§ 140 - Bürgerfragestunde (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

 

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.

1. Neu-Neitzel, Schwäbisch Hall

Sandra Neu-Neitzel übergibt an Oberbürgermeister Pelgrim eine Petition mit 127 Unterschriften von Schwäbisch Haller Bürgerinnen und Bürgern zum Thema „Kitagebühren“ und fragt an, ob die Frage der Finanzierbarkeit der kostenfreien Kinderbetreuung geklärt sei.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt zum Sachstand mit, dass eine Beschlussfassung vorliege, wonach die Verwaltung beauftragt wurde, Finanzierungsmodelle für den kommenden Haushalt zu prüfen und diese vorzulegen. Dies sei ein gemeinsamer Wunsch aller Fraktionen gewesen. Auf die anstehenden Haushaltsberatungen wird verwiesen.

2. Schumacher-Koelsch, Schwäbisch Hall

Ellena Schumacher-Koelsch fragt nach den Planungen zum Haller Bahnhofsgebäude. Nach einem Warteraum mit Kiosk und Fahrkartenverkauf sowie Toilettenanlagen wird gefragt. Es wird angefragt, wann der Aufzug im Bereich der Agentur für Arbeit wieder in Betrieb genommen wird.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass es sich hinsichtlich des angesprochenen Aufzugs um eine federführende Maßnahme der Agentur für Arbeit handle. Die Stadt beteilige sich hieran. Nach jetzigem Stand könne man davon ausgehen, dass die Anlage im zweiten Halbjahr wieder betriebsbereit sein wird. Zum Bahnhofsgebäude wird erklärt, dass man den Bebauungsplan für das Areal in einen nördlichen und einen südlichen Abschnitt aufgeteilt habe. Der nördliche Teil, zu welchem das Bahnhofsgebäude gehöre, sei gegenwärtig Gegenstand der Beratungen. Die Flächeninanspruchnahme, die man rund um das Gebäude habe, hänge von der Gesamtplanung ab. Man habe einen Wettbewerbsverfahren gehabt. Dieses sehe eine Gesamtüberplanung der Anlage vor. Es gebe immer wieder Interessenten, die gemeinsam mit der Stadt Ideen entwickeln. Man hoffe, dass mit der endgültigen Bebauungsplanfixierung und der Grundstücksabgrenzung im zweiten Halbjahr noch eine Grundsatzentscheidung herbeigeführt werden kann. Das Bahnhofsgebäude bedarf einer vollständigen Sanierung. Mit mindestens 1,5 Jahren an Bauzeit sei zu rechnen.

3. Döhner, Schwäbisch Hall

Wolf-Dietrich Döhner erkundigt sich nach den Mietkonditionen für das Neue Globe.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass die Mietkonditionen für das Neue Globe noch nicht kalkuliert seien. Die Inbetriebnahme erfolge gegenwärtig temporär. Für Einzelveranstaltungen können derzeit Einzelvereinbarungen abgeschlossen werden. Es gebe bis dato noch keine Beschlussfassung im Vorstand oder im Kuratorium zu den Mietkonditionen. Diese werde nicht vor Juli erfolgen.

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