§ 215 - Renaturierung Kocher - Naturnahe Umgestaltung Kocher im Bereich der Weilerwiese, Erstellung Fischaufstiegsanlage am Dreimühlenwehr und bewusstseinbildende Maßnahmen; hier: Sachstandsbericht und Vergabe von Planungsleistungen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 15. September 2020, 12:43 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Am 13.02.2019 wurde dem Gemeinderat berichtet, dass der Landesbetrieb Gewässer die Maßnahmen zur Umgestaltung des Kochers unterhalb des Lappeenrantasteges bis zur Friedensbrücke in eigener Zuständigkeit durchführt. In Folge mussten verschiedene Anpassungen in die zum Förderantrag eingereichte Planung eingearbeitet werden. Um die Gewässerökologie weiter zu verbessern wurden Geschiebedepots, eine Vergrößerung der Steingruppen in der Sohle, sowie eine Erhöhung des Totholzanteiles eingeplant. Im intensiven Austausch mit Planern und dem Regierungspräsidium wurde die Planung für die weitere Bearbeitung abschließend abgestimmt (siehe Anlage 1).

Um nach Fertigstellung des jetzt begonnenen Ausbaus der Promenade am Lougboroughweg einen durchgängigen Bauablauf gewährleisten zu können, ist eine Fortführung der ursprünglichen Planungen des Landschaftsarchitekturbüros Geitz&Partner in den Leistungsphasen 5-9 dringend erforderlich. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium wurde dieses Landschaftsarchitekturbüro um entsprechende Honorarangebote angefragt.
Im Haushalt wurden mit dem Beschluss vom 09.07.2018 zur Mittelumbuchung eine Aufteilung der Einzelprojekte innerhalb der Maßnahme 16029 „Renaturierung Kocher“ vorgenommen. Aus unterschiedlichen Darstellungen in der Anlagenbuchhaltung wurden die Einzelprojekte „Fischtreppe“, „Umgestaltung Kocher“ und „Gewässererlebnis“ angelegt. Demnach wurden auch die weiterführenden Planungsleistungen getrennt angeboten.

Einzelprojekt „Umgestaltung Kocher“
Wie mit dem Regierungspräsidium abgesprochen, wird die „Umgestaltung Kocher“ auf dessen eigene Rechnung durchgeführt. Die Gewässerstrecke zwischen Lappeenrantasteg und Friedensbrücke soll parallel zur Erstellung der Fischaufstiegsanlage umgestaltet werden. Um dies zu gewährleisten wurde die Stadt gebeten im Namen des Regierungspräsidiums die Planungsleistungen zu beauftragen sowie die Bauherrenaufgaben Vorort wahrzunehmen.

Einzelprojekt „Fischtreppe“
Vom Büro Geitz&Partner aus Stuttgart liegen außerdem zur Erstellung der Fischaufstiegsanlage („Fischtreppe“) zwei Honorar- und Leistungsbilder für die Ausführungsplanung bis Objektbetreuung mit Gesamtkosten von 257.051,24 € vor. Die Erstellung der Fischaufstiegsanlage teilt sich planerisch in einen technischen Teil (Ingenieurbauwerke) mit einem Einschnitt in den Wehrkörper und dem Einbau von Spundwänden, sowie einen gewässerökologischen Teil (Freianlagen) zur Herstellung der Durchgängigkeit des Flussabschnitts bis zum Lappeenrantasteg.

Einzelprojekt „Gewässererlebnis“
Die geplanten bewusstseinsbildenden Maßnahmen, welche ursprünglich Teil der Umgestaltung des Kochers waren, können aufgrund der Durchführung durch das RP nicht mehr über die Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw2015) bezuschusst werden. Da es sich bei der Gesamtmaßnahme „Renaturierung Kocher“ jedoch um ein bedeutendes Projekt in der Innenstadt von Schwäbisch Hall handelt, sollte die Chance genutzt werden den Kocher im Zuge der Umgestaltung erlebbar zu machen. Über die Glücksspirale kann das Einzelprojekt voraussichtlich mit bis zu 50% gefördert werden. Ein Teil der bewusstseinsbildenden Maßnahmen befindet sich mit dem auskragenden Aussichtsdeck am Loughboroughweg derzeit in Umsetzung, so dass der Lernort und die Aussichtsplätze an der Promenade auf Höhe der Freizeitanlage noch umzusetzten wären.

Die weiteren Planungsphasen 5 bis 9 für die Umsetzung der bewusstseinsbildenden Maßnahmen („Gewässererlebnis“) wurden vom Büro Geitz&Partner mit einem Honorar von 30.565,26 € angeboten. Es wurden Baukosten in Höhe von 178.500 € angenommen. Für die Ausstattung und Möblierung werden voraussichtlich 70.000 € benötigt. Außerdem ist die Umsetzung der Konzeption zur Bewusstseinsbildung der Abteilung Stadtplanung (siehe Anlage 2) notwendig. Die Kosten hierfür betragen ca. 20.000 €. Durch diese bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist es möglich, eine Förderung bei der Glücksspirale in Höhe von ca. 85 T€ zu beantragen. Die benötigten Mittel zur Umsetzung des Einzelprojekts belaufen sich somit auf insgesamt rund 300.000 €.

Die Honorarangebote wurden mit dem Fachbereich Revision abgestimmt. Es wird vorgeschlagen, das Landschaftsarchitekturbüro Geitz&Partner aus Stuttgart mit den genannten Planungsleistungen für die „Umgestaltung Kocher“ im Auftrag des Regierungspräsidiums, für die „Fischtreppe“ mit 257.051,24 € und für das „Gewässererlebnis“ mit 30.565,26 € zu beauftragen. Die dafür notwendigen Mittel sind bereits unter der Maßnahmen 16029 in Einzelaufträgen gebunden.

Förderung nach Förderrichtlinie Wasserwirtschaft
Aufgrund der Aufteilung der Vorhabenträger in Regierungspräsidium und Stadt musste der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw) vom Mai 2017 angepasst und erneut gestellt werden. Enthalten im Einzelprojekt „Fischtreppe“ sind nun auch alle Arbeiten zur Umgestaltung des Gewässers zwischen Dreimühlenwehr und Lappeenrantasteg. Hinzu kommt die zu erwartende Baukostensteigerung, da zwischen der Abgabe des Antrages und der Entscheidung zur teilweisen Umsetzung der Maßnahme durch das RP mehr als ein Jahr vergangen ist. Folgende Tabelle zeigt die bereits 15.03.2017 im Gemeinderat dargestellte Kostenentwicklung mit den Ansätzen des aktuellen Förderantrages vom 08.08.2018 für die „Fischtreppe“:

Grundlage Föderantrag FrWw, Stadt

Renaturierung Kocher

 

Kostenschätzung 22.10.2015

Kostenberechnung

20.02.2017

Kostenberechnung

06.08.2018

  1.  

Gewässerumgestaltung Kocher

inkl. Maßnahmen für Gewässererlebnis

1.343.777 €

1.630.000 €

-

  1.  

Fischaufstiegsanlage (Riegel-Beckenpass)

inkl. beidseitiger Spundwand

1.623.037 €

1.970.000 €

2.599.000 €

(inkl. Teile Pos. I und Baukostensteigerung)

 

Gesamtkosten ca.

(brutto)

2.966.814 €

3.600.000 €

(Föderantrag 12.05.2017)

2.600.000 €

(Föderantrag 08.08.2018)

 

Die Förderung zur Erstellung der Fischaufstiegsanlage („Fischtreppe“) wurde vom Regierungspräsidium für 2019 in Aussicht gestellt. Ein vorläufiger Zuwendungsbescheid ging am 13.06.2019 bei der Stadt ein. Der eigentliche Bescheid soll noch dieses Jahr persönlich vom Ministerium in Schwäbisch Hall übergeben werden. Gemäß dem Antrag vom August 2018 ist mit einer Förderung von rd. 1.730.000 € zu rechnen.

Finanzierung und Eigenanteil Stadt
Im aktuellen Finanzhaushalt stehen für die Maßnahme 16029 „Renaturierung Kocher“ mit den Einzelprojekten „Fischtreppe“ und „Gewässererlebnis“ insgesamt noch 2.208.000 € zur Verfügung. Die Mittel aus dem Ergebnishaushalt, welche zur Finanzierung von Bauarbeiten dienten, die nicht in die Anlagenbuchhaltung überführt werden können, sind zum Teil für die vorzeitige Herstellung der Promenade am Loughboroughweg mit Beschluss vom 30.01.2019 auf die Maßnahme 17007 „Loughbouroughweg“ umgebucht sowie die Restmittel bis auf 50.000€ dem Gesamthaushalt zurückgegeben worden. Folgende Tabelle zeigt welche Mittel nach derzeitiger Schätzung für die Ausschreibung der Einzelprojekte „Fischtreppe“ und „Gewässererlebnis“ im Haushalt benötigt werden.

 

Kosten Stadt - Renaturierung Kocher

Betrag

(gerundet, brutto)

1. Gesamtkosten „Fischtreppe“

(Kostenberechnung vom 06.08.2018)

2.600.000 €

2. Gesamtkosten „Gewässererlebnis“

(Kostenschätzung anhand Honorarangebot 27.05.2019 Geitz und Partner)

300.000 €

3. Gesamtkosten Stadt „Renaturierung Kocher“

2.900.000 €

 

Die endgültig benötigten Mittel werden mit vorliegender Kostenberechnung zur Ausschreibung beim Gemeinderat in einer Sitzung nach der Sommerpause beantragt. Bei Gesamtkosten von 2,9 Mio€ müssten nach jetzigem Stand ca. 430 TEUR überplanmäßige Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

Die Refinanzierung der Maßnahme 16029 erfolgt wie dargestellt über die Förderrichtlinie Wasserwirtschaft, Fördermittel der Glückspirale. Eine Einnahme der Stadtwerke wurde im Rahmen der Überarbeitung des Förderantrages FrWw vom RP gefordert und vereinbart. Ferner werden Einnahmen durch die Veräußerung von Ökopunkten an die HGE erzielt. Der Eigenmittelanteil der Stadt an der Maßnahme „Renaturierung Kocher“ stellt sich demnach wie folgt dar.

 

Einnahmen Stadt - Renaturierung Kocher

Betrag

(gerundet, brutto)

1. Zuwendung Land „Fischtreppe“

(rd. 85 % der förderfähigen Aufwendungen)

1.730.000 €

2. Einnahmen HGE (Ökopunkte)

(gem. GR-Beschluss vom 15.03.2017)

180.000 €

3. Einnahmen Stadtwerke

 

205.000 €

4. Förderung Glücksspirale

(Annahme Verwaltung – 50% aus Baukosten und Kosten Konzeption)

85.000 €

5. Einnahmen Stadt „Renaturierung Kocher“

2.200.000 €

- abzgl. Gesamtkosten

(vgl. Tabelle Kosten)

2.900.000 €

6. Anteil Eigenmittel Stadt

700.000 €

 

Im Vergleich zu den prognostizierten Eigenmitteln aus dem Förderantrag von 2017 in Höhe von 360.000 € ergibt sich eine Erhöhung von rund 340.000€ für die Gesamtmaßnahme „Renaturierung Kocher“. Diese Steigerung resultiert vor allem durch:

  • geringere zuwendungsfähige Ausgaben (rd. 75 % der Gesamtkosten)
  • geringere Förderung für das Einzelprojekt „Gewässererlebnis“
  • Baukostensteigerung zwischen 15 – 20 %

Insgesamt betrachtet ist die Umsetzung der Gesamtmaßnahme „Renaturierung Kocher“ durch die Kooperation mit dem RP weiterhin positiv, da die geforderte Überarbeitung des Förderantrags aus 2017 für die Gesamtmaßnahme „Renaturierung Kocher“ aufgrund der vorgenannten Punkte ebenfalls zu einer Erhöhung des Eigenanteils auf insgesamt 700.000 € geführt hätte.

Da für die Stadt Schwäbisch Hall bereits Planungskosten im Bereich des Einzelprojektes „Gewässerumgestaltung Kocher“ angefallen sind, werden diese im Rahmen der Vereinbarung zur Steuerung der Maßnahme durch die Stadt zurückgefordert. Die Kosten umfassen im wesentlichen Aufwendungen für Planungs- und Ingenieurarbeiten wie Vermessung, hydraulische Berechnungen, Kampfmitteluntersuchung, Artenschutzprüfung, abfallrechtliche Untersuchungen sowie die Freianlagenplanung. Die Höhe der Rückforderungen belaufen sich auf rd. 85.000 €, welche den Eigenmittelanteil der Stadt an der Gesamtmaßnahme „Renaturierung Kocher“ nochmals verringern.

Die Eigenmittel der Stadt zur Umsetzung der „Renaturierung Kocher“ können als Ökopunkte angerechnet werden und für die Kompensation von Eingriffen im Stadtgebiet herangezogen werden.

Die geplante Umsetzung der Gesamtmaßnahme „Renaturierung Kocher“ kann, mit einer Beauftragung der weiteren Planungsleistungen im Juli 2019, nächstes Jahr im Mai 2020 beginnen. Eine Fertigstellung kann Anfang 2022 erwartet werden, mit Berücksichtigung von Unterbrechungen der Arbeiten aufgrund von Hochwasser und während der Freilichtspiele.

Anlage 1: Planung des Landesbetriebes Gewässer mit eingetragenen Änderungen des Regierungspräsidiums
Anlage 2: Konzeption zur Bewusstseinsbildung am Kocher – Dreimühlenwehr – Weilerwiese der Abteilung Stadtplanung

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. die Gesamtmaßnahme „Renaturierung Kocher“ mit dem Regierungspräsidium um-zusetzten und die erforderlichen Mittel in Höhe von 430.000 Euro überplanmäßig bereitzustellen;
  2. die räumliche Aufteilung der vorgestellten Maßnahmen inklusive der Aufgaben- und Kostenteilung vertraglich mit dem Regierungspräsidium zu vereinbaren;
  3. einen Förderantrag bei der Glücksspirale auf Grundlage der ausgearbeiteten Kon-zeption zur Bewusstseinsbildung zusammen mit der Planung des Teilprojektes „Gewässererlebnis“ zu stellen;
  4. das Landschaftsarchitekturbüro Geitz & Partner aus Stuttgart mit den angebotenen Ingenieur- und Planungsleistungen mit einem Gesamthonorar von 287.616,50 € für die Einzelprojekte „Fischtreppe“ und „Gewässererlebnis“ zu vergeben.

       (einstimmig - 31)

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