der Nutzungsentgelte (gem&auml;&szlig; Anlage 1) f&uuml;r kommerzielle und gemeinn&uuml;tzige einheimische Veranstalterinnen und Veranstalter im Neubausaal und der Hospitalkirche sowie der zweij&auml;hrigen Entgeltanpassung, in Anlehnung an die Inflationsrate, wird zugestimmt. Diese tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.<br />
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Aktuelle Version vom 5. November 2013, 14:16 Uhr

Sachvortrag:

Der Eigenbetrieb Touristik und Marketing bewirtschaftet die Gebäude Neubausaal und Hospitalkirche, wobei die bauliche Unterhaltung und die damit verbundenen Kosten bei der Stadt Schwäbisch Hall liegen. Die Höhe der Miet- und Nebenkosten wurden im Jahr 2003 durch den Aufsichtsrat der damaligen TMG Touristik- und Marketinggesellschaft mbH beschlossen. Die Gebäude sind an jeweils ca. 100 Tagen im Jahr belegt.
Das Pachtverhältnis über die gastronomische Nutzung des Neubausaals mit der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft endet am 30.09.2016, wobei der Pächter eine Option zur Verlängerung des Pachvertrags für weitere fünf Jahre hat.
Beim Neubau handelt es sich zu ca. 75 % um kommerzielle Veranstaltungen und bei der Hospitalkirche zu ca. 80 % um kulturelle gemeinnützige einheimische Veranstaltungen.  Mit der Vermietung konnte im Jahr 2011 unter Berücksichtigung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben der TM eine Kostendeckung in Höhe von 34 % erreicht werden. Im Jahr 2012 stieg die Kostendeckung durch Einsparungen in Höhe von 40.000 € auf 43 %. Die Einsparungen wurden durch energieeffiziente Maßnahmen und Umstrukturierungen beim Personal erzielt. Bei gleichbleibenden Einnahmen wird der Kostendeckungsgrad, aufgrund von tariflich bedingten Mehrkosten für Personal und höheren Energiekosten, tendenziell sinken.

Die TM hat mit den einheimischen Kulturschaffenden sehr intensiv über die geplante Erhöhungen diskutiert. Dabei wurde relativ einvernehmlich der Rahmen der Gebührenerhöhung für einheimische Kulturschaffende festgelegt und Forderungen entwickelt wie bspw. die Senkung der Nebenkosten für die Nutzung der Flügel und des Klaviers. Die TM schlägt daher anliegende neue Gebührenordnung vor, wobei die Gebühren zweijährig, in Anlehnung an die vom statistischen Landesamt veröffentlichte Inflationsrate angepasst wird. Die vorgeschlagene Erhöhung berücksichtigt eine Ermäßigung für einheimische Kulturschaffende. Durch die Erhöhung könnten bei gleicher Belegung Mehreinnahmen in Höhe von 16.000 € erzielt werden. Damit würde der voraussichtliche Kostendeckungsgrad bei 53 % liegen. Würden nur die Nutzungsentgelte der kommerziellen Veranstalterinnen und Veranstalter erhöht, könnten die Mehreinnahmen voraussichtlich nur um 11.000 € gesteigert werden, was einem Kostendeckungsgrad von 49 % entsprechen würde. Bei den Angaben zum Kostendeckungsgrad ist zu beachten, dass darin nur die laufenden Kosten berücksichtigt wurden. Die getätigten investiven Kosten verschlechtern den Kostendeckungsgrad zusätzlich. Aus dem Vergleich mit den Nutzungsentgelten benachbarter Einrichtungen zeigt sich, dass die geplanten Erhöhungen angemessen sind.

Anlage 1 a): Gebührenordnung Hospitalkirche Alternative 1

Anlage 1 b) Gebührenordnung Neubausaal Alternative 1

Anlage 2: Übersicht Grundmieten Veranstaltungsräume

Anlage 3: Präsentation

 

Erste Bürgermeisterin Wilhelm führt aus, dass der Neubausaal und die Hospitalkirche an ca. 100 Tagen im Jahr belegt sind. Den Neubausaal nutzen 75 % kommerzielle Veranstalter, die Hospitalkirche ca. 80 % kulturell gemeinnützige Veranstalter. Der Kostendeckungsgrad beträgt 43 % ohne Investitionen; er kann durch die Erhöhung der Nutzungsentgelte auf 53 % gesteigert werden. Zu den konzeptionellen Überlegungen führt Erste Bürgermeisterin Wilhelm aus, dass hiermit nicht unerhebliche Investitionen verbunden sind, deren Umsetzung momentan nicht geplant sind.

Stadträtin Rabe sieht die Erarbeitung eines Marketingkonzepts für unerlässlich an. Ohne ein solches Konzept eine Erhöhung durchzuführen wäre kontraproduktiv und würde eher den Charakter der Abschreckung vermitteln.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm betont nochmals, dass das Marketingkonzept nur dann Sinn macht, wenn an Investitionen gedacht ist. Durch beispielsweise fehlende Nebenräume sind Großveranstaltungen derzeit nicht möglich. Sie verweist auf schlechte Erfahrungen im Rahmen des Bildungskongresses.

Stadtrat Kaiser gibt zu bedenken, dass größere Investitionen den Kostendeckungsgrad verschlechtern. Er hält eine Erhöhung in diesem Rahmen für vertretbar.

Stadträtin Herrmann möchte die einheimischen Kulturschaffenden unterstützen. Eine Unterscheidung in der Erhöhung der Nutzungsentgelte wurde nicht getroffen.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm verweist auf die Sitzungsvorlage. Hier wurde dargestellt, dass ohne die Erhöhung für einheimische Kulturschaffende der Kostendeckungsgrad nur 49 % beträgt. Sie weist außerdem darauf hin, dass die Erhöhung der Nutzungsentgelte in Absprache mit den Kulturschaffenden festgelegt wurde.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt zum Verfahren klar:
Das Aussetzen der Erhöhung der Nutzungsentgelte für einheimische Kulturschaffende wurde im VFA 22.04. bzw. GR 15.05.13 abschlägig beschieden - deshalb hier diese Sitzungsvorlage.

Stadtrat Preisendanz nimmt Bezug auf das riesige Kulturangebot in Schwäbisch Hall. Er ist der Ansicht, dass es durchaus angemessen ist, den Kostendeckungsgrad nach oben zu schrauben.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt hält eine Entgeltanhebung ohne Leistungsänderung für nicht akzeptabel.

Hieraus entgegnet Oberbürgermeister Pelgrim, dass sich zwar die Leistungen nicht verändert haben, jedoch Strom und auch Personalkosten in den letzten zehn Jahren gestiegen sind.

Stadträtin Parpart hält die Entgelterhöhung für das falsche Signal. Sie hält das, was die Stadt durch die Kulturschaffenden zurück bekommt, für höherwertig.

Beschluss:

Der Erhöhung der Nutzungsentgelte (gemäß Anlage 1) für kommerzielle und gemeinnützige einheimische Veranstalterinnen und Veranstalter im Neubausaal und der Hospitalkirche sowie der zweijährigen Entgeltanpassung, in Anlehnung an die Inflationsrate, wird zugestimmt. Diese tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.
(25 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen)

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