38155518/meetingminutes/44969150/paragraph

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Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans &bdquo;Bahnhofsareal Teil S&uuml;d&ldquo; erfolgte am 16.05.2018 und die Rechtsverbindlichkeit durch &ouml;ffentliche Bekanntmachung am 12.12.2018. Durch Detaillierung der Erschlie&szlig;ungs- und Freifl&auml;chenplanung sowie aufgrund des Entfalls der Rampe f&uuml;r die Unterf&uuml;hrung werden &Auml;nderungen ausgel&ouml;st, die sich auch auf die Festsetzungen des Bebauungsplans auswirken. Da die &Auml;nderungen jedoch keine Grundz&uuml;ge der Planung betreffen, wird die &Auml;nderung des Bebauungsplans durch ein vereinfachtes Verfahren nach &sect; 13 BauGB durchgef&uuml;hrt.</p>
 
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans &bdquo;Bahnhofsareal Teil S&uuml;d&ldquo; erfolgte am 16.05.2018 und die Rechtsverbindlichkeit durch &ouml;ffentliche Bekanntmachung am 12.12.2018. Durch Detaillierung der Erschlie&szlig;ungs- und Freifl&auml;chenplanung sowie aufgrund des Entfalls der Rampe f&uuml;r die Unterf&uuml;hrung werden &Auml;nderungen ausgel&ouml;st, die sich auch auf die Festsetzungen des Bebauungsplans auswirken. Da die &Auml;nderungen jedoch keine Grundz&uuml;ge der Planung betreffen, wird die &Auml;nderung des Bebauungsplans durch ein vereinfachtes Verfahren nach &sect; 13 BauGB durchgef&uuml;hrt.</p>
 
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Anlage 3:&nbsp;[[Media:A3_Begruendung_Aenderungen_Bahnhofsareal_Sued.pdf{{!}}Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil S&uuml;d &ndash; 1. &Auml;nderung Begr&uuml;ndung, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart]]<br />
 
Anlage 3:&nbsp;[[Media:A3_Begruendung_Aenderungen_Bahnhofsareal_Sued.pdf{{!}}Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil S&uuml;d &ndash; 1. &Auml;nderung Begr&uuml;ndung, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart]]<br />
 
Anlage 4:&nbsp;[[Media:A4_Textteil_Aenderungen_Bahnhofsareal_Sued.pdf{{!}}Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil S&uuml;d &ndash; 1. &Auml;nderung Textteil, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart]]</p>
 
Anlage 4:&nbsp;[[Media:A4_Textteil_Aenderungen_Bahnhofsareal_Sued.pdf{{!}}Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil S&uuml;d &ndash; 1. &Auml;nderung Textteil, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart]]</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> erl&auml;utert den Verzicht auf die geplante Rampe bei der Unterf&uuml;hrung und dessen Auswirkungen. Daf&uuml;r werde ein entsprechender Aufzug, welcher auch f&uuml;r Fahrr&auml;der geeignet sei, sowie eine klassische Treppenanlage geplant. Dar&uuml;ber hinaus erkl&auml;rt Erster B&uuml;rgermeister Klink weitere &Auml;nderungen und verweist auf Anlage 1.</p>
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<u>Stadtrat Lindner</u> spricht das Wettbewerbsverfahren an, in welchem der erste Preis aufgrund der geplanten Rampe an das entsprechende Architekturb&uuml;ro verliehen wurde. Dies sei das &bdquo;Ei des Columbus&ldquo; gewesen. Nun stelle sich heraus, dass die Rampe zu steil sei. Er frage sich nun, was mit dem ersten Preis passiere, da die geplante Rampe, wegfalle.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> weist daraufhin, dass die Querung zur Bahnhofstra&szlig;e erhalten bleibe. Es gehe um die Art der Umsetzung</p>
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<u>Stadtrat Lindner</u> spricht seinen Unmut aus.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> verweist auf die ann&auml;hernd gleiche Qualit&auml;t der Anbindung an die Bahnhofsstra&szlig;e. Der Aufzug zur Erzielung der Barrierefreiheit sei erforderlich, da man auch bei der l&auml;ngsten Rampe eine Steigung von &uuml;ber 6% erhalte.</p>
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<u>Stadtrat </u><u>Lindner</u> h&auml;lt die Preisvergabe f&uuml;r fragw&uuml;rdig. Man h&auml;tte zuvor ausrechnen k&ouml;nnen, dass eine Steigung von 6 % zur Erzielung der Barrierefreiheit nicht ausreiche.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> bittet dies an einem Plan zu erl&auml;utern.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> erl&auml;utert anhand Anlage 2 die Problematik einer Rampe und die vorgesehene &Auml;nderung durch eine klassische Treppenanlage mit Aufzug.</p>
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<u>Stadtrat Graf von Westerholt</u> fragt, ob ein Aufzug und eine Treppe in die Unterf&uuml;hrung f&uuml;hren.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> bejaht dies.</p>
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<u>Stadtrat </u><u>Lindner</u> erkundigt sich, ob ein Aufzug auch zu Gleis 2 geplant sei.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> weist daraufhin, dass es auf beiden Seiten einen Aufzug geben werde.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> stellt klar, dass es keinen zweiten Bahnsteig geben werde. Man habe dies versucht. Die Deutsche Bahn AG baue einen zweiten Bahnsteig nur, wenn die Landesnahverkehrsgesellschaft Baden-W&uuml;rttemberg mbH diesen auch bestelle. Dies sei jedoch nicht der Fall, da hier der Bedarf nicht gesehen werde. Man baue die Unterf&uuml;hrung jedoch so, dass die M&ouml;glichkeit bestehen bleibe, sp&auml;ter einen zweiten Bahnsteig anzuschlie&szlig;en. Das bedeute, dass der Aufzug sp&auml;ter auch als Zugang zum Bahnsteig genutzt werden k&ouml;nne. Es handle sich gegenw&auml;rtig um eine reine Personenunterf&uuml;hrung und habe nichts mit den Bahnsteigen zu tun. Erster B&uuml;rgermeister Klink verdeutlicht die Lage der Aufz&uuml;ge anhand Anlage 2.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> best&auml;tigt dies und erl&auml;utert die Funktion der Aufz&uuml;ge.</p>
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<u>Stadtrat Weber</u> &auml;u&szlig;ert seine Irritation, dass der Verzicht der Rampe &uuml;ber die Sitzungsvorlage durch den Bebauungsplans einflie&szlig;e. Diese sei eine der Hauptkriterien f&uuml;r den ersten Preis gewesen. Sonst h&auml;tte man den dritten Preis, der eine &Uuml;berf&uuml;hrung geplant hatte, w&auml;hlen k&ouml;nnen. Zudem sei dieser g&uuml;nstiger gewesen. Es sei auch irritierend, dies ohne eine Planung der Treppenanlage einzuf&uuml;hren. Dies sei eine grundlegende Ver&auml;nderung. Durch die Unterf&uuml;hrung mit einer Rampe h&auml;tte man vom Baugebiet &bdquo;Rollhof&ldquo; kommend direkt mit dem Fahrrad passieren k&ouml;nnen. Nun m&uuml;sse die Bef&ouml;rderung &uuml;ber einen Aufzug erfolgen.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> vertritt die Ansicht, dass sich an der Abw&auml;rtsbewegung in die Stadt nichts &auml;ndere. Durch den vorhandenen H&ouml;henunterschied habe die Unterf&uuml;hrung selbst ein gewissen Grad an Neigung und Verlaufe nicht waagrecht.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> f&uuml;hrt aus, dass Radfahrerinnen und Radfahrer stadteinw&auml;rts, auch die Zollh&uuml;ttengasse benutzen k&ouml;nnen. Die Radfahrerinnen und Radfahrer, welche von der Stadt aus kommen, begr&uuml;&szlig;en hingegen einen Aufzug. F&uuml;r die anderen Benutzer und Benutzerinnen sei dies von Vorteil, da die Radfahrer und Radfahrerinnen nicht die M&ouml;glichkeit haben, mit einer entsprechenden Geschwindigkeit durch die Unterf&uuml;hrung zu fahren.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Koch</u> fragt an, ob es mit dem Aufzug an der Agentur f&uuml;r Arbeit drei Aufz&uuml;ge geben werde.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erkl&auml;rt, dass der Aufzug an der Agentur f&uuml;r Arbeit saniert werde. Langfristig sei dieser jedoch nicht erforderlich, da der Zugang zum Bahnhof &uuml;ber den anderen geplanten Aufzug erfolge. Zudem werde die Busanbindung an die Steinbacher Stra&szlig;e erfolgen. Da die Realisierung des n&ouml;rdlichen Teil nicht kurzfristig stattfinde, habe man entschieden, den Aufzug an der Agentur f&uuml;r Arbeit zu sanieren.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> erkundigt sich, ob das Gef&auml;lle der Unterf&uuml;hrung durch versetzte Stufen abgeflacht werden kann.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> best&auml;tigt, dass es einen Wechsel von flacheren und steileren Abschnitten geben werde. Dieser Wechsel werde durch kleinere Abs&auml;tze umgesetzt.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> wirft ein, dass so weiterhin die M&ouml;glichkeit bestehe, die Unterf&uuml;hrung mit dem Rad zu durchqueren.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> best&auml;tigt, dass dies theoretisch m&ouml;glich sei. Jedoch k&ouml;nne man nicht ohne weiteres den Ausgang Richtung Steinbacher Stra&szlig;e passieren.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> &auml;u&szlig;ert den Wunsch, eine Skizze als Tischvorlage f&uuml;r die kommende Gemeinderatssitzung zu erhalten. Als Beteiligter am Preisgericht sieht Stadtrat Baumann die Rampe nicht als ausschlaggebendes Kriterium an. Eine Zustimmung wird angek&uuml;ndigt. Es sei wichtig, den Gemeinderat besser zu informieren und anhand einer Skizze die Situation zu verdeutlichen.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> pflichtet bei.</p>
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<u>Stadtrat Reichert</u> erkundigt sich nach der Breite der Unterf&uuml;hrung und &auml;u&szlig;ert seine Bedenken hinsichtlich der Helligkeit innerhalb der Unterf&uuml;hrung. Zudem frage er sich, wieso man parallel zur Bahn keine Rampe baue.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> versichert, dass es innerhalb der Unterf&uuml;hrung eine ausreichende Belichtung geben werde. F&uuml;r eine Rampe parallel zur Bahn habe man nicht den notwendigen Platz. Man habe die Breite auf 6 Meter ausgelegt. Es bleibe abzuwarten, ob dies als f&ouml;rderf&auml;hig angesehen werde. Die Breite sei Wunsch der Verwaltung, um das entsprechende Raumgef&uuml;hl bieten zu k&ouml;nnen.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> fragt nach dem H&ouml;henunterschied.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> erl&auml;utert, dass ein H&ouml;henunterschied von 8 bis 10 Meter vorliege.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> f&uuml;hrt aus, dass bei einem H&ouml;henunterschied von 8 Meter und einer Steigung von 6% sich eine Rampenl&auml;nge von 133 Metern ergebe.</p>
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<u>Stadtrat Lindner</u> betont erneut, dass man die Steigung vorher h&auml;tte berechnen k&ouml;nnen.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> merkt an, dass es in der Vergangenheit im Bebauungsplan bereits 10% gewesen seien.</p>
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<u>A) Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 &bdquo;Bahnhofsareal Teil S&uuml;d &ndash; 1. &Auml;nderung&ldquo;</u><br />
 
<u>A) Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 &bdquo;Bahnhofsareal Teil S&uuml;d &ndash; 1. &Auml;nderung&ldquo;</u><br />
 
Der B-Plan Nr.&ensp;0174-04/01 &quot;Bahnhofsareal Teil S&uuml;d &ndash; 1. &Auml;nderung&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;3 in Verbindung mit &sect;&nbsp;2&nbsp;Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;13&nbsp;BauGB endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan vom B&uuml;ro Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart, M 1:500 vom 12.04.2019 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird beauftragt diesen gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;3 Abs.&nbsp;2 BauGB in Zusammenarbeit mit dem B&uuml;ro f&uuml;r die Dauer eines Monats &ouml;ffentlich auszulegen (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange).</p>
 
Der B-Plan Nr.&ensp;0174-04/01 &quot;Bahnhofsareal Teil S&uuml;d &ndash; 1. &Auml;nderung&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;3 in Verbindung mit &sect;&nbsp;2&nbsp;Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;13&nbsp;BauGB endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan vom B&uuml;ro Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart, M 1:500 vom 12.04.2019 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird beauftragt diesen gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;3 Abs.&nbsp;2 BauGB in Zusammenarbeit mit dem B&uuml;ro f&uuml;r die Dauer eines Monats &ouml;ffentlich auszulegen (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange).</p>
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Bebauungsplan und &Ouml;rtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.<br />
 
Bebauungsplan und &Ouml;rtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.<br />
 
(ohne Abstimmung)</p>
 
(ohne Abstimmung)</p>
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[[Category:Startdate|2019-05-13]]
 
[[Category:Startdate|2019-05-13]]

Version vom 31. Juli 2019, 08:50 Uhr

Sachvortrag:

Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Bahnhofsareal Teil Süd“ erfolgte am 16.05.2018 und die Rechtsverbindlichkeit durch öffentliche Bekanntmachung am 12.12.2018. Durch Detaillierung der Erschließungs- und Freiflächenplanung sowie aufgrund des Entfalls der Rampe für die Unterführung werden Änderungen ausgelöst, die sich auch auf die Festsetzungen des Bebauungsplans auswirken. Da die Änderungen jedoch keine Grundzüge der Planung betreffen, wird die Änderung des Bebauungsplans durch ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Die einzelnen Änderungen, die Gegenstand des Verfahrens sind, werden in der beigefügten Liste (Anlage 1) erläutert. Die Änderungen sind in der Planlegende, Begründung und im Textteil rot kenntlich gemacht. Im zeichnerischen Teil sind die Änderungen kräftiger dargestellt und mit den jeweiligen Nummern aus der Änderungsliste (Anlage 1) markiert.

Anlagen:
Anlage 1: Liste der Änderungen, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung Planteil, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart
Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung Begründung, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart
Anlage 4: Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung Textteil, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart

Erster Bürgermeister Klink erläutert den Verzicht auf die geplante Rampe bei der Unterführung und dessen Auswirkungen. Dafür werde ein entsprechender Aufzug, welcher auch für Fahrräder geeignet sei, sowie eine klassische Treppenanlage geplant. Darüber hinaus erklärt Erster Bürgermeister Klink weitere Änderungen und verweist auf Anlage 1.

Stadtrat Lindner spricht das Wettbewerbsverfahren an, in welchem der erste Preis aufgrund der geplanten Rampe an das entsprechende Architekturbüro verliehen wurde. Dies sei das „Ei des Columbus“ gewesen. Nun stelle sich heraus, dass die Rampe zu steil sei. Er frage sich nun, was mit dem ersten Preis passiere, da die geplante Rampe, wegfalle.

Erster Bürgermeister Klink weist daraufhin, dass die Querung zur Bahnhofstraße erhalten bleibe. Es gehe um die Art der Umsetzung

Stadtrat Lindner spricht seinen Unmut aus.

Erster Bürgermeister Klink verweist auf die annähernd gleiche Qualität der Anbindung an die Bahnhofsstraße. Der Aufzug zur Erzielung der Barrierefreiheit sei erforderlich, da man auch bei der längsten Rampe eine Steigung von über 6% erhalte.

Stadtrat Lindner hält die Preisvergabe für fragwürdig. Man hätte zuvor ausrechnen können, dass eine Steigung von 6 % zur Erzielung der Barrierefreiheit nicht ausreiche.

Stadtrat Baumann bittet dies an einem Plan zu erläutern.

Erster Bürgermeister Klink erläutert anhand Anlage 2 die Problematik einer Rampe und die vorgesehene Änderung durch eine klassische Treppenanlage mit Aufzug.

Stadtrat Graf von Westerholt fragt, ob ein Aufzug und eine Treppe in die Unterführung führen.

Erster Bürgermeister Klink bejaht dies.

Stadtrat Lindner erkundigt sich, ob ein Aufzug auch zu Gleis 2 geplant sei.

Oberbürgermeister Pelgrim weist daraufhin, dass es auf beiden Seiten einen Aufzug geben werde.

Erster Bürgermeister Klink stellt klar, dass es keinen zweiten Bahnsteig geben werde. Man habe dies versucht. Die Deutsche Bahn AG baue einen zweiten Bahnsteig nur, wenn die Landesnahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH diesen auch bestelle. Dies sei jedoch nicht der Fall, da hier der Bedarf nicht gesehen werde. Man baue die Unterführung jedoch so, dass die Möglichkeit bestehen bleibe, später einen zweiten Bahnsteig anzuschließen. Das bedeute, dass der Aufzug später auch als Zugang zum Bahnsteig genutzt werden könne. Es handle sich gegenwärtig um eine reine Personenunterführung und habe nichts mit den Bahnsteigen zu tun. Erster Bürgermeister Klink verdeutlicht die Lage der Aufzüge anhand Anlage 2.

Oberbürgermeister Pelgrim bestätigt dies und erläutert die Funktion der Aufzüge.

Stadtrat Weber äußert seine Irritation, dass der Verzicht der Rampe über die Sitzungsvorlage durch den Bebauungsplans einfließe. Diese sei eine der Hauptkriterien für den ersten Preis gewesen. Sonst hätte man den dritten Preis, der eine Überführung geplant hatte, wählen können. Zudem sei dieser günstiger gewesen. Es sei auch irritierend, dies ohne eine Planung der Treppenanlage einzuführen. Dies sei eine grundlegende Veränderung. Durch die Unterführung mit einer Rampe hätte man vom Baugebiet „Rollhof“ kommend direkt mit dem Fahrrad passieren können. Nun müsse die Beförderung über einen Aufzug erfolgen.

Erster Bürgermeister Klink vertritt die Ansicht, dass sich an der Abwärtsbewegung in die Stadt nichts ändere. Durch den vorhandenen Höhenunterschied habe die Unterführung selbst ein gewissen Grad an Neigung und Verlaufe nicht waagrecht.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass Radfahrerinnen und Radfahrer stadteinwärts, auch die Zollhüttengasse benutzen können. Die Radfahrerinnen und Radfahrer, welche von der Stadt aus kommen, begrüßen hingegen einen Aufzug. Für die anderen Benutzer und Benutzerinnen sei dies von Vorteil, da die Radfahrer und Radfahrerinnen nicht die Möglichkeit haben, mit einer entsprechenden Geschwindigkeit durch die Unterführung zu fahren.

Stadträtin Koch fragt an, ob es mit dem Aufzug an der Agentur für Arbeit drei Aufzüge geben werde.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass der Aufzug an der Agentur für Arbeit saniert werde. Langfristig sei dieser jedoch nicht erforderlich, da der Zugang zum Bahnhof über den anderen geplanten Aufzug erfolge. Zudem werde die Busanbindung an die Steinbacher Straße erfolgen. Da die Realisierung des nördlichen Teil nicht kurzfristig stattfinde, habe man entschieden, den Aufzug an der Agentur für Arbeit zu sanieren.

Stadtrat Baumann erkundigt sich, ob das Gefälle der Unterführung durch versetzte Stufen abgeflacht werden kann.

Erster Bürgermeister Klink bestätigt, dass es einen Wechsel von flacheren und steileren Abschnitten geben werde. Dieser Wechsel werde durch kleinere Absätze umgesetzt.

Stadtrat Baumann wirft ein, dass so weiterhin die Möglichkeit bestehe, die Unterführung mit dem Rad zu durchqueren.

Erster Bürgermeister Klink bestätigt, dass dies theoretisch möglich sei. Jedoch könne man nicht ohne weiteres den Ausgang Richtung Steinbacher Straße passieren.

Stadtrat Baumann äußert den Wunsch, eine Skizze als Tischvorlage für die kommende Gemeinderatssitzung zu erhalten. Als Beteiligter am Preisgericht sieht Stadtrat Baumann die Rampe nicht als ausschlaggebendes Kriterium an. Eine Zustimmung wird angekündigt. Es sei wichtig, den Gemeinderat besser zu informieren und anhand einer Skizze die Situation zu verdeutlichen.

Erster Bürgermeister Klink pflichtet bei.

Stadtrat Reichert erkundigt sich nach der Breite der Unterführung und äußert seine Bedenken hinsichtlich der Helligkeit innerhalb der Unterführung. Zudem frage er sich, wieso man parallel zur Bahn keine Rampe baue.

Erster Bürgermeister Klink versichert, dass es innerhalb der Unterführung eine ausreichende Belichtung geben werde. Für eine Rampe parallel zur Bahn habe man nicht den notwendigen Platz. Man habe die Breite auf 6 Meter ausgelegt. Es bleibe abzuwarten, ob dies als förderfähig angesehen werde. Die Breite sei Wunsch der Verwaltung, um das entsprechende Raumgefühl bieten zu können.

Oberbürgermeister Pelgrim fragt nach dem Höhenunterschied.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass ein Höhenunterschied von 8 bis 10 Meter vorliege.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass bei einem Höhenunterschied von 8 Meter und einer Steigung von 6% sich eine Rampenlänge von 133 Metern ergebe.

Stadtrat Lindner betont erneut, dass man die Steigung vorher hätte berechnen können.

Erster Bürgermeister Klink merkt an, dass es in der Vergangenheit im Bebauungsplan bereits 10% gewesen seien.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 „Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung“
Der B-Plan Nr. 0174-04/01 "Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart, M 1:500 vom 12.04.2019 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird beauftragt diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0174-04/01 „Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart vom 12.04.2019. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung“. Die Verwaltung wird beauftragt diese gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(ohne Abstimmung)

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