§ 273 - Bürgerfragestunde (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.

1. Hans Graef, Schwäbisch Hall

Herr Hans Graef fragt, wann die Stadt mit Planungen zur Aufwertung des Innenstadtbahnhof beginnen werde und wann mit der Wiederinstandsetzung des Aufzuges im Bereich der Agentur für Arbeit gerechnet werden könne.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass in Bezug auf den Innenstadtbahnhof der Öffentlichkeit in absehbarer Zeit Nutzungsüberlegungen vorgestellt werden.

- Stadträtin Bergmann nimmt um 18.12 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein -

Erster Bürgermeister Klink und Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler teilen mit, dass die Verzögerungen bei der Erneuerung des Aufzuges durch die fehlenden Gebote nach den öffentlichen Ausschreibungen entstanden seien. Nun sei eine Aufzugs- und Baumeisterfirma gefunden worden und die Arbeiten würden im Januar 2020 beginnen und voraussichtlich bis Juni oder Juli 2020 andauern.

- Stadtrat Gehrke nimmt um 18.15 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -

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