§ 1 - Tätigkeitsbericht der Integrationsbeauftragten - dazu Antrag Stadtrat Dr. Döring vom 24.07.2019 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Gestaltung des gesellschaftlichen Miteinanders ist ein Oberziel im Handlungsfeld „Zukunft Bildung, Kultur und Soziales“ des Stadtleitbildes Schwäbisch Hall 2025. Als ein Teilziel sind hier die Stärkung des interkulturellen Dialogs und die Förderung der Willkommenskultur genannt.

Am 01.10.2018 hat Rebecca Zippelt ihre Arbeit als Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte der Stadt Schwäbisch Hall begonnen. Die Stelle war zuvor sechs Monate vakant gewesen, nachdem die Vorgängerin Diana Pankau zum 01.04.2018 als Integrationsmanagerin zur Arbeiterwohlfahrt Schwäbisch Hall gewechselt war.

Das Land Baden-Württemberg fördert die Tätigkeit der Integrationsbeauftragten als

  • Zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für institutionelle Akteure,

  • Aufbau und Weiterentwicklung eines Integrationsnetzwerkes,

  • Entwicklung und Fortführung eines kommunalen Integrationsplans,

  • Förderung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung und der Regeldienste,

  • Information in den zuständigen Gremien der Kommune,

für Kommunen ab 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner mit jährlich maximal 20.000 € für einen Stellenumfang von einem Vollzeitäquivalent (VZÄ). Bei einem geringeren Stellen­umfang, mindestens jedoch 0,5 VZÄ, entspricht die Höhe des Zuschusses prozentual dem Stellenumfang. Der Stellenumfang von Rebecca Zippelt beträgt 70%.

Der in der Anlage beigefügte Tätigkeitsbericht stellt die Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte der Flüchtlings- und Integrationsbeauftragten vor.

Anlage: Tätigkeitsbericht
Anlage: Antrag Dr. Döring vom 24.07.2019

Präsentation (Tischvorlage)

Beschluss:

Vom Tätigkeitsbericht der Integrationsbeauftragten wird Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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