§ 235/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Prüfungsbericht GPA der Bauausgaben der Stiftung des Hospitals zum Heiligen Geist 2013 - 2016 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Nach § 114 Abs 2 GemO i.V.m. § 31 StiftG hat der Oberbürgermeister den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichts der Gemeindeprüfanstalt zu unterrichten.

Mit der Bekanntgabe des Kapitels 2 des Prüfberichts vom 04.04.2018 wird dieser Informationspflicht genüge getan. Auf ein entsprechendes Verlangen erhält jedes Gemeinderatsmitglied Einsicht in den Prüfungsbericht.

Mit Schreiben vom 03.06.2019 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die uneingeschränkte Bestätigung nach § 31 Stiftungsgesetz i.V.m. § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO erteilt.

Anlage: Kapitel 2 Prüfungsbericht: Wesentliche Inhalte des Prüfungsberichts

Beschluss:

Kenntnisnahme.
(ohne Abstimmung)

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