§ 8/1 - Bebauungspläne: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0112-14/02 „Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt 2. Änderung Kunsthalle“;hier: Vorstellung des Vorhabens (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderates vom 11.10.2017 stellte die Adolf Würth GmbH & Co. KG gemeinsam mit dem Architekturbüro Henning Larsen aus München die Überlegungen zur Erweiterung der Kunsthalle vor. Einstimmig wurde auf Grundlage des präsentierten Vorhabens die Ermächtigung zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens beschlossen.

Zwischenzeitlich wurde die Planung zum Vorhaben weitergeführt und der Verwaltung Ende März dieses Jahres präsentiert. Auf Grundlage des Vorentwurfs folgte eine grundsätzliche Prüfung der bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen wie beispielsweise der Abstandsflächen und die Inanspruchnahme von denkmalgeschützter Bausubstanz. Hierzu fand auch eine Begehung des Planungsgebietes mit der Denkmalschutzbehörde statt.

Die Ergebnisse aus dem Termin wurden in die Planung übernommen und der Verwaltung Ende Mai erneut vorgelegt. Neben dem Nachweis der bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen wurde geprüft, inwieweit die denkmalgeschützte Bausubstanz entlang der Kirchgasse erhalten werden kann. Das Ensemble an der Ecke der Langen Straße und Kirchgasse bleibt auch künftig erhalten und wird in der Planung zur Erweiterung der Kunsthalle berücksichtigt. Die Studien im Übergang an die bestehende Kunsthalle haben jedoch gezeigt, dass das Gebäude „Kirchgasse 7“ nicht oder nur mit dem Kellerraum in die Planung integriert werden kann. Da das Gebäude „Kirchgasse 7“ als Gesamtgebäude unter Denkmalschutz steht und sich die Denkmaleigenschaften sowohl auf den Keller als auch besonders auf den Dachstuhl und die Deckenkonstruktionen beziehen, ist ein reiner Erhalt des Kellers aus denkmalpflegerischer Sicht fragwürdig. Zum Erhalt des Denkmals wäre demnach nur ein Erhalt des gesamten Gebäudes möglich, doch wird nach intensiver Prüfung festgestellt, dass die Integration des Gebäudes in die Kunsthallenerweiterung keine städtebauliche und architektonische Verbesserung der Situation in der Kirchgasse erwarten lässt.         

Wie bereits vom Gemeinderat in der Sitzung im Oktober 2017 festgestellt, handelt es sich bei der Erweiterung der Kunsthalle um ein Vorhaben von größtem öffentlichen Interesse. Es handelt sich um einen Sonderbau, der einen städtebaulichen Mehrwert für die Katharinenvorstadt und die angrenzenden Stadträume darstellt. Mit seiner differenzierten Ausgestaltung der Dächer trägt der Neubau zur kleinteiligen Dachlandschaft bei. Durch Abrücken des Neubaus in die Flucht der bestehenden Kunsthalle können die Abstandsflächen in der Kirchgasse eingehalten werden, bei gleichzeitiger Wahrung des Gassencharakters.

Im Bereich der Kirche Sankt Katharina entsteht eine spannungsvolle Platzsituation durch das Abrücken des Neubaus an der Lange Straße, der künftig auch eine bessere Abwicklung der Besucherströme und des An- und Ablieferverkehrs ermöglicht. Die für die Katharinenvorstadt typische Fassadengliederung der Altstadthäuser wird ebenfalls beim Neubau aufgenommen und neu interpretiert. Der Vorentwurf sieht für die kleinteilig parzellierten monolitischen Gebäude eine Differenzierung zwischen Sockelgeschoss, Obergeschosse und Dachgeschoss vor.
 
Die Verwaltung schlägt vor, auf Grundlage der vorgestellten Planung in die Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einzusteigen, sodass ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Anfang Dezember im Gemeinderat gefasst und abhängig vom Verfahren eine Baugenehmigung im zweiten Quartal 2020 erteilt werden kann.    

siehe Präsentation

 

Beschluss:

Dem durch das Architekturbüro Henning Larsen vorgestellten Vorentwurf zum Vorhaben der Adolf Würth GmbH & Co. KG zur Erweiterung der Kunsthalle wird zugestimmt.   
(29 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

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