§ 298 - Bebauungsplan Nr. 0176-01/02 „Sonnenhof - 1. Änderung“; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 22.05.2019 ö (§ 157) die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 0176-01/02 "Sonnenhof 1. Änderung", bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, jeweils vom 23.04.2019, beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 04.07.2019 veröffentlicht.

Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 12.07.2019 bis einschließlich 19.08.2019 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 10.07.2019.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Von Seiten der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme ein. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 4).

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben teilweise redaktionelle Änderungen, fachliche Klarstellungen und Präzisierungen ausgelöst (siehe gelbe Markierung - Anlage 4). Die eingegangene Stellungnahme des Umweltzentrums hat keine Änderung der Bebauungsplanunterlagen zur Folge, da es fachlich und rechtlich korrekt ist, den rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahr 1972 als Grundlage für die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung heranzuziehen. Gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB ist „ein Ausgleich […] nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.“. Mit der Änderung des Bebauungsplans werden sogar wichtige Grünstrukturen über Pflanzgebote und Festsetzung von Bestandsbäumen gesichert, die im Bebauungsplan von 1972 ohne weiteres für eine Erweiterung des Sonnenhofs in Anspruch genommen werden könnten. 

Mit den Stellungnahmen wurden abschließend betrachtet keine Einwände oder Bedenken gegen den Bebauungsplan hervorgebracht, die eine Änderung des Bebauungsplans und dadurch eine erneute Auslegung erforderlich machen.

Die in den Anlagen beigefügten Unterlagen zum Satzungsbeschluss entsprechen im Grundsatz der Entwurfsfassung vom 23.04.2019, Änderungsvermerke wurden gelb unterlegt und werden nach Satzungsbeschluss bereinigt. 

Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplan Planzeichnung Nr. 0176-01/02, Stand 23.10.2019 (citiplan GmbH, Pfullingen)
Anlage 2: Entwurf Textteil und örtliche Bauvorschriften, Stand 23.10.2019 (citiplan GmbH, Pfullingen)
Anlage 3: Entwurf Begründung, Stand 23.10.2019 (citiplan GmbH, Pfullingen)
Anlage 4: Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB, Stand 23.10.2019

 

Stadträtin Walter verweist auf die Begründung, Anlage 3, Seite 27, in der die Entwässerung beschrieben ist und fragt an, ob das Niederschlagswasser entgegen der Darstellung auch über den Luckenbacher See abgeleitet werden könne.

- Stadträtin Baumann verlässt kurzfristig den Sitzungssaal -

Abteilungsleiter Stadtplanung Mathieu teilt mit, die Anregung prüfen zu lassen.

- Stadträtin Jörg-Unfried nimmt wieder ihren Platz am Ratstisch ein -

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 4 beschieden.
     
  2. A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0176-01/02 „Sonnenhof - 1.Änderung“
    Der Bebauungsplan Nr. 0176-01/02 „Sonnenhof – 1. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro citiplan, Pfullingen, im M 1:500, vom 23.10.2019, mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

    B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 0176-01/02 „Sonnenhof - 1.Änderung“
    Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0176-01/02 „Sonnenhof - 1. Änderung“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büro citiplan, Pfullingen, vom 23.10.2019. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0176-01/02 „Sonnenhof - 1. Änderung“.

    Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

(16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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