§ 124 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Veröffentlichung von Wahlwerbung in den Teilortsblättern (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. GR vom 10.04.19

Stadtrat Kaiser spricht die Auskunft der Geschäftsstelle an, für die diesjährige Kommunalwahl aufgrund des Neutralitätsgebots bis zum Wahltag keine Wahlwerbung in den Teilortsblättern abdrucken zu wollen. Stadtrat Kaiser bringt sein Unverständnis über die Entscheidung zum Ausdruck. Nach der Motivation wird gefragt.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass eine analoge Handhabung im Vergleich zur letzten Kommunalwahl erfolgte. Im Zuge der letzten Gemeinderatssitzung wurde das Thema angesprochen. Man habe sich daraufhin nochmals zusammengesetzt und sich mit den Fristen und den Möglichkeiten auseinandergesetzt. Eine Zulassung wäre theoretisch einmal noch möglich gewesen. Es bestand jedoch die Problemstellung, wie man in diesem Falle alle rechtzeitig informiert bekomme. Man habe sich darauf verständigt, dass man von Amts nochmals auf die Wahl in den verschiedenen Teilortsblättern hinweist und die Kandidatinnen und Kandidaten nennt. Wenn eine andere Handhabung seitens des Gemeinderats für die nächste Kommunalwahl gewünscht werde, so sollte rechtzeitig eine Grundsatzbeschlussfassung herbeigeführt werden. Die Auseinandersetzung über die Frage der Neutralität der Verwaltung spiele mit hinein. Es bestehe ferner eine gewisse Unsicherheit über das Verhältnis der Mitteilungsblätter zu den Tageszeitungen.

Stadtrat Kaiser erklärt nicht nachvollziehen zu können, dass man sich über den „gewerblichen Teil“ Gedanken mache. Örtliche und überörtliche Handwerker werben seit Jahren in den örtlichen Teilortsblättern. Im Jahr 2014 habe man nach Ansicht von Stadtrat Kaiser Wahlanzeigen zugelassen. Die SPD habe zwei oder drei Mal die Kandidatinnen und Kandidaten vorgestellt. Durch die Zulassung dieser Wahlwerbung im Anzeigenteil ergreife die Verwaltung nach Ansicht von Stadtrat Kaiser „keine Partei“.

Fachbereichleiter Hauptverwaltung Wunderlich erklärt, dass die Angelegenheit juristisch als nicht unbedenklich anzusehen ist. Mitteilungsblätter seien amtliche Verkündungsblätter. Hierin dürfe nach Ansicht von Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich keine Wahlwerbung stattfinden. Auf das Urteil über das Amtsblatt der Stadt Crailsheim wird hingewiesen. Seine Aussage stelle eine erste Einschätzung zur Thematik dar.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, die Angelegenheit nicht geprüft zu haben. Für ihn sei dies jedoch eine andere Ebene. Es gehe zum einen darum, ob man eine neue Rechtslage habe, welche zu neuen Bewertungsmaßstäben führe. Das Andere sei die Aussage, ob eine Handhabung analog zum Jahr 2014 erfolgte.

Stadträtin Jörg-Unfried hält die Ausführungen von Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich, insbesondere in Kenntnis der Entscheidung zum Amtsblatt der Stadt Crailsheim, für plausibel. Ein „vorsichtiges“ Vorgehen wird befürwortet.

Stadträtin Koch erinnert daran, dass man beschlossen habe kein Amtsblatt für das ganze Stadtgebiet zu benötigen, da es das Haller Tagblatt gebe. Stadträtin Koch unterstützt eine Neutralität der Verwaltung in der „heißen“ Wahlkampfphase. Wahlplakate im Umfeld von Schulen werden kritisch gesehen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass eine Neutralität „in Schulen“ und „von Schulen“ etwas Anderes sei als „vor den Schulen“ im öffentlichen Raum.

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