§ 193 - Zahlung von Strom-Rechnungen für die Straßenbeleuchtung; hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2013 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 25. Oktober 2013, 07:22 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Im Haushaltsjahr 2013 wurden auf dem Produktsachkonto 54.10.00.00-42411000 „Straßenbeleuchtung“ Mittel in Höhe von 370.000,- € bereitgestellt.

Diese Mittel sind nahezu ausgeschöpft und über weitere Produktsachkonten innerhalb des abgegrenzten Haushaltsbudgets (Mehrproduktbudget 12.1) kann keine Deckung erzielt werden. Ersatzdeckungsmittel sind nicht vorhanden. Die Ursache für die fehlenden Mittel die überplanmäßig bereitgestellt werden müssen, sind unter anderem:

  • Mittelanmeldung war zu niedrig;
  • gestiegene Stromkosten;
  • die Abbildung der Stromkosten im doppischen Haushalt wesentlich übersichtlicher, als im kameralen System;
  • zusätzliche Baugebiete, dadurch mehr Leuchtpunkte (Mittelhöhe, An der Breiteich, Gewerbepark);
  • LED-Umrüstung wird erst im kommenden Jahr wirksam.

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH erbringt die Leistungen bis 31.12.2013. Diese sind unabwendbar.

Kostenaufstellung:

 

Entstandene Rechnungen Jahr 2013

367.492,43 €

Vorhandene Mittel (Stand 12.09.13)

273.831,36 €

Zu erwartende Forderungen aus dem Jahr 2013

5.000,00 €

Fehlende Mittel

98.661,07 €

Die Kostenaufstellung beinhaltet die bisher vorliegenden Rechnungen und Abschläge. Die Verwaltung geht davon aus, dass noch Rechnungen in Höhe von 5.000 € bis Ende des Haushaltsjahres 2013 zu erwarten sind. Auf dem Produktsachkonto 54.10.00.00-42411000 „Straßenbeleuchtung“ stehen aktuell 273.831,36 € zur Verfügung. Somit müssen 98.661,07 € zur Bezahlung der Stromrechnungen für die Straßenbeleuchtung überplanmäßig bereitgestellt werden.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
Die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 98.661,07 € werden überplanmäßig bereitgestellt
(einstimmig - 21 -)

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