§ 217 - Umgestaltung Haalplatz und Unterwöhrd; hier: Ergebnis des VgV-Verfahrens – Auftragsvergabe von Planungsleistungen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall beabsichtigt, die Freiflächen des zentralen Haalplatzes und der gegenüberliegenden Flussinsel Unterwöhrd neu zu gestalten und damit beiden Bereichen eine ihrer Lage und historischen Bedeutung entsprechende hohe Aufenthalts- und Gestaltungsqualität zu geben.

Da der Wert der zu vergebenden Planungsleistungen über dem Schwellenwert von 221.000 € netto liegt, ist ein europaweites Vergabeverfahren entsprechend der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) durchzuführen. Die Grundlagen für das Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen zur Umgestaltung des Haalplatzes und des Unterwöhrds wurden vom Gemeinderat am 14.03.2018 gelegt. Mit den Zielvorgaben für die Auslobung wurde die Durchführung eines VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Realisierungswettbewerb beschlossen.

Realisierungswettbewerb

Am 25.07.2018 beschloss der Gemeinderat die Auslobung zum Realisierungswettbewerb für die Umgestaltung des Haalplatzes und des Unterwöhrds. Vorausgegangen war ein umfangreicher dialogischer Planungsprozess zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger mit Informationsveranstaltungen und zwei Arbeitskreissitzungen, eine Klausursitzung des Gemeinderats sowie verwaltungsinterne Workshops. Im Rahmen des Prozesses wurden zahlreiche Themen diskutiert, das Ergebnis dokumentiert und als Anlage Bestandteil der Auslobung.

Aus dem Wettbewerbsverfahren gingen für die Planungsgebiete Haalplatz und Unterwöhrd je drei Preise und zwei Anerkennungen hervor. Die Dokumentation der Wettbewerbsbeiträge ist der Vorlage als Anlage beigefügt (Anlage 1). Das Preisgericht am 06.12.2018 empfiehlt der Ausloberin Stadt Schwäbisch Hall einstimmig, die Arbeit des 1. Preisträgers mit der Tarnzahl 1097, das Büro Franz Reschke, unter Berücksichtigung der Beurteilung und Anregungen des Preisgerichts mit der weiteren Planung entsprechend der Auslobung zu beauftragen.

Verhandlungsverfahren

Anschließend an den Realisierungswettbewerb wurde das Verhandlungsverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, vor Auftragsvergabe die Leistungsfähigkeit des Projektteams, die Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses, das Vorgehen bei der Umsetzung des Projektes und das Honorarangebot zu bewerten. Das Ergebnis aus dem Planungswettbewerb ging ebenfalls in die Wertung mit ein.
Für beide Bereiche wurden die ersten drei Preise zum Verhandlungsverfahren zugelassen und dadurch die Möglichkeit für eine Angebotsabgabe eröffnet. Nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe am 04.02.2019 über die Vergabe-Plattform gingen die Erstangebote nach einer gesetzlichen Frist von 30 Tagen bei der Stadt ein. Diese wurden am 20.03.2019 durch das Verhandlungsgremium, bestehend aus Vertretern des Gemeinderates, der Verwaltung und Fachleuten aus dem Preisgericht des Planungswettbewerbs mit dem jeweiligen Büro verhandelt. Nach der Verhandlung zum Erstangebot wurden die Büros zur Abgabe ihres Endangebotes aufgefordert. Diese liegen seit Anfang April 2019 vor mit einer Bindefrist, die aufgrund des aktuellen Sitzungskalenders und den Ferienzeiten bis zum 16.08.2019 verlängert wurde.  

Haalplatz

Für das Planungsgebiet Haalplatz wurde ein Angebot vom Büro Franz Reschke aus Berlin, dem 1. Preisträger aus dem Planungswettbewerb, abgegeben.

In Bezug auf die Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses sieht das Planungs- büro besonders folgende Themen im Rahmen der weiteren Planungsschritte vor:
-  Führen eines Dialogs zur Ausarbeitung der Planung bezüglich der Vermittlung der  Stadt- und Platzgeschichte basierend auf der gewürdigten Konzeption des Wett- bewerbsentwurfs
-  Akzentuierung und Erlebbarmachung authentischer Objekte
-  Konzeptionierung eines Informationssystems

Das Büro schätzt die anrechenbaren Baukosten für den Wettbewerbsbeitrag „Haalplatz“ mit ca. 3.238.727,50 € (netto), dies entspricht ca. 312 €/m2. Dadurch ergibt sich ein Grundhonorar für die Leistungsphasen 1-8 von 602.223,06 € gemäß RifT (Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger) inkl. 25 % Umbauzuschlag sowie einem Abschlag auf das Honorar von 5 % wegen der einheitlichen Einordnung als Freianlage und abzüglich des Preisgeldes von 17.500 €. Zum Grundhonorar werden besondere Leistungen als Bedarfsposition angenommen mit 60.750,00 €. Zusammen mit 3 % Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer ergibt sich ein Gesamthonorar von 812.606,08 € brutto im Falle einer Beauftragung bis zur Realisierung. Für die ersten drei Leistungsphasen (Entwurfsplanung) beträgt das Honorar demnach 235.565,76 € (29 % des Gesamthonorars) bei gleichbleibenden Baukosten. 

Auf Grundlage des Verhandlungsergebnisses (448 von 500 erreichbaren Punkten) kann das Büro Franz Reschke aus Berlin den Zuschlag gemäß § 58 VgV für dieses Planungsgebiet erhalten.

Unterwöhrd

Für das Planungsgebiet Unterwöhrd wurden zwei Angebote abgegeben, das eine vom Büro Franz Reschke aus Berlin mit dem 1. Preis und das andere vom Büro Glück aus Stuttgart mit dem 2. Preis aus dem Planungswettbewerb.

Auf Grundlage des Verhandlungsergebnisses (449,5 von 500 erreichbaren Punkten) kann das Büro Franz Reschke aus Berlin den Zuschlag gemäß § 58 VgV für dieses Planungsgebiet erhalten. Das Büro Glück erreichte eine Punktzahl von 417 Punkten.
Für den Unterwöhrd schätzt das Büro Franz Reschke die anrechenbaren Baukosten für den Wettbewerbsbeitrag auf ca. 1.674.429,00 € (netto). Dadurch ergibt sich ein Grundhonorar für die Leistungsphasen 1-8 von 269.857,14 € gem. RifT inkl. 20 % Umbauzuschlag sowie einem Abschlag auf das Honorar von 5 % wegen der einheitlichen Einordnung als Freianlage und abzüglich des Preisgeldes von 10.000 €. Zum Grundhonorar werden besondere Leistungen als Bedarfsposition angenommen mit 32.400,00 €. Zusammen mit 3 % Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer ergibt sich ein Gesamthonorar von 424.372,36 €. Für die ersten drei Leistungsphasen beträgt das Honorar demnach 123.067,98 € (29 % des Gesamthonorars) bei gleichbleibenden Baukosten.

In Bezug auf die Weiterentwicklung des Wettbewerbsbeitrages soll vor allem der Standort des Biergartens noch genauer untersucht werden sowie eine Reduktion bzw. Vereinfachung der Einfassungen der Grünflächen unter Beibehaltung eines wertigen Rahmens für die Grünflächen.

Empfehlung zum weiteren Vorgehen:

Die Auslobung zum Planungswettbewerb und zum Verhandlungsverfahren sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 (Entwurfsplanung) erfolgen und auf Grundlage des dann vorliegenden Entwurfes und der dazugehörigen Kostenberechnung die weitere Beauftragung beraten und beschlossen werden.


Unterwöhrd

Nach Fertigstellung des Neuen Globe-Theaters befinden sich die Freianlagen auf dem Unterwöhrd in einem provisorischen Zustand, der zeitnah beendet werden soll. Auch muss der künftige Steg zwischen Lindach und Unterwöhrd in das Wegesystem auf dem Unterwöhrd eingebunden werden. Die Infrastruktur des Biergartens ist dringend verbesserungswürdig. Vor diesem Hintergrund sollen die Planungen für den Unterwöhrd zügig aufgenommen und eine Durchführung der Baumaßnahmen in 2020 angestrebt werden.

Im Haushalt 2018/19 sind 500.000 € für die Neugestaltung des Unterwöhrds eingestellt (Sperrvermerk) und weitere 500.000 € in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Im Hinblick auf die Kostenschätzung zum Wettbewerbsbeitrag (ca. 2,4 Mio. € brutto für Bau- und Planungsleistungen) ist die Bereitstellung weiterer Mittel erforderlich. Die Bauverwaltung sieht zwar gewisse Einsparpotentiale, hält allerdings die bisher bereitgestellten Mittel ebenfalls für nicht auskömmlich. Ziel der weiteren Bearbeitung muss eine dem Ort angemessene qualitätvolle wie wirtschaftliche Planung sein.

Es wird eine Beauftragung des Büros Franz Reschke auf Grundlage des Wettbewerbsbeitrags und des Angebots aus dem Verhandlungsverfahren empfohlen. Die Beauftragung soll stufenweise zunächst bis Leistungsphase 3 (Entwursplanung) erfolgen. Der Auftragswert beträgt gemäß Angebot aus dem Verhandlungsverfahren ca. 123.068 €.

Haalplatz

In seiner Beurteilung beschreibt das Preisgericht die hohe gestalterische Qualität des 1. Preises, dessen sensiblen Umgang mit dem Bestand und die gelungene Gestaltung des Kocherufers. Kritisch hinterfragt wird, ob der Beitrag ausreichend auf die reiche Geschichte des Platzes eingeht, oder ob es nicht weiterer Elemente bedarf, um die Geschichte erlebbar zu machen. Letzteres wird seit Abschluss des Wettbewerbsverfahrens auch in der Öffentlichkeit diskutiert und eingefordert. Die ebenfalls anhaltende Diskussion um Parkplätze ist eine grundsätzliche, hier erfüllt der Entwurf des 1. Preisträgers alle Anforderungen aus der Auslobung.

Die Kostenschätzung zum Wettbewerbsbeitrag macht deutlich, dass eine dem Ort ange­messene qualitätvolle Gestaltung mehr Mitteleinsatzes bedarf, als bislang angenommen. Im Haushalt 2018/19 sind ohne eine zugrunde liegende Planung 2.000.000 € für die Neugestaltung des Haalplatzes eingestellt. Im Hinblick auf die Kostenschätzung zum Wettbewerbsbeitrag (ca. 4,6 Mio. € brutto für Bau- und Planungsleistungen) ist die Bereitstellung weiterer Mittel erforderlich. Die Bauverwaltung sieht Einsparpotentiale, bewertet allerdings die bisher veranschlagten Mittel nach Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse auch unabhängig vom Preisträger als nicht auskömmlich. Neben einer inhaltlichen Weiterentwicklung des vorliegenden Entwurfs werden daher bei einer weiteren Bearbeitung auch die wirtschaftlichen Spielräume auszuloten sein.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, der Empfehlung des Preisgerichts zu folgen und das Büro Franz Reschke mit der weiteren Planung zu beauftragen, allerdings zunächst bis Leistungsphase 2 (Vorentwurf), um in einem frühen Planungsstadium die noch offenen inhaltlichen und wirtschaftlichen Fragen zu klären, bevor abschließend über eine Fortführung der Planung und die Durchführung von Baumaßnahmen entschieden wird.

Dabei wird der vorgeschlagene Ansatz des Büros Franz Reschke begrüßt, die auch in der Bürgerschaft diskutierten Aspekte zur Vermittlung der Stadt- und Platzgeschichte sowie weitere funktionale Anforderungen an die Platzgestaltung in Fortführung des dialogischen Planungsprozesses weiterzuentwickeln. Der Auftragswert für die Leistungsphasen 1-2 beträgt gemäß Angebot aus dem Verhandlungsverfahren ca. 110.000 €.

Hinweis

Sollte es nicht zu Auftragsvergaben kommen, ist das Verfahren nach § 63 VgV aufzuheben. Ein unmittelbar anschließendes, erneutes Vergabeverfahren ist aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht möglich.

Anlage: Dokumentation der Wettbewerbsbeiträge zum Nichtoffenen Realisierungswettbewerb nach RPW „Neugestaltung Haalplatz und Unterwöhrd“.

 

Oberbürgermeister Pelgrim umreisst noch einmal die umfangreiche Vorberatung zu diesem Thema, die noch nicht zu einem einheitlichen Ergebnis geführt habe. Es wird nun um Stellungnahme gebeten.

Stadträtin Walter teilt mit, dass die Gemeinderatsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Beschlussantrag der Verwaltung zustimmen werde. Es gab einen sehr gut durchgeplanten und durchgeführten Bürgerbeteiligungsprozess. Alle Interessengruppen konnten teilnehmen und ihre Anliegen einbringen. Das Ergebnis hat breit gefächert Anklang gefunden.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt teilt mit, dass sich in der Vorberatung eine Klärung dahingehend ergeben hätte, dass nun klar sei, dass für die Planungsphasen 1 - 3 für den Unterwöhrd Kosten i. H. v. ca. 123.000 € entstünden und für die Planungsphasen 1 - 2 des Haalplatzes ca. 110.000 €.
Es wird für wichtig gehalten, dass die Parkplatzsituation in der Innenstadt ausreichend betrachtet wird, wenn künftig auch durch die Umgestaltung des Bahnhofsareals Parkplätze wegfallen sollten.

Stadtrat Sakellariou stellt für die Gemeinderatsfraktion der SPD einen Änderungsantrag, die Ziffer 1 des Beschlussantrags betreffend. Diese soll dahingehend abgeändert werden, dass der Kostenrahmen für den Haalplatz nicht beziffert wird und der Kostenrahmen für den Unterwöhrd von 2,4 Mio. Euro auf 1,8 Mio. Euro herabgesetzt wird.
Als Hintergrund wird benannt, dass es sich bei der Planung lediglich um eine Oberflächenplanung handele und die Kostenentwicklung auf 4,6 Mio. Euro trotz bester Beteiligung am bisherigen Prozess in keinem Verhältnis dazu stehen würde. Außerdem müsste dringend vermieden werden, dass im Ergebnis noch höhere Kosten entstünden.
Im Übrigen wird beantragt, die Ziffern 2 bis 6 getrennt abzustimmen. Von Seiten der SPD-Fraktion erfolge hier Zustimmung.

Stadtrat Baumann teilt mit, dass die Fraktion der FWV dem Vortrag von Stadtrat Sakellariou folgen könne und gleich verfahren wolle. Es bestehe Einverständnis bzgl. der Planung des Unterwöhrds, aber bei den Planungen den Haalplatz betreffend gäbe es doch noch Beratungsbedarf, gerade weil die Bürgerschaft nach dem Wettbewerbsergebnis kritisch damit umgegangen sei und es weitere Denkanstöße gab.

Stadtrat Preisendanz führt für die FDP-Fraktion aus, dass er bei dem bliebe, was in der Vorberatung zu diesem Thema bereits ausgeführt wurde. Es wird die Ansicht vertreten, dass die Planung des Haalplatzes zwingend in Zusammenhang mit dem weiteren Verkehr, sowohl Individualverkehr als auch Lieferverkehr, gebracht werden müsse. Auch die Kostenentwicklung wird als problematisch angesehen.

Stadträtin Koch gibt zu bedenken, dass die vorgesehene Oberflächengestaltung ohne Begrünung, ohne Gradierwerk zur Salzgewinnung und ohne die Erlebbarkeit vom Salz geplant sei. Es ginge aber darum, hier eine Aufenthaltsqualität zu schaffen. Daher kann der Planung des Haalplatzes nicht zugestimmt werden.

Stadträtin Schumacher-Koelsch ist der Ansicht, dass es bei der Gestaltung des Haalplatzes sicher noch Planungsmöglichkeiten gäbe, die nicht ausgeschöpft wurden. Es wird zugestimmt, weil die angedachte Umgestaltung als Chance gesehen wird, mehr zu entwickeln.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt noch einmal klar, dass die Schätzungen auf Basis des Realisierungswettbewerbs einen vorläufigen Kostenrahmen aufzeigen. Die Honorarrechnungen basieren auf den zugrundeliegenden Planungen, welche nicht endgültig sind. Erst mit der Ausschreibung am Ende des Planungsprozesses könne der tatsächliche Kostenrahmen ermittelt werden. Es sollte durch die Sitzungsvorlage verdeutlicht werden, über welche Größenordnungen hier gegenwärtig diskutiert wird.
Da es im Laufe des Abstimmungsprozesses noch zu Änderungen in der Planung und damit auch der Kosten kommen wird, wäre es unredlich, einfach einen Beschluss herbeizuführen, der bezüglich des Unterwöhrds einfach die Kosten absenkt und für den Haalplatzes keinen Kostenrahmen vorsieht.
Es wird zu bedenken gegeben, dass sich die Kostenentwicklung gerade was die Wünsche beim Haalplatz anbelangt, nicht nach unten bewegen wird. Der aktuelle Entwurf sehe eine mit äußerst geringer Technik versehene Oberflächenveränderung vor.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt pflichtet Oberbürgermeister Pelgrim bei und unterbreitet daher den Vorschlag, die Ziffer 1 und 2 aus dem Beschlussantrag zu entfernen, da diese in den Ziffern 3 bis 6 als Grundlage der Honorarermittlung enthalten seien. Dann entfiele ein Beschluss über große Beträge und es entstünde nicht der Eindruck, man sei schon in der Umsetzung.

Stadträtin Koch fragt nach, ob bei Zustimmung zur Planung des Unterwöhrds oder des Haalplatzes dann auch die Umsetzung nach dem vom Planungsbüro erstellten Vorschlag erfolge. Speziell bei der Planung des Haalplatzes sei kein barrierefreier Zugang zum Kocher zu erkennen.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass der Wettbewerbsstatus nicht hieße, dass eine Eins-zu-eins-Umsetzung erfolge, sondern nur, dass der Grundtypus der jetzt vorliegenden Planung erhalten bliebe. Eine Entwicklung erfolge mit dem Preisträger auf der Basis dieser Planung.

Erster Bürgermeister Klink weist darauf hin, dass es hier um das Vergabeverfahren für Planungsleistungen gehe, wie bereits in der Vorberatung erörtert. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren, bestehend aus dem vorgeschalteten Planungswettbewerb und dem anschließenden Verhandlungsverfahren. Der Wettbewerbsbeitrag sei dabei ein bedeutender Teil des Verhandlungsverfahrens und im Prinzip Teil des Architektenfindungsprozesses. Das Verhandlungsverfahren impliziere gewisse Überarbeitungsschritte, welche im dialogischen Planungsprozesses mit dem Preisträger geführt werden sollen.

Stadtrat Sakellariou erklärt, dass es der SPD-Fraktion nicht so sehr um die Planungshonare ginge, sondern mehr um die Gesamtkosten. Wichtig sei ein Signal an die Planer, die Gesamtkosten durch Änderungen in der Planung nach unten zu korrigieren. 4,6 Mio. Euro für die Oberflächenplanung des Haalplatzes seien zu viel.

Erster Bürgermeister Klink merkt an, dass der Haalplatz eine große Fläche ist und damit eben auch ein Kostenfaktor. Ab einer bestimmten Wertigkeit entstünden andere Kosten als beim Aufbringen einer Asphaltdecke.

- Stadtrat Härtig nimmt um 18.55 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadtrat Kaiser sieht die einzige Sparmaßnahme beim Haalplatz bei der Auswahl des Oberflächenbelages.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass Planungsleistungen für insgesamt 17.000 qm anstehen. Einsparmöglichkeiten bestünden beispielsweise bei Veränderung des Umfangs wassergebundener Schichten im Verhältnis zu versiegelten Schichten oder bei der Verwendung von unterschiedlichem Belag für Park- und Begegnungsflächen. Die Richtung der Kostenreduktion sollte identifiziert werden. Zu den Haushaltsberatungen im Herbst diesen Jahres wäre wünschenswert, wenn es konkrete Ergebnisse über die Kostenentwicklung beider Vorhaben gäbe.
Bezüglich des Vorhabens Haalplatz wird ergänzt, dass die Planung mit der Realisierung der Baumaßnahmen in Übereinstimmung gebracht werden müssen. Die Salinenstraße und die Schwatzbühlgasse können in der jetzigen Ausprägung die Baustellenabwicklung nicht bewältigen.

Stadtrat Sakellariou verändert den Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Die Ziffer 1 soll dahingehend ergänzt werden, dass eine deutliche Absenkung des Kostenrahmens in den nachfolgenden Schritten erwartet wird.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass die Aussprache nun erfolgt ist.

Beschluss:

a) Beschlussantrag der SPD-Gemeinderatsfraktion:

Der Gemeinderat hält an der im Stadtleitbild formulierten Absicht zur Umgestaltung von Haalplatz und Unterwöhrd fest und stimmt dem auf der Grundlage der Wettbewerbsbeiträge ermittelten Kostenrahmen für Haalplatz (4,6 Mio €) und Unterwöhrd (2,4 Mio €) zu, aber erwartet eine deutliche Absenkung des Kostenrahmens in den nachfolgenden Schritten.
(12 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)
Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

b) Beschlussantrag der Verwaltung:

  1. Der Gemeinderat hält an der im Stadtleitbild formulierten Absicht zur Umgestaltung von Haalplatz und Unterwöhrd fest und stimmt dem auf der Grundlage der Wettbewerbsbeiträge ermittelten Kostenrahmen für Haalplatz (4,6 Mio €) und Unterwöhrd (2,4 Mio €) zu.
    (11 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen)
    Dieser Antrag ist somit ebenfalls abgelehnt.
     
  2. Der Gemeinderat folgt - nach Abschluss des VgV-Verhandlungsverfahrens – der Empfehlung des Preisgerichts vom 06.12.2018, das Büro Franz Reschke, Berlin, mit weiteren Planungsleistungen entsprechend der Auslobung zu beauftragen.
    (26 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)
    Diesem Antrag ist somit zugestimmt.
     
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Büro Franz Reschke aus Berlin mit den Leistungsphasen 1 - 3 für die Umgestaltung des Unterwöhrd auf Grundlage des Angebots aus dem Verhandlungsverfahren zu beauftragen. Eine Entscheidung über die Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme erfolgt nach Vorliegen und Beschluss eines Entwurfs mit Kostenberechnung.
  4. Der Sperrvermerk auf der Maßnahme 17008 Neugestaltung Unterwöhrd wird aufgehoben.
    (31 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
    Antrag 3 und 4 ist somit zugestimmt.
     
  5. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Büro Franz Reschke aus Berlin zunächst mit den Leistungsphasen 1 - 2 für die Umgestaltung des Haalplatzes auf Grundlage des Angebots aus dem Verhandlungsverfahren zu beauftragen. Eine Entscheidung über die Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaß-nahme erfolgt nach Vorliegen und Beschluss einer Vorplanung mit Kostenschätzung.
  6. Von den auf der Maßnahme 12018 Umgestaltung Haalplatz gesperrten Mittel wird ein Ansatz von 150.000 € freigegeben.
    (25 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen)
    Antrag 5 und 6 ist somit zugestimmt.
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