§ 107 - Grundsatzbeschluss zur Einrichtung einer Oberstufe an der Gemeinschaftsschule im Schulzentrum West (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Schulleitung der Gemeinschaftsschule im Schulzentrum West bittet den Gemeinderat mit Schreiben vom 9. November 2018 um Zustimmung, dass die Stadt als Schulträgerin beim Land einen Antrag zur Einrichtung einer Oberstufe an der Gemeinschaftsschule (GMS) im Schulzentrum West stellt (s. Anlage 1).

Die Gemeinschaftsschule im Schulzentrum West hat ihren Betrieb im Schuljahr 2015/2016 aufgenommen. Sie ist entstanden aus einer Fusion der Leonhard-Kern-Realschule und der Thomas-Schweicker-Werkrealschule und deckt aktuell die Sekundarstufe I ab, also die Klassenstufen 5 bis 10. Die Schülerinnen und Schüler des ersten Jahrgangs der Gemeinschaftsschule besuchen derzeit die Klassenstufe 8.

Bereits bei der Antragstellung haben die damaligen Schulleitungen der Leonhard-Kern-Realschule und der Thomas-Schweicker-Werkrealschule betont, dass für sie eine gymnasiale Oberstufe als Aufsetzer der Gemeinschaftsschule in der Sekundarstufe I zwingend erforderlich ist und eine Gemeinschaftsschule nur unter dieser Voraussetzung beantragt wird (s. §92/2013). Die Schulkonferenz der Leonhard-Kern-Realschule hatte dies in ihrer Sitzung am 12.11.2012 ebenfalls so beschlossen (s. Anlage 2). Jedoch konnte zum damaligen Zeitpunkt beim Land lediglich die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule für die Klassenstufen 5 - 10 beantragt werden.

Die schulischen Gremien (Gesamtlehrerkonferenz am 14.03.2018, die Elternvertreterinnen und -vertreter am 21.03.2018 sowie die Schulkonferenz am 10.12.2018) erneuern ihren Antrag und wünschen die Einrichtung der Sekundarstufe II.

Voraussetzungen für die Einrichtung einer Oberstufe
Gemäß § 8a Absatz 2 in Verbindung mit § 30b Absatz 1 (3) des Schulgesetzes ist es möglich, für Gemeinschaftsschulen im Anschluss an Klasse 10 eine dreijährige gymnasiale Oberstufe einzurichten. Die Bedingung ist die für die Klassenstufe 11, auf Grundlage der Schülerzahlen in Klassenstufe 9, prognostizierte Mindestschülerzahl von 60 Schülerinnen und Schülern (Prognosekriterien s. Anlage 3). Die Einrichtung einer Oberstufe muss vom Schulträger gewollt (Beschluss des Gemeinderates) und beim Kultusministerium beantragt werden.

siehe: Ablaufplan zur Antragstellung

Schülerzahlen lt. Schulstatistik an der GMS SZW (Stand Oktober 2018)

Klassenstufe 8

133

Klassenstufe 7

120

Klassenstufe 6

119

Klassenstufe 5

118

Die GMS SZW wird aktuell 5zügig geführt.
 

Entwicklung der Schülerzahlen allgemein
Eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt, dass Ende 2017 die Zahl der unter Sechsjährigen in Deutschland um rund eine halbe Million höher liegt, als fünf Jahre zuvor. Besonders stark gestiegen ist demnach die Zahl der unter Dreijährigen mit einem Plus von rund 330.000. In Schwäbisch Hall zeigen die Geburtenzahlen, dass die Schülerzahlen in den kommenden Jahren auch hier steigen werden (s. Anlage 4). Insofern ist davon auszugehen, dass künftig der Bedarf an Plätzen in der Sekundarstufe II steigt.

Gründe für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe
Wie bereits dargestellt besteht ein starker Elternwunsch an der GMS SZW eine gymnasiale Oberstufe einzurichten. Dies würde die Attraktivität und die Vielfalt des Bildungsstandortes Schwäbisch Hall steigern. Schülerinnen und Schüler gewinnen eine weitere Möglichkeit eines Anschlusses an das mittlere Bildungsniveau hinzu.

Die eigene Oberstufe bietet Eltern und Schülerinnen und Schülern der GMS einen Anschluss zum Abitur mit allgemeinbildendem Profil, der einen gut zu bewältigenden Übergang verspricht, weil er an den Vorerfahrungen der Schülerschaft anknüpft und genau auf die Zielgruppe abgestimmt werden kann. Mit einer solchen verlässlichen Anschlussmöglichkeit ist zu erwarten, dass mehr Eltern von Kindern mit guten Grundschulnoten ihre Kinder an den Gemeinschaftsschulen anmelden. Daran besteht von Seiten der Gemeinschaftsschulen ein pädagogisches Interesse, um mit einem ausgeglichenen Verhältnis von Schülerinnen und Schülern aller Begabungen eine Pädagogik der Vielfalt umsetzen zu können und den Charakter einer „Restschule“ zu verhindern.

Das pädagogische Konzept der GMS mit seinem Ganztagsbetrieb, der Lernzeit und dem selbstorganisierten sowie eigenverantwortlichen Lernen unter der Begleitung von Lerncoachs kann durchgängig bis zum Abitur angeboten werden.

Eine eigene Oberstufe biete die Chance, deutlich mehr Lehrkräfte mit gymnasialer Lehrbefähigung an die Gemeinschaftsschulen zu binden und so auch die für die Sekundarstufe I erforderlichen Lehrkräfte zu akquirieren. Viele Lehrkräfte wollen auf das anspruchsvolle fachliche Niveau der Oberstufe nicht verzichten und bewerben sich daher nicht an eine GMS ohne Sekundarstufe II.

In den Vorbereitungsklassen der Gemeinschaftsschulen sind teilweise Schülerinnen und Schüler, die das Potenzial für ein Abitur haben, aber zunächst an der Sprachbarriere scheitern. Diese Schülerinnen und Schüler können nach dem Übergang in die Regelklasse ohne Unterbrechung und Zwang bis zum Abitur an der selben Schule bleiben.

Die GMS könnte als inklusive Schule gerade für diese Schülerinnen und Schüler attraktiv sein. Die Ermöglichung einer inklusiven Beschulung mit gymnasialem Abschluss wäre für diese Schülerschaft hoch attraktiv und gleichzeitig für die bestehenden allgemeinbildenden Gymnasien entlastend.

Die GMS SZW bietet aktuell die Profile Sport, Musik und NWT und künftig, sofern genehmigt, auch das Profil IMP an. Bei den Profilen Sport und Musik hat die GMS SZW in der Raumschaft derzeit ein Alleinstellungsmerkmal.

Im gesamten Schulamtsbezirk (Kreise Main-Tauber, Hohenlohe und Schwäbisch Hall) gibt es keine gymnasiale Oberstufe an einer GMS und eine Antragstellung einer anderen GMS in diesem Bezirk ist auch nicht zu erwarten. 

Raumprogramm für die gymnasiale Oberstufe in der GMS
Für eine gymnasiale Oberstufe in der Gemeinschaftsschule gibt es mittlerweile vom Land Flächenberechnungen nach dem Modellraumprogramm. Als Mindestprognose für zu erwartende Schülerinnen und Schüler gibt das Land für die Einrichtung einer Oberstufe an der GMS die Zahl 60 vor. Aufgrund der vorhandenen Bildungsangebote und Schülerzahlen in und rund um Schwäbisch Hall ist davon auszugehen, dass die geplante Oberstufe künftig (max) dreizügig geführt wird. Dies entspricht, bei einem Klassenteiler von 28, einer maximalen Schülerzahl von 84 pro Jahrgang. Es wird empfohlen, dies auch als Obergrenze festzulegen.

Demzufolge ist bei einer Flächenberechnung von einer 3zügigen Oberstufe auszugehen. Das Modelraumprogramm sieht hierfür einen Flächenbedarf von 1.092 – 1.370 m² Programmfläche vor.

Die vorhandene Programmfläche im SZW wurde dem Bedarf des EWG (durchgängig 5zügig) und der GMS (6zügig bis Kl. 10) plus Oberstufe gegenübergestellt.
(s. Anlage 5)

Auf der Basis der vorstehend dargestellten Grundlagen entsteht durch die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der GMS ein kleiner Fehlbedarf an Flächen. Aufgrund der bisher vorhandenen Überhangflächen wurden im Zuge der Sanierung 4 Klassenzimmer für zusätzliche Lehrerarbeitsplätze zur Verfügung gestellt, die im Bedarfsfall jedoch wieder für Klassen zur Verfügung gestellt werden können bzw. müssen. Hinzu kommt, dass die GMS aktuell nur 5 zügig und das Gymnasium nur 3-4 zügig geführt wird. Insofern ist zu Beginn einer gymnasialen Oberstufe der GMS nicht mit einem Erweiterungsbedarf zu rechnen. Je nach Entwicklung der Schülerzahlen kann später ein Bedarf entstehen.

Auswirkungen auf die bestehenden Haller Gymnasien
Um mögliche Auswirkungen darstellen zu können, werden Berechnungsvarianten dargelegt:

Der Rückgang an Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien infolge einer steigenden Attraktivität der GMS und die damit verbundenen Auswirkungen wurde bei der aktuellen Klasse 5 mit 5% und 10% potentiellen Schülerinnen und Schüler der GMS-Oberstufe berechnet.

SJ 2018-19

SuS Kl. 5

Anzahl Klassen

Anzahl Schüler - 5 %

Anzahl Klassen

Anzahl Schüler - 10 %

Anzahl Klassen

EWG

96

3

91

3

89

3

GSM

133

5

126

5

119

4

gesamt

229

8

217

8

208

7

Differenz

 

 

12

0

21

1

Es ist davon auszugehen, dass nur in einem vernachlässigbarem Umfang Schülerinnen und Schüler von der Realschule oder Gemeinschaftsschule nach der Klassenstufe 10 an eine Oberstufe eines allgemeinbildenden Gymnasiums wechseln. Aufgrund des G 9 Zuges an der GMS SZW ist es möglich, dass Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe über das bisherige Maß hinaus von den Gymnasien an die GMS wechseln. Dies wird jedoch ebenfalls nicht im großen Maß erwartet.

Somit ist durch eine Einführung der GMS-Oberstufe im SJ 2021/22 davon auszugehen, dass die Gymnasien keine negativen Auswirkungen befürchten müssen. Steigende Schülerzahlen und ggf. noch höhere Übergangsquoten können mit den vorhandenen Ressourcen abgedeckt werden.

Auswirkungen auf die Berufliche Gymnasien
In Schwäbisch Hall gibt es im Schuljahr 2018/19 folgende berufliche Gymnasien:

Schulart

Zügigkeit

Technisches Gymnasium Mechatronik

1

ITG (Informationstechnik)

1

Wirtschaftsgymnasium (WGW + WGF)

3

Biotechnologisches Gymnasium (BTG)

1

Ernährungswissenschaftliches Gymnasium (EG)

1

Sozialwissenschaftliches Gymnasium (SG)

1

Die beruflichen Gymnasien bieten für Schülerinnen und Schüler, die in der Oberstufe ein berufsbezogenes Fach belegen wollen, ein attraktives und passendes Anschlussangebot an den mittleren Bildungsabschluss.

Es wird davon ausgegangen, dass auch bei Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der GMS der Übergang in die beruflichen Gymnasien weiterhin von vielen Absolventen der Realschulen und der Gemeinschaftsschulen genutzt wird.

Für die beruflichen Schulen kann, bei Einführung einer Oberstufe an der GMS, mit einem Rückgang der Schülerzahlen gerechnet werden. Im Schuljahr 2018/19 sind von 240 Plätzen in 8 Zügen 28 freie Plätze vorhanden. Alle Bewerberinnen und Bewerber erhielten laut Aussage der Schulleitungen einen Platz. Eine Verringerung der Schülerzahlen in den beruflichen Gymnasien kann dazu führen, dass einzelne Profile, die bereits heute schwach besetzt sind, nicht mehr angeboten werden können.

Vorläufige Prognosekriterien
Für die Einrichtung einer Oberstufe an einer GMS gibt es Prognosekriterien der Kultusverwaltung (s. Anlage 3). Für die Berechnung der Prognosezahlen wird zunächst die Raumschaft festgelegt. Bei der Entscheidung, ob und ggf. welche der umliegenden Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen und Gymnasien in die Raumschaft für die Oberstufe an der GMS einbezogen werden können, hängt zum einen von der Erreichbarkeit und zum anderen von den bestehenden Angeboten mit einer Sekundarstufe II (einschl. beruflichen Gymnasien) ab. Eine Einrechnung von Schülerinnen und Schülern aus benachbarten Schulen ist nur möglich, wenn der betreffende Schulträger über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erklärt, in Zukunft selbst keine gymnasiale Oberstufe einzurichten. Die Gespräche mit den betreffenden Schulträgern werden erst nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates geführt.

siehe: Vorläufige Prognose für eine gymnasiale Oberstufe an der GMS SZW

In der vorstehenden Tabelle sind die Prognosezahlen der jetzigen Klassenstufen 8 zugrunde gelegt. Es wurden zwei Berechnungen durchgeführt; Prognose ohne die Realschulen Bühlertann und Mainhardt und Prognose mit diesen Schulen.

Nach den vorliegenden Prognosezahlen der jetzigen Klassenstufen 8 ist die Voraussetzung von mindestens 60 Schülerinnen und Schüler erfüllt. Die tatsächliche Prognose erfolgt im 2. Schulhalbjahr der Klassenstufe 9. Die vorläufige Prognoseberechnung muss bei Antragsstellung durch die dann aktuellen Schülerzahlen und tatsächlichen Niveaueinstufungen (Klasse 9) ersetzt werden.

Fazit:
Für die Akzeptanz und Stärkung der Gemeinschaftsschule im SZW und der Raumschaft ist die Sekundarstufe II sehr wichtig. Die Voraussetzungen des Landes zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Gemeinschaftsschule im SZW werden voraussichtlich erfüllt.

Anlage 1: Antrag GMS
Anlage 2: Beschluss Schulkonferenz v. 12.11.2012
Anlage 3: Prognosekriterien
Anlage 4: Übersicht Geburtenzahlen
Anlage 5: Flächenberechnung

Anlage: Schreiben Berufliches Schulzentrum Schwäbisch Hall
Anlage: Schreiben EWG
Anlage: Stellungnahme der Verwaltung
Anlage: Positionspapier GMS
Anlage: Brief Grundschule Steinbach
Anlage: Mail der Schulleitung des Erasmus-Widmann-Gymnasiums
Anlage: Schulanmeldungen 2019/20
Anlage: Brief Elternbeirat der Gemeinschaftsschule im SZW 

Ergänzung des Sachvortrags:

Abweichend zum bisherigen Sachvortrag wird auf die Sitzungsvorlage 1. zu 50/13 aus der Gemeinderatssitzung vom 15. Mai 2013 verwiesen.

In dieser Sitzung hat der Gemeinderat mit 19 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen nachfolgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in der Werkrealschule Schenkensee zum Schuljahr 2014/2015 und ermächtigt die Verwaltung, die dafür notwendigen Schritte einzuleiten. Das pädagogische Konzept der Schule wird bis zur Antragsstellung (01.10.2013) vorgelegt.
     

  2. Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe, bestehend aus der Thomas-Schweicker-Werkrealschule und der Leonhard-Kern-Realschule zum Schuljahr 2015/2016. Die Verwaltung wird ermächtigt, die dafür notwendigen Schritte einzuleiten. Das pädagogische Konzept wird bis zur Antragsstellung (01.10.2014) vorgelegt. Eine Zusammenarbeit mit den gymnasialen Angeboten in der Stadt ist dabei zu prüfen.

Nachdem der Gemeinderat die Einführung einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe im Schulzentrum West bereits beschlossen hat und der Antrag der Schule vorliegt, wird die Verwaltung als nächsten Schritt die Regionale Schulentwicklungsplanung einleiten und den Antrag auf Einrichtung der gymnasialen Oberstufe stellen. Eine weitere Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Die Schulleitung des EWG hat unabhängig von den geäußerten Bedenken für den Fall einer Genehmigung der gymnasialen Oberstufe die Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisiert.

Anlage: Protokollauszug GR 15.05.2013
Anlage: Antrag über erneute Beschlussfassung zur Einrichtung einer Oberstufe in der GMS im SZW
Anlage: Stellungnahme des Fachamtes zum Antrag CDU/FDP auf Abstimmung

Oberbürgermeister Pelgrim bittet um Verständnis, dass in der Sache nochmals aufgeklärt wurde, zumal die Einrichtung der Gemeinschaftsschule sowohl im Allgemeinen als auch die Ausrichtung und Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe heftige Diskussionen in den vergangenen Wochen ausgelöst habe. Zu den Diskussionen bzw. zu der Berichterstattung habe die Verwaltung leider auch dazu beigetragen, da man den Antrag der Gemeinschaftsschule auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe und damit die Einleitung einer regionalen Schulentwicklung nicht mit der eigenen Beschlussfassung aus dem Jahre 2013 abgeglichen habe. Dies bittet Oberbürgermeister Pelgrim zu entschuldigen. Alle damals unmittelbar Verantwortlichen seien nicht mehr in den entsprechenden Funktionen tätig. Zwar werde in der dann formulierten Sitzungsvorlage vom März diesen Jahres auf eine gymnasiale Oberstufe als Bedingung der Auflösung der Leonhard-Kern-Realschule verwiesen, der Hinweis auf die vorhandene Beschlussfassung des Gemeinderats wurde jedoch versehentlich nicht gegeben und somit nicht in der Beschlussfassung berücksichtigt. Dies sei Oberbürgermeister Pelgrim leider erst in seiner Vorbereitung auf die heutige Sitzung aufgefallen, als er sich vergegenwärtigen wollte, welche Argumente 2013 auf den Tisch gelegt wurden. Hiernach müsse man feststellen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.05.2013 die Einführung der Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe, bestehend aus der Thomas-Schweicker-Werkrealschule und der Leonhard-Kern-Realschule, zum Schuljahr 2015/2016 beschlossen und die Verwaltung vollumfänglich ermächtigt habe, die dafür notwendigen Schritte einzuleiten. Der Beschluss der damaligen Sitzung des Gemeinderats wurde dem Gemeinderat zwischenzeitlich auch nachgereicht. Im Vertrauen auf diese Beschlussfassung des Gemeinderats wurde im Jahr 2014 im Rahmen der regionalen Schulentwicklung letztlich die Leonhard-Kern-Realschule und die Thomas-Schweicker-Werkrealschule zusammengeführt. Der offizielle Schulbetrieb als Gemeinschaftsschule sei im Jahr 2015 aufgenommen worden. Ferner seien damals Beschlüsse in den Gemeinden Rosengarten, Michelfeld, Michelbach, Oberrot, Mainhardt, Untermünkheim sowie beim Landkreis Schwäbisch Hall Bestandteil des Beteiligungsprozesses gewesen. Von keiner Gemeinde wurden Bedenken gegen das Vorhaben der Stadt und der beiden Schulen vorgebracht. Der Landkreis behielt sich eine Neubewertung der Oberstufe seiner Zeit vor. Die Gemeinden Rosengarten und Michelfeld als maßgeblich betroffene Gemeinden im Einzugsgebiet der Gemeinschaftsschule hätten ausdrücklich die Einführung der gymnasialen Oberstufe beschlossen und dies im Mai 2014 der Stadt mitgeteilt. Die Beschlussfassung der damaligen Sitzung wurde im Haller Tagblatt korrekt wiedergegeben, sodass auch die Öffentlichkeit entsprechend informiert wurde. Die Berichterstattung lautete am 17.05.2013: „Im Westen soll die Errichtung einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2015 erfolgen. Sie umfasst die Thomas-Schweicker-Werkrealschule und die Leonhard-Kern-Realschule. Beinhaltet ist ein gymnasialer Oberzug (19 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen, 15 Nein-Stimmen).“ Die Namen seien hierzu ebenfalls genannt worden. Stadtrat Preisendanz und Stadträtin Härterich hätten sich vehement gegen die Einführung der Gemeinschaftsschule ausgesprochen. So stimmten auch die CDU-Fraktion und FDP-Fraktion ab. Stadtrat Kaiser und Stadtrat Härtig hätten sich hingegen damals vehement für die Einführung der Gemeinschaftsschule ausgesprochen. So stimmte dann auch die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ab. Stadtrat Waller habe trotz Bedenken damals für das Ermöglichen gestimmt. Stadträtin Schmalzriedt, Stadtrat Bay und Stadtrat Gehrke haben sich damals enthalten. Angesichts der Beschlusslage in den Gemeinden und in den Schulen wurden auch die Eltern vor Anmeldung ihrer Kinder von der Beschlussfassung und der damit verbundenen Perspektive ihrer schulischen Laufbahn informiert. Damals konnte man die schulpolitische Debatte nachvollziehen. Heute stehe nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim letztlich mehr auf dem Spiel. Heute stehe angesichts der Beschlussfassung ein Stück weit auch die Glaubwürdigkeit und die Verlässlichkeit kommunalen Handelns und das Vertrauen darauf, auf der heutigen Tagesordnung. Insofern könne man heute nach Lage der Dinge die Diskussion nicht mehr so führen, als gebe es die vergangene Beschlussfassung nicht. Das wir dies als Verwaltung nicht deutlich genug hervorgehoben habe, bitte man nochmals zu entschuldigen. Oberbürgermeister Pelgrim vertritt die Ansicht, dass die getroffene Entscheidung rückwirkend nicht mehr in Frage gestellt werden kann, da auf Grundlage dieser Entscheidung die Gründung der Gemeinschaftsschule erfolgte. Diese beinhaltete die Perspektive einer Oberstufe. So wurde diese beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung dieses Beschlusses bevollmächtigt. Heute könnte man natürlich die Frage stellen, ob es für den Schulträger neue Argumente gebe, welche eine Neubewertung erforderlich machen und diese so stark wiegen, dass der damit verbundene Vertrauensverlust ausgeglichen werde. Das Argument, mit dem das Landratsamt und die beruflichen Schulen sich gegen die Oberstufe aussprechen, sei zum Zeitpunkt der Grundsatzbeschlussfassung im Jahr 2013 bereits bekannt gewesen und wird in der regionalen Schulentwicklung erneut aufgegriffen. Dies sei somit heute kein neues Argument und ist Bestandteil der künftigen regionalen Schulentwicklung. Die pädagogischen Argumente wurden bereits 2013 ausgetauscht. Auch hier haben sich keine neuen wesentlichen Argumente ergeben. Allenfalls haben sich durch die noch heterogener gewordene Bevölkerung eher noch Argumente für die Einführung einer Oberstufe ergeben. Bei der Entwicklung der Schülerzahlen und der Prognose sei man damals noch von einem Rückgang oder einer stabilen Situation ausgegangen. Die Entwicklung der Schülerzahlen und die Prognose über die nachhaltige Entwicklung einer Oberstufe seien ebenfalls Bestandteil der Einzelheiten der regionalen Schulentwicklung. Sie liegen im Beurteilungsmaßstab des Landes und nicht im Beurteilungsmaßstab der Stadt. Dennoch gehe man als Verwaltung wie im Jahr 2013 davon aus, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden. Darüber hinaus wird mitgeteilt, dass die Anmeldezahlen der Kinder und Jugendlichen bis 15 Jahre zum Zeitpunkt der Entscheidung 2013 im Stadtgebiet 5.310 betrug. Heute betragen diese 5.933 Kinder und Jugendliche. Es handle sich um ein Plus von 11,7%. Es handle sich um einen Zuwachs. Für die Verwaltungsgemeinschaft betrugen diese damals 7.051. Heute liege man bei 7.690, somit einem Plus von 9%. Auch im gesamten Altkreis gebe es einen Zuwachs von Kindern und Jugendlichen von knapp 5%. Die vergleichbare Entwicklung gelte selbst für die Alterskohorten von 6 bis 10 Jahren, sodass man mit zunehmenden Kinderzahlen rechne, auch aufgrund der ausgewiesenen Siedlungsgebiete und den Planungen, die man vor Augen habe wie z.B. im Bahnhofsareal, im Baugebiet Am Sonnerain und in Bibersfeld etc.. Insofern müsse man Stand heute anders als im Jahr 2013 eher davon ausgehen, dass man eher zusätzliche als geringere Kapazitäten brauche. Aus demographischen Gründen könne man keine Neubewertung des damaligen Beschlusses ableiten. Die gewünschte Zusammenarbeit zwischen Oberstufe der Gemeinschaftsschule und beispielsweise dem Erasmus-Widmann-Gymnasium werde trotz vorgetragener erheblicher Bedenken des Rektorats im Falle der Genehmigung durch das Land selbstverständlich durch das Rektorat in Aussicht gestellt. Aus Sicht der Verwaltung wurde festgestellt, dass die getroffene Beschlussfassung aus dem Jahr 2013 im Lichte der heutigen Tagesordnung nach wie vor Gültigkeit habe, sodass eine weitere Abstimmung nicht erforderlich wäre. Wenn der Gemeinderat eine weitere Abstimmung in seiner Mehrheit beschließen würde, wäre dies jedoch nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim auch zulässig. Diese Frage habe man zwischenzeitlich seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart schriftlich beantwortet bekommen. Mit der heutigen Situation entspreche man dem Regelwerk des Landes. Ohne Veränderung der Beschlussfassung werde die Beauftragung der Verwaltung aus dem Beschluss 2013 fortbestehen. Eine ggf. veränderte Beschlussfassung würde gegen jegliche Grundsätze der bisherigen verlässlichen Partnerschaft zwischen Schule, Stadt und Nachbargemeinden verstoßen. Insofern stehe deutlich mehr auf dem Spiel als nur die unterschiedliche Bewertung einer geeigneten schulischen Antwort auf die Herausforderungen unserer heterogener werdenden Gesellschaft. Man entscheide heute nicht über die Einführung einer Oberstufe. Man habe dies auch nicht im Jahr 2013 getan. Hierfür sei das Land Baden-Württemberg zuständig. Man entscheide als Schulträger nur über die Einleitung eines Verfahrens und die Einleitung einer regionalen Schulentwicklung. Gleichzeitig erwarte man, dass die Ausarbeitung eines pädagogischen Konzeptes bis Januar 2020 von der Gemeinschaftsschule erfolge. Diese „Hausaufgabe“ sei noch zu erledigen. Auch wenn dies von der Stadt leider in den letzten Aussprachen falsch kommuniziert wurde, bittet Oberbürgermeister Pelgrim darum „vom Gas runter zu gehen“. Es wird darum geworben, ein verlässlicher Partner für die Schulen zu bleiben. Es sollte nach den Chancen gesucht werden. Man sollte den Weg des Ermöglichens gehen. Dies sei auch damals der mehrheitlich getragene Gedanke gewesen. Es liege heute ein gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion für eine erneute Abstimmung vor. Angesichts dessen, was Oberbürgermeister Pelgrim nochmals aufgearbeitet hat, wird angefragt, ob die beiden Fraktionen an ihrem Antrag festhalten wollen. In diesem Fall würde man den Antrag zur Abstimmung kommen lassen.

Stadtrat Preisendanz erklärt, den Antrag weiterverfolgen zu wollen. Es wird daran erinnert, dass jahrzehntelang Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialempfehlung in beträchtlicher Zahl in Realschulen eingeschult wurden und von dort entweder in geringer Zahl auf das allgemeinbildende Gymnasium oder in großer Zahl auf die beruflichen Gymnasien wechselten. Letztere seien eine Spezialität für Baden-Württemberg. Diese garantieren, dass der Grundsatz „kein Abschluss ohne Anschluss“ verwirklicht werde. Zu jedem Zeitpunkt kann jede Schülerin und jeder Schüler bei entsprechender Begabung und entsprechendem Willen seinen Schulabschluss noch erweitern. Niemand nehme einem Schüler oder einer Schülerin, welche heute eine Gemeinschaftsschule besuche, die Möglichkeit das Abitur abzulegen. Durch die jetzige Diskussion sei Stadtrat Preisendanz klar geworden, dass die Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und die SPD-Partei im Land den ausgesprochenen Wunsch haben, zu einem zweigliedrigen Schulsystem, bestehend aus allgemeinbildenden Gymnasien und Gemeinschaftsschulen, zu kommen. Es wird die Frage aufgeworfen, was passiere, wenn sich in Schwäbisch Hall die Realschule-Ost als Realschule aufgebe und mit der Gemeinschaftsschule Ost fusioniere sowie eine eigene Oberstufe für die Gemeinschaftsschule im Osten zustande komme. In diesem Fall gebe es keine beruflichen Gymnasien mehr in Schwäbisch Hall. Es wird die Frage aufgeworfen, woher die Schülerinnen und Schüler dann kommen sollen. Mit den 15% an Schülerinnen und Schülern, welche vom allgemeinbildenden Gymnasium nach Klasse 10 auf die beruflichen Gymnasien wechseln, werde dies nicht zu machen sein. Wenn die Schulleitung des Erasmus-Widmann-Gymnasium sage, dass man dann in Kursen mit der Gemeinschaftsschule kooperiere, müsse man sich überlegen, was dies bedeute. Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule müssen dann in Kursen des allgemeinbildenden Gymnasiums unterrichtet werden. Man könne sich die Frage stellen, warum die Schülerinnen und Schüler dies nicht von vornherein machen können. Die Gelenkstelle „Jahrgangstufe 11“ der beruflichen Gymnasien werde jedoch benötigt, um an das „Oberstufenarbeiten“ herangeführt zu werden. Dies werde auch die große Mehrheit der Gemeinschaftsschülerinnen und -schüler brauchen. Fast die Hälfte der Abiturientinnen und Abiturienten in Baden-Württemberg kommen heutzutage aus den beruflichen Gymnasien. Es könne keine Rede davon sein, dass Eltern „betrogen“ werden, weil diese bei der Anmeldung damit gerechnet hätten, dass die Oberstufe komme. Damals und in allen Jahren danach wurde vom Land behauptet, dass es der notwendigen Zahl von 60 Schülerinnen und Schüler bedarf, damit eine Oberstufe zustande komme. Keiner der in Klasse 5 sein Kind in der Gemeinschaftsschule angemeldet habe, konnte fest damit rechnen, dass es zu der Zahl von 60 komme. Zu dieser Zahl von 60 sei es beispielsweise in Tübingen und Konstanz, wo es die stärkste Gemeinschaftsschule im Land gebe, nicht gekommen. Das Land mache hier eine Ausnahme. Die potentielle Kooperation zwischen Gemeinschaftsschule West und Erasmus-Widmann-Gymnasium werde dazu führen, dass den Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums bei St. Michael im Osten die jahrzehntelang bewährte Kooperation mit dem Erasmus-Widmann-Gymnasium versperrt bleibe. Die Kooperation funktioniere immer so, dass sich die Schulleiter absprechen wie viele Anmeldungen beispielsweise im Kurs „Wirtschaft“ angenommen werden. Wenn in solchen Situationen Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule die Plätze im Erasmus-Widmann-Gymnasium auffüllen, haben die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums bei St. Michael das Nachsehen. Aus diesem Grunde komme die FDP-Fraktion insgesamt zu der Auffassung, dass zwar damals so abgestimmt wurde, die Zeit jedoch dazu geführt habe, dass eine erneute Abstimmung als dringend notwendig angesehen wird.

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt auf die Stellungnahme der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion Bezug, welche als Tischvorlage zur Verfügung steht. Angesichts der Aussagen von Stadträtin Härterich in der Vorberatung zu den Anmeldezahlen in Tübingen und Konstanz habe man beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und beim Regierungspräsidium Stuttgart nachgehakt. Die aktuellen Anmeldezahlen für das anstehende Schuljahr liegen jeweils bei über 90 Schülerinnen und Schüler, sodass das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg von einer dreigruppigen Oberstufe an diesen Standorten ausgehe. Das erste Jahr sei, so wie beschrieben, gewesen. Im ersten Jahr sei dies so gewesen, da die Oberstufe noch nicht genehmigt gewesen sei.

Gemeinschaftsschulrektor Kuhn sieht keine Konkurrenz zu den bestehenden Angeboten. Es wird eine Ergänzung des Angebots gesehen. Wenn in den diversen Briefen von einem Aufbau von Parallelstrukturen gesprochen werde, glaube er daran, dass diese nebeneinander eine gute Berechtigung haben werden. Es gebe genügend Schülerinnen und Schüler, die trotz der vorhandenen Intelligenz wegen ihrer sozialen Herkunft kein Abitur ablegen. Dies werde in den PISA-Studien ebenfalls seit Jahrzehnten nachgewiesen. Gerade diesem Schülerklientel, wo in der 4. Klasse noch nicht klar sei, wohin der Weg gehen werde, möchte man eine Chance geben, das Abitur zu machen. Man sehe sich jedoch auch verpflichtet, Konferenzbeschlüsse, die im Jahr 2013 mit einer sehr knappen Mehrheit getroffen wurden, ins Gedächtnis zu rufen. Die Schulkonferenz der damaligen Leonhard-Kern-Realschule hat sich mit der denkbar knappsten Mehrheit von 7 zu 6 Stimmen für die Zusammenlegung mit der Thomas-Schweicker-Werkrealschule zur Gemeinschaftsschule im Schulzentrum West entschieden. Dies erfolgte unter der Voraussetzung, dass es eine gymnasiale Oberstufe geben müsse. Ohne diese gymnasiale Oberstufe hätten weder die damaligen Eltern noch die Kolleginnen und Kollegen, die in der Schulkonferenz dafür gestimmt haben, diese Zustimmung getroffen. Man könne diesen Beschluss nicht unter den Teppich kehren. Es wird nochmals zu Bedenken gegeben, dass der Beschluss von der Leonhard-Kern-Realschule so nicht getroffen worden wäre.

Oberbürgermeister Pelgrim fragt formal an, ob eine erneute Beschlussfassung herbeigeführt werden soll. Nach Auffassung der Verwaltung reiche der Beschluss aus dem Jahre 2013 aus. Dieses wurde zwischenzeitlich vom Regierungspräsidium Stuttgart schriftlich bestätigt. Selbstverständlich könne jedoch auch eine neue Beschlussfassung erfolgen. Zunächst würde man eine formale Beschlussfassung haben. Sollte dieses die Mehrheit finden, würde anschließend in die inhaltliche Beschlussfassung eingetreten werden.

Stadträtin Koch zitiert aus § 43 Abs. 1 und Abs. 5 GemO und sieht aufgrund der Feststellung über den Beschluss aus dem Jahr 2013 eine „Verschwendung der Lebenszeit“ der Gemeinderäte durch Oberbürgermeister Pelgrim als gegeben an. Auf die Ausführungen in der Fragestunde der Gemeinderatssitzung vom 4.02.2015 wird hingewiesen. Stadträtin Koch befürworte eine Gemeinschaftsschule, jedoch ohne gymnasiale Oberstufe, da dies Auswirkungen auf das Angebot an anderen Schulen habe. Eine Rücktrittsforderung gegenüber Oberbürgermeister Pelgrim wird geäußert.

Stadtrat Kaiser hoffe, dass die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer gemerkt haben, wie seitens Stadträtin Koch, angesichts der Art und Weise wie Stadträtin Koch im Gremium auftrete, mit der Lebenszeit der anderen Gemeinderäte umgehe. Wie Oberbürgermeister Pelgrim eingeräumt habe, handle es sich um ein Versehen, dass man zwei Mal mit der Perspektive einer Beschlussfassung über das Thema beraten habe. Es sei für alle, die 2013 zu diesem Thema gesprochen haben, immer klar gewesen, dass es nie eine Mehrheit für einen Weg zur Gemeinschaftsschule gegeben hätte, wenn nicht damals schon das Argument einer gymnasialen Oberstufe damit verbunden gewesen wäre. Nun habe man einen Beschluss. Oberbürgermeister Pelgrim habe ausdrücklich nachprüfen lassen, dass der Beschluss aus dem Jahr 2013 nach wie vor seine Gültigkeit habe. Es gelte zudem für jedes Mitglied des Gemeinderats, welches bereits 2013 im Gremium saß, dass man den Beschluss nicht mehr auf dem „Schirm“ gehabt habe. Auch das Haller Tagblatt verfüge über ein Archiv. Es sei klar, dass der Beschluss eindeutig Gültigkeit besitze. Dieser trage auch in die Zukunft. Man habe keinen Anlass die Begründung zwecks der geringeren Nachfrage an anderen Standorten zum Maßstab der örtlichen Entscheidung zu machen. Auch nach seinen Informationen liegen die jetzigen Anmeldezahlen in dem Bereich, wie Oberbürgermeister Pelgrim sie geschildert habe. Es gebe keinen Grund hinter der Sitzungsvorlage unredliche Machenschaften zu vermuten. Es handle sich um einen bedauerlichen Irrtum. Es gebe nach allen vorliegenden Untersuchungen unter allen Industrieländern in Deutschland den stärksten Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg. Die Haltung gegenüber Angeboten im Bildungsbereich sowie die Glaubwürdigkeit gegenüber den Eltern sei der SPD-Fraktion wichtig. Der gute Ruf als Bildungsstadt rühre auch daher, dass es bisher in diesem Gemeinderat immer Mehrheiten gegeben habe, wenn es um eine Differenzierung und Erweiterung des Angebots ging. Die Vielfalt des Angebots habe der Stadt bislang gut getan. Bei der Oberstufe der Gemeinschaftsschule meine man nun, dass man die bestehenden Angebote vor Konkurrenz schützen müsse. Die Wortführer kommen aus der politischen Richtung, welche sonst großen Wert auf die individuelle Entscheidungsfreiheit des Individuums lege. Immer habe man im Gremium argumentiert, dass man Neues ermöglichen wolle. Die Glaubwürdigkeit gegenüber den Eltern sei der SPD-Fraktion wichtig. Die Elternschaft, deren Vertreterinnen und Vertreter vor einigen Jahren und auch jüngst für den Weg in den Vollausbau der Gemeinschaftsschule gestimmt haben, wollte damit eine Schulart fördern, an der längeres gemeinsames Lernen und ein anderes Lernkonzept zum Selbstverständnis gehöre. Niemand hätte für eine Gemeinschaftsschule, die nach Klasse 10 endet, die Realschule aufgegeben. Deshalb ging der Beschluss des Gemeinderats bereits bei der Einführung in Richtung Oberstufe. Aus diesem Grunde müsse man auch dabei bleiben. Es sei auf Ebene der Schulverwaltung zu entscheiden, ob man dem Antrag der Stadt stattgeben werde. Als Antragsteller könne man jetzt von dem geplanten Weg nicht einfach Abstand nehmen. In dieser Weise dürfe man das Vertrauen der Elternschaft nicht enttäuschen. Die Oberstufe der Gemeinschaftsschule sei eine Stärkung für den Ruf von Schwäbisch Hall als Bildungsstadt und stelle eine Verpflichtung gegenüber der Elternschaft dar.

Stadtrat Reichert führt aus, dass der Gemeinderat im Jahr 2013 eine Entscheidung getroffen habe. Man entscheide im Gremium nur über die Antragstellung. Über den Antrag entscheide das Land. Es wird angekündigt, sich bei der Abstimmung enthalten zu wollen.

Stadtrat Wanner unterstützt den Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion auf eine erneute Abstimmung. Die Abstimmung sollte wiederholt werden, da jetzt die Zahlenlage bekannt sei und der Antrag an das Ministerium gesendet werden soll. Es wird begründet warum Stadtrat Wanner entgegen der Meinung seiner Fraktion gegen die Einführung einer Oberstufe in der Gemeinschaftsschule sei. Die Gemeinschaftsschule wird befürwortet. Es wird Stadtart Kaiser beigepflichtet, dass es in Deutschland einen enorm engen Zusammenhang zwischen sozialem Hintergrund und der Bildungskarriere gebe. Eine ganztagsorientierte Grundschule sowie die Gemeinschaftsschule und längeres gemeinsames Lernen, welches weitestgehend in der Schule stattfinde, seien geeignete Mittel diesen Missstand anzugehen. Die klassische Dreigliedrigkeit habe ausgedient. Ob längeres gemeinsames Lernen in der Gemeinschaftsschule funktioniere, solange sie in der Sekundarstufe 1 mit dem klassischen Gymnasium und der klassischen Realschule teilweise sogar im gleichen Gebäude konkurrieren müsse, halte Stadtrat Wanner für fraglich. Bei aller Wertschätzung der Methodik und des bildungspolitischen Ansatzes der Gemeinschaftsschule dürfe man nicht übersehen, dass man in Schwäbisch Hall bereits jetzt einen Schultourismus habe. Busweise fahren Schülerinnen und Schüler vom Schwäbisch Haller Westen in den Osten in die dortige Realschule, welche aus allen Nähten platze, um die Gemeinschaftsschule zu umgehen. Die Grundschülerinnen und Grundschüler mit Gymnasialempfehlung werden auch weiterhin größtenteils direkt ins Gymnasium gehen. Aus dieser Situation im Sekundarbereich I resultiere die beklagte zu geringe Anzahl von Schülerinnen und Schüler mit M-Niveau und E-Niveau. Der Grund sei nicht das Fehlen der Oberstufe. Im Sekundarbereich I müsse angesetzt werden, wenn man der Gemeinschaftsschule das Schicksal der Hauptschule ersparen möchte. Die fehlende Oberstufe habe bisher die Eltern ebenfalls nicht davon abgehalten, ihre Kinder auf die Realschule zu schicken, immer mit der Option das Abitur anschließend an den beruflichen Gymnasien zu machen. Mindestens ein Drittel aller Hochschulzugangsberechtigungen in Baden-Württemberg kommen so zustande. In der Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien wurden bisher schon Schülerinnen und Schüler, die auf verschiedenste Weise einen mittleren Abschluss gemacht haben, zusammengeführt und mit einem stringenten pädagogischen Konzept zu einer integrierenden Gemeinschaft geformt. Binnendifferenzierte Lernformen und individuelle Förderungen seien schon immer an der Tagesordnung. Stadtrat Wanner sei sich sicher, dass sich Absolventen und Absolventinnen der Gemeinschaftsschule sofort zu Hause fühlen würden. Es sei für Stadtrat Wanner völlig klar, dass die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule die Möglichkeit haben ihr Abitur zu machen. Seit Jahrzehnten bieten die beruflichen Gymnasien all denjenigen, die aus welchen Gründen auch immer nach der Grundschule nicht den gymnasialen Weg eingeschlagen haben, die Möglichkeit Abitur zu machen. Die Pädagogik der sozialen Gerechtigkeit, die die Gemeinschaftsschule zu Recht für sich in Anspruch nehme, sei seit Jahrzehnten nirgends so konsequent verankert wie in den beruflichen Schulen. Seit Jahrzehnten sei es der bildungspolitische Auftrag der beruflichen Vollzeitschulen dafür zu sorgen, dass es keine Sackgassen gebe. Es können Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss einen solchen nachmachen und gleichzeitig über praktischen Unterricht und Betriebspraktika ins Erwerbsleben integriert werden. Auch können Schülerinnen und Schüler mit einem Hauptschulabschluss einen mittleren Abschluss, kombiniert mit einer beruflichen Grundausbildung, erwerben. Schülerinnen und Schüler, denen ein G8 zu schnell gehe, weil sie z.B. am Anfang noch mit Sprachschwierigkeiten zu kämpfen haben, können doch noch ein Abitur machen. Genau aus diesem Grund fühle er sich als Sozialdemokrat an einer beruflichen Schule so wohl. Genau diese Pädagogik der sozialen Gerechtigkeit sei der Auftrag. Da tue es schon etwas weh, wenn man lesen müsse, dass in der Gemeinschaftsschule „vom Kind her“ gedacht werde; offensichtlich im Gegensatz zu den anderen Schulen. Hiervon gehe er bei allen Kolleginnen und Kollegen aus, ob sie nun am Gymnasium, an der Realschule, an der Gemeinschaftsschule oder an einer beruflichen Schule unterrichten. Man möge mit unter zu unterschiedlichen Einschätzungen und Ansichten gelangen, aber alle denken „vom Kind her“. Dies lasse er sich und den anderen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Schularten nicht unterstellen. Zusammenfassend wird nochmals betont, dass man die Gemeinschaftsschule unterstütze. Er schätze ihren Ansatz und erkenne ihr Problem. Eine Einführung der Oberstufe halte Stadtrat Wanner dennoch für falsch. Mit den beruflichen Gymnasien, die in Schwäbisch Hall sieben verschiedene Profile anbieten, gebe es in fußläufiger Entfernung de facto bereits eine Oberstufe für die Gemeinschaftsschule, die sowohl im bildungspolitischen als auch vom pädagogischen Ansatz her passe. Entsprechend qualifizierte Lehrkräfte und die notwendigen Fachräume seien dort bereits vorhanden. Es mache keinen Sinn in etwas zu investieren, was es bereits gebe. Eine Oberstufe an der Gemeinschaftsschule, so sie denn komme, wäre in jedem Fall klein und würde wenig Wahlmöglichkeiten bieten. Andererseits könnten die dadurch fehlenden Zahlen in den beruflichen Gymnasien dazu führen, dass einzelne Profile geschlossen werden müssten. Die kostenintensive Schaffung einer Doppelstruktur werde zu einer Verringerung des Angebots führen. Dies wird nicht als sinnvoll erachtet.

Stadtrat Baumann erklärt, dass sich die FWV-Fraktion mit der Entscheidungsfindung schwer getan habe. In der Sachlage sei die Kommunalpolitik nur sekundär gefragt . Wie die Schulpolitik auszusehen habe, sei ein Thema des Landes. Die FWV-Fraktion werde sich bei der Abstimmung enthalten.

Stadtrat Härtig erklärt, dass man im Jahr 2019 mehr denn je eine gute schulische Bildung und Erziehung und nicht nur eine Wissensvermittlung benötige. Man lebe in einer digitalen, verweltlichten und säkularisierten Gesellschaft. In vielen Bereichen sei der Einfluss der Familie auf die Erziehung und auf die Wertebildung geringer geworden. Aus diesem Grund glaube man, dass man insgesamt im Schulsystem darauf schauen müsse, dass neben der notwendigen Stoff- und Wissensvermittlung für die vielschichtige Arbeitswelt und Wirtschaft gerade in der Erziehung und Wertebildung eine Stärke entwickle. Es sei wichtig, dass man heute diesen Erziehungsaspekt in der Schule wieder betone. Es sei dringend notwendig, dass man die Jugend für menschliche Ungerechtigkeit sensibel mache. Dies machen alle Schulen. Hier wird Stadtrat Wanner beigepflichtet. Man nehme deutlich die Veränderung an den Gymnasien wahr. Es haben Veränderungen in der Methodik und dem sozialen Lernen stattgefunden. Die Oberstufe an der Gemeinschaftsschule wird unterstützt, da es als wichtig angesehen wird, ein breites Spektrum und somit ein vielfältiges Schul- und Bildungsangebot zu haben, welches möglichst alle Schülerinnen und Schüler erreiche. Man habe auch diese heterogene Gesellschaft mit Menschen unterschiedlicher Herkunft. Man habe viele Jugendliche, welche einen langsameren, individualisierten Lernweg benötigen. Man erlebe Kinder und Jugendliche in erschwerten Lebenssituationen. Man habe in Verbindung mit der Gemeinschaftsschule auch über Jugendliche mit seelischen und körperlichen Einschränkungen nachgedacht. Es sei gut, dass man mit der Gemeinschaftsschule eine breit aufgestellte Schule habe, welche das gesamte gesellschaftliche Spektrum abdecke und das soziale Erfahrungsfeld zulasse. Die Methodik und das soziale Lernen der Gemeinschaftsschule komme den gesellschaftlichen Bedürfnissen sehr nahe. Nicht alle Jugendlichen müssen ein Abitur machen. Möglichst viele Jugendliche sollen jedoch die Möglichkeit hierzu haben. Man sollte nicht nur die Situation in den Jahren 2018-2023 in Schwäbisch Hall im Blick haben. Es sollte eine neue Variante hinzukommen, welche möglichst allen Jugendlichen gerecht werde. Diese Doppelstrukturen werde man in jedem Mittelzentrum haben. Man habe in Baden-Württemberg die Oberstufe im allgemeinbildenden Gymnasium und an den beruflichen Schulen. Es sei gut, wenn dieses Spektrum eine Facette mehr bekomme. Es gebe zudem den Elternwunsch sowie den Wunsch der Lehrerinnen und Lehrer. Zusammenfassend wird erklärt, dass die Entscheidung auf der Ebene des Landes falle. Der Gemeinderat solle nicht als „Blockierer“ auftreten.

Oberbürgermeister Pelgrim bringt zum Ausdruck, dass die Stadt ebenfalls die Aufgabenwahrnehmung der beruflichen Schulen und der beruflichen Gymnasien schätze. Dies stehe nicht in Zweifel.

Der Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion wird zur Abstimmung gestellt:

Beschluss:

Der Gemeinderat möge ungeachtet des Beschlusses vom 15. Mai 2013 erneut über die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Gemeinschaftsschule im Schulzentrum West beschließen.
(10 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen)

Der Antrag ist somit abgelehnt.

Oberbürgermeister Pelgrim hält fest, dass somit die Beschlussfassung vom 15.05.2013 fortbesteht. Die Verwaltung werde den Antrag auf Einleitung einer diesbezüglichen regionalen Schulentwicklung stellen und die Gemeinschaftsschule bitten, das pädagogische Konzept spätestens bis zum Januar 2020 vorzulegen. Aus Sicht der Verwaltung wird eine Zusammenarbeit mit den gymnasialen Angeboten in der Stadt begrüßt.

Stadtrat Wanner signalisiert für den Fall, dass die Oberstufe komme, dass eine Kooperation mit den beruflichen Gymnasien mehr Sinn mache als mit den Gymnasien im Hause. Die Bereitschaft zur Kooperation wird von seiner Seite aus signalisiert.

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt die Äußerung von Stadtrat Wanner in der Funktion als Rektor zur Kenntnis.

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