§ 2 - Jahresabschluss 2018 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“, Schlussbericht des Fachbereichs Revision,I. Feststellung des Jahresabschlusses,II. Feststellung des Betriebsergebnisses 2018 des hospitalischen Forstbetriebs und Aufteilung des Fehlbetrags; dazu: Gemeinsame Stellungnahme des Fachbereiches Finanzen und der GWG vom 08.11.2019 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Fachbereich Revision hat den Jahresabschluss 2018 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ nach § 110 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) daraufhin geprüft, ob

  1. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

  3. der Haushaltsplan eingehalten und

  4. das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

Der Schlussbericht vom 15.10.2019 liegt dazu vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erläutert. An dem vom Fachbereich Finanzen zur Prüfung vorgelegten Jahresabschluss 2018 wurde keine inhaltliche Veränderung vorgenommen. Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2018 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ nach § 95 b Abs. 1 GemO festzustellen.

Der hospitalische Forstbetrieb schließt 2018 mit einem Fehlbetrag von 79.308,84 € ab.
Nach § 4 des Vertrages über die Verpachtung der Stadt- und Gemeindewaldflächen an die Hospitalstiftung ist das Betriebsergebnis von beiden Parteien anzuerkennen und entsprechend der bewirtschafteten Fläche anteilig aufzuteilen. Die Fläche des Stadtwaldes beträgt 243 ha und die Fläche des Hospitalwaldes 1.892 ha. Aus dem Fehlbetrag ergibt sich somit ein Anteil der zur tragen ist von der Stadt mit 9.026,72 € und von der Hospitalstiftung mit 70.282,12 €.

Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, das Betriebsergebnis des hospitalischen Forstbetriebs festzustellen und den Fehlbetrag nach § 4 des Verpachtungsvertrags aufzuteilen.

Anlage 1: Schlussbericht 2018
Anlage 2: Gemeinsame Stellungnahme FB Finanzen und GWG zum Prüfbericht

Beschluss:

I. Der Jahresabschluss 2018 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ wird nach § 95 b Abs.1 GemO mit folgenden Schlusssummen endgültig festgestellt:

Ergebnisrechnung, Ergebnisverwendung und Finanzrechnung
siehe Grafik

Bilanz
siehe Grafik

 

II. Hospitalischer Forstbetrieb

Ergebnisverwendung - Aufteilung des Betriebsergebnisses
siehe Grafik

 

a) Die Stadt Schwäbisch Hall und die Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ stimmen dem Betriebsergebnis 2018 des hospitalischen Forstbetriebs zu. Der Fehlbetrag wird festgestellt mit 79.308,84 €.
   
(einstimmig - 32)

b) Der Fehlbetrag wird auf die Stadt mit einem Anteil von 9.026,72 € und auf die Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ mit 70.282,12 €. verteilt.
   
(einstimmig - 32)

 

III. Der Hospitalausschuss nimmt die vorstehend wiedergegebene gemeinsame Stellungnahme des Fachbereichs Finanzen und der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH zum Prüfbericht des Fachbereichs Revision zum Jahresabschluss 2018 der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist zur Kenntnis. 
(ohne Abstimmung)

 

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