§ 241/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Verlängerung des Integrationsmanagements um weitere 12 Monate (Tischvorlage) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Weiterleitungsvereinbarung (Übertragung des Integrationsmanagements für Geflüchtete in Anschlussunterbringung) an die AWO Soziale Dienste gGmbH Schwäbisch Hall hat eine Laufzeit bis 31.03.2020.

Diese Vereinbarung wurde im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Michelfeld, Michelbach und Rosengarten geschlossen. Gemäß Vertrag sollen bis sechs Monate vor Vertragsende Gespräche mit dem Ziel einer optionalen Verlängerung unter Vorbehalt einer Verlängerung des Landesförderungsprogramms geführt werden.

Die Verwaltungsvorschrift zur Verlängerung der VwV Integrationsmanagement wurde nun vom Land Baden-Württemberg unterzeichnet. Somit ist die Fortführung des Integrationsmanagements für weitere zwölf Monate gewährleistet. Dies bedeutet, dass alle Ende 2018 bewilligten, besetzten oder nachbesetzungsfähigen Stellen bzw. Stellenanteile auf Antrag um zwölf Monate verlängert werden können. Die Förderung des Landes beinhaltet die Kosten für Personal und Fortbildungen. Die weiteren Kosten (wie z. B. Kosten für Miete oder Sach- und Gemeinkosten) tragen die Kommunen.

Für den Haushalt 2020 wurde folgende Ansatz angemeldet:
- Ansatz 2020: 239.000 €
Die Erhöhung ergibt sich aus tariflichen Kostensteigerungen.

Anlagen:
Anlage 1: Weiterleitungsvereinbarung an die AWO Schwäbisch Hall
Anlage 2: VwV zur Änderung der VwV Integrationsmanagement vom 28. August 2019

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Die Verlängerung der Weiterleitungsvereinbarung an die AWO Schwäbisch Hall um weitere 12 Monate, vorbehaltlich des Förderbescheides, wird zugestimmt.
(einstimmig - 15)

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