§ 2 - Bahnhofsareal Teil Nord; hier: Information über den Planungsstand und Beschluss über weitere Schritte - Vorberatung - (Tischvorlage) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 21. September 2020, 09:31 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Verfahren:

Im November 2015 ( § 277, öffentlich) beschloss der Gemeinderat einstimmig, der Empfehlung des Preisgerichts im städtebaulichen Wettbewerb für das Bahnhofsareal zu folgen und beauftragte die Verwaltung, die Entwicklung des Areals auf Grundlage der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit von K9 Architekten aus Freiburg fortzuführen und die erforderlichen fach- und bauleitplanerischen Schritte einzuleiten.

Am 27.04.2016 wurde im Gemeinderat (§ 92, öffentlich) der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bahnhofsareal Schwäbisch Hall“ gefasst. Der räumliche Geltungsbereich für die Bebauungsplanaufstellung umfasste neben den geplanten Baugebieten nördlich und südlich der Bahnanlage die für die Anbindung und äußere Erschließung in Frage kommenden Bereiche an der Einmündung Steinbacher Straße/Neue Reifensteige und der Einmündung Ringstraße/Neue Reifensteige.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange vom 23.12.2016 bis 31.01.2017 wurde am 11.10.2017 (§ 206, öffentlich) beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal“ zu teilen in einen südlichen Bereich „Bahnhofsareal Teil Süd“ und einen nördlichen Bereich „Bahnhofsareal Teil Nord“. Aus der Begründung: „Im Laufe der Bebauungsplanbearbeitung und nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde deutlich, dass insbesondere die Planung der Unterführung und die notwendigen Abstimmungen mit der Deutschen Bahn AG, aber auch der endgültige Städtebau entlang der Steinbacher Straße zusätzliche Bearbeitungszeit erfordern. Die Planung für den südlichen Bereich zwischen Bahntrasse und Ring- bzw. Ritterstraße kann und sollte dagegen zügig vorangetrieben und somit auch baulich früher entwickelt werden.“

Am 11.10.2017 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Bahnhofsareal Süd“ beschlossen und anschließend öffentlich ausgelegt. Nach erneuter Offenlage im Frühjahr 2018 konnte am 16.05.2018 (§ 104, öffentlich) der Satzungsbeschluss gefasst werden. Zur Zeit läuft für diesen Bebauungsplan ein Änderungsverfahren, das voraussichtlich im Frühjahr 2019 abgeschlossen wird.

Für das Plangebiet Nord wurde am 15.07.2019 (§ 179, öffentlich) beschlossen, den Teilbereich „Bahnhofs­areal Unterführung“ als eigenständigen Bebauungsplan fortzuführen, um zeitnah die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Unterführung und des Entrees mit Bike & Ride Station zu schaffen. Für diesen Bebauungsplan fasste der Gemeinderat am 13.11.2019 (§ 277, öffentlich) den Satzungsbeschluss. Parallel läuft aktuell ein Genehmigungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt für den Teil der Unterführung, der auf Bahngelände liegt. Ob dieses Verfahren zeitlich so abgeschlossen werden kann, dass in 2020 ein erster Tunnelabschnitt unter Gleis 1 gebaut werden kann, ist derzeit noch offen. 

Für den übrigen Geltungsbereich des „Bahnhofsareal Nord“ soll das Bebauungsplanver-fahren nun wieder aufgenommen werden.

Städtebau:

Im Wettbewerb zum Bahnhofsareal Schwäbisch Hall waren auch Lösungen zum Vorbereich Bahnhof und zur Steinbacher Straße gefordert. Der Entwurf des ersten Preises sieht bekanntlich die verbindende Unterführung zwischen dem neuen Wohnquartier im Bahnhofsareal und der tiefer liegenden Steinbacher Straße vor. Damit verknüpft ist eine Verlagerung der Bushaltestellen an die Steinbacher Straße, eine optimierte Wegeverbindung zur Innenstadt und perspektivisch der von der Stadt gewünschte Anschluss an ein zweites Gleis, welches in absehbarer Zeit von der Bahn parallel zu Gleis 1 zurückverlegt werden soll. Die Verbindung wird barrierefrei mit fahrradtauglichen Aufzügen geplant. Die im Wettbewerb vorgeschlagene durchgängige Rampe hatte sich in der intensiven Variantenprüfung als zu aufwendig erwiesen und hätte das südliche Wohnquartier zu tief durchschnitten. Aufgrund der Abschüssigkeit wurde zudem ein hohes Konfliktpotential zwischen Rad- und Fußverkehr erkannt.

Das im städtebaulichen Wettbewerb geforderte öffentliche Parkhaus befindet sich im Entwurf als Tiefgarage mit ca. 200 Stellplätzen (Park & Ride) am nördlichen Ende der Unterführung, ebenso wie eine Bike & Ride-Anlage mit ca. 130 Stellplätzen. Durch die enge Verknüpfung von Quartier, Bahnhof, Bushaltestellen für den Stadt- und Regionalverkehr sowie Park & Ride und Bike & Ride entsteht als Herzstück der baulichen Erneuerung ein zentraler Mobilitätsknoten, der die unterschiedlichen Verkehrsarten in sinnvoller Weise miteinander verbindet. Am Endpunkt der Bahnhofsstraße gelegen entsteht damit künftig eine städtebaulich angemessene Stadtadresse und eine enge und attraktive Verbindung mit dem Zentrum der Innenstadt von Schwäbisch Hall.

In einer städtebaulichen Untersuchung wurde die Bebauung mit Tiefgarage südöstlich des Bahnhofgebäudes zwischen Bahngleisen und Steinbacher Straße aus dem Ansatz des Wettbewerbs weiterentwickelt. Das Gebäudeensemble wurde von sieben auf fünf Baukörper über der Tiefgarage reduziert. Damit konnte es besser in die vorhandene Situation eingepasst und ein kleines Bestandsgebäude an den Gleisen (ehemaliger Güterschuppen) erhalten bleiben. Über den zwei Tiefgaragengeschossen, die von der Steinbacher Straße aus ihre Ein- und Ausfahrt erhalten, befindet sich ein weiteres Untergeschoss für Kellerräume und Stellplätze der aufsteigenden Baukörper. Dieses Geschoss wird unabhängig vom Bahnhofsniveau aus erschlossen.

Die fünf Gebäudekörper (vier- bis maximal sechsgeschossig) orientieren sich an der vorhandenen Bebauung in der Steinbacher Straße und in der Bahnhofstraße und werden leicht versetzt und gestaffelt ausgebildet. Sie können je nach Bedarf für Büros, Hotel oder Geschosswohnungen genutzt werden.

Weitergehende Ausführungen dazu erfolgen im Rahmen einer Präsentation.

Bahnhofsgebäude:

Die Integration des bestehenden und städtebaulich prägenden Bahnhofsgebäudes ist ein wichtiger Bestandteil der Entwicklung des Bahnhofsareal Nord. Deshalb kommt dessen künftiger Nutzung eine wichtige Rolle zu. Sie soll ganz wesentlich zur Belebung des angrenzenden öffentlichen Raums sowie des gesamten Quartiers beitragen. Eine gewisse öffentliche Nutzung der Erdgeschosszone ist demnach auch künftig zwingend notwendig, um auch für Bahnreisende Infrastrukturen wie öffentliche Toiletten, oder ein Kiosk bereitzustellen. Ebenfalls wünschenswert ist die Reaktivierung des ehemaligen Biergartens östlich des Empfangsgebäudes.

Zwischenzeitlich liegen der Stadt die konkrete Anfrage und das Konzept einer Gruppe interessierter Vorhabenträger mit Hotel- und Gastronomie-Erfahrung vor, das diesen Anforderungen sehr weitgehend entspricht. Es besteht aus den Nutzungsschwerpunkten
- Hotel mit Übernachtungseinheiten im Ober- und Dachgeschoss,
- Gastronomie mit ca. 50 Sitzplätzen innen und 50 Sitzplätzen außen,
- Erhalt der Eingangshalle mit WC-Anlagen und Nutzung des gastronomischen Bereichs für die Öffentlichkeit sowie
- Veranstaltungsbereich mit unterschiedlicher Nutzung, z. B. Seminare, Fortbildung, kulturelle Veranstaltungen.
Zielvorstellung der Interessenten ist, „den Bahnhof wieder zu einem zentralen Treffpunkt für alle zu machen: Reisende, Pendler, Haller, Touristen, Restaurantbesucher, Bewohner des neuen Wohngebiets, Businessgäste, Familien.“

Ausblick:

Da die Entwicklung des Bahnhofareals Süd und die Planungen zur Unterführung planungsrechtlich bereits abgeschlossen bzw. fortgeschritten sind, schlägt die Verwaltung vor, in das Bebauungsplanverfahren für den Teil Nord einzusteigen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass eine kontinuierliche Entwicklung des Gesamtbereichs Bahnhofsareal stattfindet und beim ersten Bezug von Hochbauprojekten im südlichen Teil bereits alle wichtigen Infrastrukturen wie beispielsweise die Unterführung und die neue Busanbindung vorhanden sind. Ferner wird durch das neue Parkhaus auch die Innenstadt und besonders die Katharinenvorstadt von Parkdruck entlastet. Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans bildet der vorliegende – aus dem städtebaulichen Wettbewerb weiterentwickelte - städtebauliche Entwurf des Büros K9 aus Freiburg. 

Anlagen:
Anlage 1: Lageplan "Bahnhofsareal Schwäbisch Hall", Stand Sommer 2019, K9 Architekten, Freiburg
Anlage 2: Lageplanausschnitt „Bahnhofsareal Nord“, Stand Sommer 2019, K9 Architekten, Freiburg

Präsentation

Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 174 - 06 „Bahnhofsareal Teil Nord“ auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs des Büros K9 Architekten Freiburg vom 25.11.2019 fortzuführen.
     
  2. Der Gemeinderat stimmt der Umnutzung des Bahnhofsgebäudes zu einem Hotel- und Gastronomiebetrieb unter Erhalt der öffentlich zugänglichen Eingangshalle sowie der Toilettenanlage zu. 

        (ohne Abstimmung)

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