§ 191 - Bebauungsplan Breiteichstraße/ Fässlesbrunnen; hier: Vorstellung der Planung zum Neubau von Mehrfamilienhäuser (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Über die geplante Änderung des Bebauungsplans an der Breiteichstraße/Fässlesbrunnen (zuvor Keckenweg) wurde bereits im BPA vom 18.03. nö, 29.04. und 17.06.2013 nö sowie im Gemeinderat am 24.07.2013 berichtet. Grund für die Änderung ist die Absicht der GWG (bzw. der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist), Mietwohnungen im mittleren und unteren Preissegment anzubieten. Die im BPA vom 29.04.2013 angekündigte Informationsveranstaltung in der Heimbachsiedlung wurde am 11.07.2013 durchgeführt. Darüber wurde unter anderem in der örtlichen Presse ausführlich berichtet. Im Anschluss an diese Veranstaltung wurde beschlossen, die zuletzt vorgestellte Planung mit vier Mehrfamilienhäusern zu überarbeiten.

Bei dieser Überarbeitung wurde großen Wert auf die Höhenentwicklung, sowie die Anpassung der geplanten Gebäude an die umliegende Bebauung gelegt. Dies entspricht im Wesentlichen auch den Wünschen der Anwohnerinnen und Anwohner, wenngleich diese einen Bestand der Streuobstwiese oder alternativ eine Fortführung der Bebauung entsprechend der bereits vorhandenen Einfamilienhäuser bevorzugen. Aus wirtschaftlichen Gründen und aufgrund des bestehenden Anforderungsprofils von bezahlbaren Seniorenwohnungen kann die GWG die Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner nicht in vollem Umfang berücksichtigen.

Die überarbeitete Planung sieht wie folgt aus:
Die beiden Mehrfamilienhäuser entlang der Breiteichstraße verbleiben. Die querliegenden Mehrfamilienhäuser wurden gestrichen und durch drei Vierfamilienhäuser, eingeschossig mit 45 Grad Satteldach ersetzt. Diese sind in Art und Umfang ideal an die umliegende Bebauung angegliedert. Das Ergebnis der Umplanung ist im beiliegenden Lageplan sowie an dem Foto des Modells genauer ersichtlich.

Beschreibung der Gebäude: Das Mehrfamilienhaus 2 mit 14 Wohneinheiten im nordwestlichen Teil des Grundstücks ist zur Nutzung für günstigen Mietwohnraum vorgesehen und wird 2 Vollgeschosse und ein leicht zurückgesetztes Dachgeschoss erhalten. Das EG wird im nördlichen Bereich teilweise erdberührt sein, so dass dieses gegenüber der Nachbarbebauung nicht vollständig in Erscheinung tritt.
Das Mehrfamilienhaus 1 mit 22 Wohneinheiten im südwestlichen Teil des Grundstücks ist zur Nutzung für Seniorenwohnungen geplant und wird ein Tiefparterre, zwei Vollgeschosse sowie ein leicht zurückgesetztes Dachgeschoss erhalten. Das Tiefparterre ist aufgrund der Hangsituation von Norden her nicht sichtbar. In beiden Mehrfamilienhäuser wird überwiegend kleiner Wohnraum für Singles bzw. für Zwei-Personen-Haushalte entstehen, die Wohnflächen liegen zwischen 45 m² und 60 m².

Beide Mehrfamilienhäuser sind im Modell und auf den Plänen mit einem flachgeneigten Satteldach mit einer Dachneigung von 12 – 15 Grad dargestellt. Die GWG empfiehlt, aus wirtschaftlichen und optischen Gesichtspunkten die Dächer als Flachdächer mit extensiver Dachbegrünung auszuführen. Die kleineren Vierfamilienhäuser in der östlichen Hälfte des Grundstücks werden ähnlich der umliegenden, bestehenden Bebauung mit einem Kellergeschoss, einem Vollgeschoss und einem Dachgeschoss mit ca. 45 Grad geneigtem Satteldach erstellt. Eine Eingliederung in die vorhandene Nachbarbebauung ist gewährleistet. Die GWG hat in der Beilsteinstraße in Gailenkirchen Gebäude in ähnlicher Form bereits realisiert.

Die Erschließung der Mehrfamilienhäuser erfolgt über die Breiteichstraße. In der aktuellen Planung wurden Gebäude 1 und 2 um ca. 5-8 m in Richtung der Breiteichstraße verschoben. Hierdurch kann der bestehende, große Baum in der Mitte des Grundstücks erhalten werden und die Gebäude rücken weiter von der bestehenden Bebauung ab. Die Parkmöglichkeiten werden weiterhin entlang der Breiteichstraße angeordnet. Die Erschließung der drei Vierfamilienhäuser erfolgt über den Keckenweg. Die Parkmöglichkeiten für diese Gebäude sind in Garagen im UG der Gebäude vorgesehen.

Das bestehende Grundstück wurde vor kurzem gemäht um einen besseren Zugang zu erhalten und eine artenschutzrechtliche Beurteilung durchführen zu können. Die artschutzrechtliche Beurteilung erfolgt im Oktober 2013 und legt die Ausgleichsmaßnahmen Flora und Fauna fest. Voraussetzung hierzu ist die Zustimmung des Umweltamts.

Für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hat die GWG ein renommiertes und stadtbekanntes Unternehmen beauftragt. Mit der Erstellung des Bebauungsplans wird begonnen sobald eine grundsätzliche Zustimmung zur dargestellten Bebauung in den entsprechenden Gremien erfolgt ist. Mit der geänderten Bebauung hat die GWG gegenüber dem bisherigen Bebauungsplan sowohl die Geschossflächen als auch die Grundflächenzahl nochmals deutlich reduziert. Die Geschossflächenzahl liegt nun bei 0,44 (gegenüber 0,80 im aktuellen Bebauungsplan) - dies ist eine Unterschreitung von ca. 45 % (!). Die Grundflächenzahl liegt beim aktuellen Planungsentwurf bei 0,25 (gegenüber 0,4 im aktuellen Bebauungsplan), dies entspricht einer Unterschreitung von 38 % (!).

Anlage: Lageplan und Fotos

 

GWG-Geschäftsführer Gieseke erläutert die nun vorgenommenen Veränderungen:
Die beiden großen Gebäude parallel zur Breiteichstraße bleiben unverändert; hier sollen preisgünstige Kleinwohnungen auch für ältere Menschen geschaffen werden. Die ursprünglich vorgesehene Querbebauung mit gleicher Masse wurde aufgegeben. Hier sollen drei eingeschossige Vierfamilienhäuser entstehen mit 45 Grad Dachneigung. Die Erschließung der Großblocks erfolgt nach wie vor über die Breiteichstraße. Die Vier-Familienhäuser werden über den Keckenweg erschlossen. Grundflächen- und Geschossflächenzahl wurde nochmals nach unten korrigiert (siehe Sachvortrag).

Stadtrat Unser sieht in der jetzt vorgenommenen Änderung des Bebauungsplans keine Anpassung an die vorhandene Bebauung. Er kritisiert nach wie vor das eingeengte Gebäude Keckenweg 17 in zwei Vierfamilienwohnhäuser. Er ist für preisgünstiges, kleinparzelliges Wohnen, jedoch nicht an dieser Stelle.

Auch Stadtrat Dr. Pfisterer äußert Verständnis für die Anwohnerinnen und Anwohner, jedoch ist die jetzige Änderung eine positive, gut gelungene Weiterentwicklung. Er hat kein Verständnis für die Haltung der CDU-Fraktion, die verdichtete Bebauung durch private Bauträger stets unterstützt, jedoch hier bei preisgünstigen, kleinparzelligen Wohnen für nicht so gut situierte Bevölkerungsschichten, die durch keinen anderen Bauträger mangels Rentabilität durchgeführt werden, widerspricht. Stadtrat Dr. Pfisterer merkt jedoch an, dass eine Parkgarage innerhalb des Hauses pro Wohnung nicht ausreichen wird. Er bittet, zusätzliche Parkbuchten im öffentlichen Raum zu schaffen.

Stadträtin Herrmann sieht die Bemühungen der GWG um Akzeptanz durchaus, sie kann jedoch auch diesem Vorschlag nicht zustimmen. Sie möchte eine Arrondierung des Gebiets durch Einfamilienhäuser; mehrgeschossige Bebauung gehört für sie ins Zentrum und nicht in eine Randlage.

Stadtrat Neidhardt lässt die Geschichte Revue passieren: Früher war auf diesem Gelände ein Bauernhof mit Schankwirtschaft; dieses Grundstück wird nun bebaut - dies ist im Stadtgebiet schon öfters vorgekommen (z. B. Gelände um das jetzige Hotel Hohenlohe).

Stadträtin Schmalzriedt begrüßt den geänderten Bebauungsplan. Eine Beschattung für das Gebäude Keckenweg 17 ist für sie unrealistisch, da genügend Abstand zur umliegenden Bebauung vorhanden ist. Für sie ist allerdings die Parkplatzsituation nicht ausreichend (siehe Ausführungen von Stadtrat Dr. Pfisterer).

Oberbürgermeister Pelgrim macht nochmals den Bedarf von Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen deutlich. Aufgrund des demografischen Wandels wird die Stadt in naher Zukunft 500 Wohnungen hierfür zur Verfügung stellen. Die Diskussion wird noch öfters auf die politischen Gremien zukommen. Er weist nochmals auf die überschaubare Verdichtung in Höhe von 0,25 % hin.

Stadtrat Lindner hält die Reduzierung von 53 auf 48 Wohnungen weiterhin für zu gering.

Stadtrat Sakellariou hält es für eine gesellschaftliche Aufgabe der GWG, preisgünstigen Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung zu stellen müssen. Für ihn steht Wohnraumerfordernis vor den privaten Interessen.

Stadtrat Huppenbauer weist nochmals auf den ökologischen Wert des Grundstücks hin.

Oberbürgermeister Pelgrim lässt diesen Einwand nicht gelten, da die Verdichtung im Vergleich zum jetzt gültigen Bebauungsplan erheblich zurückgenommen worden ist.

Stadtrat Feucht wird sich der Haltung seiner Fraktion nicht anschließen. Er sieht, dass das Angebot in Schwäbisch Hall von bezahlbarem Wohnraum für Geringverdiener nicht ausreichend ist.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Die Ausführungen der GWG werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die GWG wird autorisiert einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wie im Sachvortrag dargestellt vorzulegen.
(12 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen)

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