3886762/meetingminutes/4659186/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Der Bebauungsplan &quot;Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall &ndash; West - 1. &Auml;nderung&quot; hat die &Auml;nderung von Gewerbefl&auml;che in ein Sondergebiet (Verlagerung Lebensmitteldiscounter) und eine &Auml;nderung von Gemeinbedarfsfl&auml;che (bisher Feuerwache) in eine Gewerbefl&auml;che zum Inhalt.</p>
 
Der Bebauungsplan &quot;Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall &ndash; West - 1. &Auml;nderung&quot; hat die &Auml;nderung von Gewerbefl&auml;che in ein Sondergebiet (Verlagerung Lebensmitteldiscounter) und eine &Auml;nderung von Gemeinbedarfsfl&auml;che (bisher Feuerwache) in eine Gewerbefl&auml;che zum Inhalt.</p>
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Der Bebauungsplanentwurf lag vom 06.08.2013 bis 06.09.2013 &ouml;ffentlich aus. Zugleich wurden die Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange &uuml;ber die Planung informiert.</p>
 
Der Bebauungsplanentwurf lag vom 06.08.2013 bis 06.09.2013 &ouml;ffentlich aus. Zugleich wurden die Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange &uuml;ber die Planung informiert.</p>
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Von Seiten der <strong>&Ouml;ffentlichkeit</strong> wurden <u>keine Bedenken</u> oder Anregungen vorgetragen.</p>
 
Von Seiten der <strong>&Ouml;ffentlichkeit</strong> wurden <u>keine Bedenken</u> oder Anregungen vorgetragen.</p>
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Von Seiten der <strong>Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange</strong> ging eine Stellungnahmen ein.</p>
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Von Seiten der <strong>Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange</strong> ging <u>eine Stellungnahmen</u> ein:</p>
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Der <strong>Regionalverband Heilbronn-Franken</strong> lehnt das Vorhaben ab. Im folgenden ist die Stellungnahme des Regionalverbandes mit den jeweiligen Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen aufgef&uuml;hrt. Der Sitzungsvorlage liegt eine Kopie des Gutachtens der GMA zu dieser Thematik bei.</p>
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Der <strong>Regionalverband Heilbronn-Franken</strong> lehnt das Vorhaben ab. In der Anlage ist die Stellungnahme des Regionalverbandes mit den jeweiligen Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen aufgef&uuml;hrt. Ferner liegt eine Kopie des Gutachtens der GMA zu dieser Thematik bei.</p>
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siehe [[Media:248-13_1-Tabelle.pdf{{!}}Tabelle]]</p>
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<u>Ableitung aus dem Fl&auml;chennutzungsplan</u><br />
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Die Fl&auml;chen des Plangebietes sind entsprechend des Bebauungsplans &bdquo;Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall-West&ldquo; im Fl&auml;chennutzungsplan als gewerbliche Baufl&auml;che und Gemeinbedarfsfl&auml;chen dargestellt.</p>
<u>Ableitung aus dem Fl&auml;chennutzungsplan</u></p>
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Die Bebauungsplan&auml;nderung ist somit nicht aus dem Fl&auml;chennutzungsplan entwickelt. Gem&auml;&szlig; &sect; 13a Abs. 2 Satz 2 k&ouml;nnen im beschleunigten Verfahren Bebauungspl&auml;ne auch aufgestellt werden bevor der Fl&auml;chennutzungsplan ge&auml;ndert oder erg&auml;nzt ist, soweit die st&auml;dtebauliche Entwicklung hierdurch nicht beeintr&auml;chtigt wird. Dies ist durch die geringf&uuml;gigen &Auml;nderungen im vorliegenden Fall gew&auml;hrleistet.</p>
Die Fl&auml;chen des Plangebietes sind entsprechend des Bebauungsplans &bdquo;Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall &ndash; West&ldquo; im Fl&auml;chennutzungsplan als gewerbliche Baufl&auml;che und Gemeinbedarfsfl&auml;chen dargestellt.</p>
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Die Bebauungsplan&auml;nderung ist somit nicht aus dem Fl&auml;chennutzungsplan entwickelt. Gem. &sect; 13a Abs. 2 Satz 2 k&ouml;nnen im beschleunigten Verfahren Bebauungspl&auml;ne auch aufgestellt werden bevor der Fl&auml;chennutzungsplan ge&auml;ndert oder erg&auml;nzt ist, soweit die st&auml;dtebauliche Entwicklung hierdurch nicht beeintr&auml;chtigt wird. Dies ist durch die geringf&uuml;gigen &Auml;nderungen im vorliegenden Fall gew&auml;hrleistet.</p>
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Der Fl&auml;chennutzungsplan ist somit gem. &sect; 13a Abs. 2 Satz 2 im Zuge der Berichtigung anzupassen.</p>
 
Der Fl&auml;chennutzungsplan ist somit gem. &sect; 13a Abs. 2 Satz 2 im Zuge der Berichtigung anzupassen.</p>
 
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Anlage 1: [[Media:248-13_GMA.pdf{{!}}GMA-Auswirkungsanalyse]]</p>
 
Anlage 1: [[Media:248-13_GMA.pdf{{!}}GMA-Auswirkungsanalyse]]</p>
 
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Anlage 2: [[Media:13-248_1.pdf{{!}}Lageplan]]<br />
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Anlage 2: [[Media:13-248_1.pdf{{!}}Lageplan]]</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> wundert sich &uuml;ber die Ausf&uuml;hrungen des Regionalverbandes. Sie stellt au&szlig;erdem die Frage, ob die sich auf dem Grundst&uuml;ck befindliche gro&szlig;e kapitale Hecke im Umweltbericht abgehandelt wurde.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann</u> vermutet, dass der Regionalverband sich geirrt hat: Dieser nimmt vermutlich eine Gr&ouml;&szlig;e des Lebensmittelmarktes von 800 qm an; tats&auml;chlich handelt es sich aber um 1.050 qm und die Vergr&ouml;&szlig;erung auf 1.322 qm ist nicht &uuml;berdimensioniert. Die Hecke auf dem Grundst&uuml;ck kann wohl nicht fortbestehen; eine entsprechende Abw&auml;gung ist im urspr&uuml;nglichen Bebauungsplan erfolgt.</p>
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&Uuml;ber die vorgebrachten Anregungen wird, wie oben erl&auml;utert, entschieden. Der Textteil zum Bebauungsplan wird entsprechend erg&auml;nzt.</p>
 
&Uuml;ber die vorgebrachten Anregungen wird, wie oben erl&auml;utert, entschieden. Der Textteil zum Bebauungsplan wird entsprechend erg&auml;nzt.</p>
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<u>A.) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0183-01/01 &bdquo;Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall - West - 1. &Auml;nderung&quot;</u><br />
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<u>A.) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. </u><u>0183-01/01</u><u> &bdquo;Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall - West - 1. &Auml;nderung&quot;</u><br />
Der Bebauungsplan Nr. 0183-01/01 &bdquo;Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall - West - 1. &Auml;nderung&quot; wird gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom B&uuml;ro mquadrat, Bad Boll, im M&nbsp;1: 1000 vom 16.09.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.</p>
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Der Bebauungsplan Nr. 0183-01/01 &bdquo;Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall-West - 1. &Auml;nderung&quot; wird gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom B&uuml;ro mquadrat aus Bad Boll im M&nbsp;1:1.000 vom 08.07.2013&nbsp; mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.</p>
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<u>B) Satzungsbeschluss &Ouml;rtliche Bauvorschriften gem. &sect; 74 LBO f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall-West - 1. &Auml;nderung&quot;</u><br />
<u>B) Satzungsbeschluss &Ouml;rtliche Bauvorschriften gem. &sect; 74 LBO f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall &ndash; West - 1. &Auml;nderung&quot;</u><br />
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Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall-West &ndash; 1.&nbsp;&Auml;nderung&quot; werden gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil vom B&uuml;ro mquadrat, Bad Boll, vom 16.09.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes &bdquo;Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall-West &ndash; 1.&nbsp;&Auml;nderung&quot;.</p>
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall - West &ndash; 1.&nbsp;&Auml;nderung&quot; werden gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil vom B&uuml;ro mquadrat, Bad Boll, vom 16.09.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes &bdquo;Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall &ndash; West &ndash; 1.&nbsp;&Auml;nderung&quot;.</p>
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[[Category:Startdate|2013-09-23]]
 
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Aktuelle Version vom 25. November 2013, 11:20 Uhr

Sachvortrag:

Der Bebauungsplan "Gewerbepark Schwäbisch Hall – West - 1. Änderung" hat die Änderung von Gewerbefläche in ein Sondergebiet (Verlagerung Lebensmitteldiscounter) und eine Änderung von Gemeinbedarfsfläche (bisher Feuerwache) in eine Gewerbefläche zum Inhalt.

Der Bebauungsplanentwurf lag vom 06.08.2013 bis 06.09.2013 öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen.

Von Seiten der Träger öffentlicher Belange ging eine Stellungnahmen ein:

Der Regionalverband Heilbronn-Franken lehnt das Vorhaben ab. In der Anlage ist die Stellungnahme des Regionalverbandes mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen aufgeführt. Ferner liegt eine Kopie des Gutachtens der GMA zu dieser Thematik bei.

Ableitung aus dem Flächennutzungsplan
Die Flächen des Plangebietes sind entsprechend des Bebauungsplans „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche und Gemeinbedarfsflächen dargestellt.

Die Bebauungsplanänderung ist somit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 können im beschleunigten Verfahren Bebauungspläne auch aufgestellt werden bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist, soweit die städtebauliche Entwicklung hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Dies ist durch die geringfügigen Änderungen im vorliegenden Fall gewährleistet.

Der Flächennutzungsplan ist somit gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 im Zuge der Berichtigung anzupassen.

Anlage 1: GMA-Auswirkungsanalyse

Anlage 2: Lageplan

 

Stadträtin Herrmann wundert sich über die Ausführungen des Regionalverbandes. Sie stellt außerdem die Frage, ob die sich auf dem Grundstück befindliche große kapitale Hecke im Umweltbericht abgehandelt wurde.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann vermutet, dass der Regionalverband sich geirrt hat: Dieser nimmt vermutlich eine Größe des Lebensmittelmarktes von 800 qm an; tatsächlich handelt es sich aber um 1.050 qm und die Vergrößerung auf 1.322 qm ist nicht überdimensioniert. Die Hecke auf dem Grundstück kann wohl nicht fortbestehen; eine entsprechende Abwägung ist im ursprünglichen Bebauungsplan erfolgt.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie oben erläutert, entschieden. Der Textteil zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt.

A.) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0183-01/01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall - West - 1. Änderung"
Der Bebauungsplan Nr. 0183-01/01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West - 1. Änderung" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro mquadrat aus Bad Boll im M 1:1.000 vom 08.07.2013  mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West - 1. Änderung"
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West – 1. Änderung" werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil vom Büro mquadrat, Bad Boll, vom 16.09.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West – 1. Änderung".

(einstimmig - 20 -)

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