3886768/meetingminutes/4684356/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Die vollst&auml;ndige Kalkulation der Friedhofsgeb&uuml;hren liegt l&auml;ngere Zeit zur&uuml;ck. In den letzten 12 Jahren wurden weitere Grabarten und Bestattungsleistungen zus&auml;tzlich angeboten und dem Geb&uuml;hrenkatalog hinzugef&uuml;gt. Die H&ouml;he der Geb&uuml;hren wurden dazu einzeln kalkuliert oder festgelegt.</p>
+
Die vollst&auml;ndige Kalkulation der Friedhofsgeb&uuml;hren liegt l&auml;ngere Zeit zur&uuml;ck. In den letzten zw&ouml;lf Jahren wurden weitere Grabarten und Bestattungsleistungen zus&auml;tzlich angeboten und dem Geb&uuml;hrenkatalog hinzugef&uuml;gt. Die H&ouml;he der Geb&uuml;hren wurden dazu einzeln kalkuliert oder festgelegt.</p>
<p align="JUSTIFY">
+
<p>
Die Kalkulation der Friedhofsgeb&uuml;hren selbst weist gegen&uuml;ber anderen Kalkulationen signifikante Besonderheiten auf. Sie gilt als die anspruchsvollste und komplizierteste Kalkulation &ndash; nicht zuletzt wegen der typischen Vielzahl von Geb&uuml;hrens&auml;tzen im Friedhofsbereich, die kalkuliert werden m&uuml;ssen, und der oftmals anzutreffenden geb&uuml;hrenuntypischen Wettbewerbssituation, da es weder rechtlich noch wirtschaftlich eine &bdquo;Zwangsnachfrage&ldquo; nach &ouml;rtlichen Friedhofsleistungen gibt.<br />
+
Die Kalkulation der Friedhofsgeb&uuml;hren selbst weist gegen&uuml;ber anderen Kalkulationen signifikante Besonderheiten auf. Sie gilt als die anspruchsvollste und komplizierteste Kalkulation - nicht zuletzt wegen der typischen Vielzahl von Geb&uuml;hrens&auml;tzen im Friedhofsbereich, die kalkuliert werden m&uuml;ssen, und der oftmals anzutreffenden geb&uuml;hrenuntypischen Wettbewerbssituation, da es weder rechtlich noch wirtschaftlich eine &bdquo;Zwangsnachfrage&ldquo; nach &ouml;rtlichen Friedhofsleistungen gibt.<br />
 
Die Grabnutzungen bieten dar&uuml;ber hinaus aufgrund ihres langen Nutzungszeitraums, die in der Regel &uuml;ber den kommunalrechtlich vorgeschriebenen Kalkulationszeitraum weit hinausgehen, besondere Herausforderungen.</p>
 
Die Grabnutzungen bieten dar&uuml;ber hinaus aufgrund ihres langen Nutzungszeitraums, die in der Regel &uuml;ber den kommunalrechtlich vorgeschriebenen Kalkulationszeitraum weit hinausgehen, besondere Herausforderungen.</p>
<p align="JUSTIFY">
+
<p>
 
Als Kalkulationszeitraum f&uuml;r die zugrunde liegende Geb&uuml;hrenkalkulation wurden die Jahre 2013 bis 2017 festgelegt. Da der Kalkulationszeitraum ein zuk&uuml;nftiger Zeitraum sein muss, ist die Kalkulation als Prognoserechnung anzusehen, in der die voraussichtlichen ansatzf&auml;higen Kosten und die erwartete Inanspruchnahme der &ouml;ffentlichen Einrichtungen zu bemessen ist.<br />
 
Als Kalkulationszeitraum f&uuml;r die zugrunde liegende Geb&uuml;hrenkalkulation wurden die Jahre 2013 bis 2017 festgelegt. Da der Kalkulationszeitraum ein zuk&uuml;nftiger Zeitraum sein muss, ist die Kalkulation als Prognoserechnung anzusehen, in der die voraussichtlichen ansatzf&auml;higen Kosten und die erwartete Inanspruchnahme der &ouml;ffentlichen Einrichtungen zu bemessen ist.<br />
Die Bemessung der Geb&uuml;hr erfolgt demnach kosten- und leistungsbezogen.</p>
+
Die Bemessung der Geb&uuml;hr erfolgt demnach kosten- und&nbsp; leistungsbezogen.</p>
<p align="JUSTIFY">
+
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In der Kalkulation sind die Kosten jedoch nicht strikt von den Leistungen zu trennen.<br />
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In der Kalkulation sind die Kosten jedoch nicht strikt von den Leistungen zu trennen. Leistungen im Bereich der Bestattungen und der &Uuml;berlassung von Grabst&auml;tten sind hinsichtlich ihrer Art und dem Umfang der jeweils zugewendeten Leistungen nicht homogen.<br />
Leistungen im Bereich der Bestattungen und der &Uuml;berlassung von Grabst&auml;tten sind hinsichtlich ihrer Art und dem Umfang der jeweils zugewendeten Leistungen nicht homogen.<br />
+
Das hei&szlig;t, dass Erdbestattungen, Urnenbeisetzungen, doppeltiefe Gr&auml;ber, Erd- und Urnengr&auml;ber sowie diverse anonyme Grabformen eine derartige F&uuml;lle an h&ouml;chst unterschiedlichen Leistungsarten bilden, dass dem Gebot einer leistungsproportionalen Bemessung der Benutzungsgeb&uuml;hren nur durch differenzierte Geb&uuml;hrens&auml;tze innerhalb der Geb&uuml;hrentatbest&auml;nde &bdquo;Bestattungen&ldquo; und &bdquo;Grabnutzungen&ldquo; entsprochen werden kann. Daher muss die Geb&uuml;hrenbemessung auf die Nutzungsdauer, die Grabgr&ouml;&szlig;e, die Pflegeintensit&auml;t der Grabstelle, dem Bestattungsaufwand und anderen Kosten-Einflussgr&ouml;&szlig;en abgestimmt werden. Auf diese Art kann man zu differenzierten Geb&uuml;hrens&auml;tzen gelangen, die als leistungspoportional angesehen werden k&ouml;nnen.</p>
Das hei&szlig;t, dass Erdbestattungen, Urnenbeisetzungen, doppeltiefe Gr&auml;ber, Erd- und Urnengr&auml;ber, sowie diverse anonyme Grabformen eine derartige F&uuml;lle an h&ouml;chst unterschiedlichen Leistungsarten bilden, dass dem Gebot einer leistungsproportionalen Bemessung der Benutzungsgeb&uuml;hren nur durch differenzierte Geb&uuml;hrens&auml;tze innerhalb der Geb&uuml;hrentatbest&auml;nde &bdquo;Bestattungen&ldquo; und &bdquo;Grabnutzungen&ldquo; entsprochen werden kann. Daher muss die Geb&uuml;hrenbemessung auf die Nutzungsdauer, die Grabgr&ouml;&szlig;e, die Pflegeintensit&auml;t der Grabstelle, dem Bestattungsaufwand und anderen Kosten-Einflussgr&ouml;&szlig;en abgestimmt werden. Auf diese Art kann man zu differenzierten Geb&uuml;hrens&auml;tzen gelangen, die als leistungspoportional angesehen werden k&ouml;nnen.</p>
+
<p>
<p align="JUSTIFY">
+
 
Pauschale Bemessungen wie Bestattungsfallzahlen alleine gen&uuml;gen diesen hohen Anforderungen allerdings nicht.</p>
 
Pauschale Bemessungen wie Bestattungsfallzahlen alleine gen&uuml;gen diesen hohen Anforderungen allerdings nicht.</p>
<p align="JUSTIFY">
+
<p>
 
Daher ist es begr&uuml;ndet, sowohl die Grabgr&ouml;&szlig;e als auch die Fallzahlen aus den Jahren 2009 bis 2012 f&uuml;r die Kalkulation heranzuziehen.</p>
 
Daher ist es begr&uuml;ndet, sowohl die Grabgr&ouml;&szlig;e als auch die Fallzahlen aus den Jahren 2009 bis 2012 f&uuml;r die Kalkulation heranzuziehen.</p>
<p align="JUSTIFY">
+
<p>
 
Die kalkulatorischen M&ouml;glichkeiten wurden genutzt, um die Verursachungsgerechtigkeit der Geb&uuml;hren zu verbessern, eine 80%-ige Kostendeckung bei den vorzuhaltenden Pflichtgr&auml;bern, eine 50%-ige Kostendeckung bei Kindergr&auml;bern und eine 100%-ige Kostendeckung bei Wahlgrabarten als Vorschlag der Verwaltung zu unterbreiten.<br />
 
Die kalkulatorischen M&ouml;glichkeiten wurden genutzt, um die Verursachungsgerechtigkeit der Geb&uuml;hren zu verbessern, eine 80%-ige Kostendeckung bei den vorzuhaltenden Pflichtgr&auml;bern, eine 50%-ige Kostendeckung bei Kindergr&auml;bern und eine 100%-ige Kostendeckung bei Wahlgrabarten als Vorschlag der Verwaltung zu unterbreiten.<br />
 
Erfahrungen zeigen, dass mit dieser Vorgehensweise auch die Wiederbelebung der Nachfrage nach Erdgr&auml;bern m&ouml;glich ist. Au&szlig;erdem zeigt sich, dass lenkende Geb&uuml;hren innerhalb der &ouml;ffentlichen Einrichtung &bdquo;Friedhof&ldquo; f&uuml;r eine erfolgreiche Friedhofsbewirtschaftung sinnvoll und notwendig sind.<br />
 
Erfahrungen zeigen, dass mit dieser Vorgehensweise auch die Wiederbelebung der Nachfrage nach Erdgr&auml;bern m&ouml;glich ist. Au&szlig;erdem zeigt sich, dass lenkende Geb&uuml;hren innerhalb der &ouml;ffentlichen Einrichtung &bdquo;Friedhof&ldquo; f&uuml;r eine erfolgreiche Friedhofsbewirtschaftung sinnvoll und notwendig sind.<br />
Um eine 30%-ige Auslastung unserer Aussegnungshallen und Aufbahrungsr&auml;ume wenigstens zu erhalten, ist eine ann&auml;hernde Geb&uuml;hr wie in den umliegenden Gemeinden zweckm&auml;&szlig;ig.</p>
+
Um eine 30%-ige Auslastung unserer Aussegnungshallen und Aufbahrungsr&auml;ume wenigstens zu erhalten, ist eine&nbsp; ann&auml;hernde Geb&uuml;hr wie in den umliegenden Gemeinden zweckm&auml;&szlig;ig.</p>
<p align="JUSTIFY">
+
<p>
Die beiliegende Geb&uuml;hrenkalkulation (Anlage 2) bildet die Grundlage f&uuml;r die neuen Geb&uuml;hren. Dabei wurde auch ber&uuml;cksichtigt, dass</p>
+
Die beiliegende Geb&uuml;hrenkalkulation bildet die Grundlage f&uuml;r die neuen Geb&uuml;hren. Dabei wurde auch ber&uuml;cksichtigt, dass</p>
 
<ul>
 
<ul>
 
<li>
 
<li>
<p align="JUSTIFY">
+
16 % der Nutzfl&auml;che auf dem Waldfriedhof als &Uuml;berhangfl&auml;che au&szlig;er Betracht bleiben und f&uuml;r eine Fotovoltaikanlage &uuml;berlassen werden soll (ca. 4.300 Grabstellen fallen weg),</li>
16% der Nutzfl&auml;che auf dem Waldfriedhof als &Uuml;berhangfl&auml;che au&szlig;er Betracht bleiben und f&uuml;r eine Fotovoltaikanlage &uuml;berlassen werden soll (ca. 4.300 Grabstellen fallen weg),</p>
+
</li>
+
 
<li>
 
<li>
<p align="JUSTIFY">
+
Kriegs- und Ehrengr&auml;ber, insbesondere auf dem Nikolaifriedhof, unber&uuml;cksichtigt bleiben (ca. 5,8% der Nutzfl&auml;che),</li>
Kriegs- und Ehrengr&auml;ber, insbesondere auf dem Nikolaifriedhof, unber&uuml;cksichtigt bleiben (ca. 5,8% der Nutzfl&auml;che),</p>
+
</li>
+
 
<li>
 
<li>
<p align="JUSTIFY">
+
ausgeglichene Verluste aus den Vorjahren au&szlig;en vor bleiben,</li>
ausgeglichene Verluste aus den Vorjahren au&szlig;en vor bleiben,</p>
+
</li>
+
 
<li>
 
<li>
<p align="JUSTIFY">
+
Ruhezeiten und Nutzungszeiten unver&auml;ndert bleiben,</li>
Ruhezeiten und Nutzungszeiten unver&auml;ndert bleiben,</p>
+
</li>
+
 
<li>
 
<li>
<p align="JUSTIFY">
+
von 358 Bestattungen und Beisetzungen pro Jahr auszugehen ist,</li>
von 358 Bestattungen und Beisetzungen pro Jahr auszugehen ist,</p>
+
</li>
+
 
<li>
 
<li>
<p align="JUSTIFY">
+
ein kalkulatorischer Zinssatz von 3,5% zu Grunde gelegt wurde (Darlehenszinssatz ebenso 3,5%).</li>
ein kalkulatorischer Zinssatz von 3,5% zu Grunde gelegt wurde (Darlehenszinssatz ebenso 3,5%).</p>
+
</li>
+
 
</ul>
 
</ul>
<p align="JUSTIFY">
+
<p>
In der Anlage 1 haben wir die bisherigen Leistungen und Geb&uuml;hren den neuen vorgeschlagenen Geb&uuml;hren gegen&uuml;ber gestellt. Gleichzeitig wurden bei den umliegenden St&auml;dten und Gemeinden deren derzeit g&uuml;ltige Geb&uuml;hren f&uuml;r vergleichbare Leistungen abgefragt und ebenfalls unseren bisherigen und k&uuml;nftigen Geb&uuml;hren gegen&uuml;ber gestellt. So erh&auml;lt der Gemeinderat ein objektives Bild &uuml;ber die Geb&uuml;hrenh&ouml;hen in Schw&auml;bisch Hall und im Umland und kann die untypische Wettbewerbssituation zwischen den Friedhofstr&auml;gern besser einsch&auml;tzen.</p>
+
In der Anlage 1 der Sitzungsvorlage haben wir die bisherigen Leistungen und Geb&uuml;hren den neuen vorgeschlagenen Geb&uuml;hren gegen&uuml;ber gestellt. Gleichzeitig wurden bei den umliegenden St&auml;dten und Gemeinden deren derzeit g&uuml;ltige Geb&uuml;hren f&uuml;r vergleichbare Leistungen abgefragt und ebenfalls unseren bisherigen und k&uuml;nftigen Geb&uuml;hren gegen&uuml;ber gestellt. So erh&auml;lt der Gemeinderat ein objektives Bild &uuml;ber die Geb&uuml;hrenh&ouml;hen in Schw&auml;bisch Hall und im Umland und kann die untypische Wettbewerbssituation zwischen den Friedhofstr&auml;gern besser einsch&auml;tzen.</p>
 
<table cellpadding="4" cellspacing="0" width="100%">
 
<table cellpadding="4" cellspacing="0" width="100%">
 
 
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.02cm;">
 
&Uuml;bersicht</p>
 
&Uuml;bersicht</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.08cm;">
 
Bisher</p>
 
Bisher</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.12cm;">
 
&nbsp;</p>
 
&nbsp;</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.08cm;">
 
K&uuml;nftig</p>
 
K&uuml;nftig</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="RIGHT">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.1cm;">
 
&nbsp;</p>
 
&nbsp;</p>
 
</td>
 
</td>
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<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.02cm;">
 
Leistungzeitraum</p>
 
Leistungzeitraum</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.08cm;">
 
2009 &ndash; 2012</p>
 
2009 &ndash; 2012</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.12cm;">
 
&nbsp;</p>
 
&nbsp;</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.08cm;">
 
2014</p>
 
2014</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="RIGHT">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.1cm;">
 
&nbsp;</p>
 
&nbsp;</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 98: Zeile 85:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.02cm;">
 
&nbsp;</p>
 
&nbsp;</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.08cm;">
 
j&auml;hrlich</p>
 
j&auml;hrlich</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.12cm;">
 
&nbsp;</p>
 
&nbsp;</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.08cm;">
 
j&auml;hrlich</p>
 
j&auml;hrlich</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.1cm;">
 
&nbsp;</p>
 
&nbsp;</p>
 
</td>
 
</td>
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<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.02cm;">
Summe Ertr&auml;ge und Erl&ouml;se<br />
+
Summe Ertr&auml;ge und Erl&ouml;se</p>
&nbsp;</p>
+
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p style="text-align: center;">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.08cm;">
 
567.163 &euro;</p>
 
567.163 &euro;</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.12cm;">
 
57,52%</p>
 
57,52%</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p style="text-align: center;">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.08cm;">
 
896.604 &euro;</p>
 
896.604 &euro;</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.1cm;">
 
88,58 %</p>
 
88,58 %</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 143: Zeile 129:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.02cm;">
 +
&nbsp;</p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.08cm;">
 +
&nbsp;</p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.12cm;">
 +
&nbsp;</p>
 +
</td>
 +
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 +
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.08cm;">
 +
&nbsp;</p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.1cm;">
 +
&nbsp;</p>
 +
</td>
 +
</tr>
 +
<tr>
 +
<td>
 +
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.02cm;">
 
Summe Gesamtkosten</p>
 
Summe Gesamtkosten</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p style="text-align: center;">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.08cm;">
 
986.043 &euro;</p>
 
986.043 &euro;</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.12cm;">
 
100,00 %</p>
 
100,00 %</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p style="text-align: center;">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.08cm;">
 
1.012.148 &euro;</p>
 
1.012.148 &euro;</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.1cm;">
 
100,00 %</p>
 
100,00 %</p>
 
</td>
 
</td>
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</table>
 
</table>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
&nbsp;</p>
+
Dar&uuml;ber hinaus sind einige &Auml;nderungen in der Friedhofssatzung notwendig, um die Leistungen, die jetzt neu ins Geb&uuml;hrenverzeichnis aufgenommen wurden, pr&auml;ziser auszuformulieren.</p>
<p align="JUSTIFY">
+
<p>
Dar&uuml;ber hinaus sind einige &Auml;nderungen in der Friedhofssatzung notwendig, um die Leistungen, die jetzt neu ins Geb&uuml;hrenverzeichnis aufgenommen wurden, pr&auml;ziser auszuformulieren ( Anlage 3 und neues Geb&uuml;hrenverzeichnis).</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
 
Im Einzelnen handelt es sich um folgende &Auml;nderungen zum 01.01.2014:</p>
 
Im Einzelnen handelt es sich um folgende &Auml;nderungen zum 01.01.2014:</p>
 
<ul>
 
<ul>
 
<li>
 
<li>
<p align="JUSTIFY">
+
Werbung im Allgemeinen und im Besonderen ist verboten</li>
Werbung im Allgemeinen und im Besonderen ist verboten</p>
+
</li>
+
 
<li>
 
<li>
<p align="JUSTIFY">
+
Als weitere Grabart werden &bdquo;Urnengr&auml;ber in Urnenw&auml;nden&ldquo; angeboten</li>
Als weitere Grabart werden &bdquo;Urnengr&auml;ber in Urnenw&auml;nden&ldquo; angeboten</p>
+
</li>
+
 
<li>
 
<li>
<p align="JUSTIFY">
+
Klarstellungen zum Umgang mit Pflanzfl&auml;chen und Blumenschmuck auf Gr&auml;bern</li>
Klarstellungen zum Umgang mit Pflanzfl&auml;chen und Blumenschmuck auf Gr&auml;bern</p>
+
</li>
+
 
<li>
 
<li>
<p align="JUSTIFY">
+
Nicht zul&auml;ssige Grabausstattungen und liegende Grabplatten auf Rasengr&auml;bern</li>
Nicht zul&auml;ssige Grabausstattungen und liegende Grabplatten auf Rasengr&auml;bern</p>
+
</li>
+
 
<li>
 
<li>
<p align="JUSTIFY">
+
Erh&ouml;hung der Abdeckung von Grabfl&auml;chen von bisher 40% auf 60%.</li>
Erh&ouml;hung der Abdeckung von Grabfl&auml;chen von bisher 40% auf 60%.</p>
+
</li>
+
 
<li>
 
<li>
<p align="JUSTIFY">
+
Verbot von Grabmalen und Grabeinfassungen aus ausbeuterischer Kinderarbeit.</li>
Verbot von Grabmalen und Grabeinfassungen aus ausbeuterischer Kinderarbeit.</p>
+
</li>
+
 
</ul>
 
</ul>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
 
Anlage 1: [[Media:274-13_A1.pdf{{!}}Vergleich Bestattungsgeb&uuml;hren andere St&auml;dte und Gemeinden]]</p>
 
Anlage 1: [[Media:274-13_A1.pdf{{!}}Vergleich Bestattungsgeb&uuml;hren andere St&auml;dte und Gemeinden]]</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Anlage 2: [[Media:274-13_A2.pdf{{!}}Geb&uuml;hrenkalkulation Allevo Kommunalberatung]]</p>
+
Anlage 2: [[Media:274-13_A2.pdf{{!}}Geb&uuml;hrenkalkulation Allevo Kommunalberatung]] (n&ouml;)</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
 
Anlage 3: [[Media:274-13_A3.pdf{{!}}Satzung zur &Auml;nderung der Friedhofssatzung]]</p>
 
Anlage 3: [[Media:274-13_A3.pdf{{!}}Satzung zur &Auml;nderung der Friedhofssatzung]]</p>
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
+
<p align="JUSTIFY">
Der Gemeinderat stimmt der &Auml;nderung der Friedhofssatzung und des Geb&uuml;hrenverzeichnisses (Anlage zur Friedhofssatzung) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zum 01.01.2014 zu.</p>
+
&nbsp;</p>
|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Neue Gebührensätze und Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Schwäbisch Hall zum 01.01.2014|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=30.09.2013|paragraph-template-backlink=3886768/0/meetingminutes|}}
+
<p>
 +
<u>Stadtrat Kaiser</u> m&ouml;chte bei den Bestattungen ein Angebot im Bereich der Reihengr&auml;ber f&uuml;r Menschen mit geringeren Mitteln vorhalten. Er bittet darum, den Kostendeckungsgrad bei Reihengr&auml;bern auf 60 % abzusenken.</p>
 +
<p>
 +
<u>Herr Kasteel</u> beziffert die Auswirkungen: Die Kostendeckung sinkt von 88 % auf 85 %; der Abmangel betr&auml;gt ca. 34.000 &euro; mehr.</p>
 +
<p>
 +
<u>Stadtrat Frank</u> sieht den sozialen Aspekt bei einer Kostendeckung von 88 % bereits ausreichend ber&uuml;cksichtigt.</p>
 +
<p>
 +
<u>Stadtrat H&auml;rtig</u> h&auml;lt eine 100 %ige Kostendeckung bei den Wahlgr&auml;bern f&uuml;r zu hoch. Er stimmt der SPD zu, dass es eine Bestattungsart geben muss, die preiswert und trotzdem piet&auml;tvoll ist. Er wehrt sich au&szlig;erdem dagegen, die heute meist genutzte Bestattungsart - das Urnenwahlgrab - &uuml;ber 100 % zu erh&ouml;hen.</p>
 +
<p>
 +
<u>Stadtrat Preisendanz</u> kann keine soziale K&auml;lte der Verwaltung feststellen. Die Verwaltung hat sich &auml;u&szlig;erst gro&szlig;e M&uuml;he in der Darstellung des Sachverhalts gegeben. Tatsache ist, dass die umliegenden Gemeinden sehr viel h&ouml;here Geb&uuml;hren erheben. Er gibt zu bedenken, dass die Nebenkosten einer Beerdigung die Kosten f&uuml;r das Begr&auml;bnis weit &uuml;bersteigen. Dar&uuml;ber hinaus wird wie alle zwei Jahre im Rahmen der Haushaltsberatungen das strukturelle Defizit Schw&auml;bisch Halls beklagt. Hier w&auml;re die M&ouml;glichkeit hiergegen ma&szlig;voll vorzugehen. F&uuml;r die Einw&auml;nde der SPD-Fraktion bzw. Fraktion B&uuml;ndnis 90/ Die Gr&uuml;nen hat er kein Verst&auml;ndnis.</p>
 +
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> weist nochmals auf den ver&auml;nderten Kalkulationsma&szlig;stab hin. In der neuen Berechnung werden Fallzahlen <strong>und</strong> Aufwendungen zugrunde gelegt. Fr&uuml;her wurden die allgemeinen Aufwendungen nicht ber&uuml;cksichtigt, deshalb ist bspw. die Geb&uuml;hr f&uuml;r Urnenbestattungen so stark angestiegen. Er weist auch darauf hin, dass die von der Geb&uuml;hr Betroffenen immer andere Personen sind; von einer Kostensteigerung zu sprechen ist daher nicht richtig. Insgesamt ist festzuhalten, dass die neue Berechnungsmethode weitaus gerechter ist als das bisher praktizierte.</p>
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<u>Antrag der SPD-Fraktion:</u><br />
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Die 80 %ige Kostendeckung bei den vorzuhaltenden Pflichtgr&auml;bern wird auf 60 % abgesenkt.<br />
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(13 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen)<br />
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<strong>Antrag</strong> somit <strong>abgelehnt.</strong><br />
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<u>Verwaltungsvorschlag:</u><br />
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Der Gemeinderat stimmt der Satzung zur &Auml;nderung der Friedhofssatzung und des Geb&uuml;hrenverzeichnisses (Anlage zur Friedhofssatzung) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zum 01.01.2014 zu.<br />
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Aktuelle Version vom 21. Februar 2019, 10:43 Uhr

Sachvortrag:

Die vollständige Kalkulation der Friedhofsgebühren liegt längere Zeit zurück. In den letzten zwölf Jahren wurden weitere Grabarten und Bestattungsleistungen zusätzlich angeboten und dem Gebührenkatalog hinzugefügt. Die Höhe der Gebühren wurden dazu einzeln kalkuliert oder festgelegt.

Die Kalkulation der Friedhofsgebühren selbst weist gegenüber anderen Kalkulationen signifikante Besonderheiten auf. Sie gilt als die anspruchsvollste und komplizierteste Kalkulation - nicht zuletzt wegen der typischen Vielzahl von Gebührensätzen im Friedhofsbereich, die kalkuliert werden müssen, und der oftmals anzutreffenden gebührenuntypischen Wettbewerbssituation, da es weder rechtlich noch wirtschaftlich eine „Zwangsnachfrage“ nach örtlichen Friedhofsleistungen gibt.
Die Grabnutzungen bieten darüber hinaus aufgrund ihres langen Nutzungszeitraums, die in der Regel über den kommunalrechtlich vorgeschriebenen Kalkulationszeitraum weit hinausgehen, besondere Herausforderungen.

Als Kalkulationszeitraum für die zugrunde liegende Gebührenkalkulation wurden die Jahre 2013 bis 2017 festgelegt. Da der Kalkulationszeitraum ein zukünftiger Zeitraum sein muss, ist die Kalkulation als Prognoserechnung anzusehen, in der die voraussichtlichen ansatzfähigen Kosten und die erwartete Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zu bemessen ist.
Die Bemessung der Gebühr erfolgt demnach kosten- und  leistungsbezogen.

In der Kalkulation sind die Kosten jedoch nicht strikt von den Leistungen zu trennen. Leistungen im Bereich der Bestattungen und der Überlassung von Grabstätten sind hinsichtlich ihrer Art und dem Umfang der jeweils zugewendeten Leistungen nicht homogen.
Das heißt, dass Erdbestattungen, Urnenbeisetzungen, doppeltiefe Gräber, Erd- und Urnengräber sowie diverse anonyme Grabformen eine derartige Fülle an höchst unterschiedlichen Leistungsarten bilden, dass dem Gebot einer leistungsproportionalen Bemessung der Benutzungsgebühren nur durch differenzierte Gebührensätze innerhalb der Gebührentatbestände „Bestattungen“ und „Grabnutzungen“ entsprochen werden kann. Daher muss die Gebührenbemessung auf die Nutzungsdauer, die Grabgröße, die Pflegeintensität der Grabstelle, dem Bestattungsaufwand und anderen Kosten-Einflussgrößen abgestimmt werden. Auf diese Art kann man zu differenzierten Gebührensätzen gelangen, die als leistungspoportional angesehen werden können.

Pauschale Bemessungen wie Bestattungsfallzahlen alleine genügen diesen hohen Anforderungen allerdings nicht.

Daher ist es begründet, sowohl die Grabgröße als auch die Fallzahlen aus den Jahren 2009 bis 2012 für die Kalkulation heranzuziehen.

Die kalkulatorischen Möglichkeiten wurden genutzt, um die Verursachungsgerechtigkeit der Gebühren zu verbessern, eine 80%-ige Kostendeckung bei den vorzuhaltenden Pflichtgräbern, eine 50%-ige Kostendeckung bei Kindergräbern und eine 100%-ige Kostendeckung bei Wahlgrabarten als Vorschlag der Verwaltung zu unterbreiten.
Erfahrungen zeigen, dass mit dieser Vorgehensweise auch die Wiederbelebung der Nachfrage nach Erdgräbern möglich ist. Außerdem zeigt sich, dass lenkende Gebühren innerhalb der öffentlichen Einrichtung „Friedhof“ für eine erfolgreiche Friedhofsbewirtschaftung sinnvoll und notwendig sind.
Um eine 30%-ige Auslastung unserer Aussegnungshallen und Aufbahrungsräume wenigstens zu erhalten, ist eine  annähernde Gebühr wie in den umliegenden Gemeinden zweckmäßig.

Die beiliegende Gebührenkalkulation bildet die Grundlage für die neuen Gebühren. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass

  • 16 % der Nutzfläche auf dem Waldfriedhof als Überhangfläche außer Betracht bleiben und für eine Fotovoltaikanlage überlassen werden soll (ca. 4.300 Grabstellen fallen weg),
  • Kriegs- und Ehrengräber, insbesondere auf dem Nikolaifriedhof, unberücksichtigt bleiben (ca. 5,8% der Nutzfläche),
  • ausgeglichene Verluste aus den Vorjahren außen vor bleiben,
  • Ruhezeiten und Nutzungszeiten unverändert bleiben,
  • von 358 Bestattungen und Beisetzungen pro Jahr auszugehen ist,
  • ein kalkulatorischer Zinssatz von 3,5% zu Grunde gelegt wurde (Darlehenszinssatz ebenso 3,5%).

In der Anlage 1 der Sitzungsvorlage haben wir die bisherigen Leistungen und Gebühren den neuen vorgeschlagenen Gebühren gegenüber gestellt. Gleichzeitig wurden bei den umliegenden Städten und Gemeinden deren derzeit gültige Gebühren für vergleichbare Leistungen abgefragt und ebenfalls unseren bisherigen und künftigen Gebühren gegenüber gestellt. So erhält der Gemeinderat ein objektives Bild über die Gebührenhöhen in Schwäbisch Hall und im Umland und kann die untypische Wettbewerbssituation zwischen den Friedhofsträgern besser einschätzen.

Übersicht

Bisher

 

Künftig

 

Leistungzeitraum

2009 – 2012

 

2014

 

 

jährlich

 

jährlich

 

Summe Erträge und Erlöse

567.163 €

57,52%

896.604 €

88,58 %

 

 

 

 

 

Summe Gesamtkosten

986.043 €

100,00 %

1.012.148 €

100,00 %

Darüber hinaus sind einige Änderungen in der Friedhofssatzung notwendig, um die Leistungen, die jetzt neu ins Gebührenverzeichnis aufgenommen wurden, präziser auszuformulieren.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen zum 01.01.2014:

  • Werbung im Allgemeinen und im Besonderen ist verboten
  • Als weitere Grabart werden „Urnengräber in Urnenwänden“ angeboten
  • Klarstellungen zum Umgang mit Pflanzflächen und Blumenschmuck auf Gräbern
  • Nicht zulässige Grabausstattungen und liegende Grabplatten auf Rasengräbern
  • Erhöhung der Abdeckung von Grabflächen von bisher 40% auf 60%.
  • Verbot von Grabmalen und Grabeinfassungen aus ausbeuterischer Kinderarbeit.

Anlage 1: Vergleich Bestattungsgebühren andere Städte und Gemeinden

Anlage 2: Gebührenkalkulation Allevo Kommunalberatung (nö)

Anlage 3: Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung

 

Stadtrat Kaiser möchte bei den Bestattungen ein Angebot im Bereich der Reihengräber für Menschen mit geringeren Mitteln vorhalten. Er bittet darum, den Kostendeckungsgrad bei Reihengräbern auf 60 % abzusenken.

Herr Kasteel beziffert die Auswirkungen: Die Kostendeckung sinkt von 88 % auf 85 %; der Abmangel beträgt ca. 34.000 € mehr.

Stadtrat Frank sieht den sozialen Aspekt bei einer Kostendeckung von 88 % bereits ausreichend berücksichtigt.

Stadtrat Härtig hält eine 100 %ige Kostendeckung bei den Wahlgräbern für zu hoch. Er stimmt der SPD zu, dass es eine Bestattungsart geben muss, die preiswert und trotzdem pietätvoll ist. Er wehrt sich außerdem dagegen, die heute meist genutzte Bestattungsart - das Urnenwahlgrab - über 100 % zu erhöhen.

Stadtrat Preisendanz kann keine soziale Kälte der Verwaltung feststellen. Die Verwaltung hat sich äußerst große Mühe in der Darstellung des Sachverhalts gegeben. Tatsache ist, dass die umliegenden Gemeinden sehr viel höhere Gebühren erheben. Er gibt zu bedenken, dass die Nebenkosten einer Beerdigung die Kosten für das Begräbnis weit übersteigen. Darüber hinaus wird wie alle zwei Jahre im Rahmen der Haushaltsberatungen das strukturelle Defizit Schwäbisch Halls beklagt. Hier wäre die Möglichkeit hiergegen maßvoll vorzugehen. Für die Einwände der SPD-Fraktion bzw. Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat er kein Verständnis.

Oberbürgermeister Pelgrim weist nochmals auf den veränderten Kalkulationsmaßstab hin. In der neuen Berechnung werden Fallzahlen und Aufwendungen zugrunde gelegt. Früher wurden die allgemeinen Aufwendungen nicht berücksichtigt, deshalb ist bspw. die Gebühr für Urnenbestattungen so stark angestiegen. Er weist auch darauf hin, dass die von der Gebühr Betroffenen immer andere Personen sind; von einer Kostensteigerung zu sprechen ist daher nicht richtig. Insgesamt ist festzuhalten, dass die neue Berechnungsmethode weitaus gerechter ist als das bisher praktizierte.

Beschluss:

  1. Antrag der SPD-Fraktion:
    Die 80 %ige Kostendeckung bei den vorzuhaltenden Pflichtgräbern wird auf 60 % abgesenkt.
    (13 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen)
    Antrag somit abgelehnt.
     
  2. Verwaltungsvorschlag:
    Der Gemeinderat stimmt der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung und des Gebührenverzeichnisses (Anlage zur Friedhofssatzung) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zum 01.01.2014 zu.
    (21 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
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