§ 218 - Strukturuntersuchung Spielplätze; hier: Vorstellung der Untersuchung und anstehende Spielplatzneuplanungen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall unterhält derzeit im Stadtgebiet und in den Ortschaften 54 Spielplätze die, bis auf wenige Ausnahmen, älter als 20 Jahre sind. Zwar werden sie regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit geprüft, haben aber durch Nutzung und Alter teilweise Handlungsbedarf. Um diesen Handlungsbedarf sowie die groben Kosten für die Erneuerungs- und Ersatzmaßnahmen zu ermitteln, wurde durch die Stadt Schwäbisch Hall eine Strukturuntersuchung bereits 2014 in Auftrag gegeben. Diese wurde nun in 2019 überarbeitet. Diese Gesamtbetrachtung soll dem Gemeinderat als Grundlage für Entscheidungen zur weiteren Sanierung bzw. der Neuplanung von Spielplätzen in den kommenden Jahren dienen.

In Abstimmung mit der Abteilung Stadtplanung wurde der Untersuchungsumfang festgelegt und in einem Erhebungsbogen zusammengefasst.

Um die im Erhebungsbogen erfassten Daten auszuwerten, wurde ein Bewertungsschlüssel erstellt. Dieser orientiert sich in seiner Struktur an der DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“ 09/2012. Darüber hinaus wurde ein Abgleich mit den im Umfeld der Spielplätze wohnenden Kindern und Jugendlichen durchgeführt, um zu ermitteln, ob die vorhandenen Spielgeräte den altersgerechten Anforderungen entsprechen. Aufbauend auf dem Bewertungsschlüssel wurden für die einzelnen Spielplätze Datenblätter, die den momentanen Zustand des Spielplatzes bewerten, erstellt. Zusätzlich wurden die einzelnen Spielplätze mit möglichen Konfliktpotentialen und dem empfohlenen Handlungsbedarf beschrieben.

Im nächsten Schritt wurden die in den Datenblättern durchgeführten Bewertungen in einer Prioritätenliste ausgewertet. Die Prioritätenliste kann als Arbeitshilfe für die fortlaufende Sanierung der Spielplätze für die Abteilung Stadtplanung sowie die Stadtbetriebe dienen.
Neben der Prioritätenliste wurden die Maßnahmen in 3 Kategorien unterteilt:

1. Einzelmaßnahmen:
Austausch von überalterten und/oder defekten Spielgeräten.
Kosten < 2.500 € (netto)

2. Anpassung des Spielangebotes:
Ergänzung Spielangebot und Bereiche zur Anpassung an die vorhandene Altersstruktur. 
Kosten 2.500 € (netto) – ca. 30.000 € (netto)

3. Neuplanung / Überplanung eines Spielplatzes:
Bestehende oder neue Spielplatzfläche wird überplant und als Maßnahme im Gemeinderat angemeldet.
Kosten > 100.000 € (netto)

Mit der Prioritätenliste können gemeinsam mit den Kategorien (siehe Anlage der Strukturuntersuchung) klare Handlungsfelder zur Sanierung der Spielplätze in den nächsten Jahren abgeleitet werden. Die Maßnahmen der Kategorie 1 und 2 werden weiterhin im Produkt 55100000 „Bereitstellung und Unterhalt von Grün und Parkanlagen“ über das Konto 42710000 „Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ sowie dem Konto 42410000 „Bewirtschaftung der Grundstücke und bauliche Anlagen“ mit einem Haushaltsansatz von 100.000 € sowie 120.000 € pro Jahr durchgeführt und hauptsächlich von den Stadtbetrieben umgesetzt. Die Maßnahmen unter Kategorie 3 werden jeweils gesondert und mit entsprechendem Finanzierungs- bzw. Deckungsvorschlag dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt und die Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben.

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass bei vielen Spielplätzen ein Handlungs-bedarf besteht. Dieser Handlungsbedarf reicht vom Reparieren oder Austauschen eines beschädigten oder veralteten Spielgerätes bis hin zur Komplettsanierung eines bestehenden Spielplatzes. In dieser Kategorie sollten als nächstes die Spielplätze „Einkorn“, aufgrund der Bewertung und den aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Pächterwechsel, sowie „Rübäcker“, wegen der bereits hohen Anzahl von Kindern und Jugendlichen, geplant werden. 

Die Strukturuntersuchung ist als Anlage beigefügt. Die Datenblätter der einzelnen Spielplätze werden auf Wunsch gerne zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Anlage: Strukturuntersuchung Spielplätze Schwäbisch Hall vom 22.02.2019, gundelfinger_traub landschaftsarchitekten

 

Stadträtin Striebel wiederholt ihr Anliegen aus der Vorberatung nach einer Begehung der Spielplätze und wünscht eine Prioritätenliste, welche hilfreich für die anstehenden Haushaltsberatungen des Doppelhaushalts 2020/2021 wäre.

Oberbürgermeister Pelgrim schlägt vor, die Spielplätze nicht im Einzelfall zur Abstimmung zu bringen, sondern die Prioritäten im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2020/2021 festzulegen.

Oberbürgermeister Pelgrim ändert die Ziffer 2 des Beschlussantrages „Die Neuplanung der Spielplätze ,Einkorn‘ und ,Rübäcker‘ soll vorbereitet und entsprechende Haushaltsmittel für 2020/21 angemeldet werden“ in "Die Prioriätenliste wird im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanung festgelegt".

Hierzu gibt es von Seiten der Gemeinderäte keine Einwendungen.

Beschluss:

  1. Der Vorgehensweise zur Sanierung und Neuplanung der Spielplätze in der vorliegenden Strukturuntersuchung Spielplätze Schwäbisch Hall vom 22.02.2019, gundelfin-ger_traub landschaftsarchitekten, wird zugestimmt.
  2. Die Prioriätenliste wird im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanung festgelegt.

(einstimmig - 32)
 

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