38155629/meetingminutes/47963575/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Die Stadt Schw&auml;bisch Hall unterh&auml;lt derzeit im Stadtgebiet und in den Ortschaften 54 Spielpl&auml;tze die, bis auf wenige Ausnahmen, &auml;lter als 20 Jahre sind. Zwar werden sie regelm&auml;&szlig;ig auf ihre Verkehrssicherheit gepr&uuml;ft, haben aber durch Nutzung und Alter teilweise Handlungsbedarf. Um diesen Handlungsbedarf sowie die groben Kosten f&uuml;r die Erneuerungs- und Ersatzma&szlig;nahmen zu ermitteln, wurde durch die Stadt Schw&auml;bisch Hall eine Strukturuntersuchung bereits 2014 in Auftrag gegeben. Diese wurde nun in 2019 &uuml;berarbeitet. Diese Gesamtbetrachtung soll dem Gemeinderat als Grundlage f&uuml;r Entscheidungen zur weiteren Sanierung bzw. der Neuplanung von Spielpl&auml;tzen in den kommenden Jahren dienen.</p>
 
Die Stadt Schw&auml;bisch Hall unterh&auml;lt derzeit im Stadtgebiet und in den Ortschaften 54 Spielpl&auml;tze die, bis auf wenige Ausnahmen, &auml;lter als 20 Jahre sind. Zwar werden sie regelm&auml;&szlig;ig auf ihre Verkehrssicherheit gepr&uuml;ft, haben aber durch Nutzung und Alter teilweise Handlungsbedarf. Um diesen Handlungsbedarf sowie die groben Kosten f&uuml;r die Erneuerungs- und Ersatzma&szlig;nahmen zu ermitteln, wurde durch die Stadt Schw&auml;bisch Hall eine Strukturuntersuchung bereits 2014 in Auftrag gegeben. Diese wurde nun in 2019 &uuml;berarbeitet. Diese Gesamtbetrachtung soll dem Gemeinderat als Grundlage f&uuml;r Entscheidungen zur weiteren Sanierung bzw. der Neuplanung von Spielpl&auml;tzen in den kommenden Jahren dienen.</p>
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In Abstimmung mit der Abteilung Stadtplanung wurde der Untersuchungsumfang festgelegt und in einem Erhebungsbogen zusammengefasst.</p>
 
In Abstimmung mit der Abteilung Stadtplanung wurde der Untersuchungsumfang festgelegt und in einem Erhebungsbogen zusammengefasst.</p>
 
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Um die im Erhebungsbogen erfassten Daten auszuwerten, wurde ein Bewertungsschl&uuml;ssel erstellt. Dieser orientiert sich in seiner Struktur an der <em>DIN 18034 &bdquo;Spielpl&auml;tze und Freir&auml;ume zum Spielen &ndash; Anforderungen f&uuml;r Planung, Bau und Betrieb&ldquo; 09/2012</em>. Dar&uuml;ber hinaus wurde ein Abgleich mit den im Umfeld der Spielpl&auml;tze wohnenden Kindern und Jugendlichen durchgef&uuml;hrt, um zu ermitteln, ob die vorhandenen Spielger&auml;te den altersgerechten Anforderungen entsprechen. Aufbauend auf dem Bewertungsschl&uuml;ssel wurden f&uuml;r die einzelnen Spielpl&auml;tze Datenbl&auml;tter, die den momentanen Zustand des Spielplatzes bewerten, erstellt. Zus&auml;tzlich wurden die einzelnen Spielpl&auml;tze mit m&ouml;glichen Konfliktpotentialen und dem empfohlenen Handlungsbedarf beschrieben.</p>
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Um die im Erhebungsbogen erfassten Daten auszuwerten, wurde ein Bewertungsschl&uuml;ssel erstellt. Dieser orientiert sich in seiner Struktur an der DIN 18034 &bdquo;<em>Spielpl&auml;tze und Freir&auml;ume zum Spielen &ndash; Anforderungen f&uuml;r Planung, Bau und Betrieb</em>&ldquo; 09/2012. Dar&uuml;ber hinaus wurde ein Abgleich mit den im Umfeld der Spielpl&auml;tze wohnenden Kindern und Jugendlichen durchgef&uuml;hrt, um zu ermitteln, ob die vorhandenen Spielger&auml;te den altersgerechten Anforderungen entsprechen. Aufbauend auf dem Bewertungsschl&uuml;ssel wurden f&uuml;r die einzelnen Spielpl&auml;tze Datenbl&auml;tter, die den momentanen Zustand des Spielplatzes bewerten, erstellt. Zus&auml;tzlich wurden die einzelnen Spielpl&auml;tze mit m&ouml;glichen Konfliktpotentialen und dem empfohlenen Handlungsbedarf beschrieben.</p>
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Im n&auml;chsten Schritt wurden die in den Datenbl&auml;ttern durchgef&uuml;hrten Bewertungen in einer Priorit&auml;tenliste ausgewertet. Die Priorit&auml;tenliste kann als Arbeitshilfe f&uuml;r die fortlaufende Sanierung der Spielpl&auml;tze f&uuml;r die Abteilung Stadtplanung sowie die Stadtbetriebe dienen.</p>
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Im n&auml;chsten Schritt wurden die in den Datenbl&auml;ttern durchgef&uuml;hrten Bewertungen in einer Priorit&auml;tenliste ausgewertet. Die Priorit&auml;tenliste kann als Arbeitshilfe f&uuml;r die fortlaufende Sanierung der Spielpl&auml;tze f&uuml;r die Abteilung Stadtplanung sowie die Stadtbetriebe dienen.<br />
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Neben der Priorit&auml;tenliste wurden die Ma&szlig;nahmen in 3 Kategorien unterteilt:</p>
 
Neben der Priorit&auml;tenliste wurden die Ma&szlig;nahmen in 3 Kategorien unterteilt:</p>
 
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<strong>1. Einzelma&szlig;nahmen:</strong></p>
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<u>1. Einzelma&szlig;nahmen:</u><br />
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Austausch von &uuml;beralterten und/oder defekten Spielger&auml;ten.<br />
Austausch von &uuml;beralterten und/oder defekten Spielger&auml;ten.</p>
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Kosten &lt; 2.500 &euro; (netto)</p>
 
Kosten &lt; 2.500 &euro; (netto)</p>
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<strong>2. Anpassung des Spielangebotes:</strong></p>
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<u>2. Anpassung des Spielangebotes:</u><br />
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Erg&auml;nzung Spielangebot und Bereiche zur Anpassung an die vorhandene Altersstruktur.&nbsp;<br />
Erg&auml;nzung Spielangebot und Bereiche zur Anpassung an die vorhandene Altersstruktur.</p>
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Kosten 2.500 &euro; (netto) &ndash; ca. 30.000 &euro; (netto)</p>
 
Kosten 2.500 &euro; (netto) &ndash; ca. 30.000 &euro; (netto)</p>
 
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<strong>3. Neuplanung / &Uuml;berplanung eines Spielplatzes:</strong></p>
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<u>3. Neuplanung / &Uuml;berplanung eines Spielplatzes:</u><br />
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Bestehende oder neue Spielplatzfl&auml;che wird &uuml;berplant und als Ma&szlig;nahme im Gemeinderat angemeldet.<br />
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Kosten &gt; 100.000 &euro; (netto)</p>
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Mit der Priorit&auml;tenliste k&ouml;nnen gemeinsam mit den Kategorien (siehe Anlage der Strukturuntersuchung) klare Handlungsfelder zur Sanierung der Spielpl&auml;tze in den n&auml;chsten Jahren abgeleitet werden. Die Ma&szlig;nahmen der Kategorie 1 und 2 werden weiterhin im Produkt 55100000 &bdquo;Bereitstellung und Unterhalt von Gr&uuml;n und Parkanlagen&ldquo; &uuml;ber das Konto 42710000 &bdquo;Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen&ldquo; sowie dem Konto 42410000 &bdquo;Bewirtschaftung der Grundst&uuml;cke und bauliche Anlagen&ldquo; mit einem Haushaltsansatz von 100.000 &euro; sowie 120.000 &euro; pro Jahr durchgef&uuml;hrt und haupts&auml;chlich von den Stadtbetrieben umgesetzt. Die Ma&szlig;nahmen unter Kategorie 3 werden jeweils gesondert und mit entsprechendem Finanzierungs- bzw. Deckungsvorschlag dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt und die Bauleistungen &ouml;ffentlich ausgeschrieben.</p>
 
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Bestehende oder neue Spielplatzfl&auml;che wird &uuml;berplant und als Ma&szlig;nahme im Gemeinderat angemeldet.</p>
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Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass bei vielen Spielpl&auml;tzen ein Handlungs-bedarf besteht. Dieser Handlungsbedarf reicht vom Reparieren oder Austauschen eines besch&auml;digten oder veralteten Spielger&auml;tes bis hin zur Komplettsanierung eines bestehenden Spielplatzes. In dieser Kategorie sollten als n&auml;chstes die Spielpl&auml;tze &bdquo;Einkorn&ldquo;, aufgrund der Bewertung und den aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem P&auml;chterwechsel, sowie &bdquo;R&uuml;b&auml;cker&ldquo;, wegen der bereits hohen Anzahl von Kindern und Jugendlichen, geplant werden.&nbsp;</p>
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Die Strukturuntersuchung ist als Anlage beigef&uuml;gt. Die Datenbl&auml;tter der einzelnen Spielpl&auml;tze werden auf Wunsch gerne zus&auml;tzlich zur Verf&uuml;gung gestellt.</p>
 
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Kosten &gt; 100.000 &euro; (netto)</p>
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Anlage:&nbsp;[[Media:214-19_Anlage_Struckturunersuchung_Spielpl&auml;tze.pdf{{!}}Strukturuntersuchung Spielpl&auml;tze Schw&auml;bisch Hall vom 22.02.2019, gundelfinger_traub landschaftsarchitekten]]</p>
 
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Mit der Priorit&auml;tenliste k&ouml;nnen gemeinsam mit den Kategorien (siehe Anlage der Strukturuntersuchung) klare Handlungsfelder zur Sanierung der Spielpl&auml;tze in den n&auml;chsten Jahren abgeleitet werden. Die Ma&szlig;nahmen der Kategorie 1 und 2 werden weiterhin im Produkt 55100000 &bdquo;Bereitstellung und Unterhalt von Gr&uuml;n und Parkanlagen&ldquo; &uuml;ber das Konto 42710000 &bdquo;Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen&ldquo; sowie dem Konto 42410000 &bdquo;Bewirtschaftung der Grundst&uuml;cke und bauliche Anlagen&ldquo; mit einem Haushaltsansatz von 100.000 &euro; sowie 120.000 &euro; pro Jahr durchgef&uuml;hrt und haupts&auml;chlich von den Stadtbetrieben umgesetzt. Die Ma&szlig;nahmen unter Kategorie 3 werden jeweils gesondert und mit entsprechendem Finanzierungs- bzw. Deckungsvorschlag dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt und die Bauleistungen &ouml;ffentlich ausgeschrieben.</p>
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Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass bei vielen Spielpl&auml;tzen ein Handlungs-bedarf besteht. Dieser Handlungsbedarf reicht vom Reparieren oder Austauschen eines besch&auml;digten oder veralteten Spielger&auml;tes bis hin zur Komplettsanierung eines bestehenden Spielplatzes. In dieser Kategorie sollten als n&auml;chstes die Spielpl&auml;tze &bdquo;Einkorn&ldquo;, aufgrund der Bewertung und den aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem P&auml;chterwechsel, sowie &bdquo;R&uuml;b&auml;cker&ldquo;, wegen der bereits hohen Anzahl von Kindern und Jugendlichen, geplant werden.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin </u><u>Striebel</u> wiederholt ihr Anliegen aus der Vorberatung nach einer Begehung der Spielpl&auml;tze und w&uuml;nscht eine Priorit&auml;tenliste, welche hilfreich f&uuml;r die anstehenden Haushaltsberatungen des Doppelhaushalts 2020/2021 w&auml;re.</p>
 
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Die Strukturuntersuchung ist als Anlage beigef&uuml;gt. Die Datenbl&auml;tter der einzelnen Spielpl&auml;tze werden auf Wunsch gerne zus&auml;tzlich zur Verf&uuml;gung gestellt.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u>&nbsp;schl&auml;gt vor, die Spielpl&auml;tze nicht im Einzelfall zur Abstimmung zu bringen, sondern die Priorit&auml;ten im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen f&uuml;r den Doppelhaushalt 2020/2021 festzulegen.</p>
 
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Anlage:&nbsp;[[Media:214-19_Anlage_Struckturunersuchung_Spielpl&auml;tze.pdf{{!}}Strukturuntersuchung Spielpl&auml;tze Schw&auml;bisch Hall vom 22.02.2019, gundelfinger_traub landschaftsarchitekten]]</p>
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Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim <strong>&auml;ndert die</strong> <strong>Ziffer 2 </strong><strong>des Beschlussantrages</strong> &bdquo;Die Neuplanung der Spielpl&auml;tze ,Einkorn&lsquo; und ,R&uuml;b&auml;cker&lsquo; soll vorbereitet und entsprechende Haushaltsmittel f&uuml;r 2020/21 angemeldet werden&ldquo; in &quot;Die Priori&auml;tenliste wird im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanung festgelegt&quot;.</p>
 
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u>&nbsp;schl&auml;gt vor, die Spielpl&auml;tze nicht im Einzelfall zur Abstimmung zu bringen, sondern die Priorit&auml;ten im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen f&uuml;r den Doppelhaushalt 2020/2021 festzulegen und &auml;ndert die Ziffer 2 des Beschlussantrages &bdquo;Die Neuplanung der Spielpl&auml;tze ,Einkorn&lsquo; und ,R&uuml;b&auml;cker&lsquo; soll vorbereitet und entsprechende Haushaltsmittel f&uuml;r 2020/21 angemeldet werden&ldquo; in &quot;Die Priori&auml;tenliste wird im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanung festgelegt&quot;. Hierzu gibt es von Seiten der Gemeinder&auml;te keine Einwendungen.</p>
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Hierzu gibt es von Seiten der Gemeinder&auml;te keine Einwendungen.</p>
 
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Der Vorgehensweise zur Sanierung und Neuplanung der Spielpl&auml;tze in der vorliegenden Strukturuntersuchung Spielpl&auml;tze Schw&auml;bisch Hall vom 22.02.2019, gundelfinger_traub landschaftsarchitekten wird zugestimmt.<br />
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Der Vorgehensweise zur Sanierung und Neuplanung der Spielpl&auml;tze in der vorliegenden Strukturuntersuchung Spielpl&auml;tze Schw&auml;bisch Hall vom 22.02.2019, gundelfin-ger_traub landschaftsarchitekten, wird zugestimmt.</li>
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<span style="text-align: justify;">Die Priori&auml;tenliste wird im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanung festgelegt</span>.</li>
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Die Priori&auml;tenliste wird im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanung festgelegt.</li>
 
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(einstimmig -32 zur Kenntnis genommen)</p>
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(einstimmig - 32)<br />
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Aktuelle Version vom 31. Januar 2020, 10:06 Uhr

Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall unterhält derzeit im Stadtgebiet und in den Ortschaften 54 Spielplätze die, bis auf wenige Ausnahmen, älter als 20 Jahre sind. Zwar werden sie regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit geprüft, haben aber durch Nutzung und Alter teilweise Handlungsbedarf. Um diesen Handlungsbedarf sowie die groben Kosten für die Erneuerungs- und Ersatzmaßnahmen zu ermitteln, wurde durch die Stadt Schwäbisch Hall eine Strukturuntersuchung bereits 2014 in Auftrag gegeben. Diese wurde nun in 2019 überarbeitet. Diese Gesamtbetrachtung soll dem Gemeinderat als Grundlage für Entscheidungen zur weiteren Sanierung bzw. der Neuplanung von Spielplätzen in den kommenden Jahren dienen.

In Abstimmung mit der Abteilung Stadtplanung wurde der Untersuchungsumfang festgelegt und in einem Erhebungsbogen zusammengefasst.

Um die im Erhebungsbogen erfassten Daten auszuwerten, wurde ein Bewertungsschlüssel erstellt. Dieser orientiert sich in seiner Struktur an der DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“ 09/2012. Darüber hinaus wurde ein Abgleich mit den im Umfeld der Spielplätze wohnenden Kindern und Jugendlichen durchgeführt, um zu ermitteln, ob die vorhandenen Spielgeräte den altersgerechten Anforderungen entsprechen. Aufbauend auf dem Bewertungsschlüssel wurden für die einzelnen Spielplätze Datenblätter, die den momentanen Zustand des Spielplatzes bewerten, erstellt. Zusätzlich wurden die einzelnen Spielplätze mit möglichen Konfliktpotentialen und dem empfohlenen Handlungsbedarf beschrieben.

Im nächsten Schritt wurden die in den Datenblättern durchgeführten Bewertungen in einer Prioritätenliste ausgewertet. Die Prioritätenliste kann als Arbeitshilfe für die fortlaufende Sanierung der Spielplätze für die Abteilung Stadtplanung sowie die Stadtbetriebe dienen.
Neben der Prioritätenliste wurden die Maßnahmen in 3 Kategorien unterteilt:

1. Einzelmaßnahmen:
Austausch von überalterten und/oder defekten Spielgeräten.
Kosten < 2.500 € (netto)

2. Anpassung des Spielangebotes:
Ergänzung Spielangebot und Bereiche zur Anpassung an die vorhandene Altersstruktur. 
Kosten 2.500 € (netto) – ca. 30.000 € (netto)

3. Neuplanung / Überplanung eines Spielplatzes:
Bestehende oder neue Spielplatzfläche wird überplant und als Maßnahme im Gemeinderat angemeldet.
Kosten > 100.000 € (netto)

Mit der Prioritätenliste können gemeinsam mit den Kategorien (siehe Anlage der Strukturuntersuchung) klare Handlungsfelder zur Sanierung der Spielplätze in den nächsten Jahren abgeleitet werden. Die Maßnahmen der Kategorie 1 und 2 werden weiterhin im Produkt 55100000 „Bereitstellung und Unterhalt von Grün und Parkanlagen“ über das Konto 42710000 „Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ sowie dem Konto 42410000 „Bewirtschaftung der Grundstücke und bauliche Anlagen“ mit einem Haushaltsansatz von 100.000 € sowie 120.000 € pro Jahr durchgeführt und hauptsächlich von den Stadtbetrieben umgesetzt. Die Maßnahmen unter Kategorie 3 werden jeweils gesondert und mit entsprechendem Finanzierungs- bzw. Deckungsvorschlag dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt und die Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben.

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass bei vielen Spielplätzen ein Handlungs-bedarf besteht. Dieser Handlungsbedarf reicht vom Reparieren oder Austauschen eines beschädigten oder veralteten Spielgerätes bis hin zur Komplettsanierung eines bestehenden Spielplatzes. In dieser Kategorie sollten als nächstes die Spielplätze „Einkorn“, aufgrund der Bewertung und den aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Pächterwechsel, sowie „Rübäcker“, wegen der bereits hohen Anzahl von Kindern und Jugendlichen, geplant werden. 

Die Strukturuntersuchung ist als Anlage beigefügt. Die Datenblätter der einzelnen Spielplätze werden auf Wunsch gerne zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Anlage: Strukturuntersuchung Spielplätze Schwäbisch Hall vom 22.02.2019, gundelfinger_traub landschaftsarchitekten

 

Stadträtin Striebel wiederholt ihr Anliegen aus der Vorberatung nach einer Begehung der Spielplätze und wünscht eine Prioritätenliste, welche hilfreich für die anstehenden Haushaltsberatungen des Doppelhaushalts 2020/2021 wäre.

Oberbürgermeister Pelgrim schlägt vor, die Spielplätze nicht im Einzelfall zur Abstimmung zu bringen, sondern die Prioritäten im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2020/2021 festzulegen.

Oberbürgermeister Pelgrim ändert die Ziffer 2 des Beschlussantrages „Die Neuplanung der Spielplätze ,Einkorn‘ und ,Rübäcker‘ soll vorbereitet und entsprechende Haushaltsmittel für 2020/21 angemeldet werden“ in "Die Prioriätenliste wird im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanung festgelegt".

Hierzu gibt es von Seiten der Gemeinderäte keine Einwendungen.

Beschluss:

  1. Der Vorgehensweise zur Sanierung und Neuplanung der Spielplätze in der vorliegenden Strukturuntersuchung Spielplätze Schwäbisch Hall vom 22.02.2019, gundelfin-ger_traub landschaftsarchitekten, wird zugestimmt.
  2. Die Prioriätenliste wird im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanung festgelegt.

(einstimmig - 32)
 

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