§ 316 - Bebauungsplan Nr. 0195-01/02 "An der Breiteich 2. Teiländerung Hospiz"; hier: Aufstellungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die so genannte „Hofstelle Bier“, zwischen den Baugebieten Teurershof und Breiteich gelegen, soll künftig als stationäres Hospiz genutzt werden. Es ist vorgesehen, die bestehende Scheune nach Wackershofen zu translozieren und an deren Stelle einen Neubau für die künftige Nutzung zu errichten. Die Erschließung soll über einen Anschluss an die nördlich gelegene Gerhart-Hauptmann-Straße erfolgen. Da sich das Anwesen Bier planungsrechtlich im Außenbereich befindet und der nordwestliche Teil des Flurstücks im rechtskräftigen Bebauungsplan als Grünfläche festgesetzt ist, soll zur baulichen Entwicklung und Umsetzung ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

In Anbetracht des anhaltenden Wohnraumbedarfs im Verdichtungsraum Schwäbisch Hall und mit Blick auf eine wirtschaftliche Erschließung und den sorgsamen Umgang mit Grund und Boden sind neben der Sozialeinrichtung Hospiz auch Flächen für eine kleinteilig verdichtete Wohnnutzung vorgesehen. Entsprechend dem Oberziel Bevölkerungswachstum im Stadtleitbild 2025, attraktive und vielfältige Wohnungsangebote mit Blick auf verschiedene Nutzergruppen und Wohnformen zu fördern, wurde ein städtebaulicher Vorentwurf erstellt, der diese Vorgaben erfüllt und gleichzeitig Rücksicht auf die bestehende Bebauung nimmt.

Der städtebauliche Vorentwurf (Anlage 5) sieht unterschiedliche ein- und zweigeschossige Hof- und Atriumhäuser vor und orientiert sich damit an Strukturen wie sie auch im Teurershof oder in der Tullauer Höhe zu finden sind. Die Variante Hof- und Atriumhäuser vereint die Voraussetzungen einer dichten und relativ niedrigen Bebauung. Die Gebäudestruktur bietet eine hohe Ausnutzung der Grundfläche, was ermöglicht, die Wohnfläche nahezu ebenerdig zu realisieren. Somit werden die Fernsicht der benachbarten Bebauung gewahrt und barrierefreie Wohnformen im Einfamilienhaus geschaffen. Verschiedene Nutzergruppen wie zum Beispiel kleine Familien oder ältere Menschen werden in allen Lebensphasen damit angesprochen. Durch die Gebäudestellung entstehen neben spannungsvollen Übergängen von privaten zu öffentlichen Bereichen, verkehrsreduzierte und identitätsstiftende Straßenflächen. Zur Verknüpfung des neuen Quartiers mit der Umgebung dienen Fußwege in die umgebenden Quartiere und in die Landschaft. Die Gebäudestrukturen bieten sich an, durch einen Bauträger realisiert zu werden.

Der Bebauungsplan soll im sogenannten beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt werden. Dieses ist anwendbar für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13 a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Für Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen muss bis zum 31. Dezember 2019 der Aufstellungsbeschluss und bis zum 31. Dezember 2021 der Satzungsbeschluss gefasst sein.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 13 a BauGB i. V. m. § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Geltungsbereich des Verfahrens umfasst Flurstück Nr. 3496/1 und eine Teilfläche von Flurstück Nr. 4850 auf der Gemarkung Schwäbisch Hall (siehe Anlage 2 - Abgrenzungsplan).

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes, ohne Maßstab, Stand 06.03.2019 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 2: Abgrenzungsplan Bebauungsplan Nr. 0195-01/02 „An der Breiteich 1. Teiländerung Hospiz“. Stand 06.03.2019 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 3: Auszug Flächennutzungsplan 7D Fortschreibung, ohne Maßstab, Stand 06.03.2019 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 4: Lageplan, Bebauungsplan B-Plan Nr. 0195-01 "An der Breiteich", Stand 06.03.2019 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 5: Städtebaulicher Vorentwurf des Planungsbüros Krisch und Partner Stand April 2019

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss

A) Bebauungsplan Nr. 0195-01/02 „An der Breiteich 2. Teiländerung Hospiz“
Der Bebauungsplan Nr. 0195-01/02 „An der Breiteich 2. Teiländerung Hospiz“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan der Stadt Schwäbisch Hall im M 1:2500 vom 06.03.2019.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Nr. 0195-01/02 „An der Breiteich 2. Teiländerung Hospiz“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0195-01/02 „An der Breiteich 2. Teiländerung Hospiz“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 0195-01/02 „An der Breiteich 2. Teiländerung Hospiz“.

(26 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
 

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