§ 310 - Bahnhofsareal Nord; hier: Information über den Planungssstand und Beschluss über weitere Schritte (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Verfahren:

Im November 2015 ö (§ 277) beschloss der Gemeinderat einstimmig, der Empfehlung des Preisgerichts im städtebaulichen Wettbewerb für das Bahnhofsareal zu folgen und beauftragte die Verwaltung, die Entwicklung des Areals auf Grundlage der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit von K9 Architekten aus Freiburg fortzuführen und die erforderlichen fach- und bauleitplanerischen Schritte einzuleiten.

Am 27.04.2016 wurde im Gemeinderat ö (§ 92) der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bahnhofsareal Schwäbisch Hall“ gefasst. Der räumliche Geltungsbereich für die Bebauungsplanaufstellung umfasste neben den geplanten Baugebieten nördlich und südlich der Bahnanlage die für die Anbindung und äußere Erschließung in Frage kommenden Bereiche an der Einmündung Steinbacher Straße/Neue Reifensteige und der Einmündung Ringstraße/Neue Reifensteige.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange vom 23.12.2016 bis 31.01.2017 wurde am 11.10.2017 ö (§ 206) beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal“ zu teilen in einen südlichen Bereich „Bahnhofsareal Teil Süd“ und einen nördlichen Bereich „Bahnhofsareal Teil Nord“. Aus der Begründung: „Im Laufe der Bebauungsplanbearbeitung und nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde deutlich, dass insbesondere die Planung der Unterführung und die notwendigen Abstimmungen mit der Deutschen Bahn AG, aber auch der endgültige Städtebau entlang der Steinbacher Straße zusätzliche Bearbeitungszeit erfordern. Die Planung für den südlichen Bereich zwischen Bahntrasse und Ring- bzw. Ritterstraße kann und sollte dagegen zügig vorangetrieben und somit auch baulich früher entwickelt werden.“

Am 11.10.2017 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Bahnhofsareal Süd“ beschlossen und anschließend öffentlich ausgelegt. Nach erneuter Offenlage im Frühjahr 2018 konnte am 16.05.2018 ö (§ 104) der Satzungsbeschluss gefasst werden. Zur Zeit läuft für diesen Bebauungsplan ein Änderungsverfahren, das voraussichtlich im Frühjahr 2019 abgeschlossen wird.

Für das Plangebiet Nord wurde am 15.07.2019 ö (§ 179) beschlossen, den Teilbereich „Bahnhofs­areal Unterführung“ als eigenständigen Bebauungsplan fortzuführen, um zeitnah die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Unterführung und des Entrees mit Bike & Ride Station zu schaffen. Für diesen Bebauungsplan fasste der Gemeinderat am 13.11.2019 ö (§ 277) den Satzungsbeschluss. Parallel läuft aktuell ein Genehmigungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt für den Teil der Unterführung, der auf Bahngelände liegt. Ob dieses Verfahren zeitlich so abgeschlossen werden kann, dass in 2020 ein erster Tunnelabschnitt unter Gleis 1 gebaut werden kann, ist derzeit noch offen. 

Für den übrigen Geltungsbereich des „Bahnhofsareal Nord“ soll das Bebauungsplanverfahren nun wieder aufgenommen werden.

Städtebau:

Im Wettbewerb zum Bahnhofsareal Schwäbisch Hall waren auch Lösungen zum Vorbereich Bahnhof und zur Steinbacher Straße gefordert. Der Entwurf des ersten Preises sieht bekanntlich die verbindende Unterführung zwischen dem neuen Wohnquartier im Bahnhofsareal und der tiefer liegenden Steinbacher Straße vor. Damit verknüpft ist eine Verlagerung der Bushaltestellen an die Steinbacher Straße, eine optimierte Wegeverbindung zur Innenstadt und perspektivisch der von der Stadt gewünschte Anschluss an ein zweites Gleis, welches in absehbarer Zeit von der Bahn parallel zu Gleis 1 zurückverlegt werden soll. Die Verbindung wird barrierefrei mit fahrradtauglichen Aufzügen geplant. Die im Wettbewerb vorgeschlagene durchgängige Rampe hatte sich in der intensiven Variantenprüfung als zu aufwendig erwiesen und hätte das südliche Wohnquartier zu tief durchschnitten. Aufgrund der Abschüssigkeit wurde zudem ein hohes Konfliktpotential zwischen Rad- und Fußverkehr erkannt.

Das im städtebaulichen Wettbewerb geforderte öffentliche Parkhaus befindet sich im Entwurf als Tiefgarage mit ca. 200 Stellplätzen (Park & Ride) am nördlichen Ende der Unterführung, ebenso wie eine Bike & Ride-Anlage mit ca. 130 Stellplätzen. Durch die enge Verknüpfung von Quartier, Bahnhof, Bushaltestellen für den Stadt- und Regionalverkehr sowie Park & Ride und Bike & Ride entsteht als Herzstück der baulichen Erneuerung ein zentraler Mobilitätsknoten, der die unterschiedlichen Verkehrsarten in sinnvoller Weise miteinander verbindet. Am Endpunkt der Bahnhofsstraße gelegen entsteht damit künftig eine städtebaulich angemessene Stadtadresse und eine enge und attraktive Verbindung mit dem Zentrum der Innenstadt von Schwäbisch Hall.

In einer städtebaulichen Untersuchung wurde die Bebauung mit Tiefgarage südöstlich des Bahnhofgebäudes zwischen Bahngleisen und Steinbacher Straße aus dem Ansatz des Wettbewerbs weiterentwickelt. Das Gebäudeensemble wurde von sieben auf fünf Baukörper über der Tiefgarage reduziert. Damit konnte es besser in die vorhandene Situation eingepasst und ein kleines Bestandsgebäude an den Gleisen (ehemaliger Güterschuppen) erhalten bleiben. Über den zwei Tiefgaragengeschossen, die von der Steinbacher Straße aus ihre Ein- und Ausfahrt erhalten, befindet sich ein weiteres Untergeschoss für Kellerräume und Stellplätze der aufsteigenden Baukörper. Dieses Geschoss wird unabhängig vom Bahnhofsniveau aus erschlossen.

Die fünf Gebäudekörper (vier- bis maximal sechsgeschossig) orientieren sich an der vorhandenen Bebauung in der Steinbacher Straße und in der Bahnhofstraße und werden leicht versetzt und gestaffelt ausgebildet. Sie können je nach Bedarf für Büros, Hotel oder Geschosswohnungen genutzt werden.

Weitergehende Ausführungen dazu erfolgen im Rahmen einer Präsentation.

Bahnhofsgebäude:

Die Integration des bestehenden und städtebaulich prägenden Bahnhofsgebäudes ist ein wichtiger Bestandteil der Entwicklung des Bahnhofsareal Nord. Deshalb kommt dessen künftiger Nutzung eine wichtige Rolle zu. Sie soll ganz wesentlich zur Belebung des angrenzenden öffentlichen Raums sowie des gesamten Quartiers beitragen. Eine gewisse öffentliche Nutzung der Erdgeschosszone ist demnach auch künftig zwingend notwendig, um auch für Bahnreisende Infrastrukturen wie öffentliche Toiletten, oder ein Kiosk bereitzustellen. Ebenfalls wünschenswert ist die Reaktivierung des ehemaligen Biergartens östlich des Empfangsgebäudes.

Zwischenzeitlich liegen der Stadt die konkrete Anfrage und das Konzept einer Gruppe interessierter Vorhabenträger mit Hotel- und Gastronomie-Erfahrung vor, das diesen Anforderungen sehr weitgehend entspricht. Es besteht aus den Nutzungsschwerpunkten
- Hotel mit Übernachtungseinheiten im Ober- und Dachgeschoss,
- Gastronomie mit ca. 50 Sitzplätzen innen und 50 Sitzplätzen außen,
- Erhalt der Eingangshalle mit WC-Anlagen und Nutzung des gastronomischen Bereichs für die Öffentlichkeit sowie
- Veranstaltungsbereich mit unterschiedlicher Nutzung, z. B. Seminare, Fortbildung, kulturelle Veranstaltungen.
Zielvorstellung der Interessenten ist, „den Bahnhof wieder zu einem zentralen Treffpunkt für alle zu machen: Reisende, Pendler, Haller, Touristen, Restaurantbesucher, Bewohner des neuen Wohngebiets, Businessgäste, Familien.“

Ausblick:

Da die Entwicklung des Bahnhofareals Süd und die Planungen zur Unterführung planungsrechtlich bereits abgeschlossen bzw. fortgeschritten sind, schlägt die Verwaltung vor, in das Bebauungsplanverfahren für den Teil Nord einzusteigen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass eine kontinuierliche Entwicklung des Gesamtbereichs Bahnhofsareal stattfindet und beim ersten Bezug von Hochbauprojekten im südlichen Teil bereits alle wichtigen Infrastrukturen wie beispielsweise die Unterführung und die neue Busanbindung vorhanden sind. Ferner wird durch das neue Parkhaus auch die Innenstadt und besonders die Katharinenvorstadt von Parkdruck entlastet. Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans bildet der vorliegende – aus dem städtebaulichen Wettbewerb weiterentwickelte - städtebauliche Entwurf des Büros K9 aus Freiburg. 

Anlagen:
Anlage 1: Lageplan "Bahnhofsareal Schwäbisch Hall", Stand Sommer 2019, K9 Architekten, Freiburg
Anlage 2: Lageplanausschnitt „Bahnhofsareal Nord“, Stand Sommer 2019, K9 Architekten, Freiburg
Anlage 3: Präsentation

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt in die Diskussion ein und hält die Planungen für überzeugend und für eine sehr attraktive Entwicklungsmöglichkeit für diesen Stadtteil.

Erster Bürgermeister Klink sieht aufgrund der Vorberatungen im Ausschuss die Notwendigkeit einer tiefergehenden Projektbetrachtung. Nach der Überarbeitung wurde die Bebauung im südostlichen Bereich um drei Gebäude zurück genommen und der Güterbahnhofschuppen bleibt in Bezugnahme zur Historie des Geländes erhalten. Anhand der bereits im Ausschuss vorgestellten Präsentation wird der Entwurfsgedanke der in Lage und Höhe gestaffelten Bebauung aus der Altstadtkulisse der gegenüberliegenden Talseite verdeutlicht, übersetzt in zeitgenössische Architektur, die die beispielhafte Fassadengestaltung aufzeigen soll. Im wesentlichen bildet die Darstellung die Geschossigkeit sowie die Gebäudebreiten und -höhen ab.
Der mit dem Bahnhofsareal Teil Nord entstehende Nahverkehrs- und Mobiltätsknoten wird mit dem, im städtbaulichen Wettbewerb geforderten Parkhaus, gut ergänzt, welches einen Stellplatznachweis für die aufsteigende Bebauung sichert. Auch dem Stellplatzbedarf in der Katharinenvorstadt und aus dem erweiterten Innenstadtbereich sowie der Anfrage von Behörden für ihre Mitarbeiter würde damit positiv begegnet.

- Stadtrat Finger verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Stadträtin Herrmann würdigt die vorgenommenen Verbesserungen im Vergleich zur ursprünglichen Planungen, ist aber namens ihrer Fraktion der Auffassung, dass sich die Bebauung nicht an die der Altstadt anlehne, sondern wie ein Fremdkörper wirke. Die Visualisierung in der Präsentation ließe nicht erkennen, wie sich die Bebauung und Gestaltung entlang der Steinbacher Straße verändern würde. Die Böschung sollte erhalten bleiben und nicht einer Mauer weichen.
Eine Bebauung sollte es im Nordbereich überhaupt nicht geben, lediglich das Vorfeld des Bahnhofes soll für den Öffentlichen Personennahverkehr sowie für den Rad- und Fußverkehr optimiert werden.

- Stadtrat Finger nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

- Stadtrat Rempp verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt führt aufgrund der Vorrede den grundsätzlichen Abwegungsgedanken an, entweder Baugebiete mit großem Flächenverbrauch von Wiesen und Äckern zu entwickeln oder eben stadtnahes kompaktes Bauen in Baulücken oder auf Brachland zu fördern.
Über die Gestaltung der Baukörper des Gebäudeensembles bestünde noch Gesprächsbedarf.

- Stadtrat Rempp nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

- Stadträtin Walter verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Stadtrat Sakellariou führt namens seiner Fraktion aus, hinter der Planung in diesem Areal zu stehen. Es werde für absolut ökologisch betrachtet, in der Innenstadt Wohnraum zu schaffen, noch dazu mit sehr gutem Anschluss an den Öffentlichen Personennahverkehr.

Stadtrat Baumann erinnert, dass im Wettwerbsverfahren gute Ergebnisse erzielt worden seien, die Preisrichter durchgehend qualifiziert gewesen sind und die Bauverwaltung gewissenhaft nachsteuere.

Stadtrat Dr. Döring schließt sich für seine Fraktion der Auffassung von Stadtrat Sakellariou an.

- Stadträtin Walter nimmt wieder ihren Platz am Ratstisch ein -

- Stadträtin Striebel, Stadträtin Härterich, Stadtrat Giebel und Stadtrat Gehrke verlassen kurzzeitig den Sitzungssaal -

Stadträtin Koch befürwortet die Innenstadtbebauung und fragt nach der Zuwegung von der Bahnhofstraße zum Bahnhof.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass es zu der bestehenden eine weitere Zuwegung über die Steinbacher Straße entsprechend der verkehrsrechtlichen örtlichen Gegebenheiten geben werde.

- Stadträtin Striebel und Stadtrat Gehrke nehmen wieder ihren Platz am Ratstisch ein -

Stadträtin Walter erkundigt nach dem Sachstand des Verkehrskonzeptes und fragt, ob darin die veränderte Verkehrsführung und die Linienverläufe der Busse nach Fertigstellung des Bahnohfsareals, aber auch des Weilertunnels, Berücksichtigung fänden.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass das Konzept noch nicht vorliege, diese Fragestellungen darin aber aufgegriffen würden und das für den Doppelhaushalt 2020/2021 Mittel hierfür angemeldet worden sind.

- Stadtrat Giebel nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Erster Bürgermeister Klink ergänzt, dass die Linienführungen, speziell das Bahnhofsareal Nord betreffend, mit dem Kreisverkehr und dem Stadtbus intensiv diskutiert worden sind. Die Haltestellen, für insgesamt vier Busse, direkt an der Steinbacher Straße, würden begrüßt und es käme zu Linienverbesserungen im Busverkehr. Der direkte Zugang zum Gleis erfolge über eine Treppe oder einen Aufzug.
Die Steinbacher Straße werde entlang der entstehenden Mauer alleeartig mit Bäumen bepflanzt.

Stadträtin Walter hofft, dass die Wartefrequenzen sich dann so gestalten werden, dass ein Erreichen der Züge möglich sein wird. Das direkte Halten der Busse am Innenstadtbahnhof werde vorteilig betrachtet, es entfielen zusätzliche Wegezeiten.

Stadtrat Tette pflichtet dem bei und fügt hinzu, dass durch die Schaffung eines Parkhauses weiterhin das Parken in der Stadt gefördert werde und damit die notwendige Verkehrswende gefährdet würde. Der Autoverkehr solle aus der Innenstadt raus.

Oberbürgermeister Pelgrim schließt die Rednerliste und entgegnet, dass sich auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seinerzeit im Wettbewerbsverfahren für die Schaffung von Parkmöglichkeiten in diesem Areal ausgesprochen habe. Gerade im Hinblick auf die Reduktion von Parkflächen auf dem Haalplatz seien Parkmöglichkeiten in der Peripherie als ergänzenden Angebot für den Ersatz an zentraler Fläche für wichtig erachtet worden.

- Stadträtin Härterich nimmt wieder ihren Platz am Ratstisch ein -

Stadträtin Herrmann bittet um getrennte Abstimmung der beiden Beschlussanträge. Von Seiten des Gemeinderats besteht kein Widerspruch.

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 174 - 06 „Bahnhofsareal Teil Nord“ auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs des Büros K9 Architekten Freiburg vom 25.11.2019 fortzuführen.
    (28 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
     
  2. Der Gemeinderat stimmt der Umnutzung des Bahnhofsgebäudes zu einem Hotel- und Gastronomiebetrieb unter Erhalt der öffentlich zugänglichen Eingangshalle sowie der Toilettenanlage zu. 
    (32 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

 

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