§ 3 - Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen, - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 beantragt, aus Gründen der Gleichbehandlung analog zur Sportförderung auch die Kinder- und Jugendarbeit anderer Vereine zu fördern, die beispielsweise im kulturellen, sozialen oder ökologischen Bereich wichtige gesellschaftliche Aufgaben übernehmen und die gleiche Anerkennung verdienen wie der Sport. Zur erstmaligen Umsetzung wurden für die erstmalige Umsetzung Fördermittel in Höhe von 20.000 € beantragt.

Die Verwaltung hat den Vorschlag aufgenommen und 74 Vereine und Gruppen aus allen Bereichen (außer Sport) zur Anzahl der Vereinsmitglieder im Kinder- und Jugendalter, Mitgliedsbeitrag, Organisationsstruktur und bestehenden Angeboten für Kinder und Jugendliche befragt. 30 Vereine haben an der Befragung teilgenommen:

  • 15 Vereine und Gruppen haben insgesamt 311 Mitglieder im Kinder- und Jugendalter. Die Regelungen zum Mitgliedsbeitrag sind sehr unterschiedlich. Wenn ein Mitgliedsbeitrag erhoben wird, erfolgt dies oft als Familienbeitrag. Nicht alle Vereine mit Mitgliedern im Kinder- und Jugendalter führen explizit auch Angebote für Kinder und Jugendliche durch.
  • 16 Vereine machen Angebote für Kinder und Jugendliche, von regelmäßigen Gruppenangeboten über Themenprojekte bis zu einzelnen Veranstaltungen. Die Teilnahme ist nicht zwingend an eine Mitgliedschaft gebunden.
  • 8 Vereine verfügen über eine Jugendabteilung.

Zur Vermeidung von Doppelstrukturen empfiehlt die Verwaltung für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit von „Nicht-Sportvereinen“ keine neue Förderrichtlinie zu verabschieden, sondern die Fördermittel des Stadtjugendring e.V. (SJR) zu erhöhen. Der SJR ist ein gemeinnütziger Zusammenschluss von Jugendverbänden in Schwäbisch Hall. Aktuell hat der SJR neun Mitgliedsverbände. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei. Sie verpflichtet zur Mitarbeit im Vorstand nach einem rollierenden System.

In Zusammenarbeit mit dem Vorstand des SJR wurde die Vergabe-Richtlinie des SJR ergänzt (Anlage). Die überarbeitet Fassung sieht auch die Förderung projektorientierter Angebote der Kinder- und Jugendarbeit vor. Maximal 10% der Gesamtfördergelder sollen dafür zur Verfügung stehen.

Die Vergaberichtlinie sieht folgende Förderschwerpunkte vor:

  • Sockelbetrag
  • Projektförderung
  • Maßnahmen in den Bereichen Freizeiten, Kultur und Weiterbildung,
  • Sachmittel
  • Verwaltungskosten des SJR

Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Mitgliederversammlung des SJR.

Für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit soll der jährliche Zuschuss an den SJR ab 2020 von 6.500 € auf 13.000 € aufgestockt werden.

Der Vorstand des SJR hat in seiner Sitzung am 08.05.2019 einstimmig die Initiative der Verwaltung befürwortet und empfiehlt der Mitgliederversammlung am 25.10.2019, die erforderliche Satzungsänderung und die überarbeiteten Vergabe-Richtlinien zu verabschieden.

Anlagen: 
Anlage 1: Vergaberichtlinie der Haushaltsmittel des Stadtjugendrings (Vorstandsbeschluss als Vorlage für die Mitgliederversammlung)
Anlage 2: Vergleich der Kinder- und Jugendförderung in Sportvereinen und im Stadtjugendring

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Förderzuschuss an den Stadtjugendrings Schwäbisch Hall e.V. ab dem Haushaltsjahr 2020 von 6.500 auf 13.000 € im Jahr zu erhöhen, vorbehaltlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung des SJR zur Empfehlung des Vorstandes zur Änderung der Satzung und der Vergaberichtlinien.
(ohne Abstimmung) 

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