§ 259 - Bebauungsplan Nr. 2113-04/01 „Sulzdorf - Mahläcker 1. Änderung“, hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 22.05.2019 (§ 153, öffentlich) die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 2113-04/01 „Sulzdorf - Mahläcker 1. Änderung“, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, jeweils vom 12.04.2019 und der Artenschutzrechtlichen Relevanzanalyse vom April 2019 beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 14.06.2019 veröffentlicht.

Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 25.06.2019 bis einschließlich 25.07.2019 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 12.06.2019.

Von der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der Beteiligung keine Stellungnahmen ein. Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben, die in der beigefügten Tabelle (Anlage 6) detailliert aufgeführt und mit Abwägungsvorschlägen dargestellt sind. Die redaktionellen Hinweise und Anregungen wurden aufgenommen.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf wurde im Rahmen des Schriftlichen Verfahrens informiert. Innerhalb der festgelegten Frist sind keine Widersprüche eingegangen.

Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 2113-04/01 „Sulzdorf - Mahläcker 1. Änderung“ im Maßstab 1 : 500, Stand 04.09.2019 (Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall)
Anlage 2: Begründung, Stand 04.09.2019 (Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall)
Anlage 3: Textteil, Stand 04.09.2019 (Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall)
Anlage 4: Örtlichen Bauvorschriften, Stand 04.09.2019 (Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall)
Anlage 5: Artenschutzrechliche Relevanzanalyse (Dr. Mulfinger) April 2019
Anlage 6: Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB, Stand 04.09.2019

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 6 beschieden.
     
  2. A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 2113-04/01 „Sulzdorf - Mahläcker 1. Änderung“
    Der Bebauungsplan Nr. 2113-04/01 „Sulzdorf - Mahläcker 1. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall, im M 1:500, vom 04.09.2019, mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

    B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Bebauungsplan Nr. 2113-04/01 „Sulzdorf - Mahläcker 1. Änderung“
    Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Bebauungsplan Nr. 2113-04/01 „Sulzdorf - Mahläcker 1. Änderung“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des  Büros Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall, vom 04.09.2019. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2113-04/01 „Sulzdorf - Mahläcker 1. Änderung“.

    Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

(einstimmig - 16)

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