§ 312 - Bebauungsplan Nr. 0313-01/23 „Solpark Änderung Stauffenbergstraße“, hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 13 a BauGB (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der rechtskräftige Bebauungsplan „0313-01 Solpark“ soll geändert werden.
Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Bebauungsplans als ‚Sonstiges Sondergebiet‘ (Messen, Ausstellungen, Kongresse und Großveranstaltungen) festgesetzt; für eine derartige Nutzung besteht jedoch heute kein Bedarf mehr. Vielmehr sind es Gewerbebauflächen, die regelmäßig nachgefragt und dringend benötigt werden.
So besteht aktuell der Erweiterungsbedarf einer im unmittelbar östlichen Anschluss an das Plangebiet bereits ansässigen Firma.

Das Freiflächenkonzept des ursprünglichen Bebauungsplans „Solpark“ wurde aufgegeben. Durch diverse Änderungen des Bebauungsplans wurden die Flächen bebaut. Die im Geltungsbereich verbleibende Grünfläche im Osten hat heute keinerlei verbindende Funktion zu anderen Grünflächen; somit besteht dort die Möglichkeit einer Nachverdichtung.

Mit vorliegendem Verfahren werden die heute un- bzw. untergenutzten Flächen für eine bedarfsgerechte Verwendung vorbereitet, das seitherige Sondergebiet wird in Gewerbebaufläche und eine Teilfläche als öffentliche Grünfläche umgewidmet.
Größe, Zuschnitt und Lage der überbaubaren Grundstücksflächen und die Festsetzungen zur Gebäudehöhe resultieren aus dem umgebenden Baubestand sowie dem Erfordernis des geplanten Bauvorhabens. Dabei sollen - analog zum Baubestand innerhalb des Gebiets sowie der Umgebungsbebauung Gebäude ohne Längenbeschränkung entstehen können.
Der bestehende „Kirschenhain“ sowie eine unmittelbar östlich angrenzende Fläche werden künftig als öffentliche Grünfläche festgesetzt und dienen dem ökologischen Ausgleich.
Das Plangebiet ist über die bestehende Stauffenbergstraße, über die nach Nordosten davon abgehende Stichstraße gleichen Namens sowie über die Geschwister-Scholl-Straße erschlossen.

Es wird das Planaufstellungsverfahren nach § 13a BauGB angewandt (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren). Die Voraussetzungen dafür, d. h. Lage des Plangebietes im Innenbereich und Maßnahme der Innenentwicklung, liegen vor. Die zulässige bauliche Grundfläche im Plangebiet liegt unter 20.000 m². Von Umweltbericht, Umweltprüfung und Eingriffsregelungen ist das Verfahren aufgrund der o. g. Voraussetzungen nach §§ 13 und 13 a BauGB freigestellt.

Die im rechtskräftigen Bebauungsplan ausgewiesene öffentliche Grünfläche ist im Zusammenhang mit dem dazugehörigen Grünordnungsplan als Ausgleichsfläche definiert. Eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung wurde durchgeführt und die naturschutzrechtlichen Belange wurden im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung und einer anschließenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) untersucht.

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Stand 17.09.2019
Anlage 2: Auzug aus dem Flächennutzungsplan, Stand 17.09.2019
Anlage 3: bisher rechtsgültiger Bebauungsplan Nr. 0313-01 Solpark, Stand 27.05.1999
Anlage 4: Bebauungsplan Nr. 0313-01/23 „Solpark Änderung Stauffenbergstraße“ im Maßstab 1 : 500, Stand 04.09.2019 (AGOS Stuttgart/Waiblingen)
Anlage 5: Begründung, Stand 04.09.2019 (AGOS Stuttgart/Waiblingen)
Anlage 6: Textteil, Stand 04.09.2019 (AGOS Stuttgart/Waiblingen)
Anlage 7: Örtlichen Bauvorschriften, Stand 04.09.2019 (AGOS Stuttgart/Waiblingen)
Anlage 8: E/A-Bilanzierung, Stand 03.09.2019, (Planungsgruppe Ökologie und Information, Untersingen)
Anlage 9: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Stand 03.09.2019, (Planungsgruppe Ökologie und Information, Untersingen)

 

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die Vorberatung und auf die Vor-Ort-Begehung in Schwäbisch Hall-Hessental zur Besichtigung des Baugebiets Solpark-Stauffenbergstraße im Rahmen des Bau- und Planungsausschusses am 25.11.2019 und stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0313-01/23Solpark Änderung Stauffenbergstraße
Der B-Plan Nr. 0313-01/23 „Solpark Änderung Stauffenbergstraße“ wird gemäß §1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 1a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Büro AGOS, Stuttgart/Waiblingen, M 1:500, vom 04.09.2019 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird beauftragt diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0313-01/23Solpark Änderung Stauffenbergstraße
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und § 13 a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Büro AGOS, Stuttgart/Waiblingen, vom 04.09.2019. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0313-01/23 „Solpark Änderung Stauffenbergstraße“. Die Verwaltung wird beauftragt diese gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

(29 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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