§ 176 - Neubesetzung der Aufsichtsräte (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Fraktionen haben ihre Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter für die verschiedenen Aufsichtsräte gemäß Anlage 1 benannt.

Anlage:  Aufstellung Mandatsverteilung Aufsichtsräte

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Der Neubesetzung der Aufsichtsräte für die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH sowie der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.
(einstimmig -29)

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