§ 290 - Wirtschaftsplan 2020/2021 Eigenbetrieb Friedhöfe (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Die Betriebsleitung der Stadtbetriebe Schwäbisch Hall legt dem Gemeinderat in der Anlage den Wirtschaftsplan 2020/2021 für den Eigenbetrieb Friedhöfe vor. Dieser besteht aus dem

  • Erfolgsplan 2020/2021,
  • Vermögensplan 2020/2021 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023,
  • Stellenübersicht,
  • Darlehensübersicht.

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Friedhöfe stellt die geplanten Erträge und Aufwendungen sowie die geplanten Investition und die hierfür zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel dar.

Der Erfolgsplan sieht Erträge von 589.500 € für 2020 und 594.500 € für das Jahr 2021 vor. Dem stehen Aufwendungen von 1.053.300 € in 2020 und 1.043.200 € im Jahr 2021 gegenüber. Die Aufwendungen erhöhen sich im Vergleich zu den Vorjahren vor allem wegen dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen am über 40 Jahre alten Betriebsgebäude auf dem Waldfriedhof. Außerdem muss die Verkehrssicherheit der insgesamt 1.632 erfassten Bäume auf den 13 Friedhöfen gewährleistet werden, dies führt zu höheren Aufwendung von ca. 70.000 €. Es ist deshalb trotz steigender Erlöse mit höheren Kostenunterdeckungen für die beiden Planjahre zu rechnen.

Im Vermögensplan sind für 2020 Investitionsmaßnahmen in Höhe von 125.000 € und für 2021 von 140.000 € geplant. Durch den Wandel in der Bestattungskultur nimmt die Anzahl der Urnenbeisetzungen weiter zu. Es werden immer mehr pflegefreie Grabarten nachgefragt. Im Vermögensplan sind Mittel für die Neuanlage von Urnengrabfeldern, Urnenwänden und Naturbestattungen unter Bäumen vorgesehen. Insbesondere soll die an den Waldfriedhof angrenzende Waldfläche „Ruhe im Wald“ im Laufe des Jahres 2020 für Urnenbeisetzungen zur Verfügung stehen.

Die Finanzierung erfolgt über die aus der operativen Geschäftstätigkeit generierten Zahlungsmittel und einer Rücklagenentnahme. Eine Darlehensaufnahme ist nicht vorgesehen.

Anlage: Wirtschaftsplan 2020 / 2021 Eigenbetrieb Friedhöfe

 

Betriebsleiter Stadtbetriebe Schwäbisch Hall Schweizer erläutert die wesentlichen Inhalte des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Friedhöfe für die Jahre 2020/2021. Die Unterdeckungen resultieren aus dem Sanierungsbedarf in den kommenden Jahren. Es ist angedacht, dass die Friedhofssatzung angepasst und die Gebühren erhöht werden sollen, um die Defizite zu senken.

Oberbürgermeister Pelgrim kündigt zum weiteren Vorgehen an, dass in heutiger Sitzung die Einbringung des Wirtschaftsplanes erfolge. Die abschließende Beschlussfassung wird in der Gemeinderatssitzung am 4. Dezember diesen Jahres angestrebt.

Stadtrat Kaiser verweist auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2019 zum eingebrachten Doppelhaushalt 2020/2021, in dem für die Steigerung der prognostizierten Kosten der nächsten Jahre eine Gebührenerhöhung gefordert worden ist.

Oberbürgermeister Pelgrim hält fest, dass der Entwurf des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Friedhöfe für die Jahre 2020/2021 sowie die ergänzenden Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen werden.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2020/2021 des Eigenbetriebs Friedhöfe zu.
(ohne Abstimmung)

Meine Werkzeuge