§ 263 - Bürgerfragestunde: Sperrung Badersklinge für Baumfällarbeiten (öffentlich)
Sachvortrag:
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.
1. Ursula Bocher, Schwäbisch Hall
Frau Ursula Bocher interessiert, ob während der Sperrung der Badersklinge für Baumfällarbeiten bis zum Frühjahr 2020 auch gleich der Oberflächenbelag des Weges saniert werden würde. Für die Ausweichmöglichkeit über den Max-Kade-Weg wird ebenfalls erfragt, ob eine Sanierung vorgesehen sei. Beide Wege seien in schlechtem Zustand.
Oberbürgermeister Pelgrim und Erster Bürgermeister Klink erklären, dies für beide Wege als Anregung aufzunehmen und sich zu informieren bzw. dies prüfen zu lassen.