§ 122 - Übernahme der Aufgaben des Gutachterausschusses (GAA) von den Gemeinden Michelbach an der Bilz, Michelfeld und Rosengarten; Erstreckungssatzung auf deren Gemeindegebiet (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In der Gemeinderatssitzung vom 13.02.2019 hat der Gemeinderat die Verwaltung bevollmächtigt, mit den beteiligten Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft über eine öffentlich rechtliche Vereinbarung mit dem Ziel der Errichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses zu verhandeln. Die Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden habe ebenfalls entsprechende Beschlüsse gefasst.

Die Verhandlungen mit den Bürgermeistern sind mittlerweile abgeschlossen. Die jetzt vorgelegte Vereinbarung wurden mit den Verhandlungspartnern abgestimmt. Die Gemeinde Rosengarten hat den Wunsch geäußert, entsprechend dem proportionalen Bevölkerungsanteil, 2 Gutachterinnen/Gutachter in den Ausschuss entsenden zu dürfen. Dieser Wunsch wurde in die Vereinbarung eingearbeitet.

Der Entwurf der Vereinbarung wurde auch an das Regierungspräsidium zur Überprüfung übersandt. Die Anregungen des Regierungspräsidiums wurden ebenfalls in die Vereinbarung übernommen.

Die öffentlich rechtliche Vereinbarung über den gemeinsamen Gutachterausschuss soll am 01.01.2020 in Kraft treten.

Zum gleichen Datum soll auch die Satzung zur Erstreckung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss auf das Gebiet der Gemeinden Michelbach an der Bilz, Michelfeld und Rosengarten in Kraft treten.

Anlage 1: Öffentlich rechtliche Vereinbarung
Anlage 2: Erstreckungssatzung

Stadtrat Kaiser erkundigt sich nach der Teilnehmerzahl im Falle einer Begutachtung.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass wenn es sich um Gutachten handle, welches sich auf eine benachbarte Gemeinden beziehe, von dort jeweils ein Gutachter bzw. in Rosengarten zwei Gutachter benannt werden.

Stadtrat Kaiser fragt an, ob die Gutachter aus den Umlandgemeinden auch teilnehmen, wenn in Schwäbisch Hall ein Objekt zu begutachten ist.

Fachbereichleiter Hauptverwaltung Wunderlich führt aus, dass man bei der Stadt Schwäbisch Hall derzeit mit drei bis vier Gutachtern agiere. Man werde künftig jeweils einen Gutachter aus der benachbarten Gemeinde mitnehmen, aus der man ein Objekt begutachte. In Rosengarten gebe es zwei Spezialisten. Hier würde jedoch in aller Regel nur einer der beiden Gutachter mitgehen. Der städtische Ausschuss wird um die Fachperson aus der benachbarten Gemeinde ergänzt.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der öffentlich rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB von den Gemeinden Michelbach an der Bilz, Michelfeld und Rosengarten auf die Große Kreisstadt Schwäbisch Hall zu.

  2. Der Gemeinderat stimmt der Satzung zur Erstreckung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss auf das Gebiet der Gemeinden Michelbach an der Bilz, Michelfeld und Rosengarten zu.
    (einstimmig -16)

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