38155529/meetingminutes/45334065/paragraph

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Die Planungsziele des Bebauungsplanes sind die langfristige Entwicklung und Sicherung des Standortes f&uuml;r Gastronomie und Hotellerie, Festsetzung eines Sondergebietes Hotel sowie die Festsetzung &uuml;berbaubarer Grundst&uuml;cksfl&auml;chen f&uuml;r ein differenziertes Angebot an gastronomischen Nutzungen und der M&ouml;glichkeit f&uuml;r den Bau eines Betriebswohnhauses.</p>
 
Die Planungsziele des Bebauungsplanes sind die langfristige Entwicklung und Sicherung des Standortes f&uuml;r Gastronomie und Hotellerie, Festsetzung eines Sondergebietes Hotel sowie die Festsetzung &uuml;berbaubarer Grundst&uuml;cksfl&auml;chen f&uuml;r ein differenziertes Angebot an gastronomischen Nutzungen und der M&ouml;glichkeit f&uuml;r den Bau eines Betriebswohnhauses.</p>
 
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Der urspr&uuml;ngliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde deutlich reduziert, um den Umstand der unbeabsichtigten und unbilligen H&auml;rte bzgl. der Veranlagung des Abwasserbeitrags, zu mildern (siehe &sect; 37, GR 13.02.2019). Dadurch befindet sich ein Gro&szlig;teil der erforderlichen Ausgleichsma&szlig;nahmen au&szlig;erhalb des Plangebietes. Diese werden im Rahmen eines st&auml;dtebaulichen bzw. &ouml;ffentlich-rechtlichen Vertrages gesichert.</p>
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Der urspr&uuml;ngliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde deutlich reduziert, um den Umstand der unbeabsichtigten und unbilligen H&auml;rte bzgl. der Veranlagung des Abwasserbeitrags, zu mildern (siehe [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/38155321/meetingminutes/41205542/paragraph &sect; 37], GR 13.02.2019). Dadurch befindet sich ein Gro&szlig;teil der erforderlichen Ausgleichsma&szlig;nahmen au&szlig;erhalb des Plangebietes. Diese werden im Rahmen eines st&auml;dtebaulichen bzw. &ouml;ffentlich-rechtlichen Vertrages gesichert.</p>
 
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Der Ortschaftsrat T&uuml;ngental wird im Rahmen eines Umlaufverfahrens beteiligt. &Uuml;ber das Ergebnis wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 13.05.2019 berichtet.</p>
 
Der Ortschaftsrat T&uuml;ngental wird im Rahmen eines Umlaufverfahrens beteiligt. &Uuml;ber das Ergebnis wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 13.05.2019 berichtet.</p>

Aktuelle Version vom 15. September 2020, 09:13 Uhr

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 13.02.2019 (§ 37) die erneute Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 2015-02 "Zeilwiesen – SO Hotel“, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 15.02.2019 veröffentlicht.

Der Satzungsentwurf lag im Zeitraum vom 25.02.2019 bis einschließlich 11.03.2019 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 14.02.2019.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 7).

Die Planungsziele des Bebauungsplanes sind die langfristige Entwicklung und Sicherung des Standortes für Gastronomie und Hotellerie, Festsetzung eines Sondergebietes Hotel sowie die Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen für ein differenziertes Angebot an gastronomischen Nutzungen und der Möglichkeit für den Bau eines Betriebswohnhauses.

Der ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde deutlich reduziert, um den Umstand der unbeabsichtigten und unbilligen Härte bzgl. der Veranlagung des Abwasserbeitrags, zu mildern (siehe § 37, GR 13.02.2019). Dadurch befindet sich ein Großteil der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes. Diese werden im Rahmen eines städtebaulichen bzw. öffentlich-rechtlichen Vertrages gesichert.

Der Ortschaftsrat Tüngental wird im Rahmen eines Umlaufverfahrens beteiligt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 13.05.2019 berichtet.

Anlagen:

Anlage 1: Bebauungsplan, Stand 28.11.2018 im Maßstab 1:500 (Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall)
Anlage 2: Begründung, Stand 28.11.2018 (Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall)
Anlage 3: Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften, Stand 28.11.2018 (Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall)
Anlage 4: Umweltbericht, Stand 27.12.2018 (GEKOPLAN, Oberrot)
Anlage 5: Biotoptypenkartierung und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Stand 08.01.2019 (GEKOPLAN, Oberrot)
Anlage 6: Artenschutzrechtliche Gehölzuntersuchung, Stand 08.01.2019 (GEKOPLAN, Oberrot)
Anlage 7: Abwägungsliste Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(2) BauGB und Be- hörden gemäß § 4 (2) BauGB, Stand 15.04.2019 (Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall)

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Satzungsbeschluss
Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt (Anlage 7).

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 2015-02 Zeilwiesen – SO Hotel
Der Bebauungsplan Nr. 2015-02 „Zeilwiesen – SO Hotel“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan von Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall im M 1:500 vom 28.11.2018 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Zeilwiesen – SO Hotel

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Zeilwiesen – SO Hotel“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil von Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall vom 28.11.2018. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2015-02 „Zeilwiesen – SO Hotel“.

Für beide Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig -30)

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