§ 319/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Ehrengrab für Dr. Erhard Eppler (Tischvorlage) (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der am 19.10.2019 verstorbene Ehrenbürger der Stadt, Dr. Erhard Eppler, wurde auf dem Nikolaifriedhof in einem von den Eheleuten Eppler bereits 2015 ausgewählten und für sie reservierten Ehrengrab beigesetzt. Der Beschluss des Gemeinderats vom 30.09.2013 (§ 203, öffentlich), den Oberen Nikolaifriedhof wieder für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen zu öffnen, sieht explizit das Anlegen von Ehrengräber vor.

Bereits 1971 hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss in der Sitzung am 21.06. beschlossen, die Gräber der verstorbenen Ehrenbürger Freiherr Wilhelm von Hügel und Kunstschlossermeister Emil Schmidt auf eine Belegungsdauer von 100 Jahren unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sowie die Aufwendungen für den Grabstein und die Grabpflege für diesen Zeitraum zu übernehmen.

Mit Beschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 24.09.1979 wurde den Bestattungen des Ehrenbürgers Dr. Dürr und dessen Frau auf dem Oberen Nikolaifriedhof zugestimmt und auf eine Grabnutzungsgebühr verzichtet. Das Grab und die Grabeinfassungen waren schon vorhanden.

Durch Verfügung von Oberbürgermeister Binder vom 29.08.1991 wurde dem Antrag von Emil Schmid jun. auf seine Beisetzung sowie seiner Ehefrau im Ehrengrab seines Vaters, des Ehrenbürgers Emil Schmidt zugestimmt.

Entsprechend der bisher praktizierten Regelung für die Beisetzung von Ehrenbürgern in einem Ehrengrab hat Oberbürgermeister Pelgrim der Familie Eppler mit Schreiben vom 23.01.2015 zugesagt, das Ehrengrab den Eheleuten für eine Belegungsdauer von 100 Jahren unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und die Kosten für Graberstellung, Grab­pflege und Grabstein zu übernehmen.

Die Aufwendungen des Eigenbetrieb Friedhöfe werden über die Defizitabdeckung von der Stadt übernommen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Von den Ausführungen zu einem Ehrengrab für Dr. Erhard Eppler wird Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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