§ 265 - Entwurf Kindergarten-Bedarfsplan 2019- 2021 der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Kindergartenbedarfsplan (Anlage) ist ein wichtiges kommunales Steuerungsinstrument hinsichtlich Ausbau der Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Alter ab einem Jahr bis zum Schuleintritt und der damit verbundenen Kosten und Finanzierung. Ziel dieser Planung ist es, dass für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt ein Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in einer Tageseinrichtung für Kinder (Krippen- bzw. Kindergartenplatz) entsprechend ihrem Bedarf zur Verfügung steht.

Das SGB VIII (Kinder-und Jugendhilfe) regelt die frühkindliche Förderung. § 24 SGB VIII benennt den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Mit Vollendung des ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres hat das Kind Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Dieser Rechtsanspruch gilt seit dem 1.8.2013. Des Weiteren wird geregelt, dass ein Kind mit Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung hat. Das Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG) bekräftigt in §3 diesen Rechtsanspruch.
Die Bedarfsplanung selbst bildet nach §8 KiTaG die Grundlage für die Förderung von Einrichtungen der weiteren Träger.

Die Bedarfsplanung 2019-2021 ist geprägt vom Wachstum der Stadt Schwäbisch Hall. Diese Entwicklung führt zu einem Anstieg der Bevölkerungszahl und wirkt sich auch auf die Kinderzahl der Altersgruppe null bis sechs Jahre aus. Gesellschaftliche Veränderungen lassen den Bedarf, insbesondere nach der Betreuung von Kleinkindern, weiter wachsen. Die institutionelle Bildung und Betreuung von Kindern ab einem Jahr bis zum Schuleintritt gewinnen weiter an Bedeutung. Auf dieses Wachstum muss die Einrichtungsinfrastruktur und das Angebot entsprechend reagieren. Es werden weiterhin zusätzliche Platzkapazitäten benötigt, um die Bedarfe und den Rechtsanspruch decken zu können. Qualitäts-weiterentwicklungen werden nicht zuletzt aufgrund zahlreicher neuer Gesetzesvorhaben relevant.

Der Schwerpunkt der aktuellen Bedarfsplanung liegt daher sowohl auf dem quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze als auch der Anpassung von qualitativen Voraussetzungen und Anforderungen, die durch Gesetzesvorgaben auf Bundes- und Landesebene notwendig werden. Gleichzeitig muss bei den anstehenden Ausbauten darauf geachtet werden, dass veränderte Bedarfe (ganztägige Betreuung, Betreuung unter dreijähriger Kinder u.ä.) und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen mitgeplant werden, so dass Änderungen in den Betreuungsformen möglich bleiben - z.B. die Umwandlung von Kindergartengruppen in Krippengruppen.

Auf folgender Grafik ist die Entwicklung der Anzahl der in Schwäbisch Hall wohnenden Kinder und die vorhandenen Betreuungsplätze dargestellt:

siehe Grafik: Übersicht Anzahl Kinder und Plätze U3 Ü3 in Schwäbisch Hall

Der Ausbau der Betreuungskapazitäten mit baulichen Maßnahmen ist in folgender Tabelle aufgeführt:

Jahr

Träger

Tageseinrichtung für Kinder

U3

Ü3

Anmerkung

2019

Verein Abenteuer Natur

Waldkindergarten

 

1

Ab September 2019, VÖ

Evang.Gesamtkirchenpflege

Kinder- und Familienhaus Kreuzäcker

1

 

Ab September 2019, VÖ

Freie Waldorfschule e.V

Haus ersten Jahrsiebtes
Teurerweg

 

0,5

Ausbau

 

2020

Stadt Schwäbisch Hall

Bibersfeld

 

1

Anbau, VÖ

Stadt Schwäbisch Hall

Eich

1

1,5

Einfache Umbauten / Renovierungsmaßnahmen nach Umzug in den Neubau Geschwister-Scholl-Straße; Gruppen werden dann in den Neubau Grundwiesen integriert.

Stadt Schwäbisch Hall

Breitenstein

 

0,5

Umbau, VÖ

Stadt Schwäbisch Hall

Elisabethenstr. Gottwollsh.

 

3

Anbau / Sanierung, VÖ AM

Stadt Schwäbisch Hall

Museumskindergarten
Wackershofen

 

1

Scheune umsetzten evtl. spätere Erweiterung auf 2 Gruppen im Jahr 2021

 

2021

Kath.Gesamkirchengmeinde

St. Joseph

1

 

Neubau

 

Freie Waldorfschule e.V

Crailsheimer Str.

1

 

Anbau


Zum Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder ist ein vom KVJS-Landesjugendamt benannter Personalschlüssel vorgegeben. Sowohl aufgrund des massiven Ausbaus an Betreuungsplätzen in Baden-Württemberg und Deutschland, als auch dem langsam Wirkung entfaltenden demographischen Wandel steht die Stadt Schwäbisch Hall vor einer weiteren umfassenden Problematik: Die Gewinnung und Bindung von Fachkräften wird alle Träger die nächsten Jahre als Kernthema für die Raumschaft begleiten. Konzepte mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen müssen von jedem Träger entwickelt werden.

Der Entwurf des Kindergarten-Bedarfsplanes 2019-2021 wurde an die kirchlichen, freien und privaten Träger zur Kommentierung versendet. Ein Bericht über die Rückmeldung der Träger erfolgt in der Gemeinderatssitzung im Rahmen der Vorstellung des Kindergarten-Bedarfsplanes 2019-2021.

Anlage 1: Entwurf Kindergartenbedarfsplan 2019-2021
Anlage 2: Präsentation

 

Stadträtin Bergmann erkundigt sich vor dem Hintergrund des Gute-KiTa-Gesetzes und des Paktes für gute Bildung und Betreuung des Landes-Baden-Württemberg, wie viele Einrichtungen in der Stadt eine freie oder teilweise freie Leitungsfunktion eingerichtet haben.

- Stadträtin Sawade verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Fachbereichsleiter Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport Klenk teilt mit, dass es eine freigestellte Einrichtungsleitung durch Erhöhung des Personalschlüssels, so wie es das Gute-KiTa-Gesetz vorsehe, noch nicht gebe. Im Moment kann eine Leitungsfreistellung nur erreicht werden, wenn innerhalb der Einrichtungen Ressourcen verschoben werden.

- Stadträtin Jörg-Unfried und Stadtrat Gehrke verlassen kurzzeitig den Sitzungssaal -

Stadtrat Rempp interessiert, ob das vom Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg geplante Vorziehen des Einschulungsstichtages im Bedarfsplan Berücksichtigung gefunden habe.

Fachbereichsleiter Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport Klenk verneint dies und verdeutlicht, dass sich durch die dreistufige Vorverlegung des Stichtages für die Schuljahre 2020/2021 auf den 31. August, 2021/2022 auf den 31. Juli und 2022/2023 auf den 30. Juni die Auswirkungen durch das Bereitstellen der zusätzlichen Plätze für die Kinder, die erst nach dem neuen Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden und nicht mehr schulpflichtig werden und somit weiter die Kindertageseinrichtung besuchen dürfen, im Rahmen halten.

- Stadträtin Jörg-Unfried, Sawade und Stadtrat Gehrke nehmen wieder ihren Platz am Ratstisch ein -

Beschluss:

Der Entwurf des Kindergarten-Bedarfsplanes 2019-2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Bedarfsplanung 2019-2021 für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt wird zugestimmt.

Dem Ausbau der Betreuungskapazität für Kinder unter drei Jahren und Kinder über drei Jahren wird zugestimmt. Die dafür erforderlichen Personalstellen und Kosten werden im Haushalt 2020/2021 bereitgestellt.
(31 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

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