§ 172 - Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 beantragt, aus Gründen der Gleichbehandlung analog zur Sportförderung auch die Kinder- und Jugendarbeit anderer Vereine zu fördern, die beispielsweise im kulturellen, sozialen oder ökologischen Bereich wichtige gesellschaftliche Aufgaben übernehmen und die gleiche Anerkennung verdienen wie der Sport. Zur erstmaligen Umsetzung wurden für die erstmalige Umsetzung Fördermittel in Höhe von 20.000 € beantragt.

Die Verwaltung hat den Vorschlag aufgenommen und 74 Vereine und Gruppen aus allen Bereichen (außer Sport) zur Anzahl der Vereinsmitglieder im Kinder- und Jugendalter, Mitgliedsbeitrag, Organisationsstruktur und bestehenden Angeboten für Kinder und Jugendliche befragt. 30 Vereine haben an der Befragung teilgenommen:

  • 15 Vereine und Gruppen haben insgesamt 311 Mitglieder im Kinder- und Jugendalter. Die Regelungen zum Mitgliedsbeitrag sind sehr unterschiedlich. Wenn ein Mitgliedsbeitrag erhoben wird, erfolgt dies oft als Familienbeitrag. Nicht alle Vereine mit Mitgliedern im Kinder- und Jugendalter führen explizit auch Angebote für Kinder und Jugendliche durch.
  • 16 Vereine machen Angebote für Kinder und Jugendliche, von regelmäßigen Gruppenangeboten über Themenprojekte bis zu einzelnen Veranstaltungen. Die Teilnahme ist nicht zwingend an eine Mitgliedschaft gebunden.
  • 8 Vereine verfügen über eine Jugendabteilung.

Zur Vermeidung von Doppelstrukturen empfiehlt die Verwaltung für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit von „Nicht-Sportvereinen“ keine neue Förderrichtlinie zu verabschieden, sondern die Fördermittel des Stadtjugendring e.V. (SJR) zu erhöhen. Der SJR ist ein gemeinnütziger Zusammenschluss von Jugendverbänden in Schwäbisch Hall. Aktuell hat der SJR neun Mitgliedsverbände. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei. Sie verpflichtet zur Mitarbeit im Vorstand nach einem rollierenden System.

In Zusammenarbeit mit dem Vorstand des SJR wurde die Vergabe-Richtlinie des SJR ergänzt (Anlage). Die überarbeitet Fassung sieht auch die Förderung projektorientierter Angebote der Kinder- und Jugendarbeit vor. Maximal 10% der Gesamtfördergelder sollen dafür zur Verfügung stehen.

Die Vergaberichtlinie sieht folgende Förderschwerpunkte vor:

  • Sockelbetrag
  • Projektförderung
  • Maßnahmen in den Bereichen Freizeiten, Kultur und Weiterbildung,
  • Sachmittel
  • Verwaltungskosten des SJR

Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Mitgliederversammlung des SJR.

Für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit soll der jährliche Zuschuss an den SJR ab 2020 von 6.500 € auf 13.000 € aufgestockt werden.

Der Vorstand des SJR hat in seiner Sitzung am 08.05.2019 einstimmig die Initiative der Verwaltung befürwortet und empfiehlt der Mitgliederversammlung am 25.10.2019, die erforderliche Satzungsänderung und die überarbeiteten Vergabe-Richtlinien zu verabschieden.

Anlagen: 
Anlage 1: Vergaberichtlinie der Haushaltsmittel des Stadtjugendrings (Vorstandsbeschluss als Vorlage für die Mitgliederversammlung)
Anlage 2: Vergleich der Kinder- und Jugendförderung in Sportvereinen und im Stadtjugendring

 

Stadtrat Schorpp erkundigt sich, welche 30 Vereine an der Befragung teilgenommen haben, weshalb 44 Vereine nicht teilnahmen, welche 16 Vereine Kinder- und Jugendarbeit betreiben, welche Vereine Mitglieder im Stadtjugendring und welche dort neu eingetreten sind. Eine Beantwortung bis zur nächsten Gemeinderatssitzung wird gewünscht. Den Vorschlag der Verwaltung, die Verantwortung auf den Stadtjugendring zu übertragen, sei eine gute Lösung und führe zu einer Belebung und Aufwertung des Stadtjugendrings. Jedoch wird der jährliche Zuschuss von 6.500 € bei 16 Vereinen als zu gering angesehen. Die SPD-Fraktion unterstützt den Vorschlag, wünscht aber, dass erneut alle Vereine angeschrieben und über die Möglichkeiten und Vergaberichtlinien informiert werden. Zudem soll jährlich ein Bericht nach der Vergabe der Mittel erfolgen, indem der Zweck und die jeweilige Höhe verdeutlicht werden.

Oberbürgermeister Pelgrim äußert seine Bedenken hinsichtlich der Benennung der Vereine. Dadurch werden auch die Vereine offengelegt, die sich nicht engagieren.

Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung Gerstenberg sagt einer schriftlichen Auflistung zu.

Stadtrat Härtig begrüßt, dass es durch die Sportförderung zu einem Anstoß kam, auch anderen Vereine zu fördern, die einen wichtigen Beitrag zu Kinder- und Jugendarbeit leisten. Die stattgefundenen Workshops für die Sportförderrichtlinien seien sehr positiv gewesen, da der Verwaltung und dem Gemeinderat Probleme und Bedürfnisse aufgezeigt wurden. Deshalb solle man diese bei Bedarf wiederholen.

Stadtrat Stutz spricht die Unterstützung der CDU-Fraktion aus, da der Antrag der SPD eine gute Idee sei und bedankt sich bei der Verwaltung für die Lösung der Verteilung.

Oberbürgermeister Pelgrim fügt hinzu, dass er von den wenigen förmlichen Angeboten in den Vereinen überrascht sei. Wenn man bedenke, dass 15 Vereine und Gruppen insgesamt 311 Mitglieder im Kinder- und Jugendalter haben und davon 100 dem Verein Alt Hall angehören, sei diese Differenz gering. Ferner wird zugesagt, eine Liste der Vereinsnamen nachzureichen. Wenn die ersten Erfahrungen gesammelt werden, kann die Höhe des Zuschusses entsprechend angepasst werden.

Stadträtin Schumacher-Koelsch fragt an, welche explizite Angebote es in den Vereinen gibt und ob Überschneidungen im Landkreis oder in der Stadt Schwäbisch Hall vorkommen.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass es aufgrund der geringen Rückmeldungen schwierig sei, eine Beschreibung der Angebote aller Vereine zu erstellen.

Stadträtin Schumacher-Koelsch schlägt vor, von den Vereinen, welche sich zurückgemeldet haben, eine Beschreibung der Angebote zu erstellen.

Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung Gerstenberg sagt dies zu.

Stadtrat Sakellariou sieht eine Bewertung der Mittelverwendung nach der Mittelvergabe an die Vereine als sinnvoll an. Es sei interessant zu wissen, ob dadurch neue Angebote geschaffen oder bestehende ausgebaut werden.

Stadtrat Baumann spricht die Unterstützung seiner Fraktion zu einer gleichberechtigten Förderung von Kindern und Jugendlichen in allen Vereinen aus. Jedoch seien viele Kinder und Jugendliche keine Mitglieder in den Nicht-Sportvereinen. Deshalb werde der Verwaltungsaufwand durch den Vorschlag der Sitzungsvorlage höher erachtet, als wenn Vereine für Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen einen expliziten Zuschuss beantragen können. Das habe den Vorteil, dass die Förderung direkt allen Kindern und Jugendlichen die an diesen Veranstaltungen teilnehmen zu Gute kommt. Unabhängig von der Zahl der Mitglieder eines Vereines.

Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung Gerstenberg führt aus, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die an Angeboten teilnehmen, lediglich maßgebend für den Sockelbetrag ist. Alles weitere verläuft über ein Antragsverfahren an den Stadtjugendring Schwäbisch Hall e. V.

Stadträtin Koch stimmt Stadtrat Baumann zu und spricht ihre Bedenken aus, dass durch den Förderzuschuss an den Stadtjugendring Schwäbisch Hall e. V. nur dessen Mitglieder profitieren. Vereine, welche aus verschiedenen Gründen nicht an der Befragung teilgenommen haben und keine Mitglieder des Stadtjugendring Schwäbisch Hall e. V. sind, werden nicht berücksichtigt.

Beschluss

- Empfehlung an der Gemeinderat -

Der Gemeinderat beschließt, den Förderzuschuss an den Stadtjugendrings Schwäbisch Hall e. V. ab dem Haushaltsjahr 2020 von 6.500 auf 13.000 € im Jahr zu erhöhen, vorbehaltlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung des SJR zur Empfehlung des Vorstandes zur Änderung der Satzung und der Vergaberichtlinien.
(ohne Abstimmung)

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