§ 14/5 - Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil Süd - 1. Änderung; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach §13 BauGB (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Bahnhofsareal Teil Süd“ erfolgte am 16.05.2018 und die Rechtsverbindlichkeit durch öffentliche Bekanntmachung am 12.12.2018. Durch Detaillierung der Erschließungs- und Freiflächenplanung sowie aufgrund des Entfalls der Rampe für die Unterführung werden Änderungen ausgelöst, die sich auch auf die Festsetzungen des Bebauungsplans auswirken. Da die Änderungen jedoch keine Grundzüge der Planung betreffen, wird die Änderung des Bebauungsplans durch ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Die einzelnen Änderungen, die Gegenstand des Verfahrens sind, werden in der beigefügten Liste (Anlage 1) erläutert. Die Änderungen sind in der Planlegende, Begründung und im Textteil rot kenntlich gemacht. Im zeichnerischen Teil sind die Änderungen kräftiger dargestellt und mit den jeweiligen Nummern aus der Änderungsliste (Anlage 1) markiert.

Anlagen:
Anlage 1: Liste der Änderungen, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung Planteil, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart
Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung Begründung, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart
Anlage 4: Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung Textteil, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart

Anlage: Präsentation
Anlage: Präsentation Bauablauf

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 „Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung“
Der B-Plan Nr. 0174-04/01 "Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart, M 1:500 vom 12.04.2019 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird beauftragt diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0174-04/01 „Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart vom 12.04.2019. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung“. Die Verwaltung wird beauftragt diese gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(26 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)

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