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Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Änderung am 22.01.2020 15:38, durch Sigrid Kitterer.)

Aktuelle Version vom 22. Januar 2020, 16:38 Uhr

Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.

Seitens der Bürgerinnen und Bürger bestehen keine Anfragen. 

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